Medaillenvorgaben als Symbol einer intransparenten Sportförderung

Mit jährlich rund 250 Millionen Euro wird der deutsche Spitzensport vom Bund gefördert. Davon kommen 150 Millionen vom Bundesministerium des Innern (BMI). Kritik an der Sportförderung gab es schon länger. Nicht an der Höhe des Geldes, sondern an der intransparenten Verteilung. Das BMI und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) sind bekannt für ihre intransparente Politik. Sie weigern sich, Dokumente zur Sportförderung öffentlich zu machen. 

Journalisten und Sportpolitiker hatten immer wieder besonders die Zielvereinbarungen kritisiert, in den die Medaillenziele für die Olympischen Spiele festgelegt werden – sie werden seit Jahren geheim gehaltenen und gelten als Grundlage für die Vergabe und Verteilung der steuerlichen Zuwendungen. 

Die beiden Journalisten Daniel DREPPER, freier Reporter vor allem für das Recherche-Ressort der WAZ, und Niklas SCHENCK, Journalistenschüler der Henri-Nannen-Schule, wollten deshalb wissen, "wie und nach welchen Kriterien in diesem Sportsystem Förderentscheidungen getroffen werden". Also: Wer warum wie viel bekommt. Ihre Recherchen begannen im Mai 2011. 

Sie erschlossen sich "Quellen bei Verbänden, die angeeckt waren im Fördersystem, und nutzten zugleich das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und die Landespressegesetze, um Akteneinsicht zu beantragen", wie sie in ihrem ausführlichen Rechercheprotokoll beschreiben. Doch schnell merkten sie, dass das Ministerium wenig Interesse an der Veröffentlichung der Akten hatte und die beiden Journalisten über hohe Kosten mürbe machen wollte. Doch sie gaben nicht auf und verklagen das Bundesministerium nach dem Berliner Landespressegesetz.

Trotz erheblicher Widerstände und "einer 448 Tage dauernden Blockadepolitik des BMI und des DOSB" kamen sie schließlich ans Ziel. Zwei Tage vor Ende der Olympischen Spiele hat Innenminister Hans-Peter Friedrich die Medaillenvorgaben des deutschen Sports am Ende schließlich auf Druck der Berliner Gerichte freigegeben. Was folgte war eine breite öffentliche Debatte über die Zukunft der Sportförderung auf Basis von öffentlichen Zahlen und Vorgaben. 

Doch die Recherchen hatten auch eine negative Auswirkung: Friedrich hat anschließend mit seiner Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht erwirkt, dass die Landespressegesetze zukünftig nicht mehr auf Bundesbehörden angewandt werden dürfen. 

Wie die beiden Journalisten Daniel DREPPER und Niklas SCHENCK bei ihrer 14-monatigen Recherche vorgegangen sind, die zwischenzeitlich sogar existenzbedrohend war, haben sie in einem ausführlichen Making-of beschrieben. 

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(IE)