NEU: Lisa HASE's Odyssee Teil II: Versuch der Psychiatrisierung durch die Richter am Göttinger Landgericht

Vorbemerkung:

Diese chronologische Darstellung ist die Fortsetzung des 1. Teiles, der den Titel trägt Die Odyssee von Lisa HASE, Chronologie Teil I: die zahnmedizinische Leidensgeschichte. Da ging es zunächst um die vielen Pannen und offensichtlichen Fehler, die sich über die Jahre 1997 bis 2008 hinziehen, also über 11 Jahre.

Hier geht es jetzt darum, was sich vor Gericht abspielt, konkret jener Kammer, die für Arzthaftungssachen zuständig ist: der 2. Kammer am Landgericht Göttingen (später: 9. Kammer). Wir geben zunächst eine extrem kompakte Zusammenfassung, was im ersten Teil zu lesen ist.

Dieses Kapitel können Sie direkt aufrufen unter www.ansTageslicht.de/Psychiatrisierung, die ganze Geschichte mit all ihren Kapiteln unter www.ansTageslicht.de/LandgerichtGoettingen.


Die jahrelange Vorgeschichte, ganz kurz

Pech, wenn ein Zahnarzt unsorgfältig arbeitet und Karies unter einem Inlay bleibt. Fünf Jahre lang wird Lisa Hase in der Zahnklinik des Universitätsklinikum Göttingen (UMG) vorstellig und von Zahnarzt (m/w) Nr. 4,5,6,7, behandelt, fünf Mal mit dem gleichen Ergebnis: Sie wird nach Hause geschickt. Drei ihrer Behandler machen Röntgenbilder und schließen Karies sicher aus. Erst Behandlerin Nr. 8 entfernt das Inlay, die Karies ist bis zum Zahnnerv vorgedrungen. Der Zahn ist nicht mehr zu retten. Jetzt muss die Zahnlücke versorgt werden. Das übernimmt Behandlerin Nr. 9 der UMG. Sie fertigt eine keramikverblendete Freiendbrücke. Ihr Kommentar zur Vorgeschichte: Auf keinem Röntgenbild der Welt kann man sehen, was sich unter einer Metallkrone befindet. Später wird Hase zudem feststellen, dass  einer der Behandler am UMG den falschen Zahn geröntgt hat.

Aber Behandlerin Nr.9 scheint die Dokumentation nicht zu lesen, in der unmissverständlich steht, dass die Patientin Okklusionsstörungen hat. Sie entfernt die Brücke nicht, als ihr neuer Zahnersatz zu Schmerzen führt, sondern fertigt stattdessen eine Aufbissschiene. Die aber zeichnet sich durch Fehlkontakte aus, die Schmerzen in bald 7 Zähnen werden unerträglich. Bei einem neuerlichen Termin in der Göttinger Zahnklinik vergisst Behandler Nr. 11 den Wurzelkanal vor dem Versiegeln zu desinfizieren, die Folge: eine schwere Knochenentzündung. Undsoweiter.

Jahrelange Schmerzen, beginnende Gebissverstümmelung und Hilflosigkeit ihrer Zahnärzte lassen unsere Protagonistin verzweifeln. Die ausgebildete Diplom-Supervisorin und Psychotherapeutin begibt sich selbst zu einem anerkannten Psychotherapeuten und bittet um Krisenbegleitung: Prof. Dr. phil. Hannes FRIEDRICH. Dessen Rat: Zahnarzt Nr. 12. Der sei auch als zahnärztlicher Sachverständiger tätig, in der Schiedskommission der Zahnärztekammer und vor Gerichten. Kann also nur gut sein!

Zunächst geht alles gut. Es ändert sich, als die Patientin zu einem der Oberärzte der UMG-Zahnklinik geht, um sich einen Weiterbehandlungsplan empfehlen zu lassen. Ihre dabei geäußerte Kritik an seinen Kollegen nimmt der Oberarzt, der später zum (provisorischen) Leiter der Abteilung aufsteigen wird, zum Anlass, das Arztgeheimnis zu brechen und mit Nr. 12 zu telefonieren: um ihm zu signalisieren, dass die Protagonistin die UMG verklagen wolle. Sie sei wohl „psychisch krank“.

Als die Patientin wieder zu Nr. 12 muss, verweist er sie immer öfter an seine Kolleginnen, konkret an die Nummern 13 und 15 in seiner "Gemeinschaftspraxis". Dort kommt es zu weiteren Pannen und Fehlern etwa dergestalt, dass eine Helferin – was ihr eigentlich untersagt ist - einen Wurzelkanal säubert und dabei offensichtlich hängen bleibt. Denn sechs Wochen später stellt ein frei praktizierender Endodontologe - in unserer Zählung nach der Reihenfolge der Behandler: Nr. 18 - nach dem Ziehen ("Extraktion") des Zahnes fest, dass eine Instrumentenspitze unten aus dem Zahn herausragt. Er entfernt das Teil und re-implantiert den Zahn, die Patientin bekommt eine schwere Knochenentzündung.

Soweit die Vorgeschichte in der denkbar knappesten Kurzform.

Die Folgen:

Die Patientin ist  nun völlig am Ende, hat nur noch 24 natürliche Zähne. Und Schmerzen. Ständig Schmerzen. Sie will verstehen, was alles falsch gelaufen ist und deshalb Einblick in ihre Patientenakte nehmen. Zahnarzt Nr. 12 sowie seine Kolleginnen verweigern ihr dies, so dass Lisa HASE vor Gericht klagen muss. Juristisch klarer Fall, sie erhält eine Kopie ihrer Akte(n) und staunt nicht schlecht, was sie dort findet:

  • nicht eine, sondern 5 einzelne Patientenakten von ihren fünf Behandlern der Praxis inkl. Zahnarzt Nr. 12
  • jede in einer mehr oder weniger identischen Handschrift verfasst

In Erinnerung hat Lisa HASE, dass verschiedene Helferinnen bei den verschiedenen Zahnärzt:innen dokumentiert haben. Und zwar in einer einzigen, sprich: gemeinsamen Dokumentation, denn die ist vorgeschrieben in einer arbeitsteiligen Gemeinschaftspraxis, um sicherzustellen, dass jeder, der behandelt, weiß, was bisher diagnostiziert und gemacht worden ist, und wie es weitergehen kann.

  • Sind diese 5 Dokumentationen nachträglich - und dann von einer einzigen Person - geschrieben worden?
  • Ist deshalb einiges falsch dokumentiert?
  • Fehlen deshalb Behandlungstermine?
  • Ist deshalb sogar 1 Termin dokumentiert, den es gar nicht gegeben hat?
  • Und wurden dann möglicherweise einzelne Einträge verändert?
  • Und wieso 5 verschiedene Patientendokumentationen? War sie nicht in einer "Gemeinschaftspraxis", mit einer gemeinsamen Dokumentation?

Dies sind die Fragen, die sich Lisa HASE im Zusammenhang mit ihrer Schadensersatzklage gegen Zahnarzt Nr. 12 stellt. Und die jetzt durch das Gericht geklärt werden müssen. Die Richter befinden sich in keiner 'glücklichen' Situation: Der verklagte Zahnarzt Nr. 12 ist nicht irgendwer. Es handelt sich nicht nur um ein einen bekannten Zahnarzt in Göttingen, sondern auch um einen zahnärztlichen Sachverständigen/Gutachter der Schiedskommission der niedersächsischen Zahnärztekammer, der auch vor Gerichten auftritt.

Auch vor dem Landgericht Göttingen, wo die Richter der Kammer für Arzthaftungssachen nun mit Jahresbeginn 2009 Beweis erheben und Recht sprechen sollen: pro Lisa HASE und contra Zahnarzt Nr. 12. Oder umgekehrt.

Februar 2009

Doch zu einer Beweiserhebung und Tatsachenklärung kommt es – ersteinmal – nicht. Zumindest nicht in den ersten 7 (in Worten: sieben) Jahren. Soviel sei bereits vorab verraten. Die Richter Gerhard von HUGO, Richter Frank AMTHAUER, Richterin Doreen APORIUS und Richter Alexander WIEMERSLAGE haben offenbar keine Lust und/oder kein Interesse, die streitigen Sachverhalte aufzuklären - richterliche Unabhängigkeit!

Die Richter haben offenbar einen anderen Plan. Sie wollen die "Prozessfähigkeit" von Lisa HASE überprüfen lassen. Vereinfacht gesagt: prüfen lassen, ob sie vielleicht geisteskrank ist oder ob sie an einer Psychopathie und/oder Neurosen leidet. Denn "hinsichtlich der Krankhaftigkeit hatte der historische Gesetzgeber zwar wohl zunächst nur psychische Erkrankungen im medizinisch-psychiatrischen Sinne angesehen. Heute fallen aber auch Psychopathien und Neurosen u.U. darunter."

So steht es in einem Fachaufsatz von Sebastian LUBE in der "Monatszeitschrift für Deutsches Recht", Ausgabe 2/2009, dort auf Seite 63. Titel der Publikation: "Die Prozessfähigkeit eines Querulanten im Verfahren".

Die Richter nehmen diese Veröffentlichung mit Interesse zur Kenntnis. Und nehmen sie zu den Akten von Lisa HASE, das Wichtigste in rot markiert.

Und so teilt Richter Alexander WIEMERSLAGE 8 Wochen nach Einreichung der Klage von Lisa HASE im Dezember 2008 gegen Zahnarzt Nr. 12 der Anwältin von Lisa HASE telefonisch mit, dass das Gericht die psychiatrische Untersuchung der Prozessfähigkeit von HASE beabsichtige. Die Richter haben HASE zu diesem Zeitpunkt weder gesehen noch gesprochen.

Richter Alexander WIEMERSLAGE fragt Lisa HASE's Anwältin, ob sie es für notwendig erachte, dass die Richter gemäß der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aufgestellten Grundsätze eine persönliche Anhörung von HASE durchführen, bevor das Gericht HASE zur psychiatrischen Begutachtung verpflichtet. Die Anwältin besteht auf der Durchführung dieser Anhörung.

Wenn wir ihn im Januar 2023 fragen werden, ob das Ganze als eine "Alibi"-Veranstaltung gedacht war, wird er uns nicht antworten. Er verschanzt sich hinter seiner Pressestelle, wie wir im ABC von Lisa HASE's Richtern ausführlich dokumentieren.

März 2009

Daraufhin fordert das LG Göttingen die Anwältin von HASE auf, Stellung zu nehmen zum Antrag der Beklagten auf psychologische Begutachtung von HASE und zum Vorhaben des Gerichts, ihre Prozessfähigkeit psychiatrisch begutachten zu lassen, jetzt ganz offiziell:„Ihnen wird aufgegeben insbesondere vordringlich auch zu dem Antrag der Beklagten [gemeint: Zahnarzt Nr. 12, Anm.d.Red.] auf Einholung eines psychologischen Sachverständigengutachtens Stellung zu nehmen. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass hier gerichtsbekannt ist, dass die Klägerin auch in zwei anderen hier in der Kammer anhängigen Verfahren weitere 13 Ärzte, Zahnärzte und Kliniken aus Göttingen verklagt hat.“

Und weiter: „Das Gericht behält sich vor, ggf. die Klägerin auf ihre Prozessfähigkeit hin psychiatrisch begutachten zu lassen."

Behaupten die Richter etwa, Zweifel an Lisa HASE's Prozessfähigkeit deswegen zu haben, weil Zahnarzt Nr. 12 die psychologische Begutachtung von Lisa HASE wünscht?

In einem Schriftsatz von Zahnarzt Nr. 12 vom 2.3.2009, also einige Tage zuvor, liest sich das so:

  • „Über 20 Behandler wurden von der Klägerin zum Teil parallel konsultiert, ohne den jeweiligen Behandler darüber in Kenntnis zu setzen. Zum Teil werden auch falsche Behandler benannt." ...
  • „Das Vorliegen eines Schmerzbildes, welches sachverständigenseits kaum zugeordnet werden kann, und die Eintragung in fast allen Karteikarten, dass bei der Klägerin psychische Probleme vorliegen müssen, legen die Vermutungen einer psychischen Erkrankung der Klägerin sehr nahe.“ 

Nichts von alledem trifft zu. Es existieren keine Sachverständigengutachten zum Schmerzbild von HASE. In nur drei der vorliegenden Patientenakten sind vage Hinweise dokumentiert, die darauf schließen lassen, dass die Behandler eine psychische Ursache der Zahnschmerzen von HASE nicht ausschließen. Nicht einmal den Patientenakten, die Zahnarzt Dr. dent. Nr. 12 selbst und seine Kolleg:innen - die Zahnärzt:innen Nummero 13, 15, 20 und 21 - im Klageverfahren auf Einsichtnahme vorgelegt haben, sind entsprechende Hinweise zu entnehmen.

