Die sogenannten Jobcenter

die früher "Arbeitsämter" hießen

Die Jobcenter in Hamburg (team.arbeit.hamburg) sind seit Januar 2011 eine gemeinsame Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der Agentur für Arbeit in Hamburg. Sie sind nach dem Sozialgesetzbuch II für die Grundsicherung von erwerbslosen Menschen zuständig. Im Großraum Hamburg gibt es derzeit 21 Filialen der team.arbeit.hamburg Jobcenter, darunter auch das Jobcenter für Menschen ohne festen Wohnsitz und das Jobcenter für schwerbehinderte Menschen.

Die Hauptaufgabe der Jobcenter besteht darin, dass sie grundsätzlich erwerbsfähige Menschen bei der Aufnahme oder Aufrechterhaltung einer Tätigkeit unterstützen und ihren Lebensunterhalt sichern. Laut der Jobcenter soll durch das Prinzip "Fördern durch Fordern" den Erwerbslosen die Möglichkeit gegeben werden, dass sie eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen und auf langfristige Hinsicht ohne staatliche Unterstützung ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Dazu beschäftigt diese gemeinsame Institution rund 2.100 Mitarbeiter in Hamburger Jobcentern, die für 180.000 Menschen in Hamburg zuständig sind. Rein rechnerisch betreut damit jeder Jobcenter-Mitarbeiter 85 Arbeitslose. Tatsächlich ist die Fallzahl höher, weil nicht alle Mitarbeiter Kontakt zu den "Kunden" haben.

Die Entlohnung der Mitarbeiter der Jobcenter erfolgt über die Stadt Hamburg, wenn diese über die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) eingestellt werden. Bei Angestellten der Bundesagentur (BA) werden diese über die  Bundesagentur für Arbeit entlohnt.

Verwaltungsträger der Jobcenter in Deutschland

Bundesweit sind dreiviertel aller Jobcenter gemeinsame Einrichtungen der Agentur für Arbeit und den Kommunen. Die Agenturen für Arbeit stellen das Geld für Vermittlung von Arbeit und die Regelleistungen zu Verfügung. Die Kommunen sind nach §22 des zweiten Sozialgesetzbuches nur für die Kosten der Unterkunft und Heizung (KDU) zuständig.

Die Rechts- und Fachaufsicht über die Jobcenter team.arbeit.hamburg hat in Hamburg die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) mit ihrem Sitz in Hamburg-Mundsburg. Die Bundesagentur für Arbeit in Hamburg steht ebenfalls unter der Fachaufsicht der BASFI. 

Aufbau eines Jobcenters

Ein Jobcenter in Deutschland ist wie alle Behörden hierarchisch aufgebaut:

An oberster Stelle eines jeden Jobcenters steht der Standortleiter, der eng mit den Teamleitern der einzelnen Abteilungen zusammenarbeitet.


Der Leistungsbereich ist zuständig für alles, was mit Geld zu tun hat: Miete, Betriebskosten, Darlehen, Zuschüsse, Mehraufwand für Ernährung z.B. bei Diabetis, Einmalzahlungen wie z.B. Übernahme von Klassenfahrten. Bearbeitung respektive die Entgegennahme von Widersprüchen bei Geldangelegenheiten.


Die Arbeitsvermittlung ist primär zuständig für die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit oder in eine Maßnahme wie Ein-Euro-Jobs oder Bewerbungstraining, Einleiten von Sanktionen per 1. Anhörung, 2. Durchführung, sofern kein wichtiger Grund vorliegt. Z.B. Krankmeldung bei Versäumnis Termin, U25: Vermittlung in Ausbildung in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung, wobei die Berufsberatung hier Vorrang hat. Annahme Arbeitsvertrag bei Vermittlung und Weiterleitung an die Leistung.


Das Fallmanagement kümmert sich um die Begleitung von Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen wie Süchte, Schulden, Dauerkrankheiten. Dies kann bis zu drei Jahren gehen. Zudem ist sie auch für die Vermittlung zu sog. psychosozialen Stellen wie Suchtberatung, Lebensberatung, Schuldnerberatung zuständig.


Das Team Selbstständige hat als Aufgabenbereich die Beratung von Selbstständigkeit oder freier Tätigkeit und Überprüfung der sog. EKS (Einkommen Selbstständiger). Diese Abteilung kann bei der Existenzgründung helfen, indem die Jobcenter die Vermittlung in Gründerseminare übernehmen und Hinweise auf Kleinkredite durch die KfW Bank geben.

 

(RA)