Karsten VOM BRUCH - Whistleblower beim Unternehmen BOSCH. Folge: gekündigt.

Hintergrund

Der Dieselskandal von VW und seinen Töchtern Audi und Porsche gehört zu den größten Betrügereien der Wirtschaft weltweit. Und hat den VW-Konzern inzwischen Milliardenbeträge gekostet, vor allem in den USA. Dort musste das Unternehmen auch vorsätzlichen Betrug in großem Stil einräumen. Ein Ende ist immer noch nicht abzusehen - finanziell und was das Image "Deutscher Ingenieurskunst" anbelangt.

Eines der Unternehmen, das maßgeblich dabei mitgewirkt hatte: die mit über 400.000 Mitarbeitern weltweit tätige Robert BOSCH GmbH mit Sitz in Gerlingen bei Stuttgart. "Technik fürs Leben" heißt das Motto. Entwickelt hat die Firma die fragliche Betrugssoftware für VW, konkret eine Testerkennungsfunktion zur Manipulation von Abgasemmissionen innerhalb der Motorsteuerung: die "Motorsteuerungsoftware EA 189". Dass man damit die Autos auch illegal manipulieren konnte, wusste BOSCH. Und hatte VW deswegen 2007 um eine schriftliche Freistellungserklärung von eventuellen Haftungsansprüchen gebeten. Eine solche aber (natürlich) nie bekommen. 

Trotzdem hat sich dieses BOSCH-"Ethos" im Umgang mit seinem Geschäftspartner VW, nämlich eine potenzielle Betrugssoftware zu entwickeln, teuer zu verkaufen und dann dafür nicht gerade stehen zu wollen, ausgezahlt: BOSCH muss nur 90 Millionen Euro an Bußgeld zahlen - Peanuts im Vergleich zu dem, was VW (vor allem in den USA), Audi, Porsche und andere als Strafe an den Staat sowie an Entschädigung für die Verbraucher auf den Tisch legen müssen.

Die Geschichte

Einer, der sich seit Eintritt in die Firma als Ingenieur im Jahr 1997 immer weniger an die inoffizielle Devise unter den BOSCH-Angestellten gehalten hatte, die da lautet "I schaff beim BOSCH, i halt mei Gosch", war Karsten vom BRUCH. "Ich bin nun mal einer, der den Mund aufmacht, wenn es sein muss", so Karsten vom BRUCH. Und eckte schon häufig unter seinen Betriebsratskollegen an, zu denen er seit 2006 bis zu seiner Kündigung Anfang 2018 gehörte. Als "Arbeitnehmerverräter" hatten sie ihn beschimpft, weil er schon immer einer von denen war, die intern und als Gewerkschafter auch außerhalb des Unternehmens laut über

  • Nachhaltigkeitskonzepte,
  • neue Produktbereiche
  • und eine andere Unternehmenskultur

nachgedacht hatten. Dass sich das Unternehmen und seine Ingenieurkollegen bei der Entwicklung immer schnell zufriedengaben mit dem, was gerade so die gesetzlichen Anforderungen erfüllte, aber die Messlatte nie höher legen wollte, um beispielsweise der Politik voraus zu sein, hat Karsten vom BRUCH nie verstanden. Und so diskutiert er auch mit seinen Kollegen.

Zum Beispiel auf der von ihm gegründeten BOSCH-internen Community-Onlineplattform "Zukunftsschwärmer". Aber auch in der Mitarbeiterzeitschrift "Bosch-Zünder". Die meisten seiner Betriebsratskollegen und erst recht das Management waren davon wenig begeistert - es entsprach zwar dem offiziellen Unternehmensgeist des Firmengründers, aber es war unbequem.

Im August 2015, einen Monat bevor der Dieselskandal weltweit die Schlagzeilen liefern wird, kommt es zu einer Art Schlagabtausch zwischen Karsten VOM BRUCH und dem zuständigen Vorstandsmitglied Uwe GACKSTATTER. Auf der Bosch-internen Social-Media-Plattform "Bosch Connect" kritisiert Karsten VOM BRUCH erneut, dass sich die Industrie "mit den kleinstmöglichen Schritten immer nur um die Einhaltung bekanntermaßen unrealistischer Testprozeduren und Grenzwerte gekümmert hat. Hauptsache legal ... Wer als Ingenieur darüber hinaus gehen wollte, wurde zurückgepfiffen."

Vorstandsmitglied GACKSTATTER kontert, dass auch BOSCH den Diesel weit vorangebracht habe und dass man ihn weiter verbessern werde. VOM BRUCH legt nach: “Wir wissen beide, dass außerhalb der Testzyklen zum Beispiel die AdBlue-Dosierung gedrosselt wurde, weil man dort zu viel davon gebraucht hätte. Gerade hier entstehen aber die meisten Stickoxide. Und deswegen ist das ein ganz bewusster Etikettenschwindel, um es mal diplomatisch auszudrücken.“

Wer im Unternehmen BOSCH derlei Wahrheiten ausspricht, macht sich keine Freunde. Die Werte des Firmengründers Robert BOSCH, der lieber Geld verlieren wollte als Vertrauen seiner Kunden, hat man im Management schon längst abgelegt. Der Vorstand reagiert: indem er nicht (mehr) darauf reagiert.

Derweil wird ein anderer Querdenker auf ihn aufmerksam: Dr. Wolfgang NEEF, Ingenieur und Soziologe, früher mal Vizepräsident der TU Berlin, der drei Jahre zuvor in der Fachzeitschrift der Deutschen Ingenieure „VDI-Nachrichten“ bemängelt hatte, dass „Lehrbeauftragte aus der Industrie“ den Studenten beibringen, „dass man zum Beispiel Getriebe oder IT-Geräte so baut, dass sie gerade mal zwei Jahre halten und kaum zu reparieren sind.“ Jetzt lädt NEEF seinen Querdenkerkollegen zu Seminaren an die TU Berlin und Hamburg-Harburg ein, lässt ihn über sozialökonomisches Verantwortungsbewusstsein referieren und diskutieren.

Wie es um Letzteres beispielsweise beim Großkunden VW bestellt ist, wird im September 2015 offenbar, als die ganze Welt von der Kunst der Deutschen Ingenieure im Betrügen erfährt. Jetzt sieht sich der oberste BOSCH-Chef, Volkmar DENNER, bemüßigt, seine Untergebenen daran zu erinnern, dass man selbst ja (nur) die gesetzlichen Vorgaben eingehalten habe. Aber dass nun alle „gemeinsam für den Diesel und seine Vorteile eintreten“ müssten.

Jetzt greift wiederum Karsten VOM BRUCH zur Feder, setzt ein dreiseitiges Schreiben an Volkmar DENNER auf: Dessen Antworten und Erklärungen zum Dieselskandal würden nicht wirklich genügen. Denn es sei unzureichend, "dreckige Dieselmotoren" legal durch den Testzyklus zu bringen. Und erst recht, dies sozusagen illegal zu machen. Und er äußert den Vorschlag, die Unternehmensphilosophie um das "Ehrbarkeitsprinzip" zu erweitern. Das hatte einst der Gründer vorgelebt: "Lieber Geld verlieren als das Vertrauen der Kunden."

Danach wird es still um Karsten VOM BRUCH. Nicht aber für BOSCH, denn die Staatsanwaltschaft Stuttgart, die sich - ähnlich wie andere - bei diesem Skandal offenbar nicht nachsagen lassen will, dass man die Kleinen bestrafe und die Großen laufen lasse, beginnt zu ermitteln: wegen "Beihilfe zum Betrug" und wegen strafbarer Werbung für Andere. Dazu will sie Unterlagen von BOSCH. Die Firma verweigert sich, aber das Landgericht entscheidet: BOSCH muss zur juristischen Aufarbeitung alle relevanten Unterlagen herausgeben. Auch Richter und Staatsanwälte fahren schließlich Diesel.