Aber Zahnarzt Nr. 12, der ja auch als Gutachter vor den Göttinger Gerichten tätig ist, empfiehlt - sozusagen seinen richterlichen 'Kollegen' - als Beweis:

  • "(vorsorglich und unter Verwahrung gegen die Beweislast): Einholung eines psychologischen Sachverständigengutachtens“

kurz danach

HASE fordert über ihre Anwältin eine Begründung für die angeblichen Zweifel des Gerichts an ihrer Prozessfähigkeit. Sie erhält bis zum Ende ihrer persönlichen Anhörung im November keine Antwort.

April 2009

Stattdessen legt der auch als Gutachter vor Gerichten tätige Zahnarzt Nr. 12 in seinem Schriftsatz vom 8. April nach:

  • Weil - laut Stellungnahme von Prof. FRIEDRICH - die "reaktiven depressiven Zustände eindeutig als Folge der Zahnerkrankungen ... beurteilt werden müssen", würde dies den Schluss zulassen, "dass die Ursache in einer Okklusionsneurose und/oder psychosomatischen Schmerzkrankheit liegt.
  • Es ist davon auszugehen, dass die private Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund dieses Gutachtens [gemeint: das von Prof. FRIEDRICH, den HASE um Krisenbegleitung gebeten hatte, Anm.d.Red.] geleistet hat.
  • Es bestätigt sich der Verdacht, dass gezielt auf eine Berufsunfähigkeitsrente hingearbeitet wird. ...
  • Aus dem oben Dargestellten ergibt sich somit, dass es dringlich erforderlich ist, ein psychiatrisches Gutachten über die Prozessfähigkeit der Klägerin erstellen zu lassen."

Zahnarzt Nr. 12 hat noch ein weiteres Anliegen, das er seinen richterlichen Quasikollegen anheim stellt:

  • "Die Klägerin hat sicherlich nicht nur die zahnärztlichen Behandler permanent gewechselt, sondern auch ihre Psychotherapeuten, sofern sie nicht der gleichen Auffassung [gemeint: die von Lisa HASE, Anm.d.Red.] waren. Die Klägerin möge insofern alle von ihr konsultierten Psychotherapeuten benennen und diese von der Schweigepflicht entbinden."

Die Richter Alexander WIEMERSLAGE, Gerhard von HUGO, Frank AMTHAUER und Richterin Doreen APORIUS werden dieser Empfehlung Folge leisten.

12. November 2009

Persönliche Anhörung von Lisa HASE vor dem Göttinger Landgericht

Der bekannte Psychoanalytiker und Psychotherapeut Dr. Hannes FRIEDRICH, der an der Universität Göttingen eine Professur für Medizinsoziologie hielt, hatte Lisa HASE in einer Stellungnahme klar attestiert, dass ihre akute psychische Situation Folge der Malaise ihrer Zahnprobleme war. Und nicht umgekehrt.

Prof. FRIEDRICH hatte geschrieben, "dass die psychische Situation von Frau Hase eindeutig die Folge organisch bedingter Zahnerkrankung und der damit verbundenen Schmerzen ist, es keinerlei emotionale, psychische, psychosoziale oder psychosomatische Konflikte und Belastungen gibt, die darauf hinweisen, dass ihre Symptome durch sie bedingt sind."

Die Richter nehmen es nicht zur Kenntnis. Im Gegenteil: Sie verkehren die Beurteilung von Prof. FRIEDRICH ins Gegenteil, indem sie dies in ihren Beweisbeschluss für eine psychiatrische Untersuchung hineinschreiben:

"Die Kammer sieht aufgrund der psychotherapeutischen Stellungnahme von Prof. Dr. Friedrich vom 6. Dezember 2006 konkrete Anhaltspunkte für die Möglichkeit einer psychosomatischen Erkrankung."

Richterliche Unabhängigkeit? Richterliche Willkür, einfach das Gegenteil zu behaupten?

Und so führen die Damen und Herren des Göttinger Landgerichts die zum Zwecke des Grundrechtsschutzes notwendige persönliche Anhörung durch. Aus welchen Gründen sie Zweifel an der Prozessfähigkeit haben, ist Lisa HASE immer noch unbekannt.

Der Vorsitzende Richter Gerhard von HUGO führt das Wort, fragt nach den Gründen der vielen Zahnarzttermine und Zahnarztwechsel in den Jahren 2003 bis 2005 sowie nach HASEs Schmerzmittelgebrauch und Berufstätigkeit.

HASE gibt an, keine Schmerzmittel mehr einzunehmen. Diese Antwort lässt der wortführende Richter Gerhard von HUGO ins Protokoll aufnehmen. Lisa HASE's Antwort auf die Frage, warum sie von 2003 – 2005 so viele Zahnärzte aufgesucht habe, wird hingegen nicht protokolliert.

Was ins Protokoll kommt und was nicht, darüber entscheiden die Richter. Sie entscheiden damit darüber, was später als belegt und gesichert angesehen wird. Bzw. was sie - gegebenenfalls - unter den Tisch fallen lassen können. Tonaufzeichnungen oder Videoaufnahmen, die klar belegen würden, was gesagt wurde und was nicht, sind in Deutschland - derzeit noch - streng untersagt. Dies verleiht Richtern erhebliche Spielräume. Richterliche "Unabhängigkeit" im deutschen Rechtswesen! Richterliche Willkür?

Lisa HASE jedenfalls hat die letzte Frage dabei so beantwortet:

Sie sei gern bereit, dem Gericht jeden einzelnen Zahnarzttermin zu begründen. Es gäbe nicht nur eine einzige Ursache für die vielen Zahnarztbesuche. Einer der Gründe sei zunächst gewesen, dass keine Therapie gegen ihre unerträglichen Zahnschmerzen half, weil kein Zahnarzt die Ursache erkannte. Später sei noch ein weiterer Grund dazu gekommen: offene und weniger offene Behandlungsverweigerungen von Zahnärzten.

Erst am Ende der Anhörung nennt der Vorsitzende Richter, Gerhard von HUGO, auf HASE’s Nachfrage hin einige der Gründe für die Zweifel von ihm und seinen Kollegen an HASE’s Prozessfähigkeit.

Als HASE sich dazu äußern möchte, teilt er ihr mit, sie dürfe vor Gericht nichts sagen. HASE dürfe allenfalls Fragen stellen und auch dies nur, wenn er, der Vorsitzende Richter Gerhard von HUGO, dies erlaube.

In ihrem eigenen nachträglichen Protokoll hat sich die Anwältin von HASE dies notiert:

„Die Tatsache, dass die Klägerin verschiedene Zahnärzte aufgesucht hat, war für das Gericht Anlaß, an der Prozessfähigkeit der Klägerin zu zweifeln.“ Und weiter: 
„Vom Vorsitzenden wurden folgende Punkte genannt, die aus Sicht der Kammer Anlaß geben, an der Prozessfähigkeit der Klägerin zu zweifeln:

  • Die Vielzahl der Behandlungen und Behandler in der strittigen Zeit.
  • Der Nervenzusammenbruch bzw. die psychische Krise der Klägerin im Frühjahr 2004.
  • Ihre Einnahme von Schmerzmitteln
  • Der allgemeine Hinweis im Gutachten von Prof. Lotzmann vom 29.11.2006, dass dysfunktionsbedingte Erkrankungen des Kauorgans zahlreiche Ursachen haben können, u.a. auch psychische Erkrankungen.

Im übrigen erklärt der Vorsitzende Richter, die Beauftragung eines psychiatrischen Sachverständigen sei vorgesehen, da das Gericht nicht über die Sachkunde verfüge, die Prozessfähigkeit der Klägerin beurteilen zu können“.

Soweit zur Anhörung.

Das Ganze eine Alibi-Veranstaltung? Nur weil sich eine Anhörung laut Bundesverfassungsgericht auch am Landgericht Göttingen nicht so einfach umgehen lässt?

17. Dezember 2009

Jedenfalls halten die Richter Gerhard von HUGO, Frank AMTHAUER und Richterin Doreen APORIUS an ihrem Vorhaben fest, fassen dazu einen förmlichen Beschluss über die psychiatrische Begutachtung der Geschäfts- und Prozessfähigkeit von Lisa HASE, und zwar in beiden Klageverfahren: das gegen die Zahnärzte des UMG-Zahnklinikums u.a. sowie das Verfahren gegen Zahnarzt Nr. 12 u.a.

Begründung der Richterin Doreen APORIUS: "um klären zu können ob das 'Zahnärztehopping' Ausfluss einer psychosomatischen Störung ist, ist zunächst die Begutachtung der Klägerin erforderlich.“ 

Und im offiziellen Beweisbeschluss heißt es weiter: "Nach der mündlichen Anhörung der Klägerin am 12. November 2009 bestehen für die Kammer durch folgende Anhaltspunkte Zweifel, die die Prozessunfähigkeit möglich erscheinen lassen:

  1. Anzahl und der Wechsel der Zahnärzte im Zeitraum von 2003 bis 2005 ...
  2. Hinweis auf psychosomatische Erkrankung/ Einnahme von Medikamenten ..."

Medikamente hat Lisa HASE seit längerem nicht mehr genommen. So steht es sogar im Protokoll. Aber zum Zahnärztewechsel - in der Wahrnehmung der Richter: "Zahnärztehopping" - hatten die Richter nichts ins Protokoll aufnehmen lassen.

Nun ist es so, dass eine durch ein Gericht beauftragte psychiatrische Begutachtung -  so die gängige Rechtsprechung - einen Eingriff in die persönlichen Grundrechte darstellt, insbesondere in die individuellen Persönlichkeitsrechte. Und ist daher nur zulässig, wenn ein solcher Grundrechtseingriff  auch "verhältnismäßig" ist.

Dazu ist es notwendig, dass Richter - bevor sie eine solche Entscheidung durchsetzen - "alle wesentlichen Erkenntnismöglichkeiten genutzt haben" müssen. Anders gesagt: Andere Erkenntnismöglichkeiten müssen sich als erfolglos herausgestellt haben. Und es müssen, zweitens, „Tatsachen festgestellt“ worden sein, „die einen Anhalt für eine psychische Krankheit des Betroffenen ergeben“, so z.B. das Berliner Kammergicht im Jahr 2000.

Pech mit und Pfusch durch Zahnärzte - im Jargon der Göttinger Richter: "Zahnärztehopping" - als "Anhalt für eine psychische Krankheit"?

Professor Dr. Hannes FRIEDRICH von der Universität Göttingen hat dazu eine eindeutige Einschätzung abgegeben. Aber die Richter Gerhard von HUGO, Frank AMTHAUER und Richterin Doreen APORIUS haben sich jemanden anderen ausgesucht, der als Gutachter agieren soll, wie dies im Beweisbeschluss zu lesen ist:

"Dr. U.-Christian RUTETZKI" ist nicht irgendwer. Der Medizinmann ist zunächst vielseitig:

  • Facharzt für Psychiatrie
  • Facharzt für Psychotherapie und Psychoanalyse
  • Psychoanalytiker DGIP
  • und auch noch zuständig für Forensische Psychiatrie.

Vor allem ist er eines: Gutachter vor Gerichten. Vor sehr vielen Gerichten. Und immer in ganz bestimmten Fällen. Insbesondere "in zweifelhaften ... Fällen", wie die Kreiszeitung aus Buchholz bereits im Jahr 2006 schrieb. Anders gesagt: Entweder werden die Begutachteten unter Zwangsbetreuung gestellt oder kommen ganz schnell 'in die Klapse'.

Wir haben diesem Spezialisten - und seinen Auftraggebern - zwei eigene Kapitel gewidmet. Und uns drei seiner Fälle genauer angeschaut:

Gutachter RUTETZKI scheint ganz nach dem Geschmack auch der Göttinger Richter Gerhard von HUGO, Frank AMTHAUER und Richterin Doreen APORIUS zu sein. Denn die Auswahl eines Gutachters obliegt regelmäßig den Richtern - richterliche Unabhängigkeit!

Wir fragen die drei Richter: 1) Was waren die Kriterien für die Auswahl dieses Gutachters? 2) In wievielen anderen Verfahren wurde dieser Gutachter bereits von eben diesen Richtern beauftragt?

