| 01.12.1975 | Werner BORCHARDING beginnt seine Tätigkeit als Steuerfahnder bei der Steuerfahndungsstelle Münster. 1985 wird diese umorganisiert in Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster (abgekürzt STRAFA-FA Münster). Abteilung 1 ist seither für die Steuerfahndung zuständig (Ermittlung von Steuerstraftaten gemäß § 208 AO), Abteilung 2 für die Strafsachen (Festsetzung von Buß- u. Strafgeldern) |
| 1984 | BORCHARDING wird Mitglied des Personalrates und Ortsverbandsvorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft (DStG) – er genießt einen tadellosen Ruf |
| Herbst 1993 | Ein anderes Finanzamt, das Finanzamt für Großbetriebsprüfung in Münster, prüft den ortsansässigen und weitbekannten Farbenhersteller "Brillux". Der Prüfer stellt steuerstrafrechtliche Sachverhalte mit einem Hinterziehungsvolumen von rd. 500 000 Mark fest. Er leitet die Erkenntnisse weiter an das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung (STRAFA-FA). Die Informationen verbleiben lt. Weisung des Vorstehers bei der Strafsachen-Abteilung, die Abteilung Steuerfahndung wird nicht mit der Aufnahme weiterer Ermittlungen betraut. Vorsteher dieses Finanzamtes mit seinen beiden Abteilungen ist LRD (Leitender Regierungsdirektor) Dr. Karsten NOTTHOFF. Er hält auch persönlich den Kontakt mit einem der Steuerbüros, das die Fa. Brillux berät. Jahre zuvor war NOTTHOFF Sachgebietsleiter und zuständig u.a. für die Brillux-Prüfungen. In dieser Funktion war er auch Vorgesetzter des Finanzamtprüfers FREUNDLIEB. NOTTHOFF wird nach seiner fraglichen Anweisung kurz darauf an die Oberfinanzdirektion (OFD) Münster versetzt. Dort wird er eingesetzt als "Referent für Betriebsprüfungen und Steuerfahndung". Der Finanzamtsprüfer FREUNDLIEB hat inzwischen die Seiten gewechselt und ist nun u.a. für die Fa. Brillux tätig. Das Strafverfahren "Brillux" wird zunächst nur gegen den Firmenchef Franz Wilhelm KÖNIG geführt. Später auch gegen den Geschäftsführer Dr. Julius SCHRÖDER (vgl. 1999)
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| 04.03.1994 | Der inzwischen zum "Referenten für Betriebsprüfung und Steuerfahndung" in der OFD Münster aufgestiegene ehemalige Leiter des Finanzamts für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in Münster, Dr. NOTTHOFF, weist das - inzwischen ihm untergebene - Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster an, das Strafverfahren gegen die Fa. Brillux GmbH & Co.KG einzustellen. In seiner Weisung wird der zugrunde liegende Sachverhalt von ihm ganz anders geschildert als es den Tatsachen entspricht. Mit gleicher schriftlicher Weisung wird auch dem zuständigen Finanzamt für Steuerfestsetzung in Münster beschieden, die entsprechenden Textpassagen aus dem Betriebsprüfungsbericht nicht auszuwerten, d. h. die darauf beruhende Nachsteuerberechnung – mehr als 500.000 DM - nicht zu erheben. Dies geschieht trotz eines internen OFD-Gutachtens, das die rechtliche Würdigung des Betriebsprüfungsberichtes bestätigt |
| 15.03.1994 | Das Strafverfahren gegen den Brillux-Firmenchef KÖNIG wird aufgrund (und trotz) der rechtswidrigen Weisung der OFD (die man nicht hätte befolgen müssen) eingestellt. Die Einstellung wird nur von dem zuständigen Abteilungsleiter, einem Juristen, unterzeichnet. Die Sachbearbeiterin fertigt zwar weisungsgemäß die Einstellung aus, verweigert aber ihre Unterschrift – sie wird von Kollegen auf die Konsequenzen einer solchen Unterschrift hingewiesen |
| Monate danach | Unter den Straf-Sachbearbeitern und den Steuerfahndern herrscht wochen- und monatelang helle Empörung über das rechtswidrige Verhalten des leitenden OFD-Beamten Dr. NOTTHOFF. Auch bei einem Besuch von LRD Dr. NOTTHOFF in 'seinem' ehemaligen Finanzamt gelingt es ihm nicht, die empörten Beamten zu beschwichtigen. Gleichwohl hält die OFD Münster an der rechtswidrigen Weisung fest |
| Jahreswende 1994/1995 | BORCHARDING erhält Fotokopien aus der Brillux-Akte anonym per Post zugespielt – ein ‚Weihnachtspaket’ sozusagen. Lange überlegt er, was er damit machen soll. Sein Amts-Eid, aber auch sein Gerechtigkeitsgefühl, lassen ihn letztlich nur eine einzige Entscheidung als richtig erscheinen |
| 12.04.1995 | BORCHARDING unterrichtet den General-Staatsanwalt in Hamm mittels einer anonymen Strafanzeige: Verdacht auf Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung. Etwa 4 Wochen später informiert BORCHARDING auch den amtierenden Finanzminister SCHLEUSSER, SPD, persönlich unter Hinweis auf die allgemeine beamtenrechtliche Verpflichtung des § 64 Abs. 4 Landesbeamtengesetzes NRW. Außer der eigenen Ehefrau sind über diese Maßnahme nur der DStG-Bezirksverbandsvorsitzende Meinolf GUNTERMANN sowie der Vorsitzende des Hauptpersonalrates, Hans-Jürgen SCHNIEBER, unterrichtet. Zu diesem Zeitpunkt glaubt BORCHARDING noch, diesen beiden letzteren vertrauen zu können |
| 26.04.1995 | Mit den Ermittlungen ist jetzt die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Bochum betraut. Hier arbeiten spezialisierte und engagierte Staatsanwälte u. Wirtschafts-Referenten. Sie ermitteln unter dem Aktenzeichen 35 Js 87/95 gegen Dr. NOTTHOFF und weitere leitende Beamte, darunter den Finanzpräsidenten Wilhelm WENDT, wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt und der Rechtsbeugung |
| 08.05.1995 | Das NRW-Finanzministerium unter seinem Minister Heinz SCHLEUßER, SPD, erhält Kenntnis von der anonymen Anzeige |
| 18.05.1995 | Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft Bochum bei Brillux sowie in der OFD Münster, dem Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung (STRAFA-FA) Münster. Außerdem wird die Wohnung des Finanzpräsidenten WENDT durchsucht. In den "Hausnachrichten" der OFD heißt es dazu: "Eine dienstliche Überprüfung des in der anonymen Anzeige erhobenen Vorwurfs hat keinerlei Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten der Beamten ergeben." Wenige Tage darauf wird in der OFD Münster ein neues Gutachten zum Fall Brillux erstellt – es kommt genau zum gegenteiligen Ergebnis des ersten Gutachtens vom 4. April 1994. Man will den Fall herunterspielen. Präsident der ODF ist Jürgen HIMSTEDT. Im Rahmen der Ermittlungen werden auch Finanzbeamte von der Staatsanwalt vernommen, darunter der damalige Vorsteher des Finanzamtes Münster-Außenstadt, zuständig für die Steuerfestsetzung, der sich im März 1994 in Kur befand. Alle Finanzbeamten erklären, dass man seitens der OFD Münster den leisen, aber unmissverständlichen Versuch unternommen habe, die zu Vernehmenden zu beeinflussen. Hierzu hatten diese von ORR (Oberregierungsrat) Harald KÜPER von der OFD einen dienstlichen Telefonanruf erhalten, in dem sie im Hinblick auf ihre Zeugenvernehmung gefragt wurden, ob sie denn noch „Informationsbedarf“ hätten. Harald KÜPER wird später zum Vorsteher des STRAFA-FA Münster, aufsteigen |
| 1995 | Im Laufe der Ermittlungen geraten jetzt die Staatsanwälte unter Druck: man signalisiert ihnen z.B., dass man ihre Steuererklärungen überprüfen werde, und zwar besonders gründlich! So wird z.B. die Steuerakte des Generalstaatsanwalts einer „besonderen grundlosen“ Überprüfung unterzogen. In diesem Zusammenhang wird der Vorsteher des Finanzamts Soest „aufgefordert“, zusammen mit seinem Geschäftsstellenleiter die Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte des Generalstaatsanwalts abzufahren, um festzustellen, ob die geltend gemachten Fahrtkosten zutreffend angegeben wurden. Der Finanzamts-Vorsteher des STRAFA-FA Bochum wird gebeten, seine „Beziehungen“ zur Staatsanwaltschaft Bochum „spielen“ zu lassen. Als er sich weigert, wird ihm die vorzeitige Pensionierung nahegelegt, was dieser auch akzeptiert |
| Juni/Juli 95 | Obwohl nach dem Landesbeamtengesetz NRW verpflichtend vorgeschrieben, wird gegen die leitenden OFD-Beamten kein Disziplinar-Verfahren eingeleitet. Der LRD Dr. NOTTHOFF wird sogar - trotz der laufenden strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn - zum Abteilungsdirektor befördert - im Einklang mit dem Finanzministerium von NRW |
| 27.07.1995 | OFD-Präsident Jürgen HIMSTEDT gibt gegenüber der ermittelnden Staatsanwaltschaft Bochum eine „Erklärung“ dahingehend ab, dass er in der Sache Brillux keine Weisungen erteilt hätte. Hingegen wird er am 14.05.1996, dem Tag der „Zwangsversetzung“ von BORCHARDING, diesem gegenüber erklären, dass derartige Entscheidungen (hier: Behandlung Brillux-Fall) zuvor im Kollektiv abgestimmt würden |
| 18.01.1996 | Im 63-seitigen Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft Bochum ist u. a. zu lesen, dass die Straftatbestände
Die Staatsanwaltschaft Bochum kommt aber letztlich zu folgendem Ergebnis:
Hinter vorgehaltener Hand allerdings spricht man davon, dass die ermittelnden Staatsanwälte ‚von oben’ angewiesen worden seien, das Strafverfahren einzustellen. Sie waren nämlich gehalten, den Entwurf der Anklageschrift 'oben' vorzulegen. Begründung: Es könne nicht sein, dass – im Hinblick auf die Steuermoral – höchste Beamte einer OFD vor den Richtertisch gestellt würden. Strafrechtler äußern hierzu später, dass diese bei einer Verurteilung mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren hätten rechnen müssen. Damit wäre auch deren Beamtenverhältnis zu Ende gewesen, sprich die Pension verwirkt. Im Jahr 1996 nimmt auch die Staatsanwaltschaft Münster unter dem Aktenzeichen 44 Js 817/96 das Verfahren gegen die Fa. Brillux wieder auf - es wird drei Jahre später mit einer hohen Geldbuße seitens Brillux beendet werden |
| 10.+11. Mai 1996 | Als DStG-Ortsverbandsvorsitzender (Deutsche Steuergewerkschaft) nimmt BORCHARDING an einer Gewerkschaftssitzung in Winterberg teil. Helmut OVERBECK, Tarif-Fachmann im Bundesvorstand der DStG, spricht BORCHARDING darauf an, dass er es wohl gewesen sei, der die anonyme Anzeige gestellt habe und dass er sich deswegen umgehend beim Oberfinanzpräsidenten ‚stellen’ möge - ansonsten müsse er mit umfangreichen Disziplinarmaßnahmen rechnen. Auch der eingeschaltete Jurist der Steuergewerkschaft, Thomas HARTMANN, gleichzeitig Beamter im höheren Dienst der Finanzverwaltung, vertritt diese Meinung, dass BORCHARDING gegen das Steuergeheminis verstoßen habe und rät ebenfalls, umgehend den Oberfinanzpräsidenten Jürgen HIMSTEDT aufzusuchen - er beruft sich auf eine Einschätzung eines ihm bekannten Rechtsexperten |
| 14.05.1996 | Der derzeitige Oberfinanzpräsident der OFD Münster, HIMSTEDT, weiß allerspätestens seit diesem Tag, dass die anonyme Anzeige von BORCHARDING stammt. HIMSTEDT bedroht BORCHARDING persönlich mit einer sofortigen Suspendierung, mit erheblicher Gehaltskürzung und der Entfernung aus dem öffentlichen Dienst. Folge: BORCHARDING wird in den Innendienst „zwangsversetzt“, und zwar an das Finanzamt Coesfeld, obwohl dort keine freie Stelle vorliegt, also kein Personalbedarf besteht. BORCHARDING folgt der (rechtswidrigen) Versetzungs-Weisung nur aufgrund der im Beamtenrecht festgeschriebenen Gehorsamspflicht |
| 15.05.1996 | Die Vorsitzende des Bezirkspersonalrates (BPR) und Mitglied des Bezirksverbandes Westfalen der Deutschen Steuergewerkschaft, Vera DIETRICH, stimmt der Versetzung durch die OFD Münster sofort zu, ohne Rücksprache genommen zu haben mit BORCHARDING, der ja selbst auch Personalratsmitglied und damit eigentlich nach dem Personalvertretungsgesetz vor Versetzungen geschützt ist. Die OFD Münster begründet ihren Antrag auf Zustimmung zur Versetzung lediglich mit dem Hinweis, dass „die Versetzung aus dienstlichen Gründen erfolge“, ohne diese auch nur annähernd zu erläutern |
| 30.05.1996 | 14 Tage nach seiner Zwangsversetzung wird bei der Staatsanwaltschaft Münster ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen BORCHARDING eingeleitet: wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Steuergeheimnis. Anlass ist eine Anzeige des Steuerbüros Horstkotte & Partner in Lengerich, dort des Steuerberaters Rolf FREUNDLIEB, einem ehemaligen Finanzamts-Betriebsprüfer, der seinerzeit u.a. für Brillux zuständig war (vgl. Herbst 1993). Er ist gleichzeitig ein 'guter Bekannter' von Dr. NOTTHOFF. Parallel dazu wird ein disziplinarrechtliches Vorermittlungsverfahren gegen BORCHARDING gestartet. Der Vorsteher des Finanzamts Coesfeld, MANTLIK, empfiehlt ihm, den Dienst zu quittieren und gegebenenfalls als Steuerberater tätig zu werden |
| 05.07.1996 | Die OFD Münster hat ein Disziplinarverfahren gegen Werner BORCHARDING eingeleitet und unterrichtet unter dem Aktenzeichen "S A 12 - Bo - 43 - St 44 - 14" das Finanzministerium des Landes NRW |
| 19.07.1996 |
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| 13.12.1996 | Das Ermittlungsverfahren wegen Verletzung des Steuergeheimnisses gegen BORCHARDING wird eingestellt. In einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Münster (pdf-file, 4 S., 1,1 MB) heißt es, dass die Anzeige von BORCHARDUNG rechtmäßig war und die angezeigten Sachverhalte als „Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches“ anzusehen sind. BORCHARDING hat damit - strafrechtlich gesehen - rechtmäßig gehandelt. Ebenso wird das "disziplinarrechtliche Vorermittlungsverfahren" eingestellt. Die Finanzbehörde muss deshalb auch die Verfahrenskosten (Rechtsanwaltsgebühren etc.) an BORCHARDING erstatten. Trotz der Einstellung beider Verfahren kommt keiner der bisherigen Gewerkschafts - “Freunde“ auf BORCHARDING zu. Niemand setzt sich für seine Rehabilitierung ein. Im Gegenteil: BORCHARDING wird weiterhin nach allen Regeln der Kunst gemobbt |
| 01.01.1997 | BORCHARDING wird eine eigentlich anstehende Beförderung versagt. Waren seine bisherigen Beurteilungen (auch u. a. von Dr. NOTTHOFF) sehr positiv, so fällt die letzte Beurteilung - nach BORCHARDING’s Anzeige erheblich schlechter aus |
| 1997 | Gerüchte um Rotarier-Verbindungen tauchen auf. BORCHARDING erhält Einsicht in das Rotarier-Buch: dort sind sowohl der OFD-Chef Jürgen HIMSTEDT als auch der Steuerberater der Fa. Brillux als Mitglieder gelistet. Die Rotarier tagen in den Räumen des münsterischen Zwei-Löwen-Clubs. Mitglied dort: der Chef der Fa. Brillux, Heinz-Wilhelm KÖNIG |
| 1999 | BORCHARDING’s Anzeige zeitigt Folgen: Eine Strafkammer des Landgerichtes Münster legt dem Inhaber der Fa. Brillux eine hohe Geldbuße auf: 500.000 DM. Zu einer regulären öffentlichen Gerichtsverhandlung kommt es nicht - Verteidigung und Justiz handeln diesen Deal 'intern' nach § 153 a der Strafprozessordnung aus. Auch dem promovierten Brillux-Geschäftsführer sowie dem Brillux-Steuerberater werden zu Geldbußen à 20.000 DM auferlegt. Die Fa. Brillux muss die hinterzogenen Steuern nicht nachzahlen. Dies wäre der Normfall: Nachzahlung (inkl. Säumniszinsen) + Geldbuße. Wegen mehrfacher Erkrankung, u. a. durch das Mobbing bedingt, soll sich BORCHARDING beim Amtsarzt vorstellen. Dies ist eine im öffentlichen Dienst übliche Praxis – nach einem entsprechenden Gutachten des Amtsarztes kann man unbotmäßige Beamte aus dem Dienst entfernen, z.B. durch Frühpensionierung. Die Praxis ist deshalb so beliebt, weil der Behörde – ganz im Gegensatz zu einem Unternehmen – ja ‚keine Kosten’ entstehen. BORCHARDING’s Anwalt kann das (noch) erfolgreich verhindern |
| 12.04.1999 | Runderlaß des NRW-Innenministers Dr. BEHRENS zur „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“. Dies wird auf das Mobbing-Verhalten der OFD und ihrer Finanzämter in Münster allerdings keine Auswirkungen haben |
| Frühjahr 2000 | Der leitende OFD-Beamte NOTTHOFF wird vom nordrhein-westfälischen Finanzminister Peer STEINBRÜCK, SPD, befördert: zum Finanzpräsidenten der OFD Münster |
| April 2000 | BORCHARDING schreibt an den Innenminister Dr. BEHRENS und sendet Kopien des Schreibens an den Ministerpräsidenten Wolfgang CLEMENT, SPD, sowie den Finanzminister Peer STEINBRÜCK. BORCHARDING wird kurz darauf zurückversetzt nach Münster und zwar an das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung. An seine alte Arbeitsstelle als Steuerfahnder darf er nicht zurück. Er wird auch nicht mehr befördert |
| 02.07.2001 | Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe fällt ein wegweisendes Urteil: Arbeitnehmer dürfen auch gegen ihren Arbeitgeber Strafanzeige stellen bzw. bei der Staatsanwaltschaft aussagen, wenn offensichtlich ein Straftatbestand vorliegt, ohne dafür mit Kündigung ‚abgestraft’ zu werden. Die kurze Pressemeldung des Gerichts dazu gibt es hier. Die ausführliche Begründung des höchsten deutschen Gerichts findet sich im Beschluss mit dem Aktenzeichen 1 BvR 2049/00 v. 2.7.2001. Dieses Urteíl des höchsten deutschen Gerichtes wird künftig zu jenen Rechtssätzen gehören, die von fast allen Arbeitsgerichten konsequent mißachtet werden |
| 2002 | BORCHARDING unterliegt beim Verwaltungsgericht Münster im Kampf gegen seine Zwangsversetzung und Nicht-Beförderung. Die Vorwürfe gegen seine Vorgesetzten seien im Kern nicht unrichtig, heißt es zur Begründung. Jedoch habe er den Amtsfrieden beeinträchtigt und nicht hinnehmbare Unruhe verursacht. Vom Richter unberücksichtigt blieb das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, nach der Arbeitnehmer auch Strafanzeige stellen dürfen. Ebenso unberücksichtigt bleibt die Tatsache, dass BORCHARDING eigentlich aufgrund seiner Position als Personalrat nicht hätte versetzt werden dürfen. Der die Klagen von BORCHARDING abhandelnde Richter Heinz-Dieter SELLENRIEK ist in Münster zugleich Fraktionsvorsitzender der CDU im Rathaus. Einer der größten Gewerbesteuer-Zahler in Münster: die Fa. Brillux |
| 29.11.2002 | BORCHARDING führt ein Gespräch mit dem neuen Finanzpräsidenten Dr. NOTTHOFF - man war sich Tage zuvor zufällig im Fahrstuhl begegnet und hatte diesen Termin ausgemacht. NOTTHOFF ist jedoch nicht bereit, eine Rehabilitierung BORCHARDINGs zu betreiben |
| 01.07.2003 | BORCHARDING schreibt an den neuen Ministerpräsidenten und ehemaligen Finanzminister von NRW, Peer STEINBRÜCK einen Hilferuf und hofft, dass dieser sich seiner Angelegenheit annimmt. Dies geschieht nicht. Peer STEINBRÜCK wird später Bundesfinanzminister der Großen Koalition |
| 29.07.2003 | Von der Staatskanzlei des Ministerpräsidenten wird zwischenzeitlich mitgeteilt, dass der Vorgang dem Finanzminister zur weiteren Regelung zugeleitet würde. Einige Zeit später teilt man BORCHARDING telefonisch mit, dass man in der Staatskanzlei an einem Gesetzesentwurf arbeite, der zum Ziel habe, Whistleblower gesetzlich zu schützen |
| 24.09.2003 | NRW-Ministerpräsident Peer STEINBRÜCK, SPD, läßt mitteilen, dass er sich nicht für BORCHARDING verwenden könne, zumal er auch nicht in den Zuständigkeitsbereich des Finanzministers hineinregieren wolle |
| 12.12.2004 | 10 Jahre, nachdem BORCHARDING das 'Weihnachtspaket' mit den unterdrückten Steuerakten der Fa. Brillux zugespielt bekommen hatte, schreibt er den DStG-Bezirksverband an und bittet unter Hinweis auf die bisherigen sehr eigenartigen Verhaltensweisen mehrerer Gewerkschaftsfunktionäre der Deutschen Steuergewerkschaft um Unterstützung für seine Rehabilitation. Die Deutsche Steuergewerkschaft anwortet ihm nicht |
| 01.08.2005 | BORCHARDING scheidet mit 57 ½ Jahren aus dem Dienst (Altersteilzeit). Er will mit ‚kriminellen’ Spitzenbeamten der OFD Münster nichts mehr zu tun haben. Kurz zuvor bittet BORCHARDING sowohl schriftlich als auch persönlich den neuen Oberfinanzpräsidenten Hans-Georg GRIGAT um seine Rehabilitierung - er wird kühl abserviert |
| 10.07.2006 | BORCHARDING schreibt den Justitiar des DStG-Bezirksverbandes, Thomas HARTMANN an, jetzt Vorsteher des Finanzamtes Gütersloh. Er möchte von ihm wissen, welcher Rechtsanwalt seinerzeit die Meinung vertreten hatte, dass BORCHARDING durch seine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen das Steuergeheimnis verstoßen habe – BORCHARDING erhält keine Antwort |
| Herbst 2006 | ![]() BORCHARDING gründet zusammen mit anderen Betroffenen bzw. Whistleblowern das Whistleblower Netzwerk |
| 14.07.2008 | Der Bundesfinanzhof in München stellt in einer höchstrichterlichen Entscheidung unmissverständlich klar, dass Finanzbehörden bereits bei Verdacht auf Straftaten derlei Informationen an die Staatsanwaltschaft weiterleiten müssen. Der Beschluss trägt das Aktenzeichen VII B 92/08 |











