Nr. 3: Arbeitsunfall bei VW und 2 getürkte Berichte?

50.000 Fälle = ca. 100.000 Wählerstimmen, jedes Jahr: drittes Schreiben an die MdB’s

„Rippenserienfraktur 3 bis 5, eine Luxation der 3. Rippe rechts, eine Sternum Fraktur sowie eine Lungenkontusion und einen Pneumothorax beidseitig“. Außerdem: „Posttraumatische Belastungsstörung mit psychischer Anpassungsstörung und depressiven Reaktionen“. Die Folgen eines Arbeitsunfalls im Presswerk von Volkswagen in Braunschweig am 12. April 2011.

Es sind die Feststellungen des Arbeitsgerichts Braunschweig (Az: 3 Ca 163/13 v. 12.6.2013), vor dem der Betroffene, den wir auf seinen Wunsch mit C.B. anonymisieren, seinen Arbeitgeber, die VW AG, auf Schmerzensgeld verklagt hat. Ohne Erfolg (natürlich), denn die Gerichte verweisen regelmäßig auf die dafür zuständigen Berufsgenossenschaften. Das Problem: Die zahlen nicht.

So auch hier. Das hängt auch mit der Rekonstruktion der Unfallberichte zusammen. Im vorangegangenen Schreiben hatten wir die Manipulation eines Unfallhergangs durch die TUIfly und die Berufsgenossenschaft Verkehr beschrieben. Hier betrifft es die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) und VW. Die Unfallmeldungen von beiden sind – es lässt sich nicht anders formulieren - getürkt.

Allerdings haben sich beide nicht abgesprochen. So schreibt jeder seins. Stört auch niemanden: weder die Berufsgenossenschaft noch VW. Und auch der zuständigen Gewerbeaufsicht in Braunschweig bzw. deren Leiterin, Frau Dr. Artelt, ist es egal. Sie meint: „Wir gehen in der Regel davon aus, dass das Unternehmen der Wahrheit entsprechende Angaben in der Unfallmeldung macht.“

Das Unternehmen VW und „der Wahrheit entsprechende Angaben“? VW mit der „verdorbenen Unternehmenskultur“, wie der US-amerikanische ‚Aufpasser‘ Larry Thompson dem Handelsblatt gegenüber 2017 konstatiert hatte? Dieselgate 2015? Lustreisenaffäre 2005? Industriespionage 1997?

Als der Betroffene, der seither arbeitsunfähig ist, von VW eine Korrektur des Unfallberichts verlangt, lehnt VW das rundherum ab: „kommt für uns nicht  in Frage.“ Als sein Anwalt von der Berufsgenossenschaft erfahren will, was deren „Präventionsdienst“ über den Unfall ermittelt hat, wird er mit dem Hinweis abgespeist, dass er „keinen Anspruch auf Auskünfte“ hat.  Begründung: „Die von Ihnen begehrten Informationen unterliegen dem Sozialdatenschutz“. Punkt. Ende.

Folge: Die BGHM lehnt eine Rentenzahlung ab: Nach dem Arbeitsunfall „hat sich Ihre psychische Verfassung durch Verschiebung der Wesensgrundlage zu Ihrem psychischen Vorschaden hin im Sinne einer zwanghaften Persönlichkeitsstörung, einer rezidivierenden depressiven Störung, gegenwärtig mittelgradigen depressiven Episode, einem Benzodiazepin-Missbrauch, bei einer seit 1999 abstinent im Vorfeld bestandenen Alkoholabhängigkeit verschoben. Hörstörung und Ohrgeräusch rechts als Folge einer HNO-ärztlichen Operation in den 90er Jahren“, so die Berufsgenossenschaft. Mit "Benzodiazepin-Missbrauch" sind übrigens die Medikamente gemeint, die C.B. in der psychiatrischen Klinik verschrieben bekommen hatte.

Das Sozialgericht Braunschweig lässt keine Verhandlung zu und entscheidet nach Papier: „Sachverhalt ist geklärt“ (Az: S 16 U 27/13), Fall erledigt. C.B.‘s Schreiben an den MP von Niedersachsen (zugleich im Aufsichtsrat von VW) und das Bundesversicherungsamt verlaufen im Sande.

C.B. hat uns dazu dies geschrieben: "Wenn das Vertrauen in unserem Land für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit immer mehr verloren geht, dann liegt das auch daran, dass Konzerne und Versicherungen (so wie in meinem Fall) ihre Macht missbrauchen."

Wollen Sie ihm erklären, dass es ganz anders ist? Und wenn nein, wollen Sie sich mit seiner Einschätzung abfinden? Andere Ideen? Als Mittler fungiert johannes.ludwig[at]haw-hamburg.de – 0176-52006915


Hinweise

Hier gibt es diesen Text als PDF auf 1 DINA A 4-Seite. Der Text ist auch aufrufbar unter www.ansTageslicht.de/Arbeitsunfall.

Die ausführliche Fassung mit den Dokumenten gibt es unter www.ansTageslicht.de/VW-Arbeitsunfall

(JL)

Online am: 18.06.2021
Aktualisiert am: 19.09.2021


Inhalt:

Nr. 3: Arbeitsunfall bei VW


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