Kölner Müllverbrennungs- und Parteispendenskandal: die Chronologie

Alle Ereignisse und Vorgänge minutiös aufzuführen, die im Zusammenhang mit dieser Korruptions- und Parteispendenaffäre stehen, wäre zu unübersichtlich. Wir haben uns deshalb auf die wichtigsten Daten und Informationen beschränkt. Kursiv gesetzte Zeilen beziehen sich hier entweder auf Berichte in der Presse oder auf Aktionen, die sich frühzeitig gegen die (überdimensionierte) Müllverbrennungsanlage (MVA) richteten.
Wir benutzen dabei folgende Abkürzungen:

StA = Staatsanwaltschaft;

KStA = Kölner Stadtanzeiger;

GF = Geschäftsführer;

MA = Mitarbeiter;

RA = Rechtsanwalt;

VdAR = Vorsitzender des Aufsichtsrats


Um die Zusammenhänge immer im Blick zu haben, empfehlen wir auch einen Blick auf unsere Grafik in 4 Bildern: MVA-Beziehungsgeflecht

1982

Mülldeponiekapazitäten sind in absehbarer Zeit erschöpft – der Kölner (Stadt-)Rat sucht nach dauerhaften Lösungen


Dezember 1983

Festlegung eines Müll-Doppelbeschlusses durch die SPD. Müllmenge insgesamt soll reduziert werden. Gelingt das nicht, wird wieder über Verbrennung nachgedacht.


Mai 1986

StadtRevue-Titel: Der Rat, die Stadt und der Müll


Juli 1986

Regierungspräsident ANTWERPES ruft Müllnotstand aus und verkündet, dass er die Errichtung einer MVA durchsetzen wird, wenn die Stadt Köln dies bis Ende 1987 nicht tue.


1988

Gutachten des Instituts für Energie und Umweltforschung: MVA trotz aller vorherigen Maßnahmen unvermeidlich. Vorschlag: im Falle einer Einführung der Biotonne reiche eine Anlage für 235.000 to Müll (Müllmenge geht in den folgenden Jahren zurück). Der Kölner Rat beschließt das Abfallwirtschaftskonzept, nach dem eine MVA benötigt wird.


März 1989

StadtRevue-Titel: Das Mülliardengeschäft


14.05.1992

Ohne vorherige Ausschreibung: Gründung der Müllofenfirma AVG durch die Gesellschafter 1) Stadt Köln, 2) Kölner Stadtwerke und 3) TRIENEKENS. AVG ist im Namen der Stadt Köln für Bau und Betrieb der MVA verantwortlich. Köln verspricht kommunalverbürgte Darlehen zu beschaffen. Alle 3 Partner: a) stellen U. EISERMANN, SPD, als GF der AVG ein, b) einigen sich auf Gebühren-Entgelte für die AVG, c) unterzeichnen Entsorgungsvertrag, der bei der AVG „in angemessener Weise Eigenkapitalverzinsung, Gewinn und Risikovergütung berücksichtigt“


22.07.1992

Regierungspräsident ANTWERPES legt in einem Telefongespräch dem Oberstadtdirektor RUSCHMEIER nahe, die Firma STEINMÜLLER zu beauftragen: „Um das für nächstes Jahr vorgesehene Planfeststellungsverfahren für die MVA zu beschleunigen, habe ich ihm geraten, ... besonders die Firma Steinmüller aus Gummersbach zu berücksichtigen. ... Herr Ruschmeier wird Herrn Eisermann (Geschäftsführer der AVG) entsprechend informieren.“
Dieses Telefonat wird erst 1995 durch einen Bericht von Werner RÜGEMER in der StadtRevue bekannt


1992

ANTWERPES, SPD, zitiert EISERMANN, SPD, zum Rapport: „Vergiss die Fa. Steinmüller nicht!“


1993

Ausschreibung der MVA beginnt: Firmen können sich bewerben
Manipulation der Ausschreibung durch EISERMANN (Fa. AVG) und MICHELFELDER (Fa. Steinmüller)
Karl WIENAND, SPD, beginnt sein Schmiergeldkartell zu schmieden; schweizerische Briefkastenfirma Stenna wird als Geldwaschanlage vereinbart u. Provisionssummen vertraglich festgelegt


28.01.1994

Vertragsabschluss zwischen AVG und Fa. Steinmüller über den Bau der MVA, Auftragswert: 792 Mio. DM


Herbst 1994

WIENAND, TRIENEKENS u. EISERMANN holen sich ihre erste Schmiergeldrate in Zürich ab


Frühjahr 1994

Besuch von SPD-Fraktionsvorsitzender RÜTHER bei EISERMANN: spricht den Bau der MVA an 


Frühsommer 1994

Manfred BICISTE (Schatzmeister der Kölner SPD bis 2001) erhält von RÜTHER zum ersten mal Umschlag mit 75.000 Mark (von 1994-1999 jedes Jahr mehrere Umschläge, nur 1996 nicht - insgesamt sollen es 42 gewesen sein)


September 1994

StadtRevue-Titel: Mülliarden Verbrennungsanlage


Januar 1995

KIMM e.V. organisiert ein „Bürgerbegehren“ gegen die MVA; 
wenn mindestens 10% der Bürger mit ihrer Unterschrift einem Antrag zustimmen, muss dieser Antrag nochmals allen Bürgern zur Abstimmung vorgelegt werden. Wenn in diesem „Bürgerentscheid“ die Mehrheit aller Bürger dem von der Minderheit begehrten Vorschlag folgen, muss dies politisch auch so umgesetzt werden. Es sei denn der Rat der Stadt Köln würde bereits auf das (erste) „Bürgerbegehren“ entsprechend reagieren und selbst im Sinne der begehrenden Bürger entscheiden;
im konkreten Fall will die KIMM erreichen, dass mehr Müll vermieden und recycelt sowie die MVA kleiner gebaut wird (200.000 to) als bisher geplant (420.000 to)


03.02.1995

KStA berichtet, dass der Rechtsdezernent der Stadt Köln darauf hinweist, dass bei Nichtbau der MVA die Stadt „schätzungsweise 320 Millionen Mark“ an Schadensersatz „und andere Kosten“ bezahlen müsse


16.03.1995

Oberstadtdirektor RUSCHMEIER, gleichzeitig Chef des Aufsichtsrats der Fa. AVG, die die MVA betreibt, behauptet, eine Verzögerung des Baus der MVA koste die Stadt im Vertrag festgelegte 320 Millionen DM Schadensersatz.


21.02.1995

Die Bürgerinitiative KIMM möchte im Kölner Stadtanzeiger - so wie andere Werbung machen oder sonstige Informationen bekannt geben – eine Annonce schalten, um auf das gerade beginnende Bürgerbegehren aufmerksam zu machen. Der KStA macht den Abdruck dieser Annonce davon abhängig, dass sich die KIMM verpflichtet, gleichzeitig auch die Kosten eines „Gegendarstellungsersuchens“ mit zu bezahlen, falls beispielsweise die AVG eine Gegenanzeige bzw. eine „Gegendarstellung“ gegen die KIMM-Annonce durchsetzen möchte. Das kann die KIMM nicht bezahlen – die Annonce unterbleibt


Juni 1995

KStA meldet am 8.Juni, dass die Müllmenge im Vergleich zu den vorhergehenden Jahren um rund 25% zurückgegangen ist; am 10.6. erwähnt die Zeitung, dass die Betreiberin der MVA, die Fa. AVG, behauptet: im Falle des Nichtbaus der MVA müsse die Stadt Köln „allein an den Gummersbacher Anlagenbauer Steinmüller 300 Millionen Mark Schadensersatz zahlen – mehr als ein Drittel der Gesamtkosten.“ Dazu fällt dem KStA auch eine kritische Überlegung ein: „Da stellt sich die Frage, wie der MVA-Betreiber derart unvorteilhafte Verträge abschließen konnte.“


18.07.1995

SPD-Frakt.Vors. RÜTHER fährt nach Zürich, um bei RA EGLI eine Spende in Empfang zu nehmen: 150.000 DM


August 1995

Nachdem der Regierungspräsident ANTWERPES mehrfach öffentlich betont hat, dass die Müllgebühren (pro Tonne) für die Kölner umso höher ausfielen, je weniger Müll verbrannt würde, weil sich die hohen fixen Kosten der MVA auf eine nur geringere gebührenpflichtige Müllmenge verteilen würde, macht die Stadt Leverkusen den Kölnern einen Vorschlag: sie ist bereit, bis zu 100.000 to Müll aus Köln in der eigenen MVA mit zu verbrennen – auch die MVA in Lewverkusen ist zu groß dimensioniert und arbeitet deshalb viel zu teuer; mit dem Kölner Müll könnten die Müllgebühren (pro Tonne) sinken;
kurze Zeit später machen auch Bonn und Düsseldorf (bis zu 1 Mio to) den Kölnern solche Angebote


24.08.1995

Die KIMM übergibt im Rathaus über 54.000 Unterschriften aus dem „Bürgerbegehren“; 
ANTWERPES wird nicht müde, regelmäßig auch im KStA darauf hinzuweisen, dass er das Bürgerbegehren im konkreten Fall für „rechtswidrig“ hält, weil es gegen das Landesabfallgesetz verstoße – danach müsse jede Stadt Entsorgungsicherheit für 10 Jahre nachweisen können und dies ginge nur über den Bau der MVA; „die Unterschriften sind sozusagen für die Katz“, lässt er den KStA wissen (Ausgabe v. 24.1.1995)


September 1995

Artikel von Werner RÜGEMER in StadtRevue (9/95) zum angeblichen Schadensseratz: „Ruschmeier lügt“.
RUSCHMEIER wehrt sich vor dem Landgericht.
Gericht gibt RUSCHMEIER recht – er habe keine Tatsachenbehauptung aufgestellt, mithin nicht gelogen, sondern eine „Prognose in die Zukunft“ gewagt, die den rechtlichen Kategorien „wahr“ oder „unwahr“ nicht zugänglich seien


Oktober 1995

EISERMANN übergibt nach seinen eigenen Angaben dem SPD-Frakt.Vors. RÜTHER 1 Mill. DM in bar, was dieser später im Jahr 2002 bestreiten wird.

Werner RÜGEMER publiziert großen Artikel in der StadtRevue (10/95): „600.000 Mülltonnen“, in dem er auf bisher nicht öffentlich bekannt gewordene Informationen, auf viele Merkwürdigkeiten und auf fehlerhafte Informationen seitens der MVA-Befürworter hinweist. Der Artikel beginnt mit Abdruck der Aktennotiz des Regierungspräsidenten ANTWERPES aus dem Jahre 1992, in dem dieser dem Kölner Oberstadtdirektor RUSCHMEIER die Fa. Steinmüller empfiehlt (siehe hier unter Datumseintrag 22.7.1992).

Hier lässt sich der Artikel lesen: 600.000 Mülltonnen


1995

EISERMANN schließt Beratervertrag mit RA Heinz EGLI in Zürich ab


07.10.1995

Der KStA meldet: CDU und Grüne im Kölner Rat sind sich einig, das Anliegen des „Bürgerbegehrens“ für rechtmässig zu erklären und deshalb die Kölner Bevölkerung in einem „Bürgerentscheid“ abstimmen zu lassen: darüber, ob das inzwischen veraltete Müllkonzept aus dem Jahre 1988, das damals sehr viel größere Müllmengen vorausgesagt hatte, überarbeitet, sprich aktualisiert werden solle.
Dies missfällt dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Klaus HEUGEL, der bereits ankündigt, den absehbaren Ratsbeschluss dann mittels eines Rechtsgutachtens anzufechten


11.10.1995

Der KStA meldet:
ANTWERPES macht seinem Ärger über das Bürgerbegehren Luft: „Allmählich stinkt mir das.“
RUSCHMEIER lässt verlauten: „Die Entscheidung, ob das Begehren rechtmäßig ist, dürfe ausschließlich juristisch entschieden werden. Politisch kann man alles beschließen. Das heißt aber noch nicht, dass es geschieht.“


18.10.1995

Der KStA meldet: RUSCHMEIER’s städtische Juristen und er selbst halten das Bürgerbegehren für rechtlich unzulässig, weil es „ein gesetzwidriges Ziel“ verfolge und Forderungen erhebe, „deren komplette Umsetzung unmöglich ist“. Grund: Weil es sich „auf eine Angelegenheit bezieht, die im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zu entscheiden ist.“ Laut Gemeindeordnung sei dies „unzulässig“.


21.12.1995

Der KStA meldet: Kölns Oberstadtdirektor RUSCHMEIER fordert den Regierungspräsidenten ANTWERPES auf, den Bau der MVA zuzulassen. In einem Brief weist er als Aufsichtsratsvorsitzender der AVG darauf hin, die AVG habe einen „Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung“. Und: „Jede Verzögerung müsste eine Schadensersatzforderung nach sich ziehen.“


Februar 1996

Noch bevor es zu dem notwendigen „Bürgerentscheid“ kommt, erteilt ANTWERPES die Baugenehmigung für die MVA. Nur 3 Wochen später erfolgt der erste Spatenstich: durch RUSCHMEIER, Stadtdirektor und Aufsichtsratschef der AVG in 1 Person höchstpersönlich. Über dieses schnelle Vorgehen wurde weder der restliche Aufsichtsrat der AVG noch der Umweltdezernent informiert. 
In diesem Zusammenhang meldet der KStA am 22.2.1996, dass der Grünen-Ratsfrau Petra MAY, die in dieser Funktion ebenfalls Mitglied des AVG-Aufsichtsrates ist, bisher ein Einblick in die Verträge der städtischen AVG mit dem Anlagenbauer Steinmüller verwehrt worden sei – sie könne ihre „Pflicht zur Kontrolle“ daher nicht wahrnehmen. Auch bezweifele sie die Aussagen des AVG-Geschäftsführers EISERMANN, die AVG müsse „500 Millionen Schadensersatz zahlen, wenn der Müllofen nicht gebaut werde.“


1996

Steuerfahndung erhält anonymes Schreiben: Schmiergeldtöpfe der Firma Steinmüller sind beschrieben und zahlreiche Empfänger genannt. Schreiben wird an die Staatsanwaltschaft (StA) weitergeleitet - StA durchsucht daraufhin die Wohn- u. Geschäftsräume des vermeintlichen Absenders der anonymen Anzeige und findet nichts. Sie stellt das Verfahren ein.


