Was kann man tun?

Müllgebühren und Tipps

Ganz grundsätzlich: Gebühren versus Steuern

Über Steuern im allgmeinen und über die individuelle „Belastung“ für jeden Einzelnen im speziellen wird öfters diskutiert. Über die finanzielle Belastung durch Gebühren wird seltener debattiert.


Steuern sind Zwangsabgaben der Bürger in die kollektive Gemeinschaftskasse „ohne direkte Gegenleistung“ des Staates. Sie dienen der Finanzierung allgemeiner staatlicher Aufgaben und werden vom Parlament politisch entschieden und festgelegt. Dies betrifft beispielsweise die Lohn- und Einkommensteuer oder die Mehrwertsteuer.


Gebühren und Beiträge hingegen sind finanzielle Abgaben, die bei Inanspruchnahme inidvidueller staatlicher Leistungen erhoben werden. Über die Höhe entscheiden meistens irgendwelche Behörden, sehr selten die Parlamente.


Da die Abgabenlast durch Steuern, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben inzwischen beträchtlich ist, gibt es dazu inzwischen auch eine höchstrichterliche Rechtsprechung. Denn auch Richter zahlen Steuern und Gebühren. Eines ihrer Argumente bei einem ganz wichtigen Urteil war der Hinweis auf die „keineswegs unerschöpflichen Ressourcen der Bürger“. Danach sichert die Finanzverfassung des Grundgesetzes nicht nur die Einnahmen des Staates, sondern „schützt insofern auch die Bürger“. Diese Sicht der Dinge ist eigentlich selbstverständlich, allerdings hatte das bis dahin noch nie jemand so klipp und klar und vor allem mit entsprechenden Auswirkungen gesagt.


Danach dürfen Gebühren weder dem Grund noch der Höhe nach willkürlich festgelegt werden. Vielmehr muss es für den Zweck und die Gebührenhöhe eine besondere Rechtfertigung aus konkreten Sachgründen geben.


Dazu gehört zum Beispiel die Kostendeckung spezifischer Leistungen, für die Gebühren erhoben werden. Das bedeutet, dass es einen engen Zusammenhang zwischen Anlass und Gebührenhöhe gibt und dass sachfremde Faktoren dabei keine Rolle spielen dürfen. Aus den landesrechtlichen Gesetzen in den einzelnen Bundesländern ergibt sich dies ebenso: die staatlichen Einnahmen dürfen nicht höher sein als die tatsächlichen Kosten einer Einrichtung.


Fehlerhafte Kostenschätzungen oder das Einrechnen völlig sachfremder Kosten in die (öffentliche) Gebührenhöhe werden von der Rechtsprechung nicht anerkannt. Aus diesem Grund kommt es häufiger vor, dass Gerichte Gebührenbescheide für nichtig bzw. unzutreffend erklären. Im einzelnen Fall muss man vor Gericht (Verwaltungsgericht) ziehen.

Die Kölner KIMM klagt gegen überhöhte Müllgebühren

Dies hatte beispielsweise die Kölner Bürgerinitiative KIMM getan und war mit ihrer Klage gegen die zu hohen Müllgebühren auch erfolgreich. In den 90er Jahren musste die Stadt Köln rund 150 Mio DM an die Bürger zurückzahlen bzw. mit den neuen Gebührensätzen verrechnen. Damals ging es um falsche Berechnungen bei der Schütt-Dichte sowie um die ungleiche Verteilung der tatsächlichen Kosten der MVA auf Haus- versus Gewerbemüll.


Inzwischen hat die KIMM erneut geklagt: jetzt sollen die Kosten um die gezahlten Schmiergelder ‚bereinigt’ werden. Denn Bestechungsgelder sind sachfremde Kostenfaktoren.


Das Verwaltungsgericht Köln hat diesen Antrag negativ beschieden. Jetzt liegt die Angelegenheit beim Oberverwaltungsgericht in Münster. Dort schlummert das Verfahren aber bereits seit 2003. Offenbar wollen die Verwaltungsrichter erst die Urteile des Bundesgerichtshofes abwarten, der die Urteile des Kölner Landgerichts überprüfen soll, dass einige der maßgeblichen Drahtzieher der Affäre verurteilt hatte. Die Verwaltungsrichter wollen offensichtlich sicher sein, dass bei den erstinzanzlich Verurteilten auch wirklich ‚Koruption’ vorgelegen hatte.


Bis dahin müssen die Kölner warten. Und solange müssen diese auch die hohen Müllgebühren zahlen. Nur wenige Kommunen in Nordrhein-Westfalen erheben noch höhere Gebühren (Nachrodt-Wiblingwerde, Jüchen, Balve) – aus welchen Gründen auch immer.

„Gebührenkontrolleure“

Der Bund der Steuerzahler, Landesverband NRW mit Sitz in Düsseldorf (Tel.: 0211 – 99 175 – 0 bzw. www.steuerzahler-nrw.de) hat einen Spezialisten, der sich um Gebühren kümmert: Harald SCHLEDORN, Durchwahl – 34 oder email schledorn(at)steuerzahler-nrw(dot)de. Er stellt auch die jährliche Übersicht über den Gebührenvergleich in NRW zusammen: die so genannte Gebührenumfrage, die Sie hier unter diesem Link aufrufen können.


Außerdem gibt der Steuerzahlerbund eine Broschüre heraus: „ABC kommunaler Beiträge und Gebühren. Taschenlexikon zur schnellen Information“ von RA Heinz WIRZ. Sie ist für 5,00 € über den steuerzahlerbund erhältlich: www.steuerzahler-service.de (oder Tel.: 0611 – 308 36 88). In der Broschüre sind alle wichtigen Begriffe erklärt. Und es wird genau beschrieben, was man im Einzelfall gegen überhöhte Gebühren oder beim Verdacht auf überteuerte staatliche Preise tun kann.


So wie man beim Einkaufen und Bezahlen von Waren und Dienstleistungen auf Leistung und Gegenleistung achtet, gilt grundsätzlich Gleiches auch für das Thema ‚staatliche Beiträge und Gebühren’: stimmen Preis und Gegenwert überein?


Aber wo kein Kläger, da eben auch kein Richter ...