Katholische Kirche und Verhütung

Die Menschen wurden von Gott geboten, „fruchtbar zu sein und sich zu mehren“. So steht es im Alten Testament, das Bestandteil der Bibel ist: 1. Buch Moses 1,28.

Die "Antibabypille" und die Katholische Kirche

Die Ersteinführung der Antibabypille erfolgte 1960 in den Vereinigten Staaten von Amerika. Ein Jahr später, am 1. Juni 1961, kam die erste Antibabypille auf dem deutschen Markt. In der (ehemaligen) DDR im Jahr 1965.

Die „Pille“ revolutioniert die sexuelle Befreiung der Frauen und erlaubt Schwangerschaften zu kontrollieren. Anfangs wurde die Antibabypille als Mittel zur Behebung von Menstruationsstörungen eingeführt und nur verheirateten Frauen verschrieben, die bereits Kinder hatten. In den 70er Jahren boomt die Antibabypille in Westdeutschland. Die Folge: ein deutlicher Geburtenrückgang, der sich bis heute anhält. Die Antibabypille ist aus medizinischen Gründen bis zum heutigen Tage verschreibungspflichtig. 

Die Katholische Kirche untersagt ihren Gläubigen die Empfängnisverhütung ganz grundsätzlich. Und deshalb auch die „Pille“.

Hintergrund der Ablehnung empfängnisverhütender Maßnahmen in der katholischen Kirche ist die Enzyklika "Humanae Vitae" von Papst Paul VI. – die so genannte "Pillenenzyklika" – die 1968 veröffentlicht wurde. Ihr Untertitel lautet "Über die rechte Ordnung der Weitergabe des menschlichen Lebens". Darin wird festgelegt, dass die Pille in die natürliche Ordnung des Menschen eingreife. Die Sexualität wird unmenschlich und beliebig. Sexualität und Fruchtbarkeit dürfen nicht getrennt werden. Hier kann man das alles nachlesen:  Humanae Vitae.

Und so geht die Argumentation: Die Humanae Vitae erläutert zunächst, dass die Vermehrung menschlichen Lebens durch das gewissenhafte Handeln der Ehegatten zustande kommen soll und es somit auch (eigentlich) keine Übervölkerung geben dürfte. Jedoch steht der Mensch und die katholische Kirche zur Zeit als die Enzyklika in Kraft trat vor mehreren Problemen:

Die jüngste Entwicklung jedoch, die die menschliche Gesellschaft nimmt, bringt derartige Veränderungen mit sich, dass sich neue Fragen erheben, denen die Kirche sich stellen muss, weil sie aufs engste mit menschlichem Leben und Glück zusammenhängen.“

Im Folgenden werden dann die „neuen Problemstellungen“ erläutert. Darunter fallen die rasche Zunahme der Bevölkerung, was vor allem in Entwicklungsländern zu Problemen wie Armut führen kann. Weiterhin ist eines der Probleme die moderne Frau. Sie kann, wie es scheint, ihre „Naturkräfte“ nicht mehr beherrschen und „deren rationale Auswertung in Betracht ziehen“. Die Enzyklika rät in diesem Fall die „geltenden sittlichen Normen“ der Ehegatten zu überprüfen. Zitat:

Was zunächst die biologischen Vorgänge angeht, bedeutet verantwortungsbewusste Elternschaft die Kenntnis und die Beachtung der mit ihnen zusammenhängenden Funktionen. So vermag der Mensch in seinen Fortpflanzungskräften die biologischen Gesetze zu entdecken, die zur menschlichen Person gehören. Was dann psychologisch Trieb und Leidenschaft betrifft, so meint verantwortungsbewusste Elternschaft ihre erforderliche Beherrschung durch Vernunft und Willen.

Des Weiteren sollten Ehegatten die wirtschaftlichen, seelische und soziale Situation in Betracht ziehen und dementsprechend nach einer „klug abwägender Überlegung“ handeln und keineswegs ihrer Willkür folgen dürfen. Die Partner sollen stets Treue zum Schöpfungsplan Gottes bewahren. 

Schließlich kommt die Humanae Vitae zu den „unerlaubten Wegen der Geburtenregelung“. Vorweg wird noch einmal ausdrücklich beschrieben, dass „der Abbruch einer begonnen Zeugung, vor allem die direkte Abtreibung – auch wenn zu Heilzwecken vorgenommen - kein rechtmäßiger Weg, die Zahl der Kinder zu beschränken sind und daher absolut zu verwerfen sind“. Ebenfalls wird die Sterilisierung des Mannes oder der Frau verurteilt. 

