16 Bundesländer - (bisher nur) 13 Informationsfreiheitsgesetze

Wo es dieses demokratische Menschrecht (noch) nicht gibt. Und warum (nicht).

Informationsfreiheit und Transparenz sind demokratische Rechte, die inzwischen fast alle Parteien anerkennen. Ausnahme: traditionell-konservative Parteien wie CDU und CSU, die auch in vielen anderen Fragen und Angelegenheiten meist nur mit einem (erheblichen) Zeitverzug auf sich ändernde Entwicklungen reagieren. So ist es wenig verwunderlich, dass es in 'schwarz' regierten oder dominierten Ländern keine solche Informationsfreiheitsgesetze (IFG) gibt: Bayern, Hessen, Sachsen. 

Auf der anderen Seite an vorderster Spitze: Der Stadtstaat Hamburg mit einem Transparenzgesetz. Dort gab es wechselnde Koalitionen, mal schwarz-grün, dann rot allein, derzeit rot-grün. Das fortschrittliche Transparenzgesetz fällt sogar in die Ära der Alleinherrschaft der SPD (2010 - 2015). Ein Transparenzgesetz geht sehr viel weiter als ein IFG, denn jetzt muss 1) die Verwaltung von sich aus tätig werden und 2) grundsätzlich alles öffentlich machen, konkret: online stellen. Dies vereinfacht nicht nur das Auffinden und die Zugänglichkeit von Akten und Informationen. Es ist vor allem ein eindeutiges Signal: Die Verwaltung ist für die Bürger und die Medien da. Und nicht umgekehrt, wie es offenbar noch immer in vielen Köpfen herumzugeistern scheint.

 

Dieser Informationsbereich wird - bei Bedarf - aktualisiert. Beispielsweise wenn ein weiteres Bundesland ein IFG-Gesetz beschließen sollte. Informationen zu vorhandenen Informationsfreiheitsgesetzen in Deutschland und auf EU-Ebene finden Sie im 'benachbarten' Bereich: Auskunftsrechte und Initiativen, erreichbar unter www.ansTageslicht.de/IFG.

Wenn Sie diesen Informationsbereich direkt aufrufen oder verlinken wollen, können Sie das unter www.ansTageslicht.de/noIFG tun.


Niedersachsen legt enttäuschenden Entwurf für ein Transparenzgesetz vor

In der Koalitionsvereinbarung hatten sich SPD und Grüne in Niedersachsen darauf verständigt, nach Hamburger Vorbild ein fortschrittliches Transparenzgesetz einzuführen. Im Unterschied zu einfachen Informationsfreiheitsgesetzen, die Akteneinsicht oder –auskunft auf Antrag ermöglichen, schreiben Transparenzgesetze auch automatische Veröffentlichungen im Internet vor.

Schon die Tatsache, dass ein Gesetzentwurf aus Hannover sehr lange auf sich warten ließ und erst im letzten Jahr der Legislaturperiode präsentiert werden konnte, verhieß nichts Gutes und ließ erkennen, dass es in der Verwaltung sowie bei den kommunalen Spitzenverbänden offenbar starken Widerstand gab. Die Ende Januar präsentierte Vorlage bleibt denn auch hinter den Erwartungen an ein modernes Gesetz deutlich zurück.

Zwar ermöglicht das Gesetz grundsätzlich, dass Bürger wie Journalisten künftig zu den bei öffentlichen Stellen bereitgehaltenen Informationen Auskunft oder Einsicht bzw. Datenübermittlung verlangen können. Auch Unternehmen, die unter der Kontrolle der öffentlichen Hand einen Beitrag zur Daseinsvorsorge leisten, fallen darunter, also etwa Wasserversorger oder die Müllabfuhr, wenn sie privatisiert ist, aber im Auftrag der Ämter tätig wird.

Doch es gibt von diesem Grundsatz der Transparenz eine Fülle sehr breit gefasster Ausnahmen, die den Wert der generellen Regelung schmälern. So gelten weitgehende Bereichsausnahmen für den Landesrechnungshof, die Finanzbehörden, die Hochschulen, den Verfassungsschutz und den NDR, für den selbst reine Verwaltungsinformationen erst nach Änderung des Staatsvertrages erfasst sein sollen.