Der Showdown

Zum Eklat kommt es knapp 2 1/2 Jahre später, im Februar 2018: ein vergleichsweise unbedeutender Vorgang. Bekanntermaßen nutzen Unternehmen solche Vorkommnisse gerne, um sie formal als Kündigungsgrund zu benutzen und sich bei einer solchen Gelegenheit unbotmäßiger Mitarbeiter zu entledigen.

Karsten VOM BRUCH begleitet am Rande eines Warnstreiks drei Kolleginnen auf deren Bitten hin zur Kantine, wo sie arbeiten. Als eine von ihnen zur Toilette muss, wartet er im gemeinsamen Flur vor dem Umkleidebereich der Männer und Frauen des Kantinenpersonals. Da steht plötzlich der Kantinenchef vor ihm: Er solle auf der Stelle verschwinden und keine Frauen belästigen! Er würde sonst die Personalabteilung informieren.

Nur wenige Tage später wird Karsten VOM BRUCH zur Personalleiterin einbestellt. Es geht um den Vorwurf der Belästigung, den die Personalleiterin ihm gegenüber jedoch auch auf mehrfache Aufforderung nicht konkret benennt. VOM BRUCH soll erscheinen, und zwar ohne zu diesem Termin Zeugen des angeblichen Vorfalls benennen und mitbringen zu dürfen. Wie weitere Gespräche im Detail abliefen, dazu gibt es unterschiedliche Darstellungen - wie üblich in solchen Fällen. Aber darauf kommt es auch nicht an, denn es erfüllt seinen Zweck: VOM BRUCH wird gekündigt. Begründung: Er soll der Personalleiterin in deren Büro Gewalt angedroht haben - so der offizielle Kündigungsvorwurf. VOM BRUCH bestreitet das. Aber man weiß in der Personalabteilung: Vor dem Arbeitsgericht kommt es auch nicht auf die Vorgeschichte an - es geht ausschließlich um die Reaktion, sprich die behauptete Gewaltandrohung. Der Richter sieht dies als "schwere arbeitsrechtliche Pflichtverletzung" an. Und bestätigt die Kündigung.

Die zweite Instanz, das Landesarbeitsgericht sieht das am 21. Januar 2020 anders. Sollte es so gewesen sein, wie vom Arbeitgeber behauptet, dann wäre für eine fristlose Kündigung eine vorherige Abmahnung notwendig gewesen (Az 8 Sa 30/19). Allerdings bestehe kein Weiterbeschäftigungsanspruch, weil BOSCH der fristlosen Kündigung eine reguläre Kündigung hinterher geschickt habe. Diese hatte BOSCH so begründet: VOM BRUCH habe Schriftsätze aus dem ersten Verfahren digital an einige an diesem Arbeitsgerichtsverfahren weitergeleitet. Und dies sei nicht statthaft.

Jetzt muss Karsten VOM BRUCH erneut klagen. Es ist eine allbekannte Strategie: 'Unbotmäßige' Arbeitnehmer mit möglichst vielen Klagen mürbe zu machen (und im Zweifel mit 20 Kündigungen so wie im Fall der Andrea FUCHS gegen ihren Arbeitgeber DZ Bank).

Karsten VOM BRUCH gewinnt die erste Kündigungsschutzklage. BOSCH zieht vors Landesarbeitsgericht. Auch dort obsiegt VOM BRUCH. BOSCH gibt sich nicht zufrieden, reicht beim Bundesarbeitsgericht eine Nicht-Zulassungsklage ein. Auch hier geht dieses Verfahren zugunsten von Karsten VOM BRUCH aus.

Nun kann VOM BRUCH gegen seine zweite Kündigung vorgehen. Vermutlich wird das Unternehmen BOSCH, das sich nach außen hin gerne mit "Nachhaltigkeit, Werten und Compliance" verkaufen möchte, sich erneut mit allen Mitteln zu Wehr setzen.