Keiner der drei Richter mag uns antworten. Sie haben es nicht nötig. Ignoranz und Arroganz sind offenbar tragende Prinzipen der deutschen Justiz. Zumindest am Landgericht Göttingen (mehr im ABC der Richter von Lisa HASE).

29. Januar 2010

Befangenheitsantrag (Nr. 1)

Weil die anhörenden und beschlussfassenden Richter ganz offenkundig nicht auf die Argumente und Erklärungen von Lisa HASE eingehen (wollen), macht sich HASE Gedanken, ob und inwieweit sie hier ein faires Verfahren erwarten kann. So lässt sie über ihre Anwältinnen ihre Besorgnis erklären, die Richter VorsRiLG von HUGO, RiLG AMTHAUER und RiinLG APORIOUS seien befangen.

Um jedem vor Gericht ein faires Verfahren zu ermöglichen, also zu garantieren, dass der gesetzliche (zuständige) Richter unabhängig und unparteilich ist und jeder Partei gegenüber die dafür gebotene Neutralität praktiziert, sieht die Zivilprozessordnung in § 42 ff vor, dass eine Partei einen oder auch mehrere Richter für "befangen" erklären kann. Dabei kommt es nicht darauf an, dass ein Richter tatsächlich befangen ist, beispielsweise weil er mit der beklagten Partei befreundet oder gar verwandt ist. Einzig und allein kommt es darauf an, ob eine Prozesspartei nachvollziehbare Gründe hat, die Unparteilichkeit eines Richters anzuzweifeln.

"Entscheidend ist nicht, ob die ablehnende Partei dem abgelehnten Richter subjektiv misstraut, sondern ob sie ihm angesichts der objektiven Faktenlage misstrauen darf, ob also eine andere vernünftig und sachlich denkende Partei in derselben Lage Grund dazu hätte, die Unparteilichkeit des Richters in Frage zu stellen", schreibt der Juraprofessor Martin SCHWAB und zitiert dabei die höchstrichterliche Rechtsprechung durch das Bundesverfassungsgericht.

Aber die höchstrichterliche Rechtsprechung ist das eine, die praktische Anwendung im konkreten Verfahren das andere. Und weil Richter - nach außen hin immer und grundsätzlich -  "unabhängig" agieren (können und dürfen), verleiht ihnen dies eine große Fülle an Durchsetzungsmacht. So gut wie niemand kann ihnen 'ans Leder' - richterliche Unabhängigkeit! Richterliche Willkür?

Lisa HASE wird das zu spüren bekommen.

Einen Monat später

Über eine "Befangenheit" entscheiden nicht die abgelehnten Richter, sondern deren (Kammer)Vertreter, darunter Richterin AHRENS, die sich noch häufiger mit dem Fall Lisa HASE beschäftigen wird. Sie erklären die "Besorgnis der Befangenheit" für "nicht begründet", lehnen den Antrag ab und rechtfertigen den Beschluss auf psychiatrische Begutachtung. Zitat:

„Es handelt sich mithin um ein prozessual zulässiges Vorgehen, das sich nicht außerhalb der Grenzen des Gesetzes bewegt. Dabei ist auch nicht entscheidend, ob die Kammer den Vortrag der Parteien in richtiger Weise als unstreitig oder streitig behandelt hat. Entscheidend ist, dass die Kammer lediglich nachvollziehbar darstellen muss,warum sie zu der Annahme kommt, dass eine Begutachtung erforderlich ist. Dies ist hier geschehen.“

In den von Lisa HASE vorgebrachten Argumenten, die ihre "Besorgnis der Befangenheit" geweckt haben (und die vermutlich jeder andere nachvollziehen würde), sehen die sogenannten Kammervertreter keine ausreichenden Gründe: Zum Beispiel, dass Lisa HASE "nicht ausreichend Gelegenheit gegeben worden sei, in der mündlichen Verhandlung vorzutragen."

Und etwas weiter schreiben die Vertretungsrichter:

"Die persönliche Anhörung der Klägerin diente nicht dazu, der Klägerin Gelegenheit zu geben, erschöpfend zu allen relevanten Fragen ... Stellung zu nehmen. Vielmehr erfolgt die Anhörung mit Rücksicht auf den tiefgreifenden Eingriff in die Persönlichkeitssphäre, die eine Begutachtung der Person mit sich bringt und soll letztlich gewährleisten, dass für die Entscheidung ... alle wesentlichen Erkenntnismöglichkeiten genutzt werden."

Bestätigen die Vertretungsrichter mit diesen Formulierungen etwa das, worum es in Wirklichkeit geht? Nämlich Lisa HASE's Gründe für das "Zahnarzthopping" genau nicht erfahren zu wollen? Und die Anhörung nur durchzuführen, weil sie juristisch unumgänglich ist? Und stattdessen darauf zu setzen, dass der auserkorene Gutachter die "Querulantin" bzw. die nicht prozessfähige Klägerin zur Strecke bringen wird?

Unabhängig davon: Dass derlei Befangenheitsanträge - von sehr seltenen Ausnahmen abgesehen - regelmäßig abgeschmettert werden, ist nichts Neues. Die Erklärung des Juristen Dr. Egon SCHNEIDER, der selbst einst Richter am OLG Köln gewesen war und ein Buch zur "Befangenheitsablehnung im Zivilprozess" verfasst hat, lautet so: "Kameraderie" (S. 6, 3. Auflage). Eine andere, umgangssprachliche Formulierung geht so: "Eine Krähe hackt der anderen nicht die Augen aus."

Lisa HASE legt sofort Beschwerde beim zuständigen OLG Braunschweig ein.

Ende März 2010 und danach

Von einem deutschen Gericht für 'verrückt', sprich "prozessunfähig" (weil nicht zurechnungsfähig) erklärt zu werden, ist nicht lustig.

Um der Gefahr zu entgehen, von ihren "gesetzlichen Richtern", die über ihre Klagen entscheiden sollen, mithilfe eines von ihnen ausgewählten psychiatrischen Sachverständigen der Geschäfts- und Prozessfähigkeit beraubt und möglicherweise einer amtlichen Betreuung unterstellt zu werden, wie dies der von den Richtern Gerhard von HUGO, Frank AMTHAUER und Doreen APORIUS auserwählte Gutachter RUTETZKI absehbar zu tun gedachte, kommt Lisa HASE diesem Vorhaben zuvor. Sie stellt selbst einen Antrag auf „Betreuung“ wegen eingeschränkter Geschäftsfähigkeit vor dem zuständigen Amtsgericht Göttingen. Im Rahmen eines Betreuungsverfahrens vor einem Amtsgericht hat sie die Möglichkeit, selbst einen Betreuer ihres Vertrauens zu benennen.

Das Amtsgericht lehnt die Prüfung des Antrags ab. Die beantragte Betreuung sei überflüssig, da Lisa HASE schon durch ihre Anwältinnen vor Gericht vertreten werde: „In dem Bereich, in dem sie eine Betreuung wünscht, ist sie allerdings bereits anwaltlich vertreten“.

Mai 2010

Um auf Nummer sicher zu gehen, legt HASE beim Landgericht Widerspruch ein. Dort, wo ihre beiden anderen Verfahren Nr. 1 (Klage gegen die UMG u.a.) und Klage Nr. 3 (Zahnarzt Nr. 12 et al) schmoren.

Dezember 2010

Das LG Göttingen lässt den Widerspruch gegen den ablehnenden Beschluss des Amtsgerichts prüfen. Im Rahmen dieser Prüfung werden HASE's persönliche Lebensverhältnisse von einem Sozialarbeiter inspiziert und ihr Geisteszustand von einer Psychiaterin des zuständigen Gesundheitsamtes begutachtet. Ergebnis: Die dafür zuständige Kammer des LG Göttingen unter ihren Richtern Dr. WINTGEN, HECKMANN und Richterin AHRENS, lehnt die rechtliche Betreuung für HASE ab und teilt mit, die psychiatrische Begutachtung und das Betreuungsverfahren hätten ergeben, dass HASE voll geschäfts- und prozessfähig sei.

Die Richter Dr. WINTGEN und Richterin AHRENS sind jene, die zuvor ihren Befangenheitsantrag abgelehnt hatten. Vermutlich waren sie von dem cleveren Vorgehen von Lisa HASE überrascht, aber sie konnten in diesem Fall wohl nicht anders.

1. Juli 2011

Strafanzeige

Inzwischen sind seit ihrer Anhörung, ob sie überhaupt "prozessfähig" sei, 1 1/2 Jahre vergangen. Eine Beweisaufnahme über das streitige Behandlungsgeschehen und über die Frage, ob die Patientenakten nachträglich verändert, sprich manipuliert wurden, hat bisher - und auch bis heute (Stand 2023) - nicht stattgefunden. Nicht einmal im Ansatz.

Verfahren in die Länge zu ziehen, ist bekanntermaßen ein probates Mittel, um Kläger mürbe zu machen. Insbesondere "Querulanten" (wie das inzwischen im Juristendeutsch heißt), wenn man sie schon nicht wegen Prozessunfähigkeit aus dem Verkehr ziehen kann. Irgendwann gehen normalen Menschen die psychischen Kräfte und dann auch die finanziellen Mittel aus. So ist denn eine Beweisaufnahme bzw. richterliche Tatsachenklärung auch nicht in Sicht.

Weil Lisa HASE sieht, dass die Patientenakten nicht das tatsächliche Geschehen enthalten und sie den Verdacht hat, die vorgelegten Dokumente könnten nachträglich, sprich vorsätzlich manipuliert worden sein, stellt sie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Göttingen gegen den Zahnarzt Nr. 12 und Zahnärztin Nr. 15  wegen des

  • Verdachts der Urkundenfälschung und
  • des versuchten Prozessbetrugs.

Juli 2011

Währenddessen weist das OLG Braunschweig unter seinem Präsidenten Honorarprofessor Karl-Helge HUPKA, den Richtern GROß und BRAND, die sofortige Beschwerde von Lisa HASE auf Richterablehnung zurück und rechtfertigt deren Beschluss einer Überprüfung ihrer Prozessfähigkeit.

Tenor der Begründung: Nur ein psychiatrischer Gutachter könne entscheiden, ob Anhaltspunkte vorliegen, an der  Geschäfts- und Prozessfähigkeit zu zweifeln, und ob die psychiatrische Begutachtung und der Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht gerechtfertigt und erforderlich sind.

In dem Beschluss heißt es:
"Die Klägerin mag die angeführten Anhaltspunkte als nicht ausreichend dafür ansehen, ihre Prozessfähigkeit einer Prüfung zu unterziehen , und aus ihrer Sicht gute Gründe für die Inanspruchnahme auffällig zahlreicher Zahnärzte sehen, ebenso für den Anwaltswechsel. Dass die Kammer dies anders sieht,  kann die Klägerin indes auch aus  ihrer Sicht bei vernünftiger Betrachtung nicht zum Anlass nehmen, die abgelehnten Richter für befangen zu halten.“

Konkret: Die von Lisa HASE vorgebrachten Argumente gegen ihre 'gesetzlichen Richter' würden eine "Besorgnis der Befangenheit" nicht rechtfertigen. Die hohen Richter sind sogar der Meinung:

"Weder Verfahrensverstöße noch sonstige Rechtsfehler eines Richters sind für sich betrachtet ein Ablehnungsgrund."

Dabei berufen sie sich auf die gängige Rechtsprechung, die irgendeine Art von Controlling oder Fehlerkultur in der deutschen Justiz nicht vorsieht. Anders formuliert: Die Unabhängigkeit von Richtern geht soweit, dass sogar "Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler" keinen Befangenheitsantrag begründen. Das geht nur, wenn einem Richter die "gesetzliche Grundlage" fehlt, wobei er aber selbst definieren kann, ob das zutrifft oder nicht.

Auch das wird Lisa HASE in Kürze erfahren.

September 2011

OStA Dr. Wilfried AHRENS, der für Lisa HASE's Anzeigen zuständig ist, stellt die Ermittlungsverfahren infolge der Strafanzeige gegen Zahnarzt Nr. 12 und seine Kollegin Zahnärztin Nr. 15 ein. In seiner Begründung heißt es u.a.:

  • Die Beschuldigten hätten den Vorwürfen schon im Zivilprozess "energisch widersprochen". Und:
  • „Ob es hier aber wirklich zu einer Manipulation mit strafrechtlicher Relevanz oder aber nur zu einer strafrechtlich nicht zu beanstandenden Korrektur oder ähnlichem gekommen ist, lässt sich nicht mehr weiter aufklären. Die Zweifel gehen hier zu Gunsten des Beschuldigten.“

Zeugen einvernommen, etwa die Zahnarzthelferinnen, die die Patientendokumentation(en) geschrieben haben (wollen), hat er nicht. Schlussendlich:

„Im Ergebnis war das Ermittlungsverfahren [gemeint: Zahnarzt Nr. 12] jedenfalls mangels hinreichenden Tatverdachtes einzustellen."

