Der Väternotruf

„Die staatliche Diskriminierung von nichtverheirateten Vätern durch die Bundesregierung, den Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht“, ließ den Informationsdienst, laut eigener Aussage, im Jahre 2000 entstehen.

Seitdem finden User auf www.vaeternotruf.de alles rund um die Themen Vaterschaft und Familienrecht, sowie Informationen über Richter/innen an allen deutschen Gerichten. Die Seite wird jährlich von ca. eine Million Besuchern frequentiert, zudem gibt es ca. 950 Newsletter-Abonnenten.

Die Betreiber der Seite, Klaus SCHÖNEFELD und Peter DÖRING, eint ein ähnliches Schicksal. Beide leben getrennt oder gar geschieden von ihren ehemaligen Lebensgefährtinnen, und beide hatten und haben mit dem Umgangsrecht für ihre Kinder zu kämpfen. Klaus SCHÖNEFELD's geschiedene Gattin verließ ihn samt der gemeinsamen Tochter, als diese dreizehn Jahre alt war. Peter DÖRING's Lebensgefährtinwar mit dem gemeinsamen Kind nach Speyer vor ihm geflüchtet - bis dahin hatte er sich sogar meist um das Kind gekümmert. Eine Klage auf Umgangsrecht verlor er trotzdem in allen Instanzen, da das Paar nicht verheiratet gewesen war.

Gepflegt wird die Seite ehrenamtlich von allen Mitarbeitern, besonders von drei Personen, die unter den Pseudonymen Herbert Baum, Richard Sorge und Egon Erwisch Kisch arbeiten. Baum war ein deutsch-jüdischer Widerstandskämpfer, Sorge ein sowjetischer Spion im zweiten Weltkrieg sowie Reporter und Kisch ein deutscher Schriftsteller bzw. Reporter. An die 20 Arbeitsstunden stecken die Ehrenamtlichen jede Woche in die Seite.

Mit Ihren teilweise heiklen Informationen, die sie veröffentlichen, bewegen sich die Ehrenamtlichen regelmäßig in der Grauzone des erlaubten. Verhältnismäßig oft wird deshalb juristisch gegen sie vorgegangen. Mit überschaubarem Erfolg für die Kläger.

Im November 2010 ging z. B. der Berliner Datenschutzbeauftragte dagegen an, dass Peter DÖRING private Informationen über Richter/innen auf der Väternotrufseite führt. DÖRING hatte auf dieser nämlich Namen, Positionen, Geburtstage, Interessen und private Aktivitäten der Richter/innen zusammengetragen. Er hat sogar Verknüpfungen bei Namensgleichheiten und Spekulationen über mögliche Ehen und Scheidungen der Richter/innen erstellt.   

Am Ende der Verhandlung gab es eine Einigung. Der Väternotruf darf auf seiner Website weiterhin Informationen über Richter/innen verbreiten. Er darf weiterhin u. a. 

  • Querverbindungen bei Namensgleichheit erstellen und
  • Daten zu sozialen Aktivitäten von Richter/innen führen.

Streichen muss er allerdings sämtliche Informationen über deren persönliche Lebensverhältnisse, sowie das exakte Geburtsdatum.

Es darf aber

  • Name, Vorname,
  • die Position und das
  • Datum des Eintritts in den Justizdienst nennen.

Bekannt ist den Machern des Väternotrufs natürlich auch der Fall am Bonner Jugendamt. Es bestand sogar Kontakt zum Beschwerdeführer. 

Die Adressdaten:

www.vaeternotruf.de 

info[at]vaeternotruf.de

c/o Klaus Schönfeld

Strasse des Friedens 38

04880 Trossin OT Roitzsch

 

(cej)


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