1 Arbeitsunfall bei Volkswagen: 2 unterschiedliche Unfallberichte. Alltag bei VW?

Vorbemerkung

VW hatten wir schon zwei Male auf der Tagesordnung:

  • Zum einen hatten wir die Aktivitäten eines Whistleblowers in den 90er Jahren berichtet, der bei VW aufgelaufen war. Und dann gekündigt wurde: www.anstageslicht.de/Sprenger
  • Zum anderen haben wir nachgezeichnet, wie der Konzern seine Gewerkschafter und Betriebsräte gefügig gemacht hatte: mit Lustreisen und Viagra auf "Kosten des Hauses": www.ansTageslicht.de/Lustreisen.

Die Geschichte, die wir hier veröffentlichen, lässt sich direkt aufrufen und verlinken unter www.ansTageslicht.de/VW-Arbeitsunfall. Eine komprimierte Kurzfassung auf 1 DIN A 4-Seite gibt es unter www.ansTageslicht.de/Arbeitsunfall.


Die Diagnose

"Rippenserienfraktur 3 bis 5, eine Luxation der 3. Rippe rechts, eine Sternum Fraktur sowie eine Lungenkontusion und einen Pneumothorax beidseitig“.

Außerdem:

Posttraumatische Belastungsstörung mit psychischer Anpassungsstörung und depressiven Reaktionen“.

Die Folgen eines Arbeitsunfalls im Presswerk von Volkswagen in Braunschweig am 12. April 2011.

Die medizinische Diagnose auf deutsch: Zusammengequetschter Brustkorb, 3 gebrochene Rippen, wobei eine aus dem Gelenk gesprungen ist und ein gebrochenes Brustbein. Dabei kommt es zu einer "Lungenkontusion", d.h. die Lunge wird mit Gewalt gegen den Brustkorb gequetscht. Anschlussfolge: Beide Lungenflügel sind gerissen, es gerät Luft in den sogenannten Pleuraspalt, der sehr eng ist und die verbliebenen Lungenteile können sich nicht mehr richtig ausbreiten, sprich atmen - eine lebensbedohliche Situation. 

Diese Auflistung hat das Arbeitsgericht Braunschweig offiziell dokumentiert. Der Kläger, den wir hier mit "CB" anonymisieren, ist das Unfallopfer und hat VW auf Schmerzensgeld verklagt. Eine Forderung, die hierzulande regelmäßig abgebürstet wird, wenn jemand am Arbeitsplatz zu Schaden kommt. Und so auch in diesem konkreten Fall (Az: 3 Ca 163/13 v. 12.6.2013).

Der Unfall: "Tatbestand"

CB seit 1976 bei VW, zuletzt als "Anlagenführer", muss am 12. April zusammen mit seinem Kollegen eines der beiden Umformwerkszeuge von der Empore mittels eines Krans 5 Meter tiefer nach unten in die Halle umsetzen. Ein solches Werkzeug (Umformrohr für die Hinterachse des VW Passat) ist groß, 4,20 mal 2,50 Meter, und vor allem schwer: 17,7 Tonnen. Das sind 11 Exemplare des VW passats zusammen gewogen.

Weil auch bei VW immer mehr gespart werden soll, werden die Sicherheitsvorschriften immer weniger eingehalten. Niemand überprüft das. Schon garnicht bei VW.

Eigentlich muss der Abstand zwischen solch geparkten mobilen Umformwerkszeugen auf der Empore der Halle 87,5 cm betragen. Damit man, wenn ein Umformwerkszeug umgesetzt werden soll, auch vorschriftsmäßig die Krankette anlegen kann. Tatsächlich stehen die Ungetüme aber nur 31 cm auseinander - man kommt so gut wie nicht mehr an die hintere Ecke ran.

Schon mehrfach hatte der zuständige Kranführer den Meister des Presswerks auf diesen viel zu geringen Abstand hingewiesen und auch darauf, dass dadurch Mitarbeiter "gefährdet" seien. Zuletzt geschah das Ende des Jahres 2010, also wenige Monate vor dem Unfall. Der Kranführer hatte das sogar protolliert und das Protokoll dem Meister ausgehändigt. Volkswagen "unternahm nichts, man änderte die Aufstellung der Werkzeuge nicht", heißt es dazu unter "Tatbestand" in dem abschlägigen Urteil des Braunschweiger Arbeitsgerichts.

Und jetzt passiert es. CB muss, um die Kette auch am anderen Ende in den Schäkel des wuchtigen Werkzeugs einhängen zu können, sich durch den 31 cm schmalen Gang irgendwie seitlich hindurchquälen und der Kranführer, der gerade nicht aufpasst, setzt den Kran versehentlich mit der Fernbedienung in Bewegung. Das 17,7 Tonnen schwere Presswerkzeug fängt an zu pendeln und quetscht CB mit der gesamten Wucht am anderen Werkzeug ein. Das trifft vor allem den Brustkorb, der für einen Augenblick eingeklemmt, sprich zusammengequetscht wird: Einige der Rippen brechen auseinander, die Lungenflügel reißen links und rechts.

Ein "schwerer" Unfall.

CB muss augenblicklich ins Krankenhaus, wird auf die Intensivstation gebracht. Muss dort 6 Tage lang bleiben. Überlebt.

Die Rekonstruktion des Unfalls durch die BGHM und Volkswagen

Bei einem einfachen Verkehrsunfall, einem Zusammenstoß etwa, kommt die Polizei, macht schnell Fotos, nimmt die Personalien auf, befragt Beteiligte und Zeugen. Bei einem schweren Verkehrsunfall wird darüber hinaus der Unfallort gesichert. Zumindest für eine Weile, bis der Unfallablauf rekonstruiert ist.

Anders bei VW, wenn ein Mensch bei einem Arbeitsunfall schwer verletzt wird. Weil die Produktion nicht ins Stocken geraten soll, wird das Umformwerkszeug nur wenig später nach unten in die Halle gehieft, der Produktionsprozess läuft weiter. Als wäre nichts geschehen. VW will schließlich Weltmarktführer werden.

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall, kurz BGHM, schickt tags drauf einen ihrer Männer. Er soll den Hergang rekonstruieren.

Der BGHM-Mann hält dies in seinem "Unfalluntersuchungsbericht" fest:

"Herr C.B. [von uns als Redaktion anonymisiert] wurde beim Anheben eines Pressenwerkszeugs mittels Hallenkran zwischen diesem und einem weiteren Pressenwerkzeug eingeklemmt und am Oberkörper gequetscht." Die Schilderung beruhe auf "Besichtigungen am Umfallort sowie den Aussagen der Teilnehmer." Und unter "Unfallanalyse" schreibt der BGHM-Mann:

Der Kranführer "hob das Werkzeug etwas an, um die zu erwartende Pendelbewegung abzuwarten. Während dieser Pendelbewegung lief Herr C.B. zwischen dem angehobenen Werkzeug und dem stehenden Werkzeug durch und wurde im Brustbereich kurzfristig eingeklemmt. Er kam frei, ging zum Kranführer und sank zu Boden."

"So etwas macht nur ein Selbstmörder", sagt C.B. heute. Aber es steht so in dem offiziellen Unfalluntersuchungsbericht der BGHM, Aktenzeichen 03 R 201101836213. Und mit den 31 cm Fest-Abstand wäre auch wenig Platz gewesen, um da "hineinzulaufen" als das eine angehobene Werkzeug zu pendeln begann. Dass der Kranführer eine andere Aussage gemacht hatte, stört den BGHM-Mann nicht.

Und so wie die BGHM den Unfallbericht vom 28. April 2011 in ihren Akten festhält, so rapportiert auch Volkswagen in seiner Unfallanzeige nicht das, was wirklich geschehen ist:

Danach hat C.B. selbst den Kran bedient, erst das tonnenschwere Umformwerkszeug zum Pendeln gebracht und sei dann einfach in die Gefahrenzone hineinspaziert. Und: Zeugen habe es keine gegeben. Anders gesagt: Der Unfall sei selbst verschuldet - abgesegnet mit den Unterschriften von einem Vertreter des Unternehmens und einem Abgesandten des VW-Betriebsrats.

C.B. will das nicht auf sich sitzen lassen. Nachdem er erst aus dem Krankenhaus und wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung nach einem zweimonatigen Genesungsaufenthalt auch aus der Psychiatrie entlassen wurde, schreibt er an VW. Und bittet um Richtigstellung.

Volkswagen lehnt das rundweg ab. In einem Antwortschreiben vom 12. März 2012 heißt es lapidar: "Die Abgabe einer korrigierten Version der Unfallanzeige vom 18. 4.2011 kommt für uns nicht in Frage."

Und: "Wir können auch nicht erkennen, was eine weitere Unfallanzeige in Ihrem Sinne bewirken würde. Die Berufsgenossenschaft ist als öffentliche Behörde zur eigenständigen Ermittlung des Sachverhalts beauftragt." Und VW würde natürlich diese bei den Ermittlungen unterstützen.

Eine zweite, nochmalige Darstellung des Arbeitsunfalls durch den Kranführer als unmittelbarer Zeuge wird genauso wenig zur Kenntnis genommen. Denn nicht nur das Unfallopfer ist nicht mehr bei VW, auch der Kranführer ist nicht mehr da - ganz regulär in Rente. Ein Unfallhergang, der selbstverschuldet ist, wirkt sich finanziell aus: VW und die BGHM müssen weniger zahlen.

Die Rolle der Staatlichen Gewerbeaufsicht

Wir fragen die zuständige Gewerbeaufsicht in Niedersachsen, wie es um ihre Verantwortlichkeit und ihre Aufgabe steht. Sie unterhält landesweit 10 Gewerbeaufsichtsämter (GAA) und eines davon in Braunschweig, also direkt vor der Haustüre des dortigen VW-Werkes.

Wir erfahren dies:

Wenn es zu Arbeitsunfällen kommt, müssen die Betriebe das GAA nur dann informieren, wenn jemand, der verletzt wurde, mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Solche Unfallanzeigen "werden daraufhin überprüft, ob eine Ermittlung unsererseits anlassbezogen notwendig ist. Bei tödlichen oder besonders schweren Unfällen werden wir auch oft direkt und sehr zeitnah von der Polizei oder dem Betrieb vor Freigabe der Unfallstelle eingebunden. In letzteren Fällen nehmen wir immer unverzüglich eigene Ermittlungen auf, ob Arbeitsschutzmängel den Unfall (mit) verursacht haben."

Der Arbeitsunfall von C.B. war ein "schwerer" Unfall, aber kein "besonders schwerer". Ergo musste das GAA keine "eigenen Ermittlungen" aufnehmen. Da der Geschädigte sechs Tage auf der Intensivstation eines Krankenhauses gelegen hatte, musste allerdings beim Braunschweiger GAA eine Unfallanzeige eingegangen sein: die des Arbeitgebers, also VW. Nicht jene der BGHM.

Weil die beiden Unfallanzeigen schon beim ersten Lesen voneinander abweichen, konnte das GAA darüber nicht stutzig werden. Allenfalls beim gedanklichen Nachvollziehen, wie plausibel und/oder wahrscheinlich es ist, dass ein Mitarbeiter, der ein Umformwerkzeug "umsetzen" will und dazu die Trageketten am Werkzeug befestigt hat, danach

  • das Werkzeug mit einem Kran anhebt und sich dann
  • entweder gleichzeitig oder unmittelbar sich
  • "zwischen die beiden Werkzeuge" begibt.

"Das macht nur ein Selbstmörder", sagt uns dazu C.B.

Wir fragen das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig, ob die Behörde einfach die seitens der Unternehmen gemachten Angaben übernimmt? Ohne die Plausibilität zu hinterfragen?

Die Behördenleiterin des GAA Braunschweig, Dr. Petra ARTELT, antwortet uns dies:

"Wir gehen in der Regel davon aus, dass das Unternehmen der Wahrheit entsprechende Angaben in der Unfallmeldung macht. Dazu ist das Unternehmen gesetzlich verpflichtet. Das GAA leitet eigene Ermittlungen ein, wenn es uns unter Würdigung des Einzelfalls notwendig und geboten erscheint."

Eine "Würdigung des Einzelfalls" gab es hier offensichtlich nicht. Im übrigen weist die Behördenleiterin, Frau Dr. ARTELT, darauf hin, dass "die Belange im Arbeitsschutz der Vertraulichkeit" unterliegen.

"Vertraulichkeit", "Geschäftsgeheimnis", "Datenschutz" und vor allem auch "Sozialdatenschutz": Mit derlei Schlagworten verhindern nicht nur die Unternehmen oder deren Berufsgenossenschaften, sondern in diesem Fall auch die Behörde, dass über den Weg von Transparenz a) Probleme und Unzulänglichkeiten in einem Bereich diskutiert und b) Lösungen gefunden werden können, die einen der wichtigsten Bereiche eines Menschenlebens schützen sollen: die menschliche Arbeit.

Derlei verschwiegene Probleme stellen wir ausführlich dar in einem eigenen Kapitel: Arbeitsschutz in Deutschland: Schein und Sein.

Nach dem Arbeitsunfall

Weil sich der Arbeitsunfall nicht leugnen ließ (aber mit Hilfe der Staatlichen Gewerbeaufsicht zumindest der tatsächliche Ablauf), erhält C.B. für die ersten eineinhalb Jahre das ihm zustehende Verletztengeld. Ans Arbeiten - daran ist nicht mehr zu denken, die posttraumatische Belastungsstörung des Arbeitsunfalls hat ihn immer noch im Griff. Eigentlich ein klassischer Fall für eine daran anschließende Berufsunfallrente, denn so sieht es der Paragraph 72 des Sozialgesetzbuches, Siebter Teil vor.

Und eigentlich ist die Gesetzliche Unfallversicherung genau dafür eingerichtet worden. Und gilt als Modell weltweit: für die soziale Fürsorge gegenüber den Beschäftigten durch Unternehmen und Staat (mehr unter www.ansTageslicht.de/GUV). Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts und späterer Bundespräsident (1994-1999) Roman HERZOG hatte das Konzept sogar als "Juwel" bezeichnet. Er hatte das "Juwel" aber auch nie in Anspruch nehmen müssen.

Anders bei C.B. Die BGHM lehnt eine Rentenzahlung ab. Begründung gegenüber dem Unfallopfer: Vier Monate nach dem Arbeitsunfall „hat sich Ihre psychische Verfassung durch Verschiebung der Wesensgrundlage zu Ihrem psychischen Vorschaden hin im Sinne einer zwanghaften Persönlichkeitsstörung, einer rezidivierenden depressiven Störung, gegenwärtig mittelgradigen depressiven Episode, einem Benzodiazepin-Missbrauch, bei einer seit 1999 abstinent im Vorfeld bestandenen Alkoholabhängigkeit verschoben. Hörstörung und Ohrgeräusch rechts als Folge einer HNO-ärztlichen Operation in den 90er Jahren“, so die Berufsgenossenschaft

Mit "Benzodiazepin-Missbrauch" sind übrigens die Medikamente gemeint, die C.B. in der psychiatrischen Klinik verschrieben bekommen hatte.

Auch das zuständige Sozialgericht in Braunschweig verweigert ihm eine Verletztenrente. Der Richter macht sich erst garnicht erst die Mühe, eine Verhandlung anzusetzen, "weil die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist, und der Sachverhalt geklärt ist." Er entscheidet im Alleingang per "Gerichtsbescheid." Seine ablehnende Haltung begründet er vorzugsweise mit den Ergebnissen jener Gutachter, die die BGHM beauftragt hat:

  • Die körperlichen Symptome seien ausgeheilt
  • Die bestehenden "gesundheitsstörungen auf psychatrischem Fachgebiet sind nicht Folge des Arbeitsunfalls. ... Vielmehr ist vor dem Hintergrund der zwanghaften Persönlichkeitsstörung (ICD-10, F 60.5) , deren Vorliegen beim Kläger mehrfach, auch schon vor dem Unfall ... diagnostiziert wurde, eine Verschiebung der Wesensgrundlage eingetreten."
  • Beispiel zu letzterem: Der Kläger habe "garnicht das Unfallgeschehen in den Fokus gerückt, sondern vielmehr äußere Umstände (insbesondere die seiner Ansicht nach fehlerhafte Unfallermittlung, aber auch das Verhalten des Arbeitgebers). ... Letzteres sind aber keine versicherten Risiken mehr."

Klage daher abgelehnt, Aktenzeichen S 16 U 27/13.

Als das Verletztengeld ausgelaufen ist, bezieht C.B. eineinhalb Jahre erst Arbeitslosengeld und kann danach die passive Phase seiner Altersteilzeit bei VW einlösen. Im Herbst 2019 wird er im Alter von 62 Jahren unfallbedingt Frührentner. Mit entsprechend weniger Geld.

Datenschutz als 'faule Ausrede'?

C.B.'s finanzielle Verluste sind erheblich, belaufen sich auf runde 40.000 Euro über die Jahre. Deswegen verklagt er VW auf Schmerzensgeld.

Ein solcher Anspruch besteht - zumindest theoretisch - dann, wenn es zu einer körperlichen Verletzung oder einem Gesundheitsschaden kommt plus - und darin liegt dann der juristische Pferdefuß - der Schädiger "schuld" ist, beispielsweise fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Oder wenn die sogenannte Gefährdungshaftung zum Tragen kommt.

Im Falle eines Arbeitsunfalls indes ist alles anders. Hier kommt das "Juwel" zum Einsatz, denn die Gesetzliche Unfallversicherung tritt an die Stelle der unternehmerischen Haftung im Einzelfall und alle Gerichte, die solche Klagen mit wenigen Sätzen abbügeln können, verweisen dann regelmäßig darauf, dass "dem Geschädigten ein stets solventer Anspruchsverpflichteter zur Verfügung" steht. Gemeint: die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft.

Anders nur, wenn der Arbeitgeber juristisch "fahrlässig" gehandelt hat. Etwa durch Missachtung von Sicherheitsvorschriften? Also wenn beispielsweise der Abstand zwischen geparkten Umformwerkzeugen statt wie vorgeschrieben 87,5 cm de facto nur 31 cm beträgt?

Antworten, die C.B. gerne hätte. Er lässt daher über seinen Rechtsanwalt bei der BGHM nachfragen, welche Feststellungen die BGHM im zusammenhang mit dem Arbeitsunfall von C.B. inzwischen habe treffen können?

Antwort der BGHM, die diesesmal nicht ihren Syndicus, sondern die Datenschutzbeauftragte vorschickt:

 

Das Unfallopfer darf - bzw. soll - also nicht erfahren, was die zuständige "öffentliche Behörde", wie VW die BGHM in ihrem ablehnenden Schreiben bezeichnet hat, ermittelt hat.

Auch damit will sich C.B. nicht zufrieden geben. Er setzt neue Schreiben auf:

  • an den Ministerpräsidenten von Niedersachsen, Stephan WEIL (SPD), der zugleich im Aufsichtsrat von Volkswagen sitzt. Der reicht das Schreiben an den Miisterium für Arbeit und Gesundheit weitergeleitet, das u.a. für die Arbeitssicherheit zuständig ist. C.B.'s Fragen, wieso man ihm nicht die Feststellungen zu seinem Arbeitsunfall mitteilen will. Eine klare Antwort erhält er nicht.  
  • Gegen den zuständigen BGHM-Mann, der den falschen Unfalluntersuchungsbericht verfasst hat, setzt C.B. eine Dienstaufsichtsbeschwerde auf. Antwort der BGHM: Sie hat nichts zu "beanstanden."
  • Weil die BGHM nichts sehen kann, was irgendwie falsch gelaufen wäre, wendet sich C.B. an das zuständige Bundesversicherungsamt in Berlin, die zuständige Aufsichtsbehörde über die Berufsgenossenschaften. Dort kann kann - bzw. will - man "keinen Nachweis für ein irgendwie geartetes Fehlverhalten ... ausmachen können."

Letztlich kommt C.B. zu dem Schluss, dass alles, was passiert ist, irgendwie normal ist. Konkret: Dass das System der Berufsgenossenschaften und den Unternehmen, die die Berufsgenossenschaften als kollektive Versicherung finanzieren, genau so funktioniert: als stilles Komplott.

Dass er das nicht als 'in Ordnung' findet, hat uns C.B. so mitgeteilt: "Wenn das Vertrauen in unserem Land für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit immer mehr verloren geht, dann liegt das auch daran, dass Konzerne und Versicherungen (so wie in meinem Fall) ihre Macht missbrauchen."


Hinweis:

Diese Geschichte lässt sich direkt aufrufen und verlinken unter www.ansTageslicht.de/VW-Arbeitsunfall. Eine komprimierte Kurzfassung auf 1 DIN A 4-Seite gibt es unter www.ansTageslicht.de/Arbeitsunfall.

(JL)

Der Text, den Sie hier lesen, gehört zum Themenkomplex

Krank durch Arbeit.

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Ebenso dazugehörig, aber an anderer Stelle bei uns platziert:

Alle diese Themenschwerpunkte bestehen aus mehreren (ausführlichen) Texten, die wir "Kapitel" nennen. Den gesamten Themenkomplex im Überblick können Sie direkt aufrufen und verlinken unter www.ansTageslicht.de/krankdurcharbeit.