Was sich nach der SPIEGEL-Affäre ändert

Der Skandal als Meilenstein zur Demokratie

So wie die Watergate-Affäre in den USA zehn Jahre später das Verhältnis zwischen Regierenden und Regierten verändern wird, so geschieht dies auch im Zusammenhang mit der "SPIEGEL-Affäre". Die Wirkungen sind nachhaltig. Sie lassen sich auf mehreren Ebenen ausmachen. Ganz allgemein lässt sich sagen, dass durch diese Affäre die auf (west)deutschem Boden noch recht junge Demokratie nachhaltig gestärkt worden ist. Dies meinen auch unsere drei Zeitzeugen, die sich dazu geäußert haben (in der Reihenfolge des Auftretens):

  • Rudolf HERBERS, 1962 Redakteur bei der Zeitschrift Constanze
  • Gerd SCHARNHORST, 1962 bei der Illustrierten stern
  • Dieter WILD, 1962 Redakteur beim SPIEGEL
  • Peter SCHULZ, 1962 Rechtsanwalt

Schaut man genauer hin, so sind es vor allem fünf Ebenen, auf denen es zu nachhaltigen Veränderungen kam: auch kurzfristig, aber vor allem langfristig:

I: DIE POLITISCHE EBENE

Die kurzfristigen Änderungen:

Franz Josef STRAUSS war durch den Rücktritt der FDP-Minister, gezwungen, selbst zurückzutreten, um den Weg frei zu machen für eine neuerliche Koalition der CDU/CSU mit der FDP. Dies war die Bedingung der Freien Demokraten, die zu dieser Zeit noch recht nationalkonservativ und u.a. auch eine Art Auffangbecken für die Unverbesserlichen der NS-Zeit war.

Bei dieser neuen Regierungsbildung setzten sich jetzt auch in beiden Parteien Kräfte durch, die bis dahin wenig Einfluss hatten. Der neue Schwung kam vor allem dadurch zustande, weil auch die bisherigen Anhänger des "Alten" (Konrad Adenauer) immer weniger mit seinem selbstherrlichen Regierungsstil zufrieden waren und weil sie vor allem merkten, dass ADENAUER politisch nicht mehr mit der Zeit ging. Beim Bau der Berliner Mauer 1961 war dies offensichtlich geworden: "Der Alte" verstand das Problem nicht mehr.

So konnten sich teilweise jüngere und vor allem weltoffenere Personen durchsetzen:

  • In der CDU, die bis dahin vor allem rheinisch und katholisch geprägt war, tauchten nur mehr auch "Evangelische" auf und die 'Neuen' im Kabinett waren weniger ideologiegeprägt
  • Ähnlich in der FDP: Jetzt überwogen die neuen Liberalen, nicht mehr die alten Nationalkonservativen

Die nachhaltigen Wirkungen:

Der Rücktritt von STRAUSS war der zweite Rücktritt eines Ministers seit 1949.
Nicht so sehr seine Rolle in der Affäre als die Art und Weise, wie er damit die Öffentlichkeit narrte, war es, die ihn zum Rücktritt zwang. Er hatte - kurz und bündig gesprochen - gelogen. Und er hatte den zuständigen Ministerkollegen, den Bundesjustizminister übergangen.

Dies ist das erste, aber nicht das letzte Mal, dass hochrangige Politiker, wenn sie beim bewußten Mogeln bzw. beim Lügen ertappt werden, an Akzeptanz verlieren: bei der Bevölkerung, aber eben künftig auch oft in der eigenen Partei. Nur wenige Ausnahmen werden dies überleben. Der Trend ist eindeutig. Und heute, 50 Jahre danach, ist es Standard, dass jemand, der nicht die Wahrheit von vorneherein auf den Tisch packt, sondern zu vertuschen sucht und dann doch so nach und nach alles auspacken muss, weil andere, z.B. die Medien es recherchieren, politisch nicht mehr tragbar ist.
Dies war eine wesentliche nachhaltige Weichenstellung.

II: DIE KULTUR DER POLITISCHEN WAHRNEHMUNG

So wie die "SPIEGEL-Affäre" nach dem - aus Regierungssicht - unbotmäßigen Medium benannt ist, so wurde bereits 1950 auch ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss im Bonner Bundestag nicht nach den Verursachern, sondern ebenfalls nach dem Überbringer der Botschaft benannt: der SPIEGEL-Ausschuss.

Das Magazin hatte eine Geschichte über Bestechung gemacht, konkret bestochene Bundestagsabgeordnete, die - für Geld - bei der Frage, welche Stadt künftig denn Regierungssitz sein solle, Bonn oder Frankfurt, ihre Stimme für Bonn abgegeben hatten.

Viele Politiker sind sauer, dass sie überführt worden sind. Der Rest des Parlaments will die Affäre aufarbeiten. Und der Ausschuss, der dazu eingesetzt wird, bekommt den Namen des aufdeckenden Mediums verpasst: von der Presseagentur dpa.

Längst werden Affären und Skandale nach ihren Urhebern benannt.

III: DIE JURISTISCHE EBENE

Der Straftatbestand "Landesverrat"

Juristisch gesehen war Landesverrat ein herber Vorwurf, der entsprechend geahndet werden konnte: bis zu 15 Jahren Zuchthaus. Einer der davon betroffen war: Carl von OSSIETZKY. E hatte 1929 in seiner Zeitschrift Weltbühne die verbotene heimliche Aufrüstung der Reichswehr enthüllt. 1931 musste er wegen des Verrats militärischer Geheimnisse ins Gefängnis. Für 1 1/2 Jahre.

Die entsprechenden Paragraphen 99 bis 101 des Strafgesetzes mit Gültigkeit noch im Jahre 1962 waren alt. Sie stammten noch aus der Ära des Kaiserreichs. Der NS-Staat hatte 1934 die Gesetze sogar noch verschärft. Und genau an diese Version hatte sich das Bonner Parlament bzw. die Mehrheit der CDU/CSU-Fraktion 1951 angelehnt: im 1. Strafrechtsänderungsgesetz.

Die SPIEGEL-Affäre, die auf dem Vorwurf des Landesverrats in 41 Punkten basierte - so jedenfalls das Gutachten des Bundesverteidigungsministeriums (Oberregierungsrat Dr. Heinrich WUNDER) - machte schnell deutlich, dass derlei Anschuldigungen nicht wirklich passten. Zum einen schmolzen die Vorwürfe bald auf zehn, letztlich auf Null. DER SPIEGEL konnte in dezidierter Recherchearbeit nachträglich belegen, dass jede Zahl und jede Information schon irgendwo mal zu lesen waren. Auch aus diesem Grund wurde dieser Straftatbestand bei der nächsten Strafrechtsnovellierung im Jahr 1968 völlig neu gefasst: "Landesverrat" beging nun nur noch jener, der bewusst - z.B. als Spion - Informationen usw. an eine "fremde Macht" weitergab und dadurch "die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit" herbeiführte.

Nach 1968 galt dieser Paragraph für die Medien nur noch dann, wenn ein Journalist bewusst in landesverräterischer Absicht handelte. Nicht, wenn er durch Veröffentlichungen relevante Informationen zur Diskussion stellen wollte. Dies war ein wegweisender Fortschritt. Und lange hat es dann auch keine solchen Anschuldigungen gegenüber Medien mehr gegeben.

Erst im Jahr 2015 hatte ein Vertreter der staatlichen Macht einen solchen Vorwurf wieder aus der Mottenkiste hervorgekramt: der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Hans Georg MAAßEN, vormals Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt, der in der Affäre um den sog. Bremer Taliban Murat KURNAZ, der fast 5 Jahre lang unschuldig in Guantanamo gefangen gehalten wurde. Als bekannter Hardliner, Law-and-Order-Vertreter in einer Person, ärgerte er sich, dass das Blog www.netzpolitik.org z.B. Informationen über den aufgestockten Haushaltsplan seines Bundesamtes öffentlich gemacht hatte. MAAßEN stellte Strafantrag, der Generalbundesanwalt begann zu ermitteln, bis der Bundesjustizminister einschritt und den ranghöchsten Staatsanwalt in die Frühpension schickte. Der Vorwurf "Landesverrat" war damit (wieder) vom Tisch.

Doch das geschieht erst mehr als fünfzig Jahre später. Hier ersteinmal eine Bewertung dieser Veränderung durch einen der Betroffenen, den ehemaligen SPIEGEL-Redakteur von 1962, Dieter WILD:


Das Redaktionsgeheimnis und der Informantenschutz

Hier sollten die Veränderungen eine besondere Bedeutung erfahren, die das Bundesverfassungsgericht bis heute regelmäßig fortschreibt. Im Zusammenhang mit der Verfassungsbeschwerde des SPIEGEL gegen die Verletzung die Verhaftungen, die Durchsuchung und Beschlagnahmer vieler Unterlagen, die DER SPIEGEL 1966 verloren hatte, weil es im Senat des Gerichts ein Stimmenpatt gegeben hatte, haben die Richter aber dennoch Klartext gesprochen und eindeutig Stellung bezogen, was geht und was nicht geht. Insbesondere was das Redaktionsgeheimnis betrifft, das den Informantenschutz regelt.

Genau das war erklärtermaßen das Ziel der staatlichen Obrigkeit, die "Lecks" bzw. die Informanten im Staatsapparat zu finden, die dem SPIEGEL Informationen hatten zukommen lassen. Und genau dies haben Deutschlands höchste Richter für die Zukunft ausgeschlossen. Ihre Begründung im Urteil vom 5. August 1966 (Az: 1 BvR 586/62, 610/63 und 512/64):

"Die in Art. 5 GG gesicherte Eigenständigkeit der Presse reicht von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen (BVerfGE 10, 118 [121]; 12, 205 [260]). Deshalb gehört zur Pressefreiheit auch ein gewisser Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Presse und privaten Informanten. Er ist unentbehrlich, da die Presse auf private Mitteilungen nicht verzichten kann, diese Informationsquelle aber nur dann ergiebig fließt, wenn sich der Informant grundsätzlich darauf verlassen kann, daß das 'Redaktionsgeheimnis' gewahrt bleibt."

Das bedeutet nachträglich gesehen: Die Aktion war - eigentlich - verfassungswidrig. Das sollte aber erst für die Zeit danach gelten, weil eben auf Grund des Stimmengleichheit unter den Richtern die Verfassungsbeschwerde des SPIEGEL in seinem Fall zurückgewiesen wurde. Aber alle Richter wollten, dass dies künftig anders sei. Deshalb haben sie - zum allerersten Male seit 1949 -

  • nicht nur die abweichenden Meinungen innerhalb der Richterschaft beim Fall SPIEGEL ausführlich dargestellt und damit auch die Relativität der Definition von "Recht" eingeräumt
  • sondern auch eindeutige Pfeiler für spätere Fälle in den Boden der Rechtsordnung gesetzt.

Hier geht es zum vollständigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das das Institut für öffentliches Recht an der Universität Bern (Projekt Deutschsprachiges Fallrecht) digitalisiert hat.

Das Bunderverfassungsgericht hat diese Meilensteine für den Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis bis heute fortgeschrieben. Einer der letzten Fälle: die Entscheidung in Sachen Cicero. Die Zeitschrift hatte 2005 einen Artikel über "den gefährlichsten Mann der Welt" aus dem Umkreis von Bin LADEN veröffentlicht, der u.a. auf einem geheimen Dossier des BKA basierte. Der BKA-Chef ZIERKE, der das Leck vergeblich in seiner Behörde ausfindig zu machen versucht hatte, bat dann den damaligen Bundesinnenminister Otty SCHILY, grünes Licht für eine Durchsuchungsaktion in den Räumen der Redaktion und in der Privatwohnung des Journalisten zu geben, was dieser auch tat.

Sehr zum Missvergnügen der Potsdamer Staatsanwaltschaft, die wusste, dass sie sich dabei eine blutige Nase holen würde. Und so geschah es auch. Die Bundesverfassungsrichter hatten 2007 in selten scharfer Form dieses Vorgehen gerügt:

"Die Gerichte haben dem verfassungsrechtlich gebotenen Informantenschutz nicht hinreichend Rechnung getragen. Die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses in der Presse durch einen Journalisten reicht nicht aus, um einen zu einer Durchsuchung und Beschlagnahme ermächtigenden Verdacht der Beihilfe des Journalisten zum Geheimnisverrat zu begründen."

Hier findet sich das vollständige Urteil v. 27.2.2007 (Az:1 BvR 538/06; 1 BvR 2045/06), das ausdrücklich auch auf die SPIEGEL-Entscheidung aus dem Jahre 1966 Bezug nimmt. Obwohl es hier nicht um "Landesverrat", sondern (nur) um "Beihilfe zum Geheimnisverrat" ging.

Das neue Presserecht: Landespressegesetze

Die SPPEGEL-Affäre und das Urteil des höchsten deutschen Gerichts hatte weitergehende Folgen. In vielen Bundesländern gab es noch keine neuen Regelungen, wie das demokratische Zusammenspiel zwischen Bürgern und Regierung und der Presse nach 1949 funktionieren sollte. Man verließ sich auf die alten gesetzlichen Vorschriften, die teilweise noch aus der Kaiserzeit und/oder der Weimarer Republik datierten. Jetzt allerdings wurde klar, dass man neue bzw. an die neue Zeit angepasste Gesetze brauchte. Dies geschah mit neuen Landespressegesetzen, die sich in den grundsätzlichen Fragen weitgehend gleichen und die die Erfahrungen aus der fraglichen Affäre ebenso berücksichtigten wie das SPIEGEL-Urteil der Verfassungsrichter. 

Im Stadtsaat Hamburg beispielsweise war es der Innensenator (vorher "Polizeisenator") Helmut SCHMIDT, der das neue Landespressegesetz 1964 auf den Weg brachte. SCHMIDT war zu dieser Zeit sogar Beschuldigter. Die Bundesanwaltschaft hatte ein Jahr zuvor ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet: wegen Beihilfe zum Landesverrat, das erst Ende 1966 eingestellt wurde: mangels Masse.

IV: UMGANG MIT DEM THEMA 'NS-ZEIT'

Noch fünf Jahre zuvor, bis 1957, waren auch beim SPIEGEL hochrangige Ex-Nazis bzw. Ex-SS-Leute am Werk (siehe Einleitung zur Chronologie Teil I Die Affäre bis zur Invasion). Die allerdings wurden schnell abgezogen, je mehr sich DER SPIEGEL auf Franz Josef STRAUSS einschoss. Man wollte dem politischen Widersacher keine Angriffsfläche bieten. Jedenfalls nicht hinsichtlich der trüben Vergangenheit von einigen SPIEGEL-Redakteuren. Entsprechend verschwanden auch jene Themen aus der Agenda, die von den NS-Experten des SPIEGEL regelmäßig aufgetischt worden waren.

Jetzt war die Situation andes. Weil einige der Aktivisten, die bei der Affäre treibende Kraft waren oder in offizieller Funktion agierten, bereits vor 1945 in ähnlichen Zusammenhängen tätig waren, gerieten sie nun selbst ins Visier des SPIEGEL, der deren Vergangenheit seinen Lesern genüsslich vorführte. Dies betraf

  • den mehrfachen Anzeigensteller Prof. Dr. Friedrich August Freiherr von der HEYDTE, vor 1945 Mitglied der NSDAP und Protagonist der Zeitschrift Totenkopf, dem Organ der SS, nach 1945 nunmehr aktives Mitglied der CSU
  • den Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof Wolfgang BUDDENBERG, der die Haft- und Durchsuchungsbeschlüsse ausgestellt hatte. Vor 1945 war ein eingetragenes NSDAP-Mitglied
  • und den Organisationsleiter der Sicherungsgruppe Bonn, Theo SAEVECKE, der vor 1945 aktives Mitglied der SS gewesen ist. Was DER SPIEGEL damals noch nicht wissen konnte: SAEVECKE wird 1999 als "Henker von Mailand" von einem italienischen Gericht wegen Geißelerschießungen im Jahr 1944 in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt werden
  • Auch STRAUSS'ens Staatssekretär Volkmar HOPF, der die Affäre ständig hinter den Kulissen forcierte, besaß vor 1945 ein Mitgliedsbuch der NSDAP und hatte in hohen politischen Verwaltungspositionen dem NS-Staat gedient.

Jetzt begann die Ära einer intensiveren Auseinandersetzung mit der Vergangenheit. Zunächst in Form einer individuellen Abrechnung des SPIEGEL mit seinen 'braun' eingefärbten Gegnern.

Grundsätzlich hatte DER SPIEGEL bereits Ende 1957 eine Kehrtwendung hin zur Diskussion dieses in der Luft liegenden Themas gemacht. Z.B. mit der Veröffentlichung des Falles des Studienrats Ludwig ZIND, der der Meinung war, dass"viel zu wenig Juden vergast" worden wären. Der Biologie- und Mathe-Lehrer im badischen Offenburg wurde - nach Veröffentlichung im SPIEGEL - seiner Funktion enthoben.

Jetzt begann sich die Entwicklung zu beschleunigen. Schon deshalb, weil nicht mehr nur gestandene Männer des Dritten Reichs und bewährte (Zweite) Weltkrieger relevante Positionen einnahmen, sondern Jüngere nachrückten, die den Krieg alles andere als eines ihrer Highlights im Leben betrachteten.

1963 veröffentlichte der 32jährige Schriftsteller Rolf HOCHHUTH sein Theaterstück "Der Stellvertreter" und löste eine internationel Diskussion um Schuld oder Unschuld der katholischen Kirche im NS-Staat aus.

1964 tauchte eine Dokumentation "Braune Universität" von Rolf SEELIGER auf (siehe aktives Bild), die die Diskussion an mehreren Universitäten entflammen ließ: um die Verstrickung der Wissenschaft und vieler immer noch lehrender Hochschulprofessoren. Weil sich viele Universitätsleitungen diesem Diskussionsbedarf verweigerten (z. B. die Freie Universität Berlin), bestanden die Studenten immer konsequenter auf Antworten. Diese zunächst rein inhaltliche Bewegung mündete nach und nach in der Ära der Studentenproteste, die ihren Höhepunkt im Jahr 1968 fanden.

DER SPIEGEL begleitete all diese Entwicklungen. Ebenso wie die anderen Ereignisse, die sich poilitisch nicht mehr 'tiefer hängen' ließen:

  • 1958 den sogenannten Ulmer Einsatzgruppenprozess, bei dem die deutsche Öffentlichkeit sich erstmals dem Umstand stellen musste, wie brutal die SS-Einsatzgruppen in den Ostgebieten Deutschlands gewütet hatten
  • die Entführung von Adolf EICHMANN aus Argentinien 1960 durch den israelischen Geheimdienst Mossad und der 1961 beginnende Prozess gegen den führenden Judenvernichtungsplaner aus Berlin
  • die 16-teilige SPIEGEL-Serie Der Orden unter dem Totenkopf, in der die SS nicht mehr verklärt, sondern als kriminelle Vereinigung entlarvt wurde.

Das Tabuthema 'NS-Zeit' war gebrochen. Die "Generation Schlussstrich", wie es der Historiker Constantin GOSCHLER einmal bezeichnet hatte, geriet in die Minderheit.

V: PROTESTKULTUR

Größere Demonstrationen oder spontane Aktionen waren in den 50er Jahren eine Seltenheit. Mit der SPIEGEL-Affäre hat sich auch das geändert. Wir haben genau dies ausführlich dokumentiert, in welchem Umfang die Bürger - und nicht nur die Studenten - auf die Strasse gegangen waren: unter

Öffentlicher Protest war jetzt 'in'. Und er wurde immer schneller zur Selbstverständlichkeit. Die Menschen hatten begriffen, dass man nicht alles akzeptieren muss, was 'von oben' herab verordnet wird. Und dass man sich auch erfolgreich zur Wehr setzen kann. Wie zum Beispiel beim Thema "Stuttgart 21" (siehe aktives Bild).

ZUSAMMENFASSUNG

So sieht auch eine Kurzformel aus, auf die man die durch die Affäre eingeleiteten Veränderungen auf einen Punkt bringen könnte:

  • Auch wenn sich viele zivilgesellschaftliche Tendenzen bereits oder noch im 'Schlummer-Modus' befanden: Die für die Menschen unerhörten Ereignisse rissen viele aus der Lethargie gegenüber der staatlichen Obrigkeit
  • die junge Republik hatte sich als reif für die Demokratie herausgestellt. Und immer mehr Menschen machten davon jetzt Gebrauch: Die Zivilgesellschaft, wie wir das heute nennen, wurde ganz schnell erwachsen.

In welchen Etappen sich die Zivilgesellschaft bis heut immer mehr Rechte einforderte, haben wir in anderem Zusammenhang skizziert unter Wie in Deutschland nach 1945 die Zivilgesellschaft entstand.

(JL)