Marco WEHNER

Ex-Steuerfahnder, Frankfurt am Main

Begonnen hatte alles im Jahre 1996 mit einer Durchsuchung der Commerzbank AG in Frankfurt/Main: wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Ergebnis: rund 60.000 (in Worten: sechzigtausend) Ermittlungsverfahren müssen eröffnet und bearbeitet werden. Die rot-grüne Landesregierung stockt die Steuerfahndung Frankfurt auf knapp 100 Mitarbeiter auf. Marco Wehner kommt 1998 dazu. 

Steuerfahnder haben eine umfangreiche Ausbildung hinter sich. Sie müssen mit allen Wassern gewaschenen Anwälten, Steuerberatern und Managern Paroli bieten (können). Wenn man seinen Dienst ‚ganz unten’ an der Basis verrichtet, also die eigentliche mühevolle Ermittlungsarbeit machen möchte, halten sich die Karrieremöglichkeiten in engen Grenzen – Steuerfahnder sind Menschen, die ihren Job mit Leib und Seele, konkret: aus Überzeugung machen. 

1999 gerät die neu gewählte Landesregierung unter öffentlichen Druck: Die Hessen-CDU muss unter ihrem neuen Chef Roland Koch Parteigelder aus einer dubiosen Liechtenstein-Stiftung („Zaunkönig“) einräumen – es beginnt die so genannte Schwarzgeld-Affäre der CDU. Unter der Ägide Koch, einem Mann der Wirtschaft und insbesondere der Banken, wird 2001 dann jenen Steuerfahndern eine „Amtsverfügung“ im geschlossenen Kuvert überreicht, die an den Bankenermittlungen sitzen. 
Diese „Amtsverfügung 2001/18“

  • darf „nicht ins Intranet gestellt“
  • und auch „nicht in die Registratur aufgenommen werden,“

so die unmissverständliche Dienstanweisung. Es handelt sich um eine Art geheimen Dienstbefehl. Inhalt: Nicht mehr so genau prüfen – das Sieb gröber machen! Bzw. erst ab einem „Transfervolumen“ (z.B. nach Liechtenstein oder Luxemburg) von 250.000 Euro oder einem Einzeltransfer von 150.000 Euro von einem Anfangsverdacht ausgehen! Kleinere Transferstückelungen fallen jetzt durchs Raster.

Die Steuerfahnder remonstrieren, d.h. sie widersprechen. Die Befolgung der „Amtsverfügung“ würde gegen das Gesetz und gegen ihren Beamteneid verstoßen. „Remonstration“ ist hierzulande nicht nur ein Recht, sondern im Beamtengesetz sogar als Pflicht kodifiziert. Allerdings: Entscheidet die Behördenleitung (oder die Politik ganz oben) dennoch anders, muss ein Beamter gehorchen. Weil die hessische Finanzverwaltung auf ihrer Politik besteht, kommt es jetzt zum offenen Konflikt. '

Erste Berichte im „SPIEGEL“ erscheinen (z.B. „Amnestie durch die Hintertür“). Die Opposition im Landtag erzwingt einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss. U.a. weil ein wichtiger Zeuge ‚gekauft’ wird, der sich an nichts Genaues erinnern kann und auch nicht an das, was er in einer früheren Petition an den Hessischen Landtag selbst mit unterzeichnet hat, geht der Ausschuss aus wie das Hornberger Schießen. Die engagierten Steuerfahnder werden nicht angehört.

Um die vielen ‚widerspenstigen’ Steuerfahnder schachmatt zu setzen, verfolgt die hessische Finanzverwaltung eine differenzierte Strategie. Erst wird die so genannte Bankengruppe aufgelöst, dann trifft es die komplette Steuerfahndungsabteilung, die auf verschiedene Finanzämter verteilt und gleichzeitig verkleinert wird. Einige (genehme) Beamte können dort ihren Dienst verrichten. Den Chef der Bankengruppe, der es gewagt hatte, seine andere Meinung, sprich seine Remonstration dezidiert zu begründen, hatte man gleich zu Beginnzwangsversetzt.

Dem Steueramtmann Wehner bietet man eine so genannte Rückversetzung in ein heimatnahes Finanzamt an – er könne dann jeden Tag knapp 3 Stunden Fahrtzeit sparen. Wehner lehnt ab – er möchte bei der Steuerfahndung bleiben: „Da kann man wenigstens etwas bewegen.“ 
Doch die wird jetzt „umstrukturiert“, wie es im offiziellen Sprachjargon heißt. Marco Wehner wird ebenfalls versetzt: in ein anderes Sachgebiet.

Dort beginnt jetzt das typische Martyrium eines Whistleblowers. Zunächst flüchtet Wehner in die Elternteilzeit. Wieder im Dienst, wird hinter seinem Rücken getuschelt. Sein Diensttelefon ist nicht mehr freigeschaltet. Niemand nimmt sich Zeit für ihn. Bewerbungen auf andere Stellen laufen ins Leere. Wehner wird krank – Mobbing lähmt Körper und Seele. Erst sind es Schlafstörungen, dann wird es ernster – die Ärzte schreiben ihn krank. Jetzt ist er zu 50% schwerbehindert.

2007 trifft ihn das gleiche Schicksal wie 3 andere Kollegen, die sich aus Gewissensgründen bis zuletzt gegen die Einschränkung ihrer eigentlichen Dienstpflichten wehren: Marco Wehner wird psychiatrisiert. Der Psychiater im Dienste der hessischen Landesregierung, der später wegen Falschbegutachtung verurteilt wird, erklärt auch Wehner für zeitlebens „dienstunfähig“. Es sei von einer „irreversiblen Chronifizierung auszugehen.“ Diagnose: Er leide „an einer erheblichen Anpassungsstörung“.

2009 ist die hessische Finanzverwaltung endgültig mit ihm fertig: Marco Wehner wird frühpensioniert und entlassen. Marco Wehner ist zu diesem Zeitpunkt 39 Jahre alt.

Dieser kurze Text ist direkt aufrufbar und verlinkbar unter dem Permalink www.ansTageslicht.de/Wehner.

Die vollständige Geschichte ist ausführlich dokumentiert unter

Außerdem haben wir einzelne couragierte Steuerfahnder hier in diesem Kontext als Whistleblower portraitiert:


(Text: JL, Fotocopyright: Petrov Ahner)

Wo die Person ebenfalls eine Rolle spielt: