Der Fall Dr. Margrit HERBST - eine Chronologie

in ausführlicher Form

Die Tierärztin Dr. Margrit HERBST spielt während der grossen Rinderwahn-Debatte der 90iger Jahre als ausgewiesene BSE-Expertin eine Schlüsselrolle. Als Ärztin des Hygieneamtes und Whistleblowerin setzt sie nicht nur ihre Karriere, sondern auch ihre eigene Gesundheit für die Wahrheit aufs Spiel.  
Dr. Margrit HERBST wird im Mai 1940 in Flensburg geboren und wächst dort auch auf. Nach ihrem Abitur beginnt sie 1961 ein Studium der Veterinärmedizin an der Tierraerztlichen Hochschule in Hannover. Sechs Jahre später promoviert sie dort mit Untersuchungen zur Beruhigung von Schweinen. 1970 lässt sich die inzwischen zweifache Mutter als Tierrztin im norddeutschen Kreis Luechow-Dannenberg nieder. 1978 wechselt sie als Tierärztin zum Fleischhygieneamt Bad Bramstedt im Kreis Segeberg (Schleswig Holstein).
In dieser Funktion war sie zunächst  bis Anfang 1992 im Stall des Schlachthofes der Norddeutschen Fleischzentrale (NFZ) beschäftigt. Ihr Job: Angelieferte Rinder auf etwaige Krankheiten zu untersuchen.
Der NFZ Schlachthof in Bad Bramstedt ist einer reiner Rinderschlachthof mit einer Kapazität von ca. 400 Rindern pro Tag bzw. ca. 100.000 Rindern pro Jahr. Als "BSE" bzw. der "Rinder-Wahn" die Bundesrepublik erreicht - offiziell erst im Jahr 2000, tatsächlich früher - sprechen die Fakten (endlich) für Margrit HERBST. Zu dieser Zeit ist sie bereits seit 6 Jahren entlassen, arbeitslos, Frührentnerin. Grund: Sie hatte frühzeitig gewarnt

Ende 1978

Dr. Margrit HERBST wechselt in ein Angestelltenverhältnis als Tierärztin beim Landkreis Segeberg. Im Auftrag des Fleischhygieneamtes kontrolliert sie bis zum Frühjahr 1992 Rinder vor der Schlachtung in Bad Bramstedt. Der Schlachthof wird von der NFZ (Norddeutsche Fleischzentrale GmbH) betrieben


Dezember 1984

Ein Tierarzt in West Sussex (England) ist erstmals mit einer neuen Rinderkrankheit konfrontiert, er nennt sie „Pitsham Farm Syndrome“. Die Symptome sind jene, die man spaeter als BSE bezeichnen wird


11.02.1985

Ein erster BSE-Fall wird im englischen Kent offiziell aktenkundig. Zu diesem Zeitpunkt hat die Krankheit noch keinen offiziellen Namen


November 1986

Wissenschaftler am Central Veterinary Laboratory in Weybridge bei London bestätigen, eine unbekannte Krankheit unter Rindern festgestellt zu haben. Sie hat jetzt einen Namen: bovine spongiforme encephalopathy - abgekürzt „BSE“. Es gibt erste Experimente, um die Übertragungswege zu rekonstruieren


1987

Inzwischen sind in England – offiziell – 4 große Rinderherden befallen. Was man erst 10 Jahre später, 1997, wissen wird: Tatsächlich sind knapp 48% aller in diesem Jahr neugeborenen Rinder infiziert


1989

In den USA reagiert man schnell: mit einem Importverbot für britisches Rindfleich. In Großbritannien sind die eingeleiteten Maßnahmen weniger als halbherzig: Nur Tiere, die endeutig erkrankt sind, sollen getötet werden.In Deutschland fordert das Paul-Ehrlich-Institut vom Bundeslandwirtschaftsminister vergeblich unverzügliches Handeln, da die Widerstandsfähigkeit des BSE-Erregers gegenüber den herkömmlichen Desinfektionsmaßnahmen extrem hoch sei und nicht nur Nervengewebe, sondern alle Gewebearten und Körperflüssigkeiten von befallenen Rindern als mögliche Infektionsherde eingestuft werden müssten. Somit könnten BSE- Erreger über Rinderseren und Rinderzellen, die bei der Impfstoffproduktion verwendet werden, unerkannt weiterverbreitet werden.

Weil jetzt immer mehr Tiermehl aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland gelangt, reagiert die Bundesregierung: Sie erlässt ein Importverbot für britisches Tiermehl. Einen Monat später macht dies auch Frankreich. Im Herbst verhängt auch Italien ein solches Importverbot.


Im Juli erlässt die EU immerhin ein Exportverbot für Rinder aus Großbritannien in die Länder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EG), die vor dem 18.07.1988 geboren wurden sowie für Kälber von BSE-verdächtigen Kühen. Aber – etwa aus Sicherheitsgründen – kein generelles Exportverbot

1990

Im Schlachthof von Bad Bramstedt fällt das erste Tier auf, das sich atypisch benimmt,
nur Tage später, drei Tiere mit ähnlichen Symptomen. Dr. Margrit HERBST beschlagnahmt die Rinder vorläufig. Für HERBST besteht durch die diagnostizierte Symptomatik der begründete Verdacht einer BSE-Erkrankung. 
Die Rinder werden jedoch von den ihr vorgesetzten Tierärzten zur Schlachtung freigegeben.
Kurz darauf weitere Verdachtsfälle. Zur Abklärung werden auf Anweisung von HERBST zwei Rinderköpfe an die Tierärztliche Hochschule in Hannover gesendet.

Die histopathologischen Untersuchungen werden von Prof. Dr. Joachim POHLENZ durchgeführt. Die Untersuchung wird erschwert, da beide Tiere mittels Bolzenschussgeräte getötet wurden und das zu untersuchende Hirngewebe dabei bereits in Mitleidenschaft gezogen wurde. Ein Bolzenschuss erfolgt direkt in das Gehirn eines Rindes.

Trotz der Zerstörung der Gehirnmasse kann Prof. Dr. Joachim POHLENZ nur in einem der beiden eingesendeten Fälle das Vorliegen der bowinen spongioformen Enzephalopathie ausschließen. 
Zu einem Verdachtsfall lautet der Befund des Pathologen: 

Keine eindeutigen Hinweise auf das vorliegen einer spongioformen Enzephalopathie.“
Weiterführende Untersuchungen der Verdachtsfälle werden von den Leitern des Hygieneamtes und des Veterinäramtes jedoch nicht veranlasst.

Nach direkter Kritik der Hygienebedingungen am Schlachthof von Bad Bramstedt, sowie das Hinweisen auf die akuten Gefahren durch BSE gegenüber ihren Vorgesetzten  (Landrat Georg GORISSEN) wird HERBST nicht mehr zur Lebenduntersuchung, sondern am Band des Schlachthofes zur Untersuchung der geschlachteten Tiere eingeteilt. 
BSE Diagnosen können nur an lebenden Tieren gestellt werden, auf die HERBST durch die Versetzung nun keinen Zugriff mehr hat. 


Im Jahr 1990 diagnostiziert Dr. Margret HERBST trotzdem 7 Tiere als BSE-Verdachtsfälle.
Zu diesem Zeitpunkt sind bereits mind. 30% aller britischen Rinderherden BSE-verseucht (Alt- und Jungtiere zusammen genommen). Das entspricht über 14.000 Tieren:


15.01.1991

Dr. Margret HERBST klassifiziert erneut (inzwischen das achte mal) ein Tier als BSE-Verdachtsfall. Das Rind stammt möglicherweise direkt aus England. 

Der Verdachtsfall wird ihrer direkten Einflussnahme entzogen und von einem Kollegen beurteilt. 
Diagnose des zuständigen Amtstierarztes: „Verwachsungen im 
Bauchraum“, nach„angeblicher Tötung und Obduktion“ in der 
Tierkörperbeseitigungsanstalt in Rotenhahn (Kreis Segeberg).
Da dieses Tier in der Auflistung der BSE-Verdachtsfälle des 
Veterinäramtes nicht enthalten ist und ein Sektionsbericht nicht 
vorgelegt wurde, muss davon ausgegangen werden, dass auch dieses Rind normal in den 
Handel gegangen ist.
Neben wissenschaftlichen Vorträgen veröffentlicht HERBST einen Fachbeitrag in der„Rundschau für Fleischhygiene und Lebensmittelüberwachung“ mit dem Thema 
„BSE - Alte Krankheit mit neuer Problematik“.


Ende Februar 1991

Der neunte Verdachtsfall wird schnell beseitigt, indem er zur Schlachtung freigegeben wird. Dieses Rind wird auf Anweisung des Leiters des Fleischhygieneamtes Dr. Geza BITAI 
für die Tierkörperbeseitigungsanstalt, ohne die erforderliche Zustimmung des Schlachtbetriebes getötet.
Offenbar soll es schnell gehen, denn HERBST hatte bereits telefonisch vereinbart, dass das lebende Rind zwecks umfangreicher Diagnostik nach Rücksprache mit dem 
Segeberger Veterinäramt von der Rinderklinik zur genauen Untersuchung übernommen werden sollte. 

Als die Tierärztin den Schlachthof verlässt, entschließt man sich zur Schlachtung in Bad Bramstedt und lässt das Tier ohne genaue Feststellung der Krankheitsursache in den Handel gehen. 

Kurz darauf (27.02.91) besteht erneut BSE -Verdacht. 
Nach Meldung des 10. BSE-Verdachtes bei einem rotbunten Bullen organisiert HERBST die Übernahme des Tieres durch die Klinik der tierärztlichen Hochschule Hannover (zur Diagnosesicherung am lebenden Tier). 
Dennoch entscheiden die Vorgesetzten auf dem Schlachthof das Verdachtstier, während ihrer Abwesenheit am Folgetag zu schlachten. 
Jedoch werden Gewebeproben zur näheren Untersuchung nach Hannover gesendet.

Kurz danach (April) wird HERBST nach eigener Angabe von einem Kollegen (LOEPTIN) vertraulich mitgeteilt werden, dass ihre Vorgesetzten in Zukunft Maßnahmen ergreifen werden, um den amtlichen Nachweis einer BSE - Erkrankung zu verhindern.
Obwohl die bereits vorliegenden Befunde eine BSE-Erkrankung der bisherigen Verdachtstiere nicht sicher ausschließen können



11.03.1991

Einsendungsbefund der Gewebeproben (Tier Nr. 10). 
Prof. Dr. Joachim POHLENZ entdeckt in den Gewebeproben so genannte dark neurons, sowie perineuronale Vakuloen. Mitunter der erneute Einsatz eines Bolzenschussgerätes und der damit zusammenhängenden Schädigung des relevanten Gewebes führt POHLENZ zu folgender Beurteilung:
„Die untersuchten Gewebsproben weisen hochgradige tötungsbedingte Artefakte auf, soweit histologisch zu beurteilen: keine sicheren Anhaltspunkte für BSE.“ Doch auch dem Schlachthof wird wie gewohnt weiter geschlachtet und die von HERBST indentifizierten Verdachtsfälle nehmen weiter zu


04.04.1991

Einem weiteren BSE-verdächtigen Tier werden Körperteile entnommen und zur histologischen Untersuchung an  Prof. Dr. Joachim POHLENZ gesendet. POHLENZ diagnostiziert auffällige Veränderungen im Hirngewebe, allerdings kann er bei keiner seiner Untersuchungen „eindeutige Beweise“ für einen BSE Befund feststellen. 
Jedoch hält er fest, dass die Gehirne der getöteten Tiere stark durch den Bolzenschuss verletzt sind, was eine Diagnose erschwert


Mai 1991

BSE wird in der Bundesrepublik zur anzeigepflichtigen Seuche erklärt und Dr. Margrit HERBST wird endgültig von den lebenden Tieren abgezogen und zu teilweise schweren körperlichen Arbeiten am Schlachtband eingeteilt.

 So sehen die Hierarchie bzw. der Dienstweg (von unten nach oben) sowie der Produktionsablauf / Workflow (von links nach rechts) am Schlachthof in Bad Bramstedt aus. Dr. Margrit HERBST ist nur angestellte Veterinärin. Zuständig für Tierseuchen jeglicher Art, also auch für BSE und alle damit zusammenhängenden Fragen und Entscheidungen sind – typisch für Deutschland – nur verbeamtete Veterinäre. Wenn die nicht wollen, kann Margrit HERBST nichts machen. Erst recht nicht, wenn sie nicht mehr für die Eingangskontrolle zuständig ist, sondern am Schlachtband arbeiten muss, wo die Tiere bereits tot sind. Hier kann man keine BSE-typischen Symptome mehr diagnostizieren bzw. Vorsichtsmaßnahmen walten lassen:


01.06.1991

Eine Neufassung der Tierseuchen-Verordnung tritt in Kraft: BSE ist in Deutschland ab sofort eine anzeigepflichtige Tierseuche. Ein Verdacht ist dem Amtstierarzt zu melden.

Dr. Margrit HERBST wartet mit einer neuen Fachveröffentlichung auf: "BSE und andere spongiformen Enzephalopathien" in der Zeitschrift Der praktische Tierarzt


12.09.1991

Erneute BSE-Verdachtsmeldung von Margrit HERBST bei einem Rind (Tier Nr. 11) , welches möglicherweise als Kalb einer BSE-verdächtigen Kuh von England über Holland billig nach Deutschland verkauft wurde.  Bereits zwei Tage später steht das nächste BSE verdächtige Rind auf dem Schlachtband



14.09.1991

BSE-Verdachtsmeldung bei einer schwarzbunten Kuh, die möglicherweise ein Tier 
aus englischer Herkunft ist. Wiederum erfolgt eine Laboruntersuchung mit ungeeignetem Untersuchungsmaterial (Bolzenschuss) durch Prof. POHLENZ in Hannover.

Der Pathologe kann wiederum keine eindeutige BSE Diagnose stellen. Verdachtstier Nr. 12 geht ohne Einschränkung und Symptomabklärung als deutsches Qualitätsrindfleisch in den Handel


13.11.1991

Auch der von HERBST indentifizierte 13. Verdachtsfall wird auf Veranlassung ihrer Vorgesetzten normal geschlachtet und in den Handel gegeben.


29.11.1991

Unbeirrt meldet HERBST den nächsten BSE-Verdacht bei einer jungen schwarzbunten Kuh (Tier Nr. 14). Die stellvertretende Beschauamtsleiterin lässt gegen ihre Empfehlung normal schlachten


03.12.1991

BSE-Verdacht Nr. 15 wird bei einer ca. 18 Monate alten Kreuzungskuh gemeldet. 

Die Bramstedter vorgesetzten Tierärzte Dr. Geza BITAI, Dr. BREIHOLZ, 
Frau RYRICH und der Segeberger Amtstierarzt Dr. SCHULZ geben das 
Rind mit der Diagnose Sehnenverkürzung ohne Einschränkung zum 
Verbrauch frei und beschließen gemeinsam, dass in Zukunft 
innerbetrieblich abgestimmt werden soll, ob eine 
BSE-Verdachtsmeldung an das für die Tierseuchenbekämpfung 
zuständige Veterinäramt des Kreises Segeberg weitergegeben werden soll. So die Erinnerung von Margrit HERBST. 


Noch am selben Tag muss ein aggressives Tier der gleichen Herde wie Tier Nr. 15auf der Weide in Bad Bramstedt erschossen werden 


04.12.1991

Ähnlich dem Ereignis vom Vortag meldet ein Landwirt namens MÖECKELMANN aus Weddelbrook, dass eine aggressive junge Kuh traberartig auf einer Weide herumläuft und zur Schlachtung vorgesehen ist (Nr. 17).
Außerdem findet HERBST in einem Tier mit abnorm gesteckter Kopfhaltung und trabartigen Bewegungen Verdachtsfall Nr. 18. Die bisherige Diagnose Erblindung bestätigt sich nicht, dafür erhärtet sich der Verdacht durch auffallend aggressives Verhalten des Tieres. HERBST informiert den nachfolgenden Kollegen vor Schichtwechsel.


Insgesamt konstatiert Dr. Magret HERBST 8 neue Verdachtsfälle im Jahr 1991. Diese Art ärztlicher Aufmerksamkeit wird von ihren Vorgesetzten auf besondere Art honoriert: erneut Strafversetzung ans Schlachtband.

In England veröffentlichen zu dieser Zeit der britische Virologe Dr. Stephen DEALLER und Prof. Richard LACEY in der angesehenen Fachzeitschrift Food Microbiology einen Artikel: "Transmissible Spongiform Encephalopathies: The Threat of BSE to Man.! Inhalt: Die offenkundig hohe Infektionsrate von BSE-infizierten Rindern in England stelle eine absolute Gefahr für Menschen dar. Das britische Landwirtschaftsministerium MAFF weist diese Einschätzung als "Spekulation und Panikmache" zurück. Dr. Stephen DEALLER wird in Kürze unter Druck geraten - die britische konservative Regierung und Margaret THATCHER mag keine Kritiker. In keinerlei Form


1992

Dr. Margret HERBST muss am Schlachtband sowie an einer defekten Hebebühne arbeiten. Sie bittet Landrat Georg GORRISSEN (später auch BITAI und OESTERLE) um Hilfe und Rückversetzung in die Lebenduntersuchung. Georg GORRISSEN sichert ihr seine Unterstützung in Sachen BSE-Verdachtsuntersuchungen zu. Allerdings ist die Diagnose von Verhaltensauffälligkeiten an toten Tieren eher schwierig. 

Währenddessen kann Dr. Geza BITAI seine Untergebene, Dr. Margrit HERBST weiterhin ungehindert boykottieren. Zu einer Rückversetzung von HERBST in die gewünschte Lebenduntersuchug kommt es trotz diverser Bitten und Anträge nicht. HERBST leidet körperlich und psychisch unter den Strapazen 
(49 Krankheitstage, inkl. Kuraufenthalt).

Dennoch ist es ihr möglich, weitere Verdachtsfälle aufzudecken und zu melden, bereits im Februar stehen erneut mehrere BSE verdächtige Tiere auf dem Schlachthof


Februar 1992

Insgesamt 4 Tiere mit BSE Verdacht werden von HERBST im Februar diagnostiziert. Alle 4 Verdachtsfälle werden, teilweise trotz der Beschlagnahme durch HERBST, von ihren Vorgesetzten zur normalen Schlachtung ohne Einschränkungen freigegeben. 


Damit hat Dr. Margret HERBST bisher insgesamt 22 Tiere mit BSE Verdacht auf dem Schlachthof der Norddeutschen Fleischzentrale gemeldet. Dies führt dazu, dass sie in Kürze zu ihrem ranghöchsten Vorgesetzten des Landkreises, dem Landrat Georg GORRISSEN (SPD) zum Gespräch gebeten wird


27.03.1992

An dem Gespräch zwischen HERBST und Landrat Georg GORRISSEN des Kreises Segeberg (dem Landrat unterstellt sind das Fleischhygieneamt sowie das Veterinäramt, siehe Grafik unter Mai 1991) nimmt außerdem Herr ÖESTERLE teil, zuständig in der Kreisverwaltung für Personalfragen.
Über Inhalt und Ablauf dieses Gesprächs gibt es zwischen den beiden Hauptakteuren unterschiedliche Versionen:
Angaben Landrat GORRISSEN: Er habe

  • den Verdacht von HERBST sehr ernst genommen
  • HERBST eine außerordentliche und weitreichende Vollmacht gegeben
  • und deutlich gemacht, dass sie ihn unverzüglich benachrichtigen solle, wenn sie an der Umsetzung   der Vollmacht gehindert werden würde


Angaben HERBST:

  • Wurde nach Meldung des 19. Verdachtsfalls zu persönlichem Gespräch gerufen
  • dabei habe sie auf Hygienemängel in Bad Bramstedt und auf aktuelle BSE - Gefahren für Mensch und Tier hingewiesen. Des weiteren informierte sie über ihre private Zusammenarbeit mit kritischen BSE-Fachleuten.
  • daraufhin legte man ihre nahe, einen Antrag auf behördliche Genehmigung einer Nebentätigkeit zu stellen (der kurze Zeit darauf auch genehmigt wird)
  • „Mein Vorhaben, ein neurologisches Untersuchungsverfahren für die Untersuchung  BSE-kranker Rinder unter Schlachthofbedingungen auszuarbeiten, wurde gut geheißen. Der Landrat versprach mir für die Zukunft volle persönliche Unterstützung und nahm zwei wissenschaftliche Facharbeiten aus den Jahren 1991 und 1992 in Empfang.“

Darunter ihre gerade jüngst erschienene Veröffentlichung "Spongiforme Enzephalopathien bei Mensch und Tier", veröffentlicht zusammen mit einem Kollegen W.-D. MÖLLER und erschienen in der Zeitschrift TW Neurologie Psychiatrie 6.


28.04.1992

Eine Handreichung der „Bundesforschungsanstalt für Virusuntersuchungen der Tiere“ in Tübingen konstatiert, dass „histopathologisch bei der BSE biliteral-symmetrische degenerative Veränderungen in bestimmten Lokalisationen der grauen Substanz des Stammhirns nachweisbar [sind]“ und dass „diese … sich als Vakuolisierung des Neuropils sowie Vakuolenbildung im Perikaryn von Neuronen“ zeigen.


Zur Erinnerung: Auch der Untersuchungsbefund von Prof. Dr. Joachim POHLENZ vom 11.03.1991 (Verdachtstier Nr. 10) stellte eben solche entsprechenden Vakuolisierungen fest, sprich Aushöhlungen im Gehirn


30.08.1992

Margrit HERBST steht weiterhin unter starken psychischen wie physischen Druck und wendet sich erneut an den Landrat GORRISSEN. Inhalt des fast hilferufartigen Schreibens:

  • Sie warnt davor, dass verdächtige Rinder oft nicht gemeldet werden
  • Stellt heraus, dass viele Mitarbeiter, welche in der Fleischabfertigung arbeiten an der Kreutzfeldt-Jakob-Krankheit verstorben sind 
  • Hinweis, dass die verdächtigen Rinder geschlachtet werden und dass sie sich nicht im Stande sieht, bei der Routineuntersuchung am Band diese auszumachen. Dafür sei eine Lebenduntersuchung im Stall notwendig
  • BITAI setze sie massiv unter Druck, um sie loszuwerden
  • Bitte an GORRISSEN um Unterstützung, gerechte Behandlung und Rückversetzung     in den Stall

GORRISSEN wird später, im Jahr 2014, sagen, er habe diesen  Brief nie erhalten. 
Der Gesundheitszustand von HERBST verschlechtert sich rapide.

In England steigt die Zahl der BSE-infizierten Rinder derweil auf einen neuen Rekord: über 35.000 Fälle


1993

Die krankheitsbedingten Fehltage von HERBST erhöhen sich angesichts körperlicher und seelischer Beschwerden drastisch. 
Sie wendet sich an den Veterinäramtsleiter SCHULZ und später auch an den Betriebsratsvorsitzenden, um die körperlich belastende Arbeitssituation auf der defekten Hebebühne zu beenden und eine Rückversetzung in die Lebenduntersuchung zu erreichen – erfolglos.
 Insgesamt befindet sich HERBST in diesem Jahr 273 Tage im Krankenstand.

Ende des Jahres stellt HERBST, da sie bereits eine Kündigung 
vermutet, einen Gleichstellungsantrag als Schwerbehinderte. Der wird – aufgrund der inzwischen erfolgten Beeinträchtigungen unter anderem wegen der für sie anstrengenden Arbeiten am Schlachtband – auch genehmigt.

Und wieder eine neue Fachpublikation von Margrit HERBST in der Zeitschrift RFL (Heft 3): "Die bovine spongiforme Enzephalopathie - eine neue Gefahr für Mensch und Tier?"

Ähnlich auch ihr Kollege in England: Dr. Stephen DEALLER. Er veröffentlicht in der angesehenen Zeitschrift British Food (Vol. 95) den Aufsatz "BSE - The Potential Effect of the Epidemic on the Human Population"

Wenig später wird auch DER SPIEGEL das Thema aufgreifen: Seuchenpfad aus der Tierwelt. Thema: BSE lässt sich bereits bei 19 Tierarten nachweisen. Mit anderen Worten: Eine Artenschranke, wie offiziell behauptet, gibt es ganz offensichtlich nicht


03.03.1993

BSE-Erkrankung einer schwarzbunten Kuh aus dem Bad Bramstedter Umland. Bei der Entnahme der Gewebeproben durch HERBST werden notwendige Schutzmaßnahmen vom Beschauamtsleiter Dr. BITAI ebenso wie weiterführende Untersuchungen verweigert. 

Einige Monate später wird HERBST zunächst mit Verdacht auf eine Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung in die Ostsee-Klinik Damp, später in die Neurologische Klinik der Kieler Universität eingewiesen werden.


Das Verdachtsrind wird von der Bundesforschungsanstalt in Tübingen weitergehend feingeweblich mit möglicherweise ungeeignetem Gehirnmaterial untersucht. Die BSE-Freiheit wird von dort nur mündlich übermittelt – keine Papiere. Einen Tag nach der Schlachtung wird das Verdachtstier für den Verzehr und Handel freigegeben


13.04.1993

Die Politik reagiert schließlich auf die schon vor Jahren unter anderem von HERBST angeprangerten Tötungen mittels Bolzenschuss, was eine genaue Verdachtsdiagnose fast unmöglich macht:


Der Erlaß des Schleswig-Holsteinischen Landwirtschaftsministers 
über „Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE); Maßnahmen und Untersuchungen bei Verdachtsfällen“ wird herausgegeben. Darin werden Hochsicherheitsbedingungen für 
beamtete Untersucher vorgeschrieben. 
Des Weiteren dürfen Verdachtstiere nicht mehr 
unter Einsatz des Bolzenschussgerätes geschlachtet werden. Statt dessen wird die medikamentöse Tötung angeordnet, damit, wie bis dahin nie geschehen, frisches und 
unzerstörtes Hirnmaterial zur feingeweblichen Untersuchung und frisches eingefrorenes 
Hirnmaterial zum immunologischen Testverfahren gelangen kann.


Auf den Umgang mit HERBST und den von ihr geäußerten BSE Verdachtsmomenten haben diese neuen Maßgaben keinerlei Auswirkung, wie das vierundzwanzigste mit BSE -Verdacht eingelieferte Tier zeigen wird


23.02.94

An diesem Tag diagnostiziert HERBST zum vierundzwanzigsten Male einen BSE- Verdacht auf dem Schlachthof in Bad Bramstedt. Tier Nr. 24 zeigt Symptome, welche auf eine BSE-Erkrankung schließen lassen.
Weitergehende, von HERBST geforderte, Laboruntersuchungen werden vom inzwischen neuen Segeberger Amtstierarzt Dr. WARLIES abgelehnt. Das Tier wird in einem nahegelegenen Notschlachtbetrieb geschlachtet und zum Verzehr freigegeben.
Das sind ihre Aufzeichnungen:

Seitdem HERBST damit begonnen hatte, BSE-Fälle zu melden, wird sie gezielt an ihrem Arbeitsplatz unter Druck gesetzt: 
„Vergleicht man die von mir gemeldeten BSE -Verdachtsfälle ab Sommer 1990 bis zur fristlosen Kündigung im Dezember 1994 mit meinen Arbeitsunfähigkeitszeiten, lassen  Hochrechnungen eine gezielte ‚Vertuschung‘ erahnen,“ hält sie schriftlich fest. Und weiter in einem Papier mit dem Titel „Gegen mich gerichtete rechtlich relevante Mobbing-Handlungen am Arbeitsplatz:

  • Zwang zur Durchführung von gesundheitsschädlichen Arbeiten, z. B. auf einer defekten Hebebühne 
  • Abbau und Vorenthaltung von Lärmschutzmaßnahmen im Stallbereich
  • Ablehnung von Arbeitsplatzumbesetzung- und Wiedereingliederungsmaßnahmen
  • Zwang zur Übernahme von sinnlosen oder kränkenden Arbeiten
  • Herabsetzende und entwürdigende Kritik der Arbeitsleistung
  • Infragestellung bzw. Abänderungen der getroffenen Entscheidungen
  • Mündliche existenzielle Bedrohungen gegen mich als alleinerziehende Mutter gerichtet
  • Räumliche Abgrenzung von den Kollegen und menschliche Ausgrenzung
  • Bespitzelung durch Kollegen und Schlachthofmitarbeiter
  • Sexuelle Annäherungen und verbale sexuelle Angebote
  • Kritik am Privatleben“

Februar 1994

HERBST versucht erneut der zermarternden Arbeitssituation am Schlachtband zu entkommen und bittet in Briefen 

  • an die Segeberger Personalabteilung
  • an den Personalreferenten
  • und den Kreisausschuss

aufgrund ihrer längeren krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit um eine Rückversetzung  an den früheren Stallarbeitsplatz.
Doch auch nach diesen erneuten Hinweisen auf auf die  beschränkte Einsatzfähigkeit wird bei der Einsatzplanung  keine Rücksicht genommen. Die Briefe werden ignoriert


April 1994

Dr. Margret HERBST geht das erste Mal als Fachfrau in BSE-Fragen an die Öffentlichkeit und gibt in der Illustrierten stern (Ausgabe 15/94) ein Interview: 
„Sicher ist nur Öko-Fleisch“

 
Daraufhin wird sie umgehend von ihrem Arbeitgeber dem Landkreis Segebergabgemahnt: „Da weder eine Abstimmung mit ihren Vorgesetzten noch mit der Verwaltungsleitung erfolgt ist, haben Sie gegen Ziffer 31.1 der Dienst- und Verwaltungsleitung […] verstoßen“



Andere Medien greifen das stern-Interview und die Informationen auf – und thematisieren  die Aktivitäten von HERBST.

Zu dieser Zeit hat der amtierende Bundesgesundheitsminister Horst SEEHOFER (CSU) im Bundestag dies gesagt: Man müsse ernsthaft davon ausgehen, dass BSE auf den Menschen übertragen werden könne!


02.05.1994

Nach einem kurzen Arbeitseinsatz muss HERBST erneut eine ärztliche Bescheinigung  einreichen. Darin wurde dokumentiert, dass sie aufgrund andauernder Lumbalbeschwerden und Schmerzen im Bereich der Iliosacralgelenke, die besonders bei Belastung, beim schweren Heben und extrem körperlichen Drehungen auftreten am schnellen Schlachtband arbeitsunfähig ist.
Daraufhin wendet sich ihr Hamburger Anwalt an den Segeberger Kreisausschuss mit folgender Darstellung:
„Bedauerlicherweise hat sich die Einschätzung des Gutachtens, dass die Wiederaufnahme der Arbeit am Band unschädlich sei, inzwischen als nicht zutreffend erwiesen, so dass der Arbeitsversuch nach Wiederauftreten der dauernden Rückenschmerzen abgebrochen werden musste. 
Die Fehleinschätzung des Gutachtens dürfte damit zusammenhängen, dass der erforderliche Krafteinsatz bei dieser Arbeit unterschätzt wurde. Dies gilt insbesondere für die Probenentnahme aus den mit weißen Zetteln markierten Rinderhälften, die zur Probenentnahme auf ein „ Abstellgleis “ gelangen, wo sie eng nebeneinander hängen. 
Es erfordert erheblichen Körpereinsatz, den für die Probenentnahme erforderlichen Raum zu schaffen.
An diesem Platz müsste eigentlich eine Hilfskraft beigezogen werden, was bei anderen Mitarbeitern auch geschieht. Im Falle meiner Mandantin wurde aus hier nicht bekannten Gründen eine derartige Hilfestellung schon früher abgelehnt.“

Der Kreisausschuss gibt kurz darauf Antwort: Man sehe keine Veranlassung, hier irgendwie tätig zu werden


28.05.1994

Die Segeberger Zeitung berichtet über den von HERBST gehegten Verdacht auf BSE. Titel: „Dem Rinderwahnsinn ist Dr. Herbst auf der Spur
Die Norddeutsche Fleischzentrale (NFZ), die den Schlachthof wirtschaftlich betreibt, reagiert noch am selben Tag auf den Artikel. Sie beteuert ihre Enttäuschung, dass Konsumenten Vertrauen in die Fleischindustrie verlieren und dass der Absatz von Rindfleisch um bis zu 30 Prozent gesunken sei. Angesichts dieser Entwicklung müsse die NFZ 600 Arbeitnehmer entlassen.

Doch HERBST bleibt nicht die Einzige, die sich über die Zustände auf dem Schlachthof kritisch äußert


20.07.1994

Jetzt wagen sich Arbeitskollegen von HERBST aus der Deckung heraus und nehmen öffentlich Stellung in einem Beitrag des Norddeutschen Rundfunks. In der NDRSendung DAS! - Das Abendstudio äußern sich HERBST’s Kollegen Dr. GRIPP und Dr. PRIEN unter dem Titel „Schlachthof-Skandal“ über die unhaltbaren hygienischen Zustände im Schlachthof Bad Bramstedt.


Ihre Vorwürfe konzentrieren sich auf folgende Punkte:

  • 
Bei Kontrollen sollen einige Tiere im Schlachthof trotz Verdachts auf Rinderwahnsinn (BSE) nicht besonders gründlich untersucht und zusammen mit den anderen Rindern geschlachtet worden sein.

  • Ganz allgemein seien kranke Tiere nicht nach Vorschrift am Ende des Schlachtganges, sondern zusammen mit gesundem Vieh zerlegt worden. Dabei könne es vorkommen, dass Werkzeug und Band immer wieder mit Eiter verunreinigt würden.

  • Tiermediziner müssten neben ihrer eigentlichen Kontrollaufgabe zeitweilig regelrechte Schlachterarbeiten durchführen.


Unabhängig davon verschickt das Landwirtschaftsministerium (MELFF) an alle „Landräte/Bürgermeister der kreisfreien Städte“ ein Rundschreiben:

Betreff: „Maßnahmen zur Bekämpfung der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie (BSE)“.
Inhalt:

  • "Niemand kann derzeit ausschließen, daß der BSE-Erreger auch die Barriere Rind/Mensch zu überschreiten vermag"
  • "Diese Erkenntnisse machen unter Abwägung des Gefahrenpotentials a) Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, b) Ausmaß und Gewicht des zu erwartenden Schadens eine neue Risikobewertung erforderlich"
  • Deswegen seien "Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers vor möglichen Gesundheitsgefahren unabdingbarer Vorrang vor wirtschaftlichen Gesichtspunkten einzuräumen.“

Landrat GORRISSEN ist einer der Empfänger dieses internen Schreibens. Dr. Margrit HERBST kennt dieses Schreiben nicht.


29.08.1994

HERBST und ihr Rechtsanwalt erhalten vom Landrat bzw. dem Kreisausschuss ein Schreiben. 
Darin heißt es: 
„uns ist bekanntgeworden, daß ihre Mandatin, Frau Dr. Margrit Herbst beabsichtigt sich in der Fernsehsendung von SAT.1 am 30.08.1994 (Einspruch Meyer) zum Thema ‚Rinderwahn‘ zu äußern.“


Und weiter:


„Wir weisen daneben auf die arbeitsvertragliche Pflicht ihrer Mandantin zur Verschwiegenheit über Vorgänge und Angelegenheiten im Fleischbeschauamt Bad Bramstedt hin. 

Für den Fall der Zuwiderhandlung werden wir das Arbeitsverhältnis mit Frau Dr.Herbst fristlos kündigen.“

 Dr. Margrit HERBST will sich jedoch nicht einschüchtern lassen


30.08.1994

Dr. LÖEPTIN  meldet 2 BSE-Verdachtsfälle in Bad Bramstedt.
Auch LÖEPTIN ist Tierarzt, der stundenweise auf dem Bad Bramstedter Hof eingesetzt wird. Er war es, der HERBST beispielsweise auch auf die Gefahren der Hebebühne eingewiesen hatte. 
An diesem Tag nun meldet auch LÖEPTIN zwei BSE-Verdachtsfälle. Am 23.02.94 war LÖEPTIN zum Innendienst eingeteilt, der Tag an dem HERBST Verdachtsrind Nr. 24indentifizierte


31.08.1994

Trotz der Kündigungsdrohungen ihres Arbeitgebers tritt HERBST im TV Format „Einspruch Meyer“ auf SAT.1 auf.

Und so begründet Dr. Margrit HERBST ihren Auftritt in der Sendung:

„Da ich nicht Beihilfe zu möglichen vielfachen Tötungsdelikten leisten wollte, habe ich im August 1994 in einer SAT.1 Sendung über die Behandlung BSE-verdächtiger Rinder durch Vorgesetzte und über Einschleppungsmöglichkeiten und Verbreitungsrisiken berichtet, nachdem ich erfahren hatte, daß eine Vielzahl von billigen britischen Kälbern in Holland von unseren Viehanlieferern aufgekauft und später auf dem Schlachthof der Norddeutschen Fleischzentrale in Bad Bramstedt geschlachtet worden sind. 
Kurz zuvor hatte ich den britischen BSE-Diagnoseschlüssel erhalten und die Gewißheit bekommen, daß sich meine Befürchtungen hinsichtlich der Schlachtung BSE-verdächtiger Rinder bewahrheitet hatten.“


Kurz nach Vorwürfen in den Medien

Der aufkommende öffentliche Druck setzt die Politik weiter unter Zugzwang. Das schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerium (Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Fischerei und Forsten – MELFF) leitet – aufgrund der NDR-Sendung und das Auftreten von HERBST bei Ullrich MEYER eine Untersuchung über die Situation im Schlachthof Bad Bramstedt ein. 
Der Ministersprecher räumt bereits vorab ein, dass tatsächlich ein „Sparzwang“ bestehe und deswegen nicht so gut kontrolliert werden könne. Es gebe Bestrebungen, aus Kostengründen, weniger Tierärzte zu beschäftigen


02.09.1994

Das Landwirtschaftsministerium (MELFF) vollzieht eine unangemeldete Prüfung der Zustände im Fleischhygieneamt. Daraufhin wird Dr. BITAI vorläufig seines Amtes enthoben.

Allerdings müssen die Zustände am Hygieneamt dem MELFF schon seit Jahren bekannt gewesen sein. 
Bereits am 27.03.1992 fand  ein Treffen zwischen dem Landrat GORRISSEN und ÖSTERLER, einem hochrangigen Mitarbeiter der Kreisverwaltung, statt. Bereits in diesem Gespräch hatte HERBST ihre Vorgesetzten über die unhaltbaren hygienischen Zustände sowie die zweifelhaften Verfahrensweisen mit BSE Verdachtsrindern am Schlachthof unformiert. 

Ihre Informationen bzw. Mahnungen indes blieben folgenlos - zumindest für die Zustände im Schlachthof von Bad Bramstedt


06.09.1994

Die zuständige Staatsanwaltschaft leitet im Hinblick auf mögliche strafrechtlich relevante Verstöße durch Verantwortliche des Schlachthofes ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt ein. Eine erste Razzia der Kieler Staatsanwaltschaft findet im Schlachthof statt. 
Darin wird HERBST als Zeugin vernommen. 
HERBST stellt eigene Aufzeichnungen und Notizen sowie ihre erstellte Liste der Verdachtsfälle der Staatsanwaltschaft zur Verfügung.


Auch während den laufenden Ermittlungen übergibt HERBST alle relevanten Unterlagen und Aufzeichnungen der Kripo


Oktober 1994

HERBST erhält eine Unterlassungsklage des Schlachthofbetreibers. Ihr wird verboten zu behaupten, dass im Schlachthof der NFZ in Bad Bramstedt einige BSE-verdächtige Rinder normal geschlachtet wurden.
Bei Zuwiderhandlung wird in der Klageschrift ein Ordnungsgeld bis zu 500.000,- DM oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht. 
Außerdem soll HERBST dem Schlachthofbetreiber den bisher entstandenen, sowie den künftig entstehenden Schaden des Betriebes ersetzen


05.10.1994

Der Landwirtschaftsminister von Schleswig-Holstein, Hans WIESEN (SPD), legt dem Agrarausschuss des Landtages einen "Bericht zu den Vorfällen am Schlachthof Bad Bramstedt" vor (MELFF VIII 473, VIII 132): Hinsichtlich der hygienischen Verhältnisse werden die Angaben der Tierärzte HERBST, GRIPP, PRIEN weitestgehend bestätigt: 

  • 
Gegen fleischhygienerechtliche Vorschriften sei massiv verstoßen worden

  • Schlachttieruntersuchungen seien vorschriftswidrig nicht ausschließlich von Tierärzten, sondern auch von dazu nicht befugten Personen durchgeführt wurden
  • 
Fleischbeschautagebuch wurde nicht ordnungsgemäß geführt. Feststellung, dass „bis auf ganz wenige Ausnahmen[…] grundsätzlich die Eintragungen über das Ergebnis der Schlachttieruntersuchung“ fehlten 

  • In zahlreichen Fällen seien Falschbeurkundungen erfolgt 

  • Feststellungen im „Stallbuch“ stimmen nicht mit den Ergebnissen der Fleischuntersuchung überein. 
– Anhand der Aufzeichnungen ist nicht festzustellen, ob eine Kommunikation zwischen den untersuchenden Tierärzten im Stall und den Bandtierärzten stattgefunden hat

  • Verdächtige Tiere wurden nicht gekennzeichnet und somit geschlachtet

  • In zahlreichen Fällen wurden kranke Tiere während oder zwischen der Normalschlachtung geschlachtet, verunreinigtes Band wurde nicht ordnungsgemäß desinfiziert

  • Absolut und relativ seien so wenig Tierärzte bei der Fleischkontrolle im Einsatz, dass die fleischhygienerechtlichen Untersuchungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden konnten

ABER

 hinsichtlich der von HERBST gemeldeten BSE-Verdachtsfälle heißt es in dem Bericht:
„Nach derzeitigen Kenntnisstand des Kreises Segeberg ist  allen erhobenen BSE-Verdachtsfällen nachgegangen worden. In allen Fällen, in denen der Verdacht durch den Amtstierarzt nicht eindeutig ausgeschlossen werden konnte, wurden ergänzende Untersuchungen in Fachinstituten mit eindeutig negativen Ergebnis auf BSE durchgeführt.“
De fakto wurden viele der von Dr. Margrit HERBST gemeldeten Verdachtsfällen entweder negiert oder es wurden keine „ergänzenden Untersuchungen“vorgenommen. Und in jenen (wenigen) Fällen, in denen tatsächlich weiter untersucht wurde, kamen die Ergebnisse zu einem etwas anderen Ergebnis.
Im Gutachten von Prof. PROHLENZ heißt es, dass die Befunde nicht eindeutig seien. Konkret hieß es, dass „keine eindeutigen Hinweise auf das Vorliegen einer spongiformen Encephalopathie“ vorhanden sind oder dass es keine sicheren Anhaltspunkte für BSE gäbe und dass  kein eindeutiger Hinweis auf Veränderungen wie bei BSE zu finden war
Im MELFF-Bericht heißt es dazu „eindeutig nicht
Im Bericht heißt es dazu:
"Auf Grund der Ermittlungen des zuständigen Landrates des Kreises Segeberg kann der geäußerte Verdacht, BSE-verdächtige Rinder werden im Schlachthof Bad Bramstedt geschlachtet, nicht bestätigt werden. ...
Nach derzeitigen Kenntnisstand des Kreises Segeberg ist allen erhobenen BSE-Verdachtsfällen nachgegangen worden. In allen Fällen, in denen durch den Amtstierarzt nicht eindeutig ausgeschlossen werden konnte, wurden ergänzende Untersuchungen in Fachinstituten mit eindeutig negativem Ergebnis(Unterstreichung durch den Verfasser der Studie) auf BSE durchgeführt.
Der Vorwurf, BSE-verdächtige Rinder seien in Bad Bramstedt geschlachtet worden,trifft eindeutig nicht zu."

Damit verkehrt der offizielle Untersuchungsbericht der Kieler Landesregierung die Befunde von Prof. Dr. POHLENZ nahezu ins Gegenteil.
Irreführung? Oder gar Fälschung mit System?
Ein Ministerium kann/muss sich auf das verlassen, was von unten nach oben gemeldet bzw. berichtet wird. In diesem Fall, was der Kreis bzw. der Landrat an Informationen weiter gegeben hat. Der heißt zu diesem Zeitpunkt Georg GORRISSEN.


danach

Nachdem die unhygienischen Zustände amtlich bestätigt sind, entlässt GORRISSEN den Leiter des Fleischhygieneamtes des Kreises Segeberg Dr. Geza BITAI vorläufig vom Dienst. Aus dem vorläufig wird in Kürze ein endgültig. 
Außerdem entschuldigt sich Landrat GORRISSEN für seine zuvor „schroffe Abweisung der Vorwürfe“  - er wolle sich bei den Tierärzten, welche die Missstände publik gemacht haben, entschuldigen.


Diese Maßnahmen beziehen sich dabei allerdings nur auf die im MELFF-Bericht bestätigen Hygienemängel, nicht auf die BSE-Verdachtsfälle, die Dr. Margrit HERBST gemeldet hat


16.11.1994

Über den Bericht des schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministers an den Agrarausschuss wird landesweit berichtet. 


Nachdem HERBST kurz darauf den britischen BSE - Diagnoseschlüssel erhalten hat, macht sie eine neue Bewertung  ihrer Untersuchungsbefunde. Als sie nunmehr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch noch die Gewissheit bekommt, dass sich ihre Befürchtungen hinsichtlich der Schlachtung BSE-verdächtiger Rinder möglicherweise bewahrheitet haben, machte H. erneut den Schritt in die Öffentlichkeit und berichtete über ihre Vermutungen im RTL-Fernsehen. Dieses mal bei stern TV.

Dort gibt sie ein kurzes Statement über die Gefahr einer Ausbreitung der Rinderseuche. HERBST hält an ihrer kritischen Beurteilung der Zustände auf dem Schlachthof fest und präzisiert auf Nachfrage, dass sie im Laufe der letzten Jahre 21 BSE Verdachtstiere gehabt habe.
Auf Nachfrage, was mir den Verdachtsfällen geschehen sei, antwortet HERBST: „Also die Tiere, bei denen eine sogenannte BSE-Freiheit bestätigt worden ist, – aufgrund der weitergehenden Untersuchungen – , die sind dann schließlich normal in den Handel gegangen.“
Mit dabei in der Sendung: der Vorsitzende des Niedersächsischen Landvolkverbandes Wilhelm NIEMEYER – ein Multifunktionär der bundesdeutschen Agrarindustrie. 
NIEMEYER, Vizepräsident des Deutschen Bauern Verbandes, ist zugleich Präsident des Niedersächsischen Landvolkes, Kreislandwirt in Bersenbrück, Vorsitzender eines DBV-Kreisverbandes sowie Vorsitzender des Bundesmarktverbandes für Vieh und Fleisch. Und bei EU-Agrarkommissar Franz FISCHLER sitzt er mit am Tisch als Beirat der Kommission für Schweinefleisch.

NIEMEYER versucht, die Vorwürfe von HERBST abzuschwächen. Unter anderem mit einem Hinweis auf Margrit HERBST: 

"Die Veterinärin, die hier als Zeugin auftrat - das muss man wissen - ist von dem betreffenden Unternehmen entlassen worden."

Dr. Margrit HERBST vernimmt dies mit großem Erstaunen. Ein Kündigungsschreiben hat sie (bisher) nicht erhalten. 
Tatsächlich wird die Kündigung von HERBST erst einen Monat später ausgesprochen. War aber offenbar bereits längst beschlossene Sache. Von der der Multifunktionär NIEMEYER offenbar zu diesem Zeitpunkt bereits wusste. Möglicherweise aufgrund seiner excellenten Verbindungen und seines machtvollen Einflusses. Die Bauernlobby ist und war schon immer eine starke Macht. Selbst in einem hochindustrialisierten Land wie der Bundesrepublik

17.11.1994

Tags drauf erscheint – sozusagen parallel bzw. leicht zeitversetzt - ein Artikel auch im stern. Auch hier wird Dr. Margret HERBST mit den Worten zitiert wird, es gingen im Schlachthof auch Tiere „mit dringenden Verdacht auf Rinderwahn“ übers Schlachtband. 
Außerdem erwähnt sie vier Verdachtsfälle die in dem Untersuchungsbericht des Landwirtschaftsministers vom 05.04.1994 nicht vorkommen.


29.11.1994

Der Landkreis leitet, nachdem die Kündigung offenbar längst beschlossene Sache ist, das notwendige Anhörungsverfahren für eine außerordentliche Kündigung von HERBST ein. Personalrat und Schwerbehindertenvertretung erheben gegen die Kündigung keine Einsprüche. Margrit HERBST erfährt davon nichts


16.12.1994

Jetzt ist es soweit: Bei Margrit HERBST geht die Kündigung ein: fristlos. Unterzeichnet von Landrat Georg GORRISSEN. Vier Wochen nach ihrem Auftritt in stern TV, bei dem der Multifunktionär NIEMEYER bereits von ihrer Kündigung gewusst hatte.


Die Kündigung wird so begründet:
 „Der wichtige Grund für die Kündigung liegt in dem gegenüber sternTV gegebenen Fernsehinterview, das am 16.11.1994 gesendet wurde“
HERBST sei grundsätzlich zur Amtsverschwiegenheit über etwaige Missstände auf dem Schlachthof verpflichtet gewesen.


Außerdem wird die verdrehte Interpretation der Untersuchungsergebnisse von Prof. Dr. POHLENZ durch das MELFF wiedergegeben, nach dem der Vorwurf, BSE-verdächtige Rinder seien in Bad Bramstedt geschlachtet worden, „eindeutig nicht“ zutrifft.


In der Kündigung wird HERBST außerdem vorgeworfen nicht alle Unterlagen zur Erstellung des MELFF-Berichtes zur Verfügung gestellt zu haben. Tatsächlich hatte sie diverse Akten der KriPo bzw. der Staatsanwaltschaft für deren Ermittlungen zur Verfügung gestellt. Diese Unterlagen wird sie erst Jahre später, 1997, zurück erhalten.


Die Kündigung wird schnell bekannt. Und soll wohl anderen Veterinärmedizinern signalisieren: Wer Verdachtsfälle meldet oder öffentlich darüber spricht, wird sanktioniert. Mit Kündigung und Verlust des Arbeitsplatzes.


Dabei besagt schon §1 der Bundestierärzteordnung:
 „Den Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten sowie durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft zu schützen...’’
Und in  § 4 Abs. 2 der Berufsordnung der Tierärztekammer von Schleswig - Holstein vom 30.11.1979 heißt es:
„Die Schweigepflicht besteht außerdem nicht, wenn öffentliche Belange die Bekanntgabe seiner Feststellung erforderlich machen.
Aber das, was Dr. Margrit HERBST jetzt in Deutschland passiert, ist in Großbritannien bereits mehreren so ergangen. Z.B. dem Mikrobiologen Dr. Stephen DEALLER oder der Tierärztin Marja Liisa HOVI. Und anderen, deren Geschichte wir hier nicht dokumentiert haben


24.01.1995

Um den Druck und die Signalwirkung der Kündigung zu erhöhen, erhebt die Norddeutsche FleischZentrale GmbH Hamburg (NFZ) zivilrechtliche Klage gegen HERBST beim Landgericht Kiel. Die NFZ fordert für die Abmahnung Kostenersatz in Höhe von 1.114,70 DM. Außerdem kündigt sie an, HERBST für entstandene und noch enstehende Schäden haftbar zu machen.

Parallel dazu versucht der Kreis Segeberg – bzw. Landrat GORRISSEN - ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen HERBST wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Tierseuchengesetz einzuleiten. Das allerdings wird eingestellt, nachdem HERBST mit einer Strafanzeige wegen wissentlich falscher Verdächtigung droht


16.02.1995

Der Fall der Tieräztin steht weiter im Fokus der Öffentlichkeit: ein kritischer Artikel in der Illustrierten Tango stellt den Fall der BSE-Diagnosen von Dr.  HERBST und deren Kündigung im Zusammenhang dar:


13.03.1995

Eine  Zweite fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses zwischen HERBST und dem Landkreis Segeberg wird ausgesprochen. 


Begründung: „Der wichtige Grund für die Kündigung liegt in dem Artikel der Illustrierten „Tango“ Nr. 8 vom 16. Februar 1995. … erneut einen eklatanten Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht des §9 BAT…“


05.04.1995

Die Rechtsprechung in Sachen Kündigungen und Kündigungsschutz verläuft ‚klassisch‘. Das Arbeitsgericht Neumünster bestätigt die vom Kreis Segeberg ausgesprochene Kündigung und lehnt die Kündigungsschutzklage von HERBST dagegen ab. 

Begündung: 

„Wiederholter Verstoß gegen die Dienst- und Geschäftsanweisung des Kreises Segeberg durch Bruch der Verschwiegenheitspflicht... Die Klägerin war grundsätzlich zur ( Amts-) Verschwiegenheit über etwaige Missstände auf dem Schlachthof des Beklagten verpflichtet... Anlass genug sein sollen , ihr eigenes Verhalten zu überdenken und fortan Stillschweigen in Bezug auf die Behandlung BSE-verdächtiger Rinder durch den Beklagten zu bewahren“


danach

Während die sog. Hauptfürsorgestelle, die bei Kündigungen von Behinderten eingeschaltet werden muss, der ersten fristlosen Kündigung durch den Landkreis Segeberg zugestimmt hat, widerspricht sie der zweiten. Dagegen klagt nun der Kreis Segeberg vor dem Verwaltungsgericht: 
Die dortigen Richter geben dem Landkreis recht – die eigene Sachverhaltsprüfung der Hauptfürsorgestelle sei rechtswidrig, weil sie damit ihre Kompetenzen überschritten habe. Damit kann die zweite Kündigung nun rechtswirksam werden.
Hinsichtlich der ersten Kündigung kommt es, weil HERBST den Arbeitsgerichtsentscheid von Neumünster nicht hinnehmen will, zum Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht in Kiel. Das weist am 15.11.1995 die Berufungsklage ab und lässt eine Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zu. 
In der Begründung heißt es:
"Zutreffend stellt das erstinstanzliche Urteil fest, daß die Klägerin zur Verschwiegenheit über die Vorgänge an ihrem Arbeitsplatz verpflichtet war. Diese Pflicht zur Verschwiegenheit hat die Klägerin ohne zwingenden Grund verletz, indem sie entgegen den Weisungen der Beklagten ohne hinreichende innerdienstliche Aufklärung der BSE-Verdachtsfälle an die Öffentlichkeit getreten ist."
Und bezüglich der von Prof. Dr. POHLENZ durchgeführten Verdachtsuntersuchungen:
"Hierin heißt es ausdrücklich, daß sich keine eindeutigen Hinweise auf BSE ergeben haben. [...] Soweit die Klägerin meint ihr, Verdacht sei hierdurch nicht ausgeräumt worden, kann dem nicht gefolgt werden. Sie verwechselt offenbar Hinweis mit Nachweis."
Und so schließt das Urteil mit:

"Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses war der Beklagten nicht mehr zumutbar. Der Gang der Klägerin an die Öffentlichkeit war keineswegs erforderlich und daher auch nicht gerechtfertigt. Die Klägerin hatte sich nämlich noch nicht einmal um den ersten Schritt, d.h. die Überprüfung der angeblichen 18, 21, oder 24 Verdachtsfälle, die in die Schlachtung gelangt sein sollen, bemüht."


19.01.1996

Während Margrit HERBST vor der Arbeitsgerichtsbarkeit in allen Punkten unterliegt, weil die Richter sich nicht ernsthaft mit den Hintergründen auseinandersetzen (wollen), obsiegt sie auf zivilrechtlicher Ebene. Konkret bei der Unterlassungs- und Schadensersatzklage der NFZ gegen HERBST. Beides wird bereits in der ersten Instanz vor dem Landgericht Kiel abgewiesen.
Begründung:
Die Forderungen auf Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche sind nach § 823 & 824 BGB nicht rechtens, da HERBSTs Behauptungen wahrheitsgemäß waren, und die Tiere nach Untersuchung der normalen Schlachtung zugeführt werden konnten.
Zitat aus dem Urteil:


„Die Klage ist nicht begründet. Ein Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüche der Klägerin aus den §§ 823, 824 BGB scheitern bereits daran, daß die Behauptungen der Beklagten wahr sind."
Konkret:
BSE verdächtige "Tiere sind auch unstreitig ohne die notwendigen weiteren umfangreichen Untersuchungen ganz normal geschlachtet worden und in den Verbrauch gelangt.
Bei drei der Tiere konnte nach den Befunden der Tieräztlichen Hochschule der Verdacht auf BSE nicht ausgeschlossen werden, dennoch sind nicht die erforderlichen weiteren Untersuchungen durchgeführt worden. ... 
Diese Tiere sind zudem unstreitig, bevor der Untersuchungsbefund der Tierärztlichen Hochschule feststand, geschlachtet worden."
"Das hohe Interesse der Verbraucher, nicht unbekannten, großen Gesundheitsgefahren ausgesetzt zu werden, überwiegt gegenüber den konkreten wirtschaftlichen Interessen der Klägerin."

Dr. Margrit HERBST nutzt das für ihren Arbeitsplatz nichts. Arbeitsrecht ist etwas anderes als Zivilrecht, wenn es um andere Ansprüche oder Vertragsverletzungen geht.
Mit diesem Urteil will sich die NFZ nicht zufrieden geben. Sie geht in Berufung vor das OLG Schleswig-Holstein


13.08.1996

Anfrage des Landwirtschaftsministeriums an Prof. Dr. POHLENZ bezüglich der untersuchten Rinder. Hintergrund sei die laufende Schadensersatzklage in Revision die von der NFZ gegen HERBST geführt wird. 
POHLENZ formuliert in seinem Antwortschreiben an das Landwirtschaftsministerium seine Untersuchungsbefunde um. Nun heißt es: „In keinem der hier benannten Fälle war ein Verdacht von „BSE“ vorliegend.“
Er erwähnt jedoch auch, dass Bolzenschuss zu starken Beeinträchtigungen der Untersuchungen geführt hat und „Immunhistologische Untersuchungsmethoden“ 1990/1991 noch nicht erprobt gewesen seien.


23.05.1997

Die Schadensersatzklage (180.969,30 DM) der Norddeutschen Fleischzentrale gegen HERBST wird endgültig abgelehnt. Die Richter am Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig fällen ein wegweisendes Urteil, indem sie das Verhalten und das An-die-Öffentlichkeit gehen ausdrücklich billigen.
So heißt es bespielsweise: 
„Damit konnte sich (nicht nur) für die Beklagte der Verdacht aufdrängen, dass den staatlichen Stellen durchaus im Einklang mit der fleischerzeugenden und –verarbeitenden Betrieben sehr daran gelegen war, einen amtlichen BSE-Nachweis wenn irgendmöglich zu verhindern.

Und das Urteil bekräftigt, HERBST habe "in Wahrnehmung berechtigter Interessen und deshalb rechtmäßig gehandelt. Damit entfallen deliktische Schadensersatzansprüche ebenso wie ein Unterlassungsanspruch"

Und weiter:

"Eine öffentliche Diskussion über echte und vermeintliche Mißstände in einer die Bevölkerung so elementar berührenden Frage wie der Fleichhygiene und der Volksgesundheit darf nicht dadurch verhindert werden, daß man den Informanten einem existenvernichtenden Haftungrisiko aussetzt."

Hier lässt sich das Urteil des Schleswig-Holsteinischen OLG in Kiel vollständig lesen: Az 1 U 29/96


22.07.1997

Das Landesarbeitsgericht empfiehlt zu prüfen, ob Frau Dr. HERBST reintegriert werden könne. Der Landkreis Segeberg unter seinem Landrat Georg GORRISSEN (SPD) hat daran kein Interesse


2000

Sechs Jahre nachdem die Tierärztin mit ihrem BSE-Verdacht an die Öffentlichkeit geht, entwickelt das renommierte Friedrich-Löffler-Institut einen Schnelltest. Kaum gibt es einen, wird im November 2000 der erste offizielle Fall von BSE in Deutschland aktenkundig – und zwar in Schleswig-Holstein. 125 bestätigte Fälle folgen im darauffolgenden Jahr.

Die ganzen Jahre zuvor also nie ein BSE-Fall in Deutschland? Sondern erst, als der Schnelltest da ist?
Das ist zumindest die offizielle Version. An die sich die Politik hält, an der sich die Beamten in der öffentlichen Verwaltung festklammern und viele andere Politiker auch, die gerne die Augen vor Problemen verschließen.

Jedenfalls setzen die ersten - offiziell bestätigten - BSE-Fälle die ganze Republik in helle Aufregung. Und jetzt ist das Thema auch bei der BILD-Zeitung auf Seite 1 angekommen:

78 Aktenordner sind inzwischen mit Gerichtsurteilen, Gutachten, Briefen und Petitionen gefüllt. HERBST kämpft für ihre Rehabilitation. Als Denunziantin und Querulantin diffamiert findet die promovierte Veterinärin keine Anstellung und ist mit 54 Jahren arbeitslos und machtlos gegen das Schweigen der Poltik und der Behörden.

2001 wird sie von mehreren Bürgern für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen – ein erster Schritt Richtung Rehabilitierung. Doch dafür ist ein positives Votum der Landesregierung unter der Ministerpräsidentin Heide SIMONIS (SPD) notwendig. Die Landesregierung stimmt der Vergabe zu, allerdings nur wenn HERBST auf finanzielle Ansprüche gegenüber Land und Kreis wegen der Entlassung verzichtet.

Vermittelt werden soll dieser „Deal“ von der Lübecker Bischöfin WARTENBERG-POTTER. HERBST lehnt dieses fragwürdige Angebot entschieden ab: „Mit diesem Kuhhandel würde ich mich ja selbst verraten“.
Von anderer Seite wird die Zivilcourage der Tierärztin vielfältig wie vorbehaltlos gewürdigt. HERBST erhält die Ehrennadel „Mutige Löwin“ des Welt-Ärztinnenbundes, den „Förderpreis für Zivilcourage“ und den „Whistleblower Preis 2001“ der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) zuerkannt. 
Diese Form der Anerkennung ist wichtig, ändert aber nichts daran, dass HERBST in ärmlichen Verhältnissen vom Arbeitslosengeld später von einer entsprechend niedrigen Frührente leben muss.


Der Bundesverwaltungsrichter Dieter DEISEROTH sagt 2001 in seiner Laudatio auf HERBST anlässlich der Preisverleihung des Whistleblower Preises: „Margrit HERBST tat das, was ihre berufsethische Verantwortung und ihr Gewissen von ihr verlangten. Es ging ihr dabei nicht um eigennützige Ziele und Interessen, sondern um die Sache. Sie handelte im public interest“. 
Der Whistleblowerfall HERBST sei in vieler Hinsicht ein Exempel, so DEISEROTH weiter. Er zeige geradezu lehrstückhaft die Schwächen des rechtlichen Schutzes von Leuten, die Alarm schlagen.

 DEISEROTH versucht sich für HERBST stark zu machen, ohne Erfolg.

Später sagt der Bundesrichter gegenüber dem Flensburger Tagblatt bezüglich der Causa HERBST: „Das ist tragisch, auch weil in jenen gerichtlichen Verfahren damals nahezu alles falsch gelaufen ist. Ungeachtet dessen werden sich die Politiker und die Bürokraten hinter diesen Urteilen verstecken und eine Rehabilitierung ablehnen.“


Und das machen Politiker und Bürokraten dann auch:
Es gebe in Schleswig-Holstein keine BSE Fälle, verkündete 1994 Landwirtschaftsminister Hans WIESEN (SPD) in einem Untersuchungsbericht des Landwirtschaftsministeriums – offenbar in blindem Glauben. Und 20 Jahre und rund 400 bestätigte BSE-Fälle später beteuert sein Nachfolger Robert HABECK (GRÜNE) 2014 vor laufender Kamera, es sei im Fall HERBST „alles nach Recht und Gesetz verlaufen“.



Doch es gibt auch immer wieder Stimmen aus der Poltik die für HERBST Partei ergreifen.


„Ich habe mich bereits 1994 während der seelenlosen Rechtfertigungsversuche meiner Landesregierung für das Verhalten der Behörden und des Segeberger Landrats gegenüber Frau Dr. HERBST geschämt“, erinnert sich der langjährige SPD-Abgeordnete Günter NEUGEBAUER aus Rendsburg 2014 in einemFlensburger Tageblatt-Interview. Und: „Die Seilschaft von Bauernverband und Behörden hatte funktioniert. Unser Ministerpräsident sollte heute die Größe aufbringen, ganz schnell eine finanzielle Wiedergutmachung für das erlittene Unrecht zu starten“


Beim Flensburger Tageblatt  wird die Redakteurin Margret KIOSZ auf den Fall HERBST aufmerksam und berichtet über die Rehabilitierungsversuche und den Stand der Ermittlungen. Das große Öffentliche Interesse macht es der Journalistin leicht, das Thema HERBST gegenüber der Chefredaktion auf der aktuellen Agenda zu halten. Mit einer konstanten Berichterstattung hält das "Flensburger Tageblatt" den Fall HERBST an der Öffentlichkeit. Die Artikel laufen beispielsweise unter den Titeln:


Ein Mitglied der Partei DIE LINKE im Kreis Segeberg wird auf einen dieser Artikel aufmerksam. Und meint, dass sei doch „eine Sauerei“. Er geht damit zum LINKEN-Chef und Kreistagsmitglied Heinz-Michael KITTLER. Der liest den Artikel, holt weitere Informationen ein und versucht, eine Wiedergutmachungsaktion im Kreistag zu starten. Auch ihm drängt sich der Eindruck auf, dass dies eine "Sauerei" darstellt.

Ziel der LINKEN ist es jetzt, den Fall HERBST aus heutiger Sicht neu zu bewerten, HERBST bis Ende 2014 zu entschädigen und zu rehabilitieren, auf "dass der Kreis sich von dieser Last befreit". Die Linke beantragt ein neues Rechtsgutachten zu den damaligen Vorgängen. Neben den LINKEN schalten sich auch die PIRATEN im Kieler Landtag mit einer parlamentarischen Anfrage ihrerseits ein.

Auf Kreisebene (Landkreis Segeberg) wird der Fall in zwei Sondersitzungen im Kreistag auf die Tagesordnung gesetzt. Beim ersten Termin müssen sich einige niedrigrangige Verwaltungsangestellte des Kreises an den Fall vor 20 Jahren erinnern. Ex-Landrat Georg GORRISSEN (SPD) lässt sich entschuldigen - er habe andere Termine. Bei einem zweiten Termin wird - auf Drängen der LINKEN - auch Dr. Margrit HERBST angehört. Allerdings: Einen Rechtsvertreter mitbringen darf sie nicht. HERBST erscheint mit ihrer Tochter, trägt die damalige Situation und ihr Dilemma vor: Auf der einen Seite warnen zu wollen, aber offiziell nicht zu dürfen und teilweise auch nicht zu können, weil sie ans Schlachtband versetzt wurde.

Doch die Koalitionspoltiker aus SPD und GRÜNE weisen, mit lauter Unterstützung der CDU, jeglichen Entschädigungs- und Rehabilitationsanspruch zurück. Das DokZentrum ansTageslicht.de will es genau wissen. Und stellt allen Kreistagsmitgliedern mehrere Fragen zum Fall HERBST. Z.B. wie sie die irreführenden Bewertungen ("eindeutig nicht", vgl. Eintrag 5. Oktober 1994) im sog. MELFF-Bericht sehen, der natürlich auch jetzt im Kreistag als Grundlage für die Diskussion dient. Oder ob den Kreistagsmitgliedern, die sich alle auf die rechtskräftigen Kündigungen berufen, das Urteil des OLG Schleswig-Holstein bekannt ist, das den Schritt von Margrit HERBST an die Öffentlichkeit ausdrücklich billigt?

Antworten gibt es nur im Einzelfall. Wie sich jedes einzelne Kreistagsmitglied unseren Fragen als Vertreter der Zivilgesellschaft gegenüber uns verhalten hat, ist dokumentiert unter Die Parlamentarier im Kreistag Segeberg. Auszüge:

  • „Ich kann nicht sehen, dass der Kreis jetzt etwas gutmachen müsste“ lässt sich etwa Dr. Eberhard KRAUß (GRÜNE) zitieren.
  • HERBST habe „völlig versagt bei ihrer Aufgabe, die Verbraucher zu schützen“ meint Peter SÄKER von der SPD.
  • Und auch die CDU bezieht klar Stellung gegen HERBST: "Wir sind kein Gericht, was über andere Gerichte richtet", sagt Henning WULF gegenüber der Norderstedter Zeitung. Nach der Sitzung wurde er deutlicher: "Wenn diese Entscheidung umgeschmissen wird, verliere ich den Glauben an den Rechtsstaat und wandere aus."

Bereits zuvor haben Bürger von Schleswig Holstein erneut eine Initiative für die Verleihung eines Bundesverdienstkreuzes für die Whistleblowerin gestartet. Doch wieder kommt es zu keiner Verleihung. Dieses Mal will das Bundespräsidialamt nicht mitspielen, da es nicht in ein „schwebendes Verfahren“ eingreifen möchte. Die Erklärung liefert das Kieler Umweltministerium: Im Rahmen des aktuellen Ermittlungsverfahrens gegen den Vion-Schlachthof Bad Bramstedt habe man vor einigen Wochen auch die Akten „HERBST“ an die Staatsanwaltschaft übergeben. 
Dort soll geprüft werden, „ob Ermittlungen im Fall Vion gegebenenfalls auch zu neuen Erkenntnissen in dem zurückliegenden Vorgang um die Veterinärin Dr. Margit HERBST führen“, heißt es in einer Stellungnahme des Landwirtschaftsministerium Schleswig Holstein. Damit hat sich die rot-grüne Landesregierung unter ihrem amtierenden grünen Landwirtschaftsminister elegant aus der Verteidigungslinie gebracht.

Kleine Rückblende einige Monate zuvor:

Am 25. Februar 2014 war es mal wieder soweit: Rund 100 Beamte durchsuchten den Bad Bramstedter Schlachthofbetrieb von Vion, der Nachfolgerin der Norddeutschen Fleischzentrale. Der Verdacht: der Schlachthof habe gegen das Lebensmittelgesetz verstoßen hat und Tiere müssten unnötig leiden. Die Hinweise kamen aus dem Kieler Landwirtschaftsministerium, das die Staatsanwaltschaft über die Missstände informiert hat. Das Amtsgericht Kiel hatte die Durchsuchungen angeordnet. Die Amtsveterinäre der Segeberger Kreisverwaltung sind regelmäßig im Schlachthof im Einsatz. Tierquälereien beim Schlachten dürfte ihnen nicht verborgen geblieben sein. Ein SWR Bericht von Report Mainz untermauert die Quälerei Vorwürfe, gegen den vorerst stillgelegten Schlachthof. Ein anonymer Insider erinnert sich in dem Bericht: "Also bis zur Schließung des Schlachthofs kam es jeden Tag zu Fehlbetäubungen. Also ich schätze mal, dass pro Tag 50 und mehr Rinder nicht fachgerecht betäubt wurden. Die Tiere mussten dann unermessliche Qualen erleiden."

Durch die laufenden Ermittlungen liegt auch dieser erneute Versuch einer zumindest immateriellen Würdigung von staatlicher Seite mittel Bundesverdienstkreuz auf Eis.

Ende März 2014 laufen die Schlachtbänder des Schlachthofes Bad Bramstedt wieder an, unter etwas strengeren Bedingungen: Eine neue Betäubungsanlage und verringerte Schlachtgeschwindigkeit. Das in die Kritik geratene Segeberger Kreisveterinäramt bekommt einen Kontrolleur, der der Landrätin Jutta HARTWIEG direkt unterstellt ist. Diese direkt dem Landrat Bericht erstattende Kontrolleur hatte es mit HERBST schon vor 20 Jahren gegeben, nun wird sie politisch gefordert. Das Ministerium will auch selbst Kontrollen vornehmen. "Ein gewisses Misstrauen gegenüber dem Kreisveterinäramt ist angebracht", formulierte Landwirtschaftsminister Robert HABECK (GRÜNE) auf Nachfrage der Zeitung DIE WELT


07.11.2014

Ninon COLNERIC (SPD), ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßbourg, die höchste rechtliche Instanz in ganz Europa, gibt gegenüber der Frankfurter Rundschau in einem Artikel folgendes Statement:„Margrit Herbst hat nicht gegen das Gesetz verstoßen."
Ein bemerkenswerter Satz, denn die Arbeitsrechtsexpertin hat den Fall selbst verhandelt als sie noch als Arbeitsrichterin in Schleswig-Holstein tätig war. COLNERIC gehörte zu den Richtern, die eine Wiederaufnahmeklage HERBSTs abwiesen. Deshalb, weil die vorangegangenen Urteile rechtskräftig und die formalen Bedingungen für eine Wiederaufnahme nicht erfüllt waren. Dem Hamburger Abendblatt sagte die Juristin: „Hätte ich die Möglichkeit dazu gehabt, hätte ich die Kündigung für unwirksam erklärt."

Eine Entschädigung oder eine offizielle Rehabilitierung von Dr. Margret HERBST fand bis zum heutigen Tag nicht statt. Die inzwischen über 70 jährige Tierärztin konnte nach ihrer Entlassung nicht wieder in das Berufsleben einsteigen. Sie lebt seither als Frührentnerin. Obwohl sie die ganzen Jahre gerne in ihrem Beruf gearbeitet hätte.

Aber die politischen Instanzen wollten es nicht


27. Mai 2018

Die Wochenzeitung DIE ZEIT thematisiert den Nutzen von Whistleblowern und warum sie dann selbst Probleme bekommen. In der Veröffentlichung kommt auch Margrit HERBST zu Wort: "Wenn ich mich einmal festgebissen habe, lasse ich nicht los"



(ab/GM/SebKoe)