Und hier die Humanae Vitae von 1968 zum Punkt der Antibabypille und jeglicher Arten der Verhütung:

„Ebenso ist jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluss an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel.

Hier also die Erläuterung, dass die 

• Antibabypille („in Voraussicht“)

• ein Kondom („während des Vollzugs“)

• als auch die Pille danach („oder im Anschluss“) 

von der katholischen Kirche verboten sind.

Ausnahmen gibt es aber dann doch. Darunter fällt der Einsatz von Verhütungsmitteln als therapeutisches Mittel, zum Beispiel gegen Akne, Eierstock- und Gebärmutterkrebs, oder jegliche Krankheiten, die hormonell zu behandeln sind. Zitat dazu:

„Die Kirche hält aber jene therapeutischen Massnahmen, die zur Heilung körperlicher Krankheiten notwendig sind, nicht für unerlaubt, auch wenn daraus aller Voraussicht nach eine Zeugungsverhinderung eintritt. Voraussetzung dabei ist, dass diese Verhinderung nicht aus irgendeinem Grunde direkt angestrebt wird.“

Grundsätzlich ist also bei der Einnahme von Verhütungsmitteln für die katholische Kirche die Motivation entscheidend. Solange die Pille nicht als Empfängnisverhütung eingenommen wird, darf diese von Katholiken verwendet werden.

Ebenfalls erlaubt: den Geschlechtsverkehr auf die unfruchtbaren Tage der Frau zu verschieben um so auf natürlichem Wege eine unerwünschte Geburt des Kindes zu verhindern:

Die Kirche bleibt sich und ihrer Lehre treu, wenn sie einerseits die Berücksichtigung der empfängnisfreien Zeiten durch die Gatten für erlaubt hält, andererseits den Gebrauch direkt empfängnisverhütender Mittel als immer unerlaubt verwirft.“

Abschließend nennt die Humanae Vitae eine Reihe „ernster Folgen der Methoden einer künstlichen Geburtenregelung“, worunter z.B. die Untreue der Ehegatten und die „allgemeine Aufweichung der sittlichen Zucht“ fällt. Die Erläuterung, dass die Kirche als Garant der wahren Werte des Menschen und als Mutter und Lehnmeisterin fungiert und schließlich noch ein paar Worte zur Selbstbeherrschung, in der die Wertschätzung der wahren Güter des Lebens und der Familie und nicht das Triebleben verwirklicht werden sollen. 

Das alles ist laut Humanae Vitae bis heute gültig.

Aufgrund der Berichterstattung im Kölner Stadtanzeiger Anfang 2013 hat sich ein weiteres Ausnahmedetail geändert: Das Kölner Erzbistum stellte fest, dass sich die geänderte Haltung des Kölner Erzbischofs Joachim MEISNER zur „Pille danach“ im Einklang mit dem Papstpapier befindet. Denn MEISNER beziehe sich „nicht auf die Situation in einer sakramentalen Ehe, die die Enzyklika ’Humanae Vitae‘ behandelt“. Bei einer Vergewaltigung gilt das Pillenverbot demnach nicht (mehr).

Begründung: Da es sich bei einer Vergewaltigung nicht um einvernehmlichen Sex handelt (der nur zwischen Eheleuten statthaft ist), geht es im Falle der „Pille danach“ „um die Verhinderung einer verbrecherischen Befruchtung“. 

Daher  wurde die Einnahme der Pille auch Ordensschwestern, die „in einer Weltgegend, in der sie Vergewaltigungen fürchten mussten“, erlaubt: „Zu betonen ist, dass sich die Erklärung des Erzbischofs von Köln auf die Situation einer Vergewaltigung bezieht und nicht auf die Situation in einer sakramentalen Ehe, die die Enzyklika „Humanae Vitae“ behandelt. Entsprechend hatte auch schon die Glaubenskongregation die Einnahme von Antikonzeptiva durch Ordensschwestern in einer Weltgegend, in der sie Vergewaltigungen fürchten mussten, erlaubt. Es geht beim Thema Vergewaltigung nicht um die Ganzheitlichkeit eines liebenden Aktes, sondern um die Verhinderung einer verbrecherischen Befruchtung.“ So steht es auf der katholischen Website kathnet.de geschrieben.

2011: „50 Jahre Anti-Baby Pille – kein Grund zum Feiern“

titelte Kath.net katholische Nachrichten. 

Die Pille ist schuld an dem starken Rückgang der Kinderzahl in deutschen Familien. Darüber hinaus ebenfalls verantwortlich für die sexuelle Freizügigkeit und die ständige sexuelle Verfügbarkeit der Frauen. Selbstverständlich ist sie kein „Gottesgeschenk“, sondern ein „Menschenwerk“, das zum Zerfall der traditionellen Familienstruktur führt. Und verantwortlich für die ansteigende Zahl der Scheidungen und der Scheidungswaisenkinder.

„Die Pille hat uns nicht die „Befreiung“, sondern die ausweglose Sackgasse gebracht. Was uns herausführt, sind Umdenken und Umkehr!“ Denn die deutschen Bischöfe entschieden 1968, „dass die Frage, ob und unter welchen Umständen eine Geburtenregelung zulässig ist, nicht der Willkür der Ehepartner überlassen werden kann“.

Die „Pille danach“ und die Katholische Kirche

Ab Dezember 2012 verboten katholische Krankenhäuser in Deutschland die Verabreichung der „Pille danach“ an vergewaltigte Frauen. Ärzte klagten, dass ihnen die Verabreichung des Medikamentes in katholischen Krankenhäusern untersagt wurde.Und es gibt viele katholische Krankenhäuser. Der katholische Krankenhausverband zählt 435 Mitgliedskliniken in Deutschland.

Und Kirchen sind sogenannte Tendenzbetriebe, dürfen Sonderregelungen machen und durchsetzen. Auch wenn diese t.w. nicht im Einklang mit der allgemeinen Rechtsordung stehen:

„Die evangelische und die katholische Kirche sind nach dem öffentlichen Dienst der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland. Sie beschäftigen rund 1,3 Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Sonderrolle der Kirchen ist verfassungsrechtlich geschützt. Das Grundgesetz sichert ihr Selbstbestimmungsrecht als Religionsgemeinschaft. Demnach dürfen Kirchen ihre eigenen Angelegenheiten selbst ordnen und verwalten "innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes". Deshalb werden Arbeitnehmerrechte in kirchlichen Einrichtungen teils anders ausgelegt, als dies etwa von Gewerkschaften gefordert wird. Immer wieder beschäftigen sich Arbeitsgerichte etwa mit Kündigungen, die aus dem strikten Kirchenrecht erwachsen. Erst im November des vergangenen Jahres hatte das Bundesarbeitsgericht den Gewerkschaften Streiks unter Bedingungen bei kirchlichen Arbeitgebern gestattet.“ 

Im Februar 2013 findet Sann der Meinungswechsel der Katholischen Kirche zur Diskussion „Pille danach“ und Vergewaltigung statt. Nachdem in einem Kölner Krankenhaus die Behandlung einer vergewaltigten Frau verweigert wurde, beschloss der Kölner Kardinal Joachim MEISNER, doch die Verabreichung in solchen Fällen zu erlauben. Die Deutsche Bischofskonferenz beschloss daraufhin, dass die „Pille danach“ nun vergewaltigten Frauen verschrieben werden darf, wenn die Befruchtung verhindert, aber nicht abgetrieben wird. Die Bischöfe stellten aber ausdrücklich klar, dass es weiterhin unzulässig ist, Medikamente, die den Tod eines Embryos bewirken, zu verabreichen.

Antibabypille, also die Pille davor, weltweit

In den Industrienationen ist die Einnahme der Pille weitverbreitet. Ausnahmen: Entwicklungsländer, in denen die Pille kaum genutzt wird. Nach einer Statistik der Vereinten Nationen nehmen Frauen, die in einer Beziehung oder Ehe leben, im Alter von 15 bis 49 nur zu knapp neun Prozent die Antibabypille. In Afrika sind es acht Prozent und in Asien gerade einmal sieben Prozent. Und selbst in Europa ist eine Zahl von 20 Prozent recht gering. Anders sieht es in Westeuropa aus – in Frankreich, Deutschland, Belgien und der Niederlande, nehmen fast die Hälfte der Frauen die Pille als Verhütungsmittel ein.

Unschwer zu erkennen: Deutschland nimmt eine Spitzenposition ein. So wie Westeuropa ganz allgemein. Und dies im Gegensatz etwa zum nordamerikanischen Kontinent, also den Ländern USA und Kanada.

Anders in vielen anderen Ländern. Dort ist der Grund für die geringe Nutzung oft die mangelnde Verfügbarkeit in vielen Regionen: „Für viele Menschen in Afrika gibt es kaum einen Zugang zur Pille, und wenn, ist sie oftmals zu teuer“, so  Robert JÜTTE, Leiter des Instituts für Geschichte der Medizin der Robert-Bosch-Stiftung in Stuttgart. 

In Japan stößt die Einnahme der Pille aus kulturellen Gründen auf sehr geringe Akzeptanz. Sie wurde 2010 zunächst von der japanischen Arzneibehörde für die Behandlung krampfartiger Regelschmerzen zugelassen. Der deutsche Pharmariese Bayer will nun mit der Pille Yaz den japanischen Markt erobern. (vgl. tagesspiegel.de)

In Japan war zunächst die Gesundheitsbehörde gegen die Einführung der Pille und begründetet dies damit, dass sie die „sexuelle Moral“ der Japaner negativ zu beeinflussen würde und darüber hinaus auch viele gefährliche Nebenwirkungen hätte. Die niedrige Geburtenrate war ebenfalls ein Thema. Anfangs befürworteten dies sogar Japans Feministinnen und hielten die Pille für ungesund, was sie mit dem Argument untermauerten, dass die Pille einen enormen Einfluss auf den hormonellen Haushalt der Frauen haben würde. Zusätzlich waren Abtreibungen eine äußerst lukrative Verdienstmöglichkeit für die Ärzte, welche die Einnahmen daraus in vielen Fällen nicht versteuern mussten, da die Frauen oft aus Scham in Bar zahlten.  Bis heute hat die Pille keinen guten Ruf unter den japanischen Frauen.

Das Kondom und die Katholische Kirche

Wie schon bei dem Thema der Antibabypille erläutert, verbietet die katholischen Kirche ihren Anhängern ausdrücklich jegliche Form von Empfängnisverhütung. Hier noch einmal die relevante Erläuterung aus der Humanae Vitae: „Ebenso ist jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluss an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel.“

Im Falle des Kondoms trifft hier „während des Vollzugs des Ehelichen Aktes“ zu. 

2006 kam es fast zu einer Sensation in der katholischen Kirche was Kondome und einen Beitrag zur Verhinderung der Verbreitung von Aids betrifft. In diesem Jahr übergab Kardinal Javier Lozano BARRAGAN, der Glaubenskongregation und Papst Benedikt XVI. ein Gutachten, welches erläuterte, wie sich die katholische Kirche im Kampf gegen Aids verhalten sollte. Kern der Aussagen: Es könne nicht als unmoralisch angesehen werden sollte, wenn ein Ehepaar, in dem einer der Partner mit Aids infiziert ist, beim Sex ein Kondom benutzt. Doch die Glaubenskongregation stimmte dagegen. Tenor: Wenn einer der Ehepartner mit der Immunschwächekrankheit infiziert ist, müssten sich die Ehepartner eben zurückhalten – beim Sex. (vgl. sueddeutsche.de

Eine kleine ‚Revolution‘ zur Benutzung des Kondoms erfolgte für die Katholiken 2010 dann doch noch unter Papst Bendikt XVI. Keineswegs erlaubte dieser nun die unbeschränkte Benutzung eines Kondoms für Ehepartner. Es betraf vielmehr die Verbreitung von Aids durch homosexuelle Prostituierte. In Fällen also, in denen die Fortpflanzung ja ausgeschlossen ist. Was durchaus paradox erscheinen mag, da die katholische Kirche weder Homosexualität noch Prostitution erlaubt.

Weiterhin sah Papst Benedikt dies keineswegs als eine ultimative Lösung. Vielmehr wäre im Kampf gegen Aids eine „Humanisierung der Sexualität“ erstrebenswert. In einem neuen Interview-Buch „Licht der Welt“, das Benedikt kurz nach seiner Rede veröffentlichte (welches der deutsche Journalist Peter SEEWALD verfasste, erschien unter anderem diese Meinung des Papstes zum Thema Verhütung: "Wie viele Kinder wurden getötet, die eines Tages hätten Genies sein können, die der Menschheit etwas Neues, einen neuen Mozart oder technische Entdeckungen hätten geben können?"

Noch ein Jahr zuvor hatte Papst Benedikt XVI auf einer Afrikareise die Verbreitung von Kondomen in Afrika kritisiert: Sie würden das Problem der Aids-Verbreitung nicht lösen, sondern vielmehr verschlimmern. (vgl. spiegel.de)

Abtreibung und Katholische Kirche

Auch zur Abtreibung findet die katholische Kirche klare Worte. Papst Franziskus erklärte Abtreibungen im April 2014 als „verabscheuungswürdige Verbrechen“. Auch bei dieser Angelegenheit stützt sich die katholische Kirche immer noch auf der Humanae Vitae von 1968, nach der „der direkte Abbruch einer begonnenen Zeugung, vor allem die direkte Abtreibung - auch wenn zu Heilzwecken vorgenommen -, kein rechtmäßiger Weg, die Zahl der Kinder zu beschränken, und daher absolut zu verwerfen sind.“

Papst Franziskus appellierte an das Christentum, das ungeborene, unschuldige und schutzlose Leben stärker zu verteidigen. In einem Zuge mit der Abtreibung kritisierte Franziskus ebenfalls das sich immer stärker verbreitende Geschäft der künstlichen Befruchtung. 

Bereits 1995 widmete sich Papst Johannes Paul II dem Thema der Abtreibung in der von ihm verfassten Enzyklika Evangelium Vitae intensiv. 

„Es wird häufig behauptet, die sichere und allen zugänglich gemachte Empfängnisverhütung sei das wirksamste Mittel gegen die Abtreibung. Sodann wird die katholische Kirche beschuldigt, de facto der Abtreibung Vorschuß zu leisten, weil sie weiter hartnäckig die moralische Unerlaubtheit der Empfängnisverhütung lehrt. Bei genauerer Betrachtung erweist sich der Einwand tatsächlich als trügerisch. Denn es mag sein, daß viele auch in der Absicht zu Verhütungsmitteln greifen, um in der Folge die Versuchung der Abtreibung zu vermeiden.“

Ein wichtiges Argument bleibt bei der Verhütung durch Pille, Pille danach, Kondom oder eben auch der Abtreibung die stetig sinkende Geburenrate:

„Empfängnisverhütung, Sterilisation und Abtreibung müssen gewiß zu den Ursachen gezählt werden, die zum Zustand des starken Geburtenrückganges beitragen und ihn wesentlich bestimmen. Die Versuchung, dieselben Methoden und Angriffe gegen das Leben auch in Situationen von »Bevölkerungsexplosion« anzuwenden, mag auf der Hand liegen.“

Und auch den klassischen Medien wird Schuld zugeschrieben:

„Schließlich läßt sich nicht leugnen, daß sich die Massenmedien häufig zu Komplizen dieser Verschwörung machen, indem sie jener Kultur, die die Anwendung der Empfängnisverhütung, der Sterilisation, der Abtreibung und selbst der Euthanasie als Zeichen des Fortschritts und als Errungenschaft der Freiheit hinstellt.“ (Zitat Enzyklika Vitae S. 24)

Durch die Abtreibung wird Menschen die „Freiheit eine perverse, abscheuliche Bedeutung“ zugeschrieben „nämlich die einer absoluten Macht über die anderen und gegen die anderen“. (Zitat Enzyklika Vitae S. 28)

Auch im Falle von medizinischen Schwierigkeiten oder etwa finanziellen Beeinträchtigungen, welche die Geburt eines Kindes mit sich bringt, ist eine Abtreibung ein absolutes Tabu: 

„Gewiß nimmt der Entschluß zur Abtreibung für die Mutter sehr oft einen dramatischen und schmerzlichen Charakter an, wenn die Entscheidung, sich der Frucht der Empfängnis zu entledigen, nicht aus rein egoistischen und Bequemlichkeitsgründen gefaßt wurde, sondern weil manche wichtigen Güter, wie die eigene Gesundheit oder ein anständiges Lebensniveau für die anderen Mitglieder der Familie gewahrt werden sollten. Manchmal sind für das Ungeborene Existenzbedingungen zu befürchten, die den Gedanken aufkommen lassen, es wäre für dieses besser nicht geboren zu werden.Niemals jedoch können diese und ähnliche Gründe, mögen sie noch so ernst und dramatisch sein, die vorsätzliche Vernichtung eines unschuldigen Menschen rechtfertigen.“

Im Großen und Ganzen sieht Johannes Paul II die Abtreibung als eine „sehr gefährliche Krise des sittlichen Bewusstseins“.

(MKlark)