Das ist die Fallpauschale

Die sogenannte „Fallpauschale“ beschreibt die Vergütung pro (Behandlungs-)Fall im medizinischen Bereich. Bei diesen Fallpauschalen wird ein Krankenhaus unabhängig von Art und Menge der tatsächlich erbrachten Einzelleistungen bezahlt. Das Krankenhaus darf also für jeden Patienten einen bestimmten Betrag von der Krankenkasse verlangen.

Am Anfang jedes neuen Kalenderjahres handeln die Krankenkassen mit den Kliniken aus, wie viel Geld für Behandlungsmethoden genommen werden darf. Die Klinken rechnen dann nach einem Eingriff den vorher ausgehandelten Preis aus und bekommen diesen von der Krankenkasse zurück. Das Krankenhaus bekommt immer die gleiche Pauschale, unabhängig davon, ob es bei dem Patienten zu Komplikationen kommt, der Patient länger in der Klink verweilen muss, oder ob die Genesung reibungslos verläuft. In einzelnen Sonderfällen darf das Krankenhaus Sonderleistungen beantragen.

Kalkuliert werden diese Pauschalen, indem die gesamte Bandbreite an Verweildauern bei einer bestimmten Erkrankung in verschiedenen Krankenhäusern zusammengetragen wird. Daraus geht dann der Mittelwert hervor, der als Maßstab für die Kostenerstattung dient.

Das Fallpauschalen-System, in der Fachsprache auch German Diagnosis Related Groups (kurz G-DRG) genannt, löste 2003 das alte Mischsystem ab. Die Fallpauschalen wurden schon seit 1996 angewandt. Damals wurde grundsätzlich nach Pflegesätzen für Unterkunft, Verpflegung, Verwaltung und medizinische Kosten pro Tag abgerechnet. 2004 wurde das immer noch bestehende System zur heutigen Fallpauschale abgeändert.

Hinweis:
Wer ein bisschen im "Fallpauschalengesetz (FPG)" schmökern möchte, kann das hier tun: im Bundesgesetzblatt Nr. 27 vom 29. April 2002:

(VB)