02.03.1996

Der KStA meldet: „Das Bürgerbegehren gegen die MVA, so hat Regierungspräsident ANTWERPES im Einklang mit Oberstadtdirektor entschieden, verstößt reihenweise gegen Bestimmungen der Gemeindeordnung und ist daher unzulässig.“ Einer der hervorgehobenen Gründe: Der Verzicht auf den Bau der MVA würde eine Schadensersatzforderung von 540 Millionen Markt nach sich ziehen. „Damit würde der Haushalt kaputt gehen.“
Im Prinzip könnte jetzt der Rat der Stadt Köln gegen diese Entscheidung klagen. Allerdings hat die CDU, die im Herbst zusammen mit den Grünen für die rechtliche Zulässigkeit votierte, jetzt ein Problem: im Herbst war sie – wie die Grünen - noch Oppositionspartei; inzwischen bildet sie jedoch mit der bis dahin allein regierenden SPD eine Große Koalition. Eine Klage gegen die Entscheidung von ANTWERPES, SPD, und RUSCHMEIER, SPD, würde den Kolaitionspartner verärgern. Die CDU entscheidet sich dennoch für die Klage.
Inzwischen hat sich auch die NRW-Umweltministerin Bärbel HÖHN, Die Grünen, eingeschaltet. Da es Einsprüche seitens betroffener Bürger gegen die MVA gibt, ordnet HÖHN nicht die sofortige Vollziehbarkeit der Baugenehmigung an – dies wäre nur dann gerechtfertigt, wenn ein „Müllnotstand“ vorläge. Zum Zweiten versucht sie die unterschiedlichen Positionen in einer gemeinsamen Verhandlungsrunde in ihrem Ministerium zu klären – dies gelingt nicht. Drittens weist sie den Regierungspräsidenten an, einen (vorläufigen) Baustopp zu erlassen – ANTWERPES lehnt dies ab. Der KStA gibt in zwei Interviews den MVA-Befürwortern Gelegenheit, ihre Positionen ausführlich zu verdeutlichen: am 20.3. mit .ANTWERPES („Kein Baustopp“) und am 11.4. mit RUSCHMEIER („Alles andere ist doch Scharlatanerie“).


28.03.1996

ANTWERPES bestreitet Vorwurf der Befangenheit, den die NRW-: Die Äußerung in dem Telefongespräch mit RUSCHMEIER (vgl. Aktenvermerk vom 22.7.1992) habe nur den „Ratschlag“, nicht die „Weisung“ enthalten, die Firma Steinmüller zu berücksichtigen.


10.04.1996

Grundsteinlegung bei der MVA: RUSCHMEIER legt - wie beim ersten Spatenstich wenige Wochen zuvor - auch diesesmal höchstpersönlich Hand mit an. Der Aufforderung der NRW-Umweltministerin HÖHN zum Baustopp, um „die Kapazität der Anlage zu überdenken“ (KStA v. 11.4.) wird nicht Folge geleistet


18.04.1996

Der KStA berichtet unter der Überschrift „Das Vertrauen erschüttert“, dass der „Präsident der IHK, Alfred NevenDuMont“ in einem Brief an den NRW-Ministerpräsident Johannes RAU „Sorge und Unverständnis“ geäußert habe, dass die Umweltministerin als Fachaufsicht über die Bezirksregierung (ANTWERPES) „öffentlich erklärt, dass die MVA rechtlich zu genehmigen sei, dass sie die Anlage aber mit politischen Mitteln verhindern will. Obwohl die Voraussetzungen hier vorliegen, stellt die zuständige Ministerin die gebotene Anwendung des Gesetzes aus politischen Erwägungen in Frage.“ Es entstehe daher der Eindruck, der Staat halte sich nicht an seine eigenen Gesetze. Im übrigen leiste die Stadt Köln „einen wichtigen Beitrag zur Entsorgungssicherheit für die Stadt selbst und für benachbarte Gebietskörperschaften.“ Außerdem würden dadurch Zweifel genährt, „ob das Land NRW noch ein geeigneter Standort für größere industrielle Investitionen“ sei.
Dass der KStA aus diesem an den Ministerpräsidenten gerichteten Brief zitieren kann, hat einen einfachen Grund: der Präsident der Kölner Industrie- und Handelskammer (IHK) im Nebenberuf ist hauptberuflich Herausgeber des Kölner Stadtanzeiger bzw. maßgeblicher Inhaber des DuMont-Verlags, in dem der KStA erscheint.


01.07.1996

Der KStA organisiert eine öffentliche Podiumsdiskussion , auf der die Umweltministerin, Kölner Stadtpolitiker sowie Rainer ZINKEL, Sprecher der KIMM, diskutieren. RUSCHMEIER und ANTWERPES sind nicht mit von der Partie. Diesen Schlagabtausch verfolgen 450 Bürger. Bärbel HÖHN betont nochmals, dass auf die Bürger sehr viel höhere Gebühren zukämen, wenn die Anlage nicht ausgelastet wäre. Dies zu überdenken bzw. dazu Denkanstöße zu geben, war Sinn und Zweck ihrer bisherigen zuständigen und fachlichen ‚Einmischung’.
Der AVG-Mitarbeiter kommt in diesem Zusammenhang nochmals auf die Schadensersatzzahlungen zu Sprechen, falls die MVA nicht im Bau wäre. Die Grünen-Ratsfrau Petra MAY, die in ihrer Ratsfunktion im Aufsichtsrat der AVG sitzt und inzwischen die Verträge mit dem MVA-Erbauer einsehen konnte (vgl. Febraur 1996), widerspricht dieser Behauptung – davon stehe nichts in den Verträgen.


22.11.1996

Das Verwaltungsgericht Köln verwirft die Klage der Kölner CDU und der Grünen (vgl. 2.3.96): das Bürgerbegehren komme viel zu spät, weil vor allem die vorgeschriebene Drei-Monats-Frist (zwischen dem ursprünglichen Ratsbeschluss zum Bau der MVA und der Abgabe der Unterschriften im Rathaus) überschritten worden sei. 


