Wahlbetrug in Deutschland? Erste Erklärungen

Weiter unten links das Rathaus in Stendal (Sachsen-Anhalt), rechts daneben das in Geiselhöring im Landkreis Straubung (Bayern). In beiden wurde 2014 ein neuer Stadtrat gewählt. Allerdings: In beiden Kommunen wurde manipuliert. Die illegale Einflussnahme war so groß, dass die Staatsanwälte aktiv werden mussten: Wahlfälschung ist hierzulande "Betrug". Und der ist strafbar.

Die Wahlleiter hatten nichts bemerkt - für sie war alles in Ordnung. Und so mussten in Stendal und im Landkreis Straubing die Journalisten ihre Watch-dog - Funktion wahrnehmen. Indem sie über Merkwürdigkeiten stolperten und nachfragten. Und sich nicht mit vordergründigen Antworten zufrieden gaben. Und darüber berichteten. Immer wieder. Bis dann die amtlichen Institutionen aktiv wurden.

Im Mittelpunkt hier stehen die Vorkommnisse in Stendal. Hier musste am 21. Juni 2015, also ein Jahr nach der ursprünglichen Wahl, nochmals nachgewählt werden, nachdem auch bei der ersten Nachwahl (Briefwahl) einiges schief gegangen war. Die Wahlbeteiligung im Jahr 2015: 31%.

Wie das alles ablief und alles begann, lesen Sie in einer lückenlosen Chronologie des Wahlbetrugs in Stendal. Und hier erinnert sich Marc RATH, Redakteur der Altmärker Zeitung, wie die Berichterstattung in Stendal über die Wahlfälschung entstand. Wer hinter diesem Namen steht, haben wir in einem kleinen Portrait beschrieben.

Nun zu Bayern. Was sich in Geiselhöring im Landkreis Straubing ereignete, lässt sich in den vielen Berichten von Uschi ACH im Straubinger Tageblatt nachlesen. Und in ihrem Making-of: Wie die Berichterstattung in Straubing über die Wahlfälschung entstand. Und hier findet sich ein kleines Portait über Uschi ACH. 

Wenn Sie dieses Thema und diese beiden Geschichten direkt aufrufen oder verlinken wollen, können Sie das unter www.ansTageslicht.de/Wahlbetrug tun.