Bei dem Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sieht das Gesetz nicht, wie es dem etablierten informationsrechtlichen Standard entspricht, eine Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an der Preisgabe vor, sondern schließt die Offenlegung kategorisch aus. Bei den Fristen orientiert sich der Entwurf zwar an der Regelfrist von einem Monat, führt dies jedoch mit dem Wörtchen „soll“ ein und fällt an der Stelle mangels einer harten Frist wiederum hinter andere vergleichbare Landesgesetze zurück.

Eine weitere entscheidende Hürde für die Antragssteller dürften die zu erwartenden erheblichen Gebühren sein: Hier sieht der Entwurf nur für einfache Anträge eine Kostenfreiheit vor, ansonsten kostendeckende Gebühren. Dies ist eine bewusste Abkehr von der Deckelung der Gebühren, wie sie sonst bei IFGs üblich sind, selbst bei dem eher schlechten Bundesgesetz, das eine Obergrenze bei 500 EUR setzt. In Niedersachsen ist es demnach in Zukunft möglich, auch für die Ablehnung eines Antrags Gebühren zu berechnen – ein sehr schlechter Präzedenzfall.

Die aktiven Veröffentlichungspflichten, eigentlich das Qualitätsmerkmal eines echten Transparenzgesetzes, fehlen bei dem Gesetzentwurf weitgehend. So konstatiert die Vorlage nur die automatische Veröffentlichung von Spenden, Werbeleistungen und Schenkungen an öffentliche Stellen ab einem Wert von 1.000 EUR. Dies ergibt sich aber ohnehin aus der Antikorruptionsrichtlinie der Landesregierung und ist keine Leistung des IFG.

Ansonsten stellt der Gesetzentwurf es den Ämtern anheim, selbst zu entscheiden, was sie veröffentlichen möchten. Die Landesregierung behält sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt ein zentrales Informationsregister zu schaffen, für das eine eher minimalistische Aufzählung der in der Zukunft ggf. zu publizierenden Informationen mitgeliefert wird. Diese Vertagung auf einen unbestimmten Zeitpunkt wird mit dem weitgehenden Fehlen der elektronischen Akte in Niedersachsen begründet.

Sollte der Gesetzentwurf so verabschiedet werden, würde Niedersachsen zwar als eines der letzten Bundesländer endlich einen allgemeinen Anspruch auf Zugang zu Informationen von öffentlichen Stellen einführen. Dann würde nur noch in Hessen, Sachsen und Bayern ein solcher Rechtsgrundsatz fehlen.

Gleichzeitig sind die Regelungen aber so schlecht, dass es sich eigentlich um eine Mogelpackung handelt. Vor allem der Name „Transparenzgesetz“ führt in die Irre, weil dessen Merkmale nicht ansatzweise erfüllt werden. Netzwerk Recherche wird im weiteren Beratungsprozess auf diese Schwachpunkte hinweisen und sich für deutliche Verbesserungen stark machen.

Link zum Gesetzentwurf samt Gesetzesbegründung: www.mi.niedersachsen.de/download/114782

Manfred Redelfs


Transparenzgesetzgebung: Baden-Württemberg hat nun ein eher schlechtes IFG, Thüringen will deutlich weiter gehen

Bei der Transparenzgesetzgebung tut sich derzeit einiges: In Baden-Württemberg ist zum Jahresende das lange umstrittene IFG in Kraft getreten - weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit. Es war kurz vor Weihnachten vom Landtag beschlossen worden und trägt deutlich die eher restriktive Handschrift des SPD-geführten Innenressorts. Die Grünen trösteten sich in der Plenardebatte im Landtag mit der Aussicht, diese Regelungen als "Einstieg" in die Informationsfreiheit zu begreifen. So krankt das neue Gesetz leider an vielen restriktiven Ausnahmebestimmungen, eher schwachen aktiven Informationsverpflichten und dem Recht der Kommunen, kostendeckende und damit womöglich abschreckende Gebühren zu erheben.

Netzwerk Recherche hatte wiederholt sehr deutliche Kritik an diesen und weiteren Punkten geübt, worauf auch mehrere Abgeordneten in der Landtagsdebatte Bezug nahmen. Eine Überraschung hielt die Abstimmung über das Projekt insofern bereit, als auch die Opposition dem Gesetz zustimmte: Selbst die Union, die sich in allen Bundesländern eher zurückhaltend zur Behördentransparenz positioniert, hatte gegen die Vorlage von Grün-Rot im Südwesten keine Einwände.

In Rheinland-Pfalz ist dagegen ein recht fortschrittliches Transparenzgesetz mit guten aktiven Veröffentlichungspflichten in Kraft getreten. Lediglich die Kommunen wurden von der Verpflichtung zur automatischen Publikation ausgenommen, wohl auch im Blick auf die angespannte Haushaltslage und den zu erwartenden Widerstand, der ansonsten von den kommunalen Spitzenverbänden gekommen wäre. Gleichwohl hat Oppositionsführerin Klöckner bereits angekündigt, das Transparenzgesetz wieder abzuschaffen, sollte sie die Wahl gewinnen.

Unter Rot-Rot-Grün in Thüringen ist derzeit ebenfalls ein Transparenzgesetz mit automatischen Veröffentlichungspflichten in Vorbereitung. Thüringen könnte sich, sollte die entsprechende Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden, zum Vorreiter unter den Flächenländern entwickeln. Die Debatte wird dort befruchtet durch einen weitreichenden Gesetzentwurf, den kürzlich der Landesdatenschutzbeauftragte vorgestellt hat. Diese Vorlage entspricht in zentralen Punkten den Forderungen von netzwerk recherche.

Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/c9e/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-InfFrGBWrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint

Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz:
http://www.datenschutz.rlp.de/infofreiheit/de/nachrichten/2015/images/GVBl_2015_LTranspG.pdf

Entwurf des Thüringischen Datenschutzbeauftragten für ein Transparenzgesetz:
https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/tlfdi-transparenzgesetz-entwurf.pdf 

Manfred REDELFS

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Transparenzgesetz: Rheinland-Pfalz verabschiedet fortschrittliche Regelungen und Niedersachsen will nun nachziehen

Der Landtag in Rheinland-Pfalz hat mit den Stimmen der rot-grünen Regierungskoalition am 11. November 2015 ein fortschrittliches Transparenzgesetz verabschiedet. Es wird zum kommenden Jahr in Kraft treten. Nachdem Hamburg sein Informationsfreiheitsgesetz zu einem Transparenzgesetz mit automatischen Veröffentlichungen im Internet weiterentwickelt hatte, ist Rheinland-Pfalz nun das erste Flächenland, das diesem Beispiel folgt und den Schritt von der Freigabe von Behördeninformationen auf Antrag zur nutzerfreundlichen automatischen Internet-Veröffentlichung geht.

Die Reform war in einem breiten Beteiligungsverfahren diskutiert worden, mit öffentlichen Diskussionsveranstaltungen und Online-Feedback-Möglichkeiten, ergänzend zu den üblichen Sachverständigenanhörungen. Netzwerk Recherche hatte dieses Vorgehen ausdrücklich begrüßt und sich mit einer ausführlichen Stellungnahme an dem Prozess beteiligt.

Zwar erfüllt das Gesetz nicht sämtliche Wünsche der Transparenzbefürworter. So ist die automatische Veröffentlichung im Internet - z.B. von Studien und Gutachten, aber auch von Verträgen der öffentlichen Hand - nur für die Landesbehörden verbindlich. Auf kommunaler Ebene verlässt die Landesregierung sich das das Prinzip der Freiwilligkeit und reagiert damit auf den starken Widerstand aus den Kommunen, artikuliert vor allem von den kommunalen Spitzenverbänden. Zudem greift in den Gemeinden die Freigabe auf Antrag, wie schon nach der alten Gesetzeslage. Gleichwohl stellt die Reform einen wichtigen Fortschritt dar. Und anders als in Hamburg, wo die Parteien auf den Druck eines Volksbegehrens reagieren mussten, hat die Regierung in Rheinland-Pfalz die neue Stufe der Informationsfreiheit selbst angestrebt.

Bewegung gibt es nun auch in Niedersachsen, einem der bisher fünf Bundesländer, die noch gar keine IFG-Regelung haben. Der Vorentwurf für ein Transparenzgesetz zirkuliert derzeit zwischen den Ressorts, in Vorbereitung auf einen Referentenentwurf, der dann zur Basis einer öffentlichen Anhörung wird. Die Vorlage, die Netzwerk Recherche vorliegt, enthält sehr gute Ansätze. Obwohl auch in Niedersachsen in den Gemeinden nur die Veröffentlichung auf Antrag greifen soll und keine automatische Internet-Publikation wie auf der Landesebene, läuft der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund bereits Sturm gegen die Reform. Netzwerk Recherche begrüßt die Initiative der Landesregierung, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf hauptsächlich bei den Fristen (bisher nur Soll-Empfehlung) und den Kostenregelungen (geplant: kostendeckend bei Freigabe auf Antrag).

In Baden-Württemberg hat das Kabinett jetzt gerade den leider sehr schwachen Entwurf der grün-roten Landesregierung zur Debatte im Landtagsplenum freigegeben. Auch in Hessen soll laut Koaltionsvertrag von Schwarz-Grün ein IFG kommen, doch die Landesregierung lässt sich dort noch Zeit, wie sie anlässlich einer eigenen Gesetzesinitiative der SPD-Opposition erklärt hat. In Sachsen ist ein IFG gleichfalls Teil der Koalitionsvereinbarung von Schwarz-Rot, doch liegt noch kein Entwurf vor. In Bayern, wo eine Regelung noch am weitesten entfernt ist, haben die Grünen soeben einen Gesetzentwurf eingebracht, der allerdings aufgrund der ablehnenden Haltung der CSU chancenlos sein dürfte.

(Manfred Redelfs)

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Rot-Grün geht an, was Grün-Rot nicht gelingt:

Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg arbeiten derzeit beide an einem Transparenzgesetz, das den Zugang zu Verwaltungsinformation vereinfachen soll. Doch während die rot-grüne Landesregierung unter Malu Dreyer dafür einen breiten öffentlichen Beteiligungsprozess mit klarem Zeitplan nutzt, kommt das Projekt ausgerechnet im grün-rot regierten Baden-Württemberg nicht voran.

Baden-Württemberg gehört zu den fünf verbliebenen Bundesländern ohne Informationsfreiheitsgesetz. Es gibt somit im Südwesten keinen allgemeinen Anspruch der Bürger und der Journalisten, Zugang zu Akten der Verwaltung zu erhalten. Zwar können sich die Medienvertreter auf das Landespressegesetz berufen. Doch dem kommt die Pressestelle in der Regel durch eine mündliche Auskunft am Telefon nach, nicht durch Akteneinsicht oder Zusendung von Kopien. Die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes ist im Koalitionsvertrag in Baden-Württemberg verankert. Aber vier Jahre später liegt noch nicht mal ein Referentenentwurf als Diskussionsgrundlage vor – und der Sprecher des SPD-geführten Innenministeriums wagt auch keine Prognose, wann sein Haus etwas präsentieren kann. Es sieht daher so aus, als ließen sich die Grünen, die eigentlich mit dem Versprechen von Transparenz und Bürgerbeteiligung angetreten sind, von einem eher unwilligen Koalitionspartner ausbremsen. Mittlerweile wird es daher immer fraglicher, ob ein so weitreichendes Reformprojekt in dieser Legislaturperiode, die in einem Jahr endet, überhaupt noch abgeschlossen werden kann.

Dabei sind die Grünen den Gegnern der Transparenz im Südwesten schon sehr weit entgegen gekommen – zu weit, wie Journalistenorganisationen und Bürgerrechtsverbände finden: Die Eckpunkte der Landesregierung für einen Gesetzentwurf fallen eher restriktiv aus. Sie enthalten breite Ausnahmeklauseln, etwa zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, die absolut gesetzt werden, ohne Abwägung mit dem öffentlichen Interesse, wie es eigentlich Standard ist. Auch die Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft und die Landesbanken sollen pauschal ausgeklammert werden. Durch die Möglichkeit, dass die Kommunen kostendeckende Gebühren erheben können, wird der Verwaltung nach diesen Plänen zudem ein Weg eröffnet, unliebsame Fragesteller mit der Gebührenkeule abzuschrecken. Vor allem aber sollen die aktiven Veröffentlichungspflichten, die die Behörden zwingen, von sich aus Unterlagen ins Netz zu stellen, so schwach geregelt werden, dass der Nutzen gering sein dürfte.

Wie man ein Transparenzgesetz auch anders auf den Weg bringen kann, demonstriert zeitgleich Rheinland-Pfalz. Dort gibt es zwar schon ein Informationsfreiheitsgesetz. Aber es hat Schwächen und wird nun in der Koalition mit den Grünen zu einem Transparenzgesetz in Anlehnung an die fortschrittlichen Regelungen in Hamburg weiterentwickelt. Ähnlich wie im Norden sollen bald auch in Rheinland-Pfalz viele Informationen der Verwaltung automatisch in einem Transparenzregister im Internet veröffentlicht werden, z.B. alle Verträge der öffentlichen Hand sowie Gutachten und Studien. „Die Entscheidungen von Politik und Verwaltung sollen nachvollziehbarer werden. Dadurch verbessert die Landesregierung die Möglichkeiten zum Mitreden und Mitgestalten“, versprach Ministerpräsidentin Dreyer beim Start eines breit angelegten Beteiligungsverfahrens zur Gesetzeseinführung. Alle Bürger und Verbände können den Referentenentwurf online nachlesen und auf einer eigenen Plattform kommentieren. Begleitend fanden in den letzten Wochen Bürgeranhörungen und Diskussionsveranstaltungen statt, die auch im Netz dokumentiert sind. Ab Juni sollen sich dann die Parlamentarier mit dem Gesetzentwurf befassen.

Noch weist der Entwurf eine Reihe von Schwächen auf, denn die Kommunen bleiben von der aktiven Veröffentlichungspflicht ausgeklammert und müssen nur auf Antrag ihre Informationen freigeben. Auch die Handwerkskammern blieben nach derzeitigem Stand außen vor, genauso wie der Landesrechnungshof. Ein zivilgesellschaftliches Bündnis aus netzwerk recherche, dju in ver.di und Deutschem Journalistenverband zusammen mit mehreren Bürgerrechtsorganisationen hat daher bereits Nachbesserungen gefordert.

Warum es in Rheinland-Pfalz besser vorangeht als in Baden-Württemberg, hängt sicherlich auch mit dem Engagement auf höchster Ebene zusammen: Ministerpräsidentin Dreyer hat die Transparenzoffensive zu ihrem persönlichen Anliegen gemacht und stellt sich bei den öffentlichen Veranstaltungen der Diskussion. Von ihrem Amtskollegen Winfried Kretschmann hört man bisher wenig zu diesem Thema. Die Gegner der Transparenz, die es in der Verwaltung zahlreich gibt, haben es daher leicht, im Südwesten auf Zeit zu spielen und auf das Ende der Legislaturperiode zu warten. Einen strategischen Pluspunkt können die Gegner schon verbuchen: Für ein intensives öffentliches Beteiligungsverfahren wie in Mainz ist die Zeit in Stuttgart jetzt schon zu knapp.

Manfred REDELFS

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August 2015: IFG Baden-Württemberg: Landesregierung legt enttäuschenden Gesetzentwurf vor

Ende Juli hat die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg den lange erwarteten Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz präsentiert. Leider hat sich die Wartezeit auf Einlösung dieses Versprechens aus dem Koalitionsvertrag nicht in der Qualität des Reformvorhabens niedergeschlagen: Der Vorschlag des Kabinetts fällt hinter die gesetzlichen Regelungen in einigen anderen Bundesländern zurück. Dies ist vermutlich dem Umstand geschuldet, dass die SPD und die Kommunen in Baden-Württemberg keine großen Freunde der Informationsfreiheit sind. Ministerpräsident Kretschmann hat in der Vergangenheit außerdem darauf verzichtet, sich persönlich für dieses Anliegen der Grünen zu engagieren und einen Konflikt mit dem SPD-geführten Innenministerium vermieden, das hier die Federführung hat.  

Die Hauptkritikpunkte an dem Entwurf sind die breiten Ausnahmeklauseln, die langen Antwortfristen von bis zu drei Monaten, die es bisher in keinem Bundesland gibt und die Möglichkeit zur kostendeckenden Gebührenerhebung in den Kommunen, die erfahrungsgemäß zur Abschreckung von missliebigen Antragstellern eingesetzt werden kann. Auch die aktiven Veröffentlichungspflichten sollen in Baden-Württemberg so geregelt werden, dass die Behörden möglichst wenig in die Pflicht genommen werden: Der Katalog der Landesregierung enthält weitgehend Selbstverständlichkeiten, wie die Veröffentlichung von Pressemeldungen, Statistiken und Aktenplänen. Hamburg dagegen stellt grundsätzlich alle Verträge der öffentlichen Hand ab einer Mindestschwelle von 100.000 Euro ins Internet, auch alle Gutachten und Studien, die von öffentlichen Stellen in Auftrag gegeben werden. Rheinland-Pfalz bereitet derzeit gleichfalls ein Transparenzgesetz vor, das bei den aktiven Veröffentlichungspflichten weitergeht.

Netzwerk Recherche wird sich an den Anhörungen zum Gesetzentwurf beteiligen und auf eine deutliche Nachbesserung drängen. Zumindest sollten unter einer grün-rot geführten Landesregierung die Standards erreicht werden, die in anderen Bundesländern schon greifen. Bis zum 18. September ist auch eine Online-Kommentierung des Entwurfs auf der Beteiligungsplattform des Landes Baden-Württemberg möglich.

Wortlaut des Gesetzentwurfs: 
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/IM/150727_IFG-Gesetzentwurf-und-Begruendung.pdf
Beteiligungsplattform: 
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/kommentieren/informationsfreiheitsgesetz/
Kurzkommentierung von netzwerk recherche: 
https://netzwerkrecherche.org/blog/informationsfreiheitsgesetz-baden-wuerttemberg-entwurf-der-landesregierung-enttaeuscht/

Manfred REDELS

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In Bayern

ticken die Uhren ebenfalls anders. Ganz anders sogar. Es ist dies das Territorium der CSU, die dort seit Menschengedenken (fast) immer allein regiert. Traditioneller Konservatismus verträgt sich ganz offensichtlich nicht mit Informationsfreiheit bzw. mündigen Bürgern, die mehr als nur alle paar Jahre (mal) wählen wollen - so die Denke der maßgebenden "Großkopferten". Aus diesem Grund gibt es im Freistaat Bayern auch kein landesweites IFG-Gesetz - das hatte die Landesregierung bisher immer zu verhindern gewusst - trotz vieler parlamentarischer und zivilgesellschaftlicher Initiativen.

Auf der anderen Seite gibt es eben doch aktive Bürger, die nicht klein beigeben. In keinem Bundesland werden so viele Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf lokaler und regionaler Ebene initiiert und durchgeführt wie hier. Dies führt dann offenbar zu der hohen Akzeptanz der politischen Verhältnisse auch auf Landesebene. Einer der treibenden Kräfte: der Verein Mehr Demokratie bzw. der Bayerische Landesverband

Mit diesem Verein sowie Transparency International Deutschland und der Humanistischen Union in Bayern wurde 2004 ein Bündnis "Informationsfreiheit für Bayern" organisiert, das seither auf kommunaler Ebene Informationsfreiheit und Akteneinsichtsrechte durchsetzt. So haben inzwischen alle bayerischen Großstädte mit über 100.000 Einwohnern eine Informationsfreiheits-Satzung erlassen: München, Nürnberg, Würzburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth, Augsburg. Insgesamt sind jetzt über 70 bayerische Kommunen mit dabei. Details finden sich in der gemeinsamen Website www.informationsfreiheit.org.


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Transparenzbarometer: die aktuelle Transparenz-Chronik

Dies ist die aktuelle Chronik, in der wir alle relevanten Ereignisse und Vorgänge dokumentieren: alles zusammengefasst, was Sie t.w. detaillierter in den anderen Unterseiten finden. Konkret: Hier der Überblick, der eine Art Seismograph darstellt, dort dann mehr Einzelheiten und Hintergrund.
Die Transparenz-Chronik kann dabei nur so gut sein, wie es die Informationen sind, die wir finden, und die Hinweise, die wir bekommen. Anders gesagt: Wie aktuell alles ist, hängt auch von Ihnen ab, wenn Sie Informationen haben. Und ob sie diese mit uns teilen. 
Verstehen Sie dies bitte als freundliche Aufforderung!

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