Dezember 1996

Strafanzeige gegen RUSCHMEIER wegen Untreue und Nötigung. Begründung: er habe einer Schadensersatzregelung über 320.000 DM bei Nichteinhaltung des Vertrages mit dem MVA-Erbauer, der Fa. Steinmüller aus Gummersbach, zugestimmt (vgl. 16.3.95) . Tatsächlich existiert eine solche Regelung nicht im Vertrag: StA stellt daraufhin das Ermittlungsverfahren ein.


Januar 1997

Um Schadensersatz geht es aber dann in einem anderen Zusammenhang: wenn die MVA wie geplant 1998 in Betrieb gehe und die Stadt Köln ihren Abfall dann nicht mehr wie bisher auf der Deponie Mechernich des Landkreises Euskirchen entsorgen wird, kann Euskirchen aufgrund der vorzeitigen Vertragskündigung (Laufzeit bis 2004) Schadensersatzforderungen stellen: schlappe 190 Mio Mark.


September und Oktober 1997

Das Oberverwaltungsgericht Münster erklärt nach Klagen mehrerer Bürger den Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidenten (ANTWERPES) für rechtmäßig. Das selbe Gericht befindet kurze Zeit später über das Bürgerbegehren: unzulässig. Die MVA steht derweil kurz vor ihrem ersten Testlauf. 


Januar 1998

fertig: die MVA wird in Betrieb genommen; offiziell eingeweiht wird sie am 26. Februar


März 1998

KIMM klagt beim Verwaltungsgericht Köln gegen überhöhte Müllgebühren für die Jahre 1994 und 1996 - bekommt Recht: Stadt muss Geld an Kläger zurückzahlen.


22.04.98

RUSCHMEIER scheidet aus seinem Amt als Oberstadtdirektor aus und tritt in die Geschäftsleitung eines Tochterunternehmens der Kölner Privatbank Sal. Oppenheim ein, die zu den größten Privatbanken mit den feinsten ‚Kunden’ Europas zählt: in die Oppenheim-Esch Holding GbR. Dieses Unternehmen wird insgesamt 70 Immobilien-Fonds auflegen. Darunter befindet sich auch die so genannte Köln-Arena, deren Bau RUSCHMEIER noch in seiner Funktion als Oberstadtdirektor für die Oppenheim-Esch-Holding eintütet. 
Der (kostenträchtige) Superbau kostet 900 Mio DM und wird von den Fonds-Eignern finanziert, die damit auch Eigentümer sind. Die Stadt Köln bezahlt für die Nutzung (eine hohe) Miete. Kaum ist dies arrangiert, wechselt RUSCHMEIER die Seiten und wird Geschäftsführer bei dem privaten Investor - bzw. Vermieter.
Der spätere Oberbürgermeister von Köln, Harry Blum, CDU, wird dazu sagen, dass RUSCHMEIER „uns den vermieterfreundlichsten Vertrag der ganzen Stadt ins Nest gelegt hat.“


April 1998

Wiederholte Übergabe von Schmiergeldern von EISERMANN an RUETHERS

17.06.1998

Der KStA meldet, dass der Streit um Schadensersatz zwischen dem Landkreis Euskirchen und der Stadt Köln beigelegt ist: der Mitgesellschafter an der Fa. AVG, der Trienekens-Konzern, hat Euskirchen angeboten, den Euskirchen-Abfall zu Sonderkonditionen in der Kölner MVA mitzuverbrennen. Die MVA, die nach Angaben der Betreiber viel zu klein sei, hat demnach genügend unausgelastete Kapazitäten, um a) den Kölner Biomüll zu verbrennen, der eigentlich kompostiert werden sollte, und b) darüberhinaus Müll aus Euskirchen mit zu übernehmen


1998

RÜTHER verlangt nach Angaben von AVG-Geschäftsführer EISERMANN nochmals 1,5 Mio DM – für den anstehenden Wahlkampf 1999. Dies kann später vor Gericht aber nicht belegt werden


Herbst 1999

EISERMANN scheidet aus AVG aus u. gründet eigene Fa. Orga Consult, die von 2 Firmen der TRIENEKENS-Gruppe Beraterhonorare kassiert. 
Erdrutschartige Wahlniederlage der SPD nach Bekanntwerden von verbotenen Insidergeschäften des Spitzenkandidaten Klaus HEUGEL Dieser tritt aus seinem Amt wegen verbotener Insidergeschäfte zurück. Johannes WERNER-HAMM (CDU) übernimmt Posten des VdAR bei der Fa. AVG


28.06 2000

Anonymer Anruf bei der Steuerfahndung: a) Schilderung der Schmiergeldvergabepraxis bei der Firma Steinmüller, b) EISERMANN habe zweistellige Provisionen erhalten, ohne diese zu versteuern, c) insgesamt seien 40 Mio DM Schmiergelder geflossen


16.08.2000

49,9% der stadteigenen Kölner Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) werden an TRIENEKENS verkauft, obwohl es ein besseres Angebot einer anderen Firma existiert
StadtRevue-Titel: „Trienekens forever“


20.09.2000

ANTWERPES gibt einem Antrag der Fa. AVG statt, die MVA auf 569.000 Tonnen jährlich auszuweiten, obwohl kein Ratsbeschluss vorliegt.


02.11.2000

StA durchsucht Wohn- u. Geschäftsräume von EISERMANN


2001

StA beginnt in Hinblick auf Bestechung, Untreue und Steuerhinterziehung beim Bau der MVA zu ermitteln. Es sollen 29 Mio DM geflossen sein. Müllgebühren steigen weiter an (seit 1992 über 300%).


20.02.2002

StA durchsucht TRIENEKENS-Firmen


23.02.2002

Berichterstattung im KStA, die auf Recherchen beruht, setzt ein: „Steuerbetrug bei Trienekens? – Staatsanwaltschaft durchsucht Zentrale in Viersen“


24.02.2002

StA führt bundesweit Razzien durch


26.02.2002

Verhaftung des Ex-Managers der Fa. Steinmüller, MICHELFELDER, und des GF der AVG, EISERMANN, wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr


01.03.2002 (Freitag)

TRIENEKENS geht freiwillig zur StA, um auszusagen. KStA erfährt dies durch Routineanruf bei StA und beginnt zu recherchieren


02.03.2002 (Samstag)

Kölner SPD-Parteichef und SPD-Schatzmeister erfahren von dem SPD-Fraktionsvors. RÜTHER, dass Gelder in die Parteikasse im Zusammenhang mit der Firma TRIENEKENS über Umwege eingezahlt wurden


03.03.2002 (Sonntag)

Rodenkirchen: Lagerhalle (mit verräterischen Akten?) von TRIENEKENS brennt nieder


04.03.2002 (Montag)

Norbert RÜTHER legt alle Ämter und Funktionen nieder, da er – nach eigenen Angaben - Spenden in Höhe von 174.000 Euro angenommen habe; großer Artikel im KStA; Überschrift: „Müllskandal erschüttert SPD“


05.03.2002 (Dienstag)

Ex-Schatzmeister BICISTE gibt zu, a) mehr als 250.000 Euro gestückelt und b) danei falsche Spendenquittungen ausgestellt zu haben. Er übergibt seinem Anwalt eine Liste mit 42 Spendern und räumt diesen bis zum 7.März die Möglichkeit ein, durch Selbstanzeige eine strafrechtliche Verfolgung zu vermeiden. Auf Wunsch des Parteipräsidiums der SPD müssen alle Kölner SPD-Mitglieder bis zum 11. März versichern, nicht beteiligt gewesen zu sein


06.03.2002 (Mittwoch)

Weitere Zeugen behaupten: RÜTHER habe Spenden in Höhe von 260.000 DM angenommen; darunter eine Großspende von der Trienekens AG


07.03.2002 (Donnerstag)

Die TRIENEKENS AG behauptet, die Großspende stamme nicht von der Firma, sondern aus dem Privatvermögen Hellmut TRIENEKENS.
StA durchsucht die Geschäftsräume der SPD; StA beschlagnahmt 7 Mio DM Schmiergelder bei MICHELFELDER 


08.03.2002 (Freitag)

StA: Durchsuchung der Müllofenfirma AVG


11.03.2002

erste Parteiausschlussverfahren bei der SPD


12.03.2002

RÜTHER wird 8 Stunden lang durch die StA vernommen. Ein ehemaliger MA der Schweizer Fa. Ecoling AG behauptet, STEINMÜLLER habe nur das drittbeste Angebot für den Bau der MVA vorgelegt, aber durch politische Einflussnahme den Zuschlag erhalten.
Hellmut TRIENEKENS gibt Posten als Chef der TRIENEKENS AG ab. 


13.03.2002

RÜTHER räumt ein, Spenden in Höhe von 830.000 DM angenommen zu haben. Die Fa. Trienekens AG bestätigt eine Spende an die Kölner SPD: 150.000 DM


15.03.2002

MICHELFELDER hat offenbar 7 Mio nicht veruntreut, sondern als Schmiergelder eingesetzt. Deshalb wird jetzt gegen ihn wegen Bestechung ermittelt.


16.03.2002

weitere Aussagen des ehemaligen Prokuristen der Fa. Steinmüller, Jörgen BECKER: alle Transaktionen seien mit EISERMANN abgesprochen gewesen; RÜTHER sei als einziger Politiker beteiligt 


18.03.2002

DER SPIEGEL-Titel (Nr. 12): „Die Schmiergeld-Republik“; in der vorangegangenen Ausgabe beschäftigte sich das Nachrichtenmagazin mit den bisherigen Erkenntnissen der Kölner Affäre


19.03.2002

SPD-Schatzmeister BICISTE kündigt an, der SPD die Namensliste jener 42 Personen preisgeben, denen er in den Jahren 1994 bis 1999 fingierte Spendenquittungen ausgestellt hat


20.03.2002

RÜTHER’s Aussage bei der Staatsanwaltschaft wird teilweise veröffentlicht. Behauptung: bei den Zahlungen handelte es sich um übliche „Dankeschön-Leistungen“ von Firmen für die städtische Auftragsvergabe. EISERMANN habe eine Rolle bei der Akquise solcher Spenden gespielt (vgl. KStA 20.3.02)


21.03.2002

RÜTHER nennt der Kölner SPD die Namen der Spender. Zwischen 1994 und 1999 bekam er ca. 830.000 DM. STEINMÜLLER und TRIENEKENS zahlten Großspenden. Die Kölner StA sieht keinen Zusammenhang zwischen dem Spendenskandal und der Korruptionsaffäre – Trennung der beiden Verfahren voneinander


22.03.2002

Wegen der bekanntgewordenen Spendenpraxis bei der SPD gehen bei der Oberfinanzdirektion 20 Selbstanzeigen ein, darunter Kölns Ex-OB Norbert BURGER


30.03.2002

Haftentlassung von MICHELFELDER (Fa. Steinmüller) abgelehnt


04.04.2002

MICHELFELDER wird nochmals von der StA verhört. In einer 30seitigen Erklärung hatte er behauptet, EISERMANN, TRIENEKENS und WIENAND hätten Zahlungen entgegengenommen. TRIENEKENS habe die Idee eingebracht, die Zahlungen über Schweizer Firmen fließen zu lassen, WIENAND habe öffentliche Aufträge herangeschafft


08.04.2002

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 40 Mitglieder der Kölner SPD – Vorwurf: Steuerhinterziehung und Beihilfe zum Betrug


09.04.2002

CDU-Fraktionsvorsitzender im Bonner Rat, Reiner SCHREIBER wird wegen des Verdachts der Bestechlichkeit verhaftet; hatte 3 Mio DM auf Schweizer Konto liegen und 3 Beraterverträge


12.04.2002

Die Firma TRIENEKENS steht unter dem Verdacht, Müll aus dem Ausland dem Grünen-Punkt-Müll beigemischt und dafür erhöhte Gebühren verlangt zu haben. 


16.04.2002

NRW-Landesregierung beschließt eine Anti-Korruptionsgruppe „Task Force“: sie soll die Vorgänge in der Müllbranche untersuchen (wird Abschlussbericht am 30.6.03 vorlegen, ihn am 9.7.ins Internet stellen und ihn 2 Tage später wieder sperren)


06.05.2002

SPD erklärt Kölner Affäre für aufgeklärt. Es werden 14 weitere Schiedsverfahren eingeleitet und die eigenen partinternen Untersuchungen wird für beendet erklärt


13.05.2002

RÜTHER hat - laut Kölner Stadt-Anzeiger -ausgesagt, er habe 30 bis 35 „Dankeschön-Spenden“ nach der Vergabe eines städtischen Auftrags empfangen. Die Gelder gingen dann an den Schatzmeister und das Wahlkampfkonto des damaligen OB-Kandidaten HEUGEL, der zu dieser Zeit als Oberstadtdirektor amtierte (Nachfolger von RUSCHMEIER)


16.05.2002

EISERMANN hat angeblich vor der Kölner Staatsanwaltschaft ausgesagt. Eine Nachrichtensperre verhindert die Veröffentlichung.


12.06.2002

TRIENEKENS in U-Haft, 5 Wochen später wieder frei


13.06.2002

Laut Staatsanwaltschaft habe STEINMÜLLER den Auftrag bekommen, weil er, durch EISERMANN informiert, sein Angebot mehrfach nachbesserte. Dafür erhielt EISERMANN 9,5 Mio. DM, 2 Millionen leitete er an RÜTHER weiter. WIENAND bekam 4,4 Mio. DM und TRIENEKENS 2 Mio. DM, die er, wie er behauptet, an WIENAND weitergegeben habe.


18.06.2002

MICHELFELDER nicht mehr Geschäftsführer der Fa. Steinmüller


19.06.2002

EISERMANN hinterlegt eine Kaution von 1 Mio DM und ermöglicht der Staatsanwalt den Zugriff auf 6 Mio. DM Schmiergelder; wird dafür aus der U-Haft entlassen. Er hat für den Bau der MVA vermutlich rund neun Mio. DM von Steinmüller erhalten; 
die weiteren Monate bis in die Mitte des Jahres 2003 hinein sind durch weitere staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, Aussagen und Teil-Eingeständnisse der Verhafteten und anderer Beteiligter geprägt


20.03.2003

In der taz, die tageszeitung, erscheint ein Artikel „Die verhinderte Wacht am Rhein“ mit der Einleitung „Den Wächterpreis hat der Kölner Stadtanzeiger ausgerechnet für die Aufdeckung eines Skandals bekommen, den er jahrelang verschwiegen hat.“ Tenor dieses Beitrags: der KStA habe die ganzen Jahre über die vielen Merkwürdigkeiten bei der Planung und beim Bau der MVA deswegen nicht dezidiert recherchiert und berichtet, weil der KStA als Bestandteil des DuMont Verlags mit der ebenfalls im selben Verlag erscheindenden Tageszeitung Kölnische Rundschau sowie dem Boulevardblatt Express „ein Quasi-Monopol hält“ und nichts in Köln gegen dieses Monopol und dessen Verleger, Alfred Neven DuMont, laufe. Eigentlich stünde dieser Preis dem Publizisten Werner RÜGEMER zu, der schon 1995 ausführlich über Merkwürdigkeiten recherchiert und in der Kölner StadtRevue publiziert habe – Recherchen, „die dem Kölner Stadtanzeiger gut zu Gesicht gestanden hätten.“
Der KStA verklagt daraufhin die taz auf Unterlassung und bekommt Recht. Insbesondere geht es um die Formulierung „den er jahrelang verschwiegen hat“. Das Gericht wertet diese Aussage als Tatsachenbehauptung und nicht als Wertung im Sinne von ‚der KStA habe sich um die wahren Hintergründe usw. nicht wirklich gekümmert’. 
Gegen dieses Urteil hat die taz Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. 


04.04.2003

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen EISERMANN, MICHELFELDER, RÜTHER, TRIENEKENS und WIENAND


07.07.2003

NRW-Innenministerium (SPD-Minister) veröffentlicht den Abschlußbericht der Task Force auch im Internet; nimmt ihn 2 Tage später wieder vom Netz. Begründung: „um auch nur das geringste Risiko einer Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu vermeiden“


01.10.2003

Strafprozess vor der 14. Großen Strafkammer gegen EISERMANN, MICHELFELDER und RÜTHER beginnt. Das Verfahren gegen WIENAND wird abgetrennt. Ergebnis kurze Zeit später: MICHELFELDER wird zu 2 Jahre Haft auf Bewährung, einer Geldstrafe und Wiedergutmachung verurteilt. RÜTHER wird "aus Mangel an Beweisen" freigesprochen. EISERMANN: 3 Jahre u. 9 Monate Gefängnis


17.09.2004

TRIENEKENS wird zu 2 Jahren auf Bewährung und Zahlung von 10 Mio Euro verurteilt – wegen Steuerhinterziehung in 12 Fällen (entspricht 5,3 Mio DM)


14.12.2004

WIENAND verurteilt: 2 Jahre Gefängnis auf Bewährung und Geldstrafe (25.000 €)


06.07.2005

Ein zweites Strafverfahren gegen TRIENEKENS wegen Beihilfe zur Untreue wird gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 5 Mio € eingestellt; ein drittes Verfahren gegen ihn - wegen Bestechung - ist in Bonn anhängig


August 2005

„Pünktlich zum Papstbesuch kriecht der Kölsche Klüngel wieder durch die Stadt. Investoren wenden sich angewidert ab“ titelt das Handelsblatt (18.8.05): Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen – es geht um einen Fonds der Oppenheim-Esch-Holding, konkret den Bau der Messehallen. Einer der maßgeblichen Oppenheim-Esch Holding-Geschäftsführer heißt Lothar RUSCHMEIER. 
Die zentralen Fragen, denen die Staatsanwaltschaft nachgeht: Warum war der Bau so teuer? Wurde das Projekt wirklich korrekt ausgeschrieben (oder mal wieder geklüngelt)? Warum erhielt Oppenheim-Esch den Zuschlag? Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht nicht der private Investor, sondern Kölns OB Fritz SCHRAMMA bzw. der potenzielle Vorwurf der Untreue. 


31.08.2005

Der ehemalige SPD-Fraktionsvorsitzende Norbert RÜTHER wird in einem zweiten Prozess vorm Landgericht Köln „wegen Bestechlichkeit und Beihilfe zur Bestechung“ zu 2 Jahren und 3 Monaten Gefängnis sowie einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 € verurteilt. Begründung: er habe von TRIENEKENS 150.000 DM bar und ohne Quittung kassiert und dies in die Kassen der SPD geschleust. Der Richter: Damit „sollte die SPD eingekauft werden.“ RÜTHER geht in die Berufung. 


02.12.2005

Der Bundesgerichtshof (5. Strafsenat) bestätigt die Kölner Urteile aus dem ersten Strafprozess vollständig; damit sind die Revisionsklagen der Kölner Staatsanwaltschaft, die höhere Strafen gefordert hatte, erledigt. Im Falle des verurteilten Karl WIENAND (vgl. 14.12.2004) heben die obersten Bundesrichter das Urteil teilweise auf – hier muss das Strafmass nochmals neu bemessen werden; Begründung: auch Bestechungsgelder müssten „zumindest der Summe nach“ beim Finanzamt angegeben werden.


13.06.2006

Als einer der letzten Akteure wird der ehemalige SPD-OB-Kandidat von 1999, vormals Stadtdirektor von Köln, Klaus HEUGEL, "wegen Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall" vom Kölner Landgericht zu 3 1/2 Jahren Gefängnis sowie zu einer Strafe von 50.000 € verurteilt: er habe im Wahlkampf 1999 eine illegale "Wahlkampfspende" in Höhe von 75.000 € von TRIENEKENS angenommen; er sei für den Müllunternehmer ein "zuverlässiger Partner" gewesen. HEUGEL, der immer wieder seine Unschuld beteuert hat, will in Berufung gehen.


12.07.2006

Der Bundesgerichtshof (BGH) hebt die Verurteilung des ehemaligen Vorsitzenden und Geschäftsführers der SPD-Fraktion im Kölner Stadtrat, Norbert RÜTHER wieder auf - die Richter orientieren sich damit an einem Urteil eines anderen Strafsenats vom 9. Mai 2006 in einer anderen Sache (Az: 5 StR 453/05), nach dem Gemeinderäte und kommunale Mandatsträger keine "Amtsträger" sind und sich deshalb nicht (so ohne weiteres) der Bestechung schuldig machen können, wenn sie von Dritten Geld annehmen. Jetzt muss der Fall erneut vor dem Kölner Landgericht verhandelt werden.