Käuflichkeit von Sendeplätzen

Verfehlungen Einzelner oder strukturelle Probleme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks?

Die vorrangige Finanzierungsquelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland ist die Rundfunkgebühr. Grund: Sie soll den Sendern ihre Unabhängigkeit garantieren und jegliche Einflussnahme, zum Beispiel von Geldgebern aus der Wirtschaft, auf die Programmgestaltung verhindern.

Die Glaubwürdigkeit in diese Unabhängigkeit ist in den vergangenen Jahren, insbesondere durch die Schleichwerbe- und Korruptionsskandale der ARD, beschädigt worden. Im Juli 2005 nannte DER SPIEGEL die Sendergemeinschaft eine „Irre Anstalt“, die BILD-Zeitung sprach gar von einem „Saustall“.

Die fast zeitgleich bekannt gewordenen Skandale haben auf den ersten Blick nicht viel gemeinsam:

  • Anfang Juni 2005 wurde die jahrzehntelang systematisch betriebene Platzierung von Schleichwerbung unter anderem in den Serien „Marienhof“, „In aller Freundschaft“ und den Krimis der „Tatort“-Reihe aufgedeckt.
  • Nur wenige Wochen später wurden die ehemaligen Sportchefs des Hessischen und des Mitteldeutschen Rundfunks, Jürgen EMIG und Wilfried MOHREN, verhaftet. Ihnen sowie einigen anderen wird vorgeworfen, sich durch den Verkauf von Sendezeiten persönlich bereichert zu haben. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen laufen noch.

Was die Fälle vereint: Es geht um gekaufte Berichterstattung im gebührenfinanzierten Fernsehen. Der Medienforscher Uwe HASEBRINK vom Hans-Bredow-Institut, Hamburg, bewertet dies im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE (08.07.2005) als „schlimmstmöglichen Unfall für die ARD“.

Die ARD sieht sich in der Opferrolle. Ihr derzeitiger Vorsitzender, der Intendant des Bayerischen Rundfunks Thomas GRUBER, spricht in einem Interview mit dem Focus (08.08.2005) von „einzelnen Menschen, die Gesetze und Verträge missachtet haben.“ „Diese Ausreißer dürfen nicht dazu führen, uns komplett zu verdammen“.

Wenn man inzwischen jedoch die Häufigkeit der ans Tageslicht gekommenen Skandale betrachtet, fällt es schwer, an Verfehlungen Einzelner zu glauben. Die Financial Times Deutschland (07.07.2005) meint, für viele spiegeln die Skandale den „Konstruktionsfehler des ganzen Systems wider“ und stellt gleich den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Frage: „Hat ein gebührenfinanziertes System Sinn, wenn es das Prinzip der unabhängigen Finanzierung nicht dazu nutzt, unbestechlich zu berichten?“

Jetzt stellt sich die Frage,

  • inwieweit gewisse Strukturen innerhalb der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten diese Vorgänge begünstigt haben könnten,
  • ob die Verantwortlichen rechtzeitig reagiert haben
  • und ob die richtigen Konsequenzen gezogen wurden.

Aus der Managementtheorie wissen wir, dass es immer Problemfälle, Ausreißer oder Schwarze Schafe geben wird. Entscheidend ist daher, wie man mit einem Problem, wenn es aufgetreten ist, umgeht und wie man es künftig verhindern kann.

Schauen wir uns an, worum es bei den Korruptionsfällen um Jürgen EMIG und Wilfried MOHREN konkret geht oder ging:

Die umstrittenen „Beistellungen“ bzw. „Produktionshilfen“

Erst im Zuge der Ermittlungen gegen EMIG und MOHREN geriet das in einigen ARD-Anstalten praktizierte System der „Beistellungen“ oder „Produktionshilfen“ in den Fokus der Öffentlichkeit. So können sich etwa Veranstalter von Sportereignissen an den Kosten von TV-Übertragungen beteiligen, damit die Sender ausführlicher berichten. Das bedeutet vor allem für die Veranstalter von Randsportarten: ohne Produktionshilfen nur kurze oder gar keine Berichte. Nach Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaften sollen EMIG und MOHREN durch geschicktes Zwischenschalten von Agenturen dieses System ausgenutzt und mehrere hunderttausend Euro in die eigenen Taschen gewirtschaftet haben.

Doch auch nach Bekanntwerden dieser Vorgänge hielt man im Hessischen Rundfunk (hr) an den umstrittenen Produktionshilfen fest. Während der ehemalige hr-Sportchef EMIG in Untersuchungshaft saß, verteidigte hr-Intendant Helmut REITZE im Juli 2005 in einem Interview mit der BILD-Zeitung (08.07.2005) Produktionshilfen in Form von Geld oder Sachmitteln als „möglich und zulässig, wenn die redaktionelle Unabhängigkeit gewahrt bleibt“. REITZE beruft sich hierbei auf den Punkt 8.4 der ARD-Werberichtlinien, in dem es heißt: „Die unentgeltliche oder verbilligte Entgegennahme von Produktionsmitteln oder sonstigen Leistungen (Produktionshilfe) ist nur zulässig, wenn damit keine Einschränkung der journalistischen oder künstlerischen Darstellungsfreiheit verbunden ist.“

Die Möglichkeit sich durch Beteiligung an den Produktionskosten ins öffentlich-rechtliche Programm einkaufen zu können, halten viele für unzulässig. Die Hessische/Niedersächsische Allgemeine (09.03.2004) zitiert den Medienrechtler Christoph DEGENHART von der Universität Leipzig: „Das ist nicht erlaubt. Fernsehgebühren werden ja auch damit gerechtfertigt, dass Sportarten zu sehen sind, an denen die privaten Sender kein Interesse haben.“ Die Frankfurter Rundschau (16.07.2005) sieht in dieser Art der Finanzierung gar den „Nährboden, auf dem Korruption und Begünstigung gedeihen können.“

Nach Beratungen der Intendanten im September 2005 verpflichteten sich die ARD-Anstalten schließlich, „auf Geldleistungen zur Unterstützung der Produktion von Sendungen“ zu verzichten. Dieser Entscheidung liege der Gedanke zugrunde, „dass bei der Zahlung von Produktionskostenzuschüssen die Anfälligkeit für eine Überlagerung redaktioneller Entscheidungen durch kommerzielle Überlegungen grundsätzlich erhöht ist.“ Weiter erlaubt - allerdings unter verschärften Vorraussetzungen - bleiben die Beistellungen von Produktionsmitteln. Das heißt, die Bereitstellung eines Ü-Wagens kann zulässig sein, Geld darf aber nicht mehr fließen.

Interne Kontrollmechanismen

Auch sehen sich die betroffenen Sendeanstalten mit dem Vorwurf konfrontiert, dass es an Hinweisen auf schmutzige Geschäfte nicht gefehlt hat. Offenbar konnten die Täter lange Zeit unbehelligt von den hausinternen Kontrollmechanismen ihr kriminelles System etablieren.

So meldete der frühere Verwaltungsdirektor des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) schon Anfang 2000, also mehr als fünf Jahre vor Auffliegen des Systems, ihm seien seltsame Geschäftspraktiken von Sportchef Wilfried MOHREN aufgefallen. Passiert ist damals nichts. Auch als 2004 eine anonyme Anzeige zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen MOHREN führte, blieb das für den Sportchef ohne Konsequenzen. Das Verfahren wurde eingestellt, interne Untersuchungen des MDR liefen ins Leere.

Ähnliches im Hessischen Rundfunk. Die Süddeutsche Zeitung (30.06.2005) berichtete, dass es schon seit vielen Jahren einen „Grundverdacht gegen den leitenden Mitarbeiter EMIG“ gab, ohne dass angemessen reagiert wurde. Außerdem gäbe es in den Akten der Staatsanwaltschaft Protokolle über Gespräche beim hr, in denen über den Korruptionsverdacht ohne Folgen diskutiert worden sei. Erst als Anfang 2003 Helmut REITZE das Amt des Intendanten übernahm, schaute man genauer hin. REITZE war es, der eine interne Revision veranlasste und EMIG im März 2004 zum Rücktritt drängte.

Konsequenzen

Bleibt die Frage, was ist in den ARD-Anstalten seither getan wurde, um ähnliche Fälle in Zukunft verhindern zu können.

Genau zehn Tage nach EMIGS Rücktritt als Sportchef „mistet der hr-Intendant mit eiserner Hand aus“, wie es HNA-Redakteur Frank THONICKE ausdrückte. Einer Sitzung des Rundfunkrates am 2. April 2004 folgte eine grundsätzliche Neuaufstellung der Sportberichterstattung. Alle regelmäßigen Sendungen wurden eingestellt und durch neue Formate ersetzt. Zusätzlich kam es zu neuen Regelungen bei der Kooperation mit Werbepartnern. Intendant REITZE betonte, dass das Ansehen des hr nicht weiterhin durch Zweifel an der Unabhängigkeit seiner Programmentscheidungen Schaden nehmen dürfe. Die FAZ (05.04.2004) meinte damals diese Erkenntnis komme „spät, aber vielleicht nicht zu spät“.

Als es doch schlimmer kam für den hr, und EMIG ein gutes Jahr später festgenommen wurde, holte man sich Hilfe von außen. Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde eingesetzt, um die Vorgänge weiter aufzuklären und Maßnahmen gegen Korruption zu entwickeln.

Auch im MDR nahm man die Dienste von auswärtigen Fachleuten in Anspruch. Anfang Dezember 2005 lag ein erster Bericht vor und Intendant Udo REITER konnte verkünden: „MOHREN war ein Einzelfall“. Zudem erarbeiteten die Wirtschaftsprüfer Vorschläge zur Korruptions-Prävention. Diese führten zu neuen Regelungen unter anderem in Bezug auf Nebentätigkeiten der Mitarbeiter und den Geschäftsverkehr mit Angehörigen. Anfang 2006 schließlich setzte der MDR die erste „Anti-Korruptionsbeauftragte“ der ARD ein. Sie soll laut Presseinformation „externen und internen Hinweisen nachgehen, die auf Wunsch auch vertraulich behandelt werden.“

In der ARD-Pressestelle heißt es, man habe auch in den nicht betroffenen Anstalten „so ziemlich alle sensiblen Bereiche im Licht der neuen Erkenntnisse auf den Kopf gestellt.“ Man sei zu dem Ergebnis gelangt, dass es keine weiteren Korruptionsfälle gäbe.

Der Frankfurter Oberstaatsanwalt und Korruptionsexperte Wolfgang SCHAUPENSTEINER empfiehlt den übrigen Sendern, auch in ihren Häusern genau hinzuschauen. Im Zuge der Ermittlungen gegen EMIG und MOHREN sagte er: „Es würde mich schon sehr wundern, wenn dieses System nur in Frankfurt und Leipzig angewendet worden sein sollte".

(mn)