Die Bilanz

Folgen für die Gesellschaft:

Ingenieure, die über spezifische Kenntnisse verfügen, tragen eine höhere Verantwortung dafür, was man mit diesem speziellen Know-how anfangen kann, als jene, die von davon nichts wissen. So ist dies in den mehreren Richtlinien des Vereins Deutscher Ingenieure kodifiziert, beispielsweise auch in der VDI-Richtlinie 3780. Bei BOSCH, VW, Audi und anderen Automobilherstellern ist/war dies offenbar genausowenig gelebte Praxis wie beim Flugzeugbauer Boeing, der aufgrund seiner blanken Gier nach Wachstum und Marktanteilen im internationalen Wettbewerb seinen neuen Maschinentyp "Boeing 737 Max 8" in die Lüfte schickte, ohne alle anderen auf die vorhandenen potenziellen Probleme hinzuweisen.

BOSCH hat zumindest nach außen hin zugelegt: Indem es - als Reaktion auf den Dieselbetrugsskandal einen (neuen) "Werte"-Katalog aufgestellt hat, aus dem der obige Bildausschnitt (Stage-Bild) stammt. Die Praxis wird erweisen, ob dies ernst gemeint ist. 

Folgen für den Whistleblower:

Der Verlust des Arbeitsplatzes ist für jeden, der seinen Job gerne lebt, immer ein herber Schlag - finanziell und in der Regel auch mental. Vor allem, wenn man 20 Jahre in einem Unternehmen arbeitet/gearbeitet hat und eine Familie mit 4 Kindern zu ernähren hat. 

Karsten VOM BRUCH hat aus seiner Zivi-Zeit eine Rettungssanitäterausbildung. Dort konnte er die ersten Monate arbeiten. Doch nach Ablauf der Probezeit war es zu Ende. VOM BRUCH hatte auf Ausstattungsmängel hingewiesen. Das hört man bei der Stuttgarter Notfallrettung nicht gerne. Obwohl es ein altes und langanhaltendes Thema bzw. Problem ist - ausführlich beschrieben unter www.ansTageslicht.de/Notfallrettung.

Jetzt (seit September 2019) lebt VOM BRUCH von Hartz IV.

Unabhängig davon begibt er sich in Sachen 'Zivilcourage' auf den Weg, will andere von der Notwendigkeit überzeugen, Rückgrat zu beweisen. Dazu hat er mehrere kleinere Lehraufträge an deutschen Hochschulen übernommen. Außerdem hat er die Zeit genutzt, erfolgreich eine Ausbildung als "Systemischer Organisationsentwickler" zu absolvieren. Als Coach und Veränderungsgestalter möchte er sich nun ein neues berufliches Standbein schaffen und Unternehmen, Organisationen und Betriebsratsgremien dabei unterstützen, gemeinsam, angstfrei und innovativ an plausiblen und zukunftsfähigen Konzepten zu arbeiten.

Denn was ihm passiert ist, hat aus seiner Sicht System. Und es schadet den Betroffenen genauso wie den Unternehmen, die solche Vorgänge nicht verhindern. Dieses System zu erkennen, zu begreifen und zu verändern, daran möchte VOM BRUCH auch in Zukunft aktiv mitwirken.

In einem Interview im Rahmen der Sendung Von Tätern und Verrätern - gefragt, gejagt, gefeiert, gefeuert der Deutschen Welle gibt Karsten VOM BRUCH Auskunft über Aktuelles.


Hinweis:

Diesen Text können Sie direkt aufrufen und verlinken unter www.ansTageslicht.de/vomBruch. Hier werden wir auch die weitere Entwicklung dokumentieren.

Ausführlich wurde seine Geschichte erstmals beschrieben in der Wochenzeitung DIE ZEIT (Nr. 15/2019) im April 2019: Er warnte früh vor dem Dieselbetrug. (Onlinezugang nur über Z+). In der Zeitschrift brandeins gibt es in der Juniausgabe (2019) ein ausführliches Interview mit Karsten vom BRUCH.

Online am: 04.06.2019
Aktualisiert am: 14.01.2021


Inhalt:

Karsten vom BRUCH - Whistleblower beim Unternehmen BOSCH. Folge: gekündigt.


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