HASE bittet den leitenden Oberstaatsanwalt APEL, das Ermittlungsverfahren einem anderen Staatsanwalt zu übertragen und legt Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig ein.

OStA APEL wird der Bitte von HASE nicht nachkommen.

Und ebenso weist OStAin Dr. MÜNZER von der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig die Beschwerde von HASE gegen die Einstellung der Ermittlungen gegen Zahnarzt Nr. 12 und seine Mitarbeiterin/Kollegin als unbegründet zurück. Sie habe „keine Veranlassung gefunden, die Fortsetzung der Ermittlungen oder die Erhebung der öffentlichen Klage anzuordnen.“

Wir haben diese Vorgänge bzw. den Versuch von Lisa HASE, diesen zentralen Aspekt einer möglichen Manipulation, für die es eindeutige Indizien gibt, über diesen Weg zu klären, gesondert zusammengefasst: im Kapitel Staatsanwaltschaft Göttingen und Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig.

Die Richter wollen über diese Frage ja keinen Beweis erheben. Bis heute - Stand März 2023 - nicht.

10. Oktober 2012

"Dienstliche Stellungnahme" des Richters Gerhard von HUGO

Richter sind gehalten, wenn ein Antrag auf Befangenheit gegen sie gestellt wurde, im Rahmen einer "dienstlichen Äußerung" zu den vorgebrachten Vorhaltungen Stellung zu nehmen.

Der Vorsitzende Richter Gerhard von HUGO, hat die Kammer am LG Göttingen inzwischen verlassen. Er ist jetzt Direktor des Amtsgerichts Duderstadt.

Im Rahmen seiner „Dienstlichen Stellungnahme“ schreibt er dies:

„Nach bisherigen Erkenntnissen sprechen nach meinem Dafürhalten gewichtige Gründe dafür, dass jedenfalls in einem Verfahren von einem Arzt relevante Behandlungsunterlagen nachträglich verändert worden sind.“

Hätte er seine Einschätzung zur Authentizität der vorgelegten Patientenakten nicht bereits vorher äußern können? Etwa im Rahmen seiner richterlichen Unabhängigkeit? Oder macht er das jetzt nur deswegen, weil seine Kollegen weit weg sind? Und die ihn jetzt nicht mehr kritisieren können?

Wir fragen ihn. Keine Antwort, keine Reaktion.

Mai 2013

Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht

Wie schwer es noch immer für Lisa HASE ist – nach dem Verlust von inzwischen 11 Zähnen -  überhaupt noch Zahnärzte zu finden, zeigt das folgende Beispiel. Zahnärztin Nr. 23 hat sich bereit erklärt, die weitere Behandlung zu übernehmen. Sie gibt Lisa HASE einen Termin: am 30. Mai.

Kaum ist Lisa HASE da, wird sie von Zahnärztin Nr. 23 wieder weggeschickt. Begründung: Wegen der multimorbiden Problematik solle sie sich an der zahnärztlichen Uni-Klinik behandeln lassen. Da, wo vor Jahren alles angefangen hatte.

Offenbar gibt es wohl einen anderen Grund, den Lisa HASE aber erst sehr viel später erfahren wird. Zahnärztin Nr. 23 hatte zuvor, am 17. Mai einen Telefonanruf von Zahnarzt Nr. 22 erhalten. Zahnärztin Nr. 23 hat das Gespräch in der Patientenakte so notiert:

„Telef. Konsil Dr. …. Cave s.o.;  Ex war i.O“
Übersetzt: „Telefonisches Konsiliargespräch mit Dr. …. Vorsicht siehe oben. Die Extraktion war in Ordnung.“


Mit „s.o.“ ist das Deckblatt der Patientenkarte gemeint. Auf diesem steht:

„Cave: Hat schon 5 Zahnärzte verklagt!!!“

Nachträglich wurde dann das Wörtchen „angeblich“ davorgesetzt. Dies lässt sich - in der ersten Kopie (und natürlich im Original) - an der Schrift erkennen:

Währenddessen

Gutachter Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 am Werk

Inzwischen mehrere  Gutachter mit dem Fall von Lisa HASE beschäftigt:

  • Den ersten hat die Zahnärztekammer für das Gericht ausgesucht - im Rahmen des von Lisa HASE angestrengten Beweissicherungsverfahrens gegen die Zahnklinik des UMG. Seine Expertise ist wenig hilfreich, seine Beweisfotos sind verschwunden, als man sie braucht.
  • Gutachter Nr. 2 nimmt seinen Job offenbar nicht so ernst, er widerspricht sich.

Über die Arbeit der beiden ersten Gutachter und den der noch folgt, Gutachter Nr. 3, werden wir im Teil III der Chronologie berichten: Die Göttinger Landrichter und ihr Gutachter. Oder; wie man mit (überflüssigen) Gutachten die Beweisführung eines Klägers für immer unmöglich machen kann.

Obgleich jetzt

  • 7 Gutachten von zwei Gutachtern und
  • 9 Patientenakten vorliegen, an denen ganz offenbar 'gefingert' worden ist, und
  • insgesamt 44 Sachverhalte streitig in den beiden Prozessen sind,

beauftragen die Richter einen neuen Gutachter, der für beide Verfahren (Uniklinik u.a., Zahnärzt 12 et al) tätig werden soll: Gutachter Nr. 3, Prof. Dr. med. dent. Ralph G. LUTHARDT vom Universitätsklinikum Ulm, einen ausgewiesenen Fachmann. Er soll die von Lisa HASE gerügten Behandlungen werten. Unklar und umstritten ist, was im Jahr 2004 zuvor passiert ist: in der Zahnklinik, in der Praxis von Zahnarzt Nr. 12 und bei anderen Zahnärzten.

Das ist rechtlich - eigentlich - nicht zulässig. § 404a Abs 3 der ZPO schreibt vor, dass die Richter erst die streitigen Tatsachen klären müssen, bevor sie einen Sachverständigen beauftragen, die von den Richtern festgestellten Tatsachen zu bewerten.

Doch am Göttinger Landgericht herrscht "Göttinger Landrecht", wie das so heißt. Und Richter sind unabhängig. Ihre rechtliche Spielwiese ist groß. Und so setzen sie sich über gängige Vorschriften der Zivilprozessordnung einfach hinweg. Und wissen, dass ihnen 'niemand kann'.

Kleiner Exkurs

"Gutachten auf unvollständiger Tatsachengrundlage"

Eine Richterin am OLG Köln a.D. , Dr. Pia RUMLER-DETZEL - lange Jahre Vorsitzende der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein - hat viel zu Medizinrecht, sprich Haftungsfragen publiziert. In der Fachzeitschrift "Versicherungsrecht" von 1999, 28. Ausgabe, S. 1210, schreibt sie unter dem Titel "Anforderungen an ein ärztliches Gutachten aus der Sicht der Zivilgerichte" zu dem Problem dies:

„Einem Gutachten auf unvollständiger Tatsachengrundlage, bei dem vielleicht fehlende Sachverhaltsteile noch durch Vermutungen ersetzt werden, mangelt es nicht nur an Überzeugungskraft. Es zerstört häufig die Aufklärungsmöglichkeit des Falles endgültig, weil es meist im Gerichtsverfahren kaum mehr möglich ist, diese 'Vermutungsbrücken' wieder zu eliminieren und vor die 'Vermutung' zurückzugelangen.“

Die Göttinger Richter Gerhard von HUGO und David KÜTTLER sowie Richterin Carolin SCHNEIDEWIND (die Besetzung der Beisitzer hat noch vor dem Abgang von Gerhard von HUGO gewechselt) kümmert das wenig. Richterliche Unabhängigkeit! Richterliche Willkür?

Herbst 2014

Dienstaufsichtsbeschwerden und Petition

Inzwischen sind seit der "Dienstlichen Stellungnahme" des ehemaligen Kammervorsitzenden, Gerhard von HUGO, der nun "Direktor" des Duderstädter Amtsgerichts ist, zwei ganze Jahre vergangen. Seit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch Oberstaatsanwalt Dr. AHRENS sogar drei. Und seit Beginn des zweiten Verfahrens (Ende 2008) fast sechs.

Verschleppen von Prozessen ist ein probates Mittel, um Kläger mürbe zu machen, konkret: sie zu veranlassen, aufzugeben. Denn noch immer ist keine Beweisaufnahme bzw. Tatsachenfeststellung erfolgt. Eine Bereitschaft ihrer Zahnärzte und Richter, aus ihren Fehlern zu lernen, ist nicht zu erkennen.

Dies veranlasst Lisa HASE zwei Dienstaufsichtsbeschwerden zu stellen.

  • Die erste bei der Präsidentin der Uni Göttingen über Zahnarzt Nr. 1 und Zahnärztin Nr. 9 wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die ethischen und rechtlichen Pflichten des ärztlichen Berufs: Zahnarzt Nr. 1 und Zahnärztin Nr. 9, beide am Zahnklinikum, hatten sich – nachgewiesenermaßen – unter Verletzung der Schweigepflicht mit den Zahnärzten Nr. 12 und 16 über HASE ausgetauscht, woraufhin diese die dringend notwendige weitere Behandlung abgelehnt hatten.
  • Der Adressat der zweiten ist die niedersächsische Justizministerin Antje NIEWISCH-LENNARZ (GRÜNE) über die bisherigen Richter:innen Gerhard von HUGO, AMTHAUER, APORIUS, Dr. WINTGEN, AHRENS, Dr. WEINRICH vom LG Göttingen sowie über den Präsidenten des OLG, "Prof." (Honorarprofessor) Karl-Helge HUPKA, und dessen Kollegen GROß und BRAND.

Parallel dazu reicht Lisa HASE eine inhaltsgleiche Petition an die Abgeordneten im Niedersächsischen Landtag in Hannover ein. Sie will die Volksvertreter in die Pflicht nehmen: Sie mögen ihrer Aufgabe nachkommen, für "eine funktionierende Rechtspflege" zu sorgen. Und sie mögen der Justizministerin empfehlen, ihre Dienstaufsicht über die Richter wahrzunehmen, die ihre psychiatrische Begutachtung beschlossen und für rechtens erklärt haben.

Richter sind unabhängig, ihr rechtlicher Freiraum ist (fast) unendlich. Eine Fachaufsicht gibt es nicht. Nur eine Dienstaufsicht. Aber die steht eigentlich nur auf dem Papier. Hierzulande getraut sich niemand, Richter selbst in krassen Fällen zur Verantwortung zu ziehen. Obwohl es - eigentlich - vorgesehen ist, wie es der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof Herbert ARNDT in einem Beitrag "Grenzen der Dienstaufsicht über Richter" für die Deutsche Richterzeitung 1974 zu Papier brachte: "Die sachliche Unabhängigkeit des Richters verbietet jede Einflussnahme auf schwebende oder zukünftige Verfahren, verbietet aber nicht die Auswertung einer rechtskräftig entschiedenen Sache durch die Dienstaufsicht – insbesondere auf Beschwerde einer Partei – für die Prüfung, ob eine schuldhafte Pflichtverletzung des Richters begangen und irgendwie zu ahnden ist.“

Anfang 2015 - 7. bzw. 11. Jahr seit Prozessbeginn

Antworten

Lisa HASE erhält Post: die Stellungnahmen zu den Dienstaufsichtsbeschwerden der Präsidenten

Zu den Vorhaltungen,

  • dass und warum die gerügten Entscheidungen der Richter willkürlich und offenkundig unrichtig seien, den Verdacht der Rechtsbeugung und des Rechtsbruchs begründen und
  • eine Prüfung durch die Dienstaufsicht zulässig und erforderlich machen würden,

nimmt keiner der Präsidenten Stellung. Sie verweisen auf ihre richterliche Unabhängigkeit.

Mit der kann man alles abwiegeln. Bzw. alles begründen.

Und so wird es weitergehen

Wenn wir zu diesem Zeitpunkt Lisa HASE's medizinische Odyssee ins Jahr 2000 datieren, als im Zahnklinikum der Uni Göttingen Zahnarzt Nr. 6 zugange war, befinden wir uns bereits im 16. Jahr ihrer gesamten Odyssee. Immerhin hat sie verhindern können, dem Gutachter RUTETZKI in die Hände zu fallen.

Die ersten Richter sind schon lange nicht mehr dabei. Einige haