Peter RÖDER, durch Holzschutzmittel und Dioxine schwer erkrankt. Von der BGHM und den Gerichten nicht anerkannt

Die Worte des früheren Bundesarbeitsministers, Norbert BLÜM (CDU), fielen harsch aus: „Gutachter führen Ärzte in die Irre – zum Schaden durch Nervengifte schwer Erkrankter“: So lautet die Überschrift seiner „Öffentlichen Mitteilung“ vom 16.3.2004. BLÜM spricht von „organisierter Falschdarstellung“. Anlehnung an eine ähnliche Formulierung, die da lautet „Organisierte Kriminalität“? Z.B. „Wissenschaftskriminalität“?

Unter seiner Ägide war eine neue Berufskrankheit gelistet worden: Schädigungen nicht nur durch eine einzelne spezifische Substanz, sondern jetzt auch durch Gemische diverser Lösungsmittel im industriellen Einsatz: die „BK 1317“, auch unter den Begriffen „Malerkrankheit“ oder „Lösungsmittelsyndrom“ bekannt. Doch jetzt stellen sich Manipulationen heraus: das „Wissenschaftliche Merkblatt“, herausgegeben vom „Ärztlichen Sachverständigenbeirat ‚Berufskrankheiten‘“ (ÄSVBR), der das BMAS berät, ist „inhaltlich falsch,“ so BLÜM. Und im „BK-Report (3/99)“ der Deutschen Gesetzl. Unfallversicherung (DGUV)werden wissenschaftliche Quellen angegeben, die das genaue Gegenteil von dem enthalten, was sie angeblich belegen sollen.“

Ein Ausnahmefall im System der Gesetzlichen Unfallversicherung? Nur eine Panne beim ÄSVBR?

Die „Fälscher“: zwei renommierte Arbeitsmediziner, Prof. Dr.med. KONIETZKO von der Uni Mainz und Mitglied im ÄSVBR beim BMAS; Prof. Dr.med. TRIEBIG, Uni Heidelberg, Mitverfasser eines einschlägigen Lehrbuch: "Arbeitsmedizin. Handbuch für Theorie und Praxis".

Der Aufklärer: P.R., genau 20 Jahre nach seinem schweren Dioxin-Unfall, als er die Kette eines 70-Tonnen schweren Radladers mit Arbeitshandschuhen repariert hatte. Das Problem: Die Schutzhandschuhe waren mit Schmieröl verunreinigt. Das wurde zu diesem Zeitpunkt – der Kosten wegen – aus Altöl gewonnen, was aber erst Jahre später erst verboten wurde - der hohen Dioxinbelastung wegen.

P.R., mit 15 Jahren ein kerngesunder, stämmiger und kräftiger Bursche, der deswegen als Lehrling bevor-zugt für schwere Arbeiten und fürs ‚Aufräumen‘ eingesetzt wurde, und so z.B. mit Holzschutzmitteln, sprich mit PCP  (verboten erst 1989) getränkte Holzbalken umschichten musste und gelernt hatte, nicht auf jedes Wehwehchen zu achten, wird von einem Tag zum anderen ein gesundheitliches Wrack: regelmäßiges Bluterbrechen, rektale Blutungen, schwere Herzrhythmusstörungen und Bluthochdruck, massive Schmerzen im Bereich der Wirbelsäule, Unterleibskoliken. Und die Leber vergrößert sich schlagartig. P.R. wird zum Dauerpatienten bei den unterschiedlichsten Ärzten und Krankenhäusern.

Er zwingt sich dennoch zum Arbeiten in wechselnden Jobs - so ist er im Elternhaus sozialisiert worden.

Neun Jahre später, 1993,  eine Stelle bei einer Edelschreinerei. Im Arbeitsvertrag ausdrücklich festgeschrie-ben: Er muss keine Arbeiten verrichten, bei denen er mit Lösemitteln oder Lacken in Berührung kommen könnte. Trotzdem passiert etwas, er kommt unfreiwillig mit n-Hexan in Kontakt. P.R. muss Blut erbrechen, wird krankgeschrieben. Die Ärzte messen einen 19fach erhöhten PCP-Wert. Jetzt ist er endgültig krank. Er beantragt die Anerkennung seiner massiven Gesundheitsschäden als Berufskrankheit.

Die BG HM lehnt ab – der von ihr beauftragte Gutachter, Prof. LEHNERT, bekannt auch unter dem Label „Prof. Ablehnert“, kann/will keinen Zusammenhang zwischen Expositionen und Schädigungen erkennen. P.R.‘s Klage vorm Sozialgericht wird abgewiesen. Gleiches macht das Landessozialgericht – es beruft sich auf das Gutachten von Prof. SCHIELE, Uni Jena, der von einer „schicksalshaften allergischen Disposition“ spricht.

P.R. kann die Behauptungen im Gutachten widerlegen – er hat sich durch die gesamte wiss. Literatur durchgearbeitet. Es nützt nichts, die Richter am Landessozialgericht Schweinfurth wollen davon nichts wissen. Bis zu seinem Tod im Alter von 56 Jahren im März 2020 lebte er von einer kärglichen Rente, half anderen über seine Initiative www.bk1317.com.

Seine Geschichte ist ausführlich beschrieben unter www.ansTageslicht.de/BK1317. Die Kurzfassung hier lässt sich direkt aufrufen und verlinken unter www.ansTageslicht.de/PeterRoeder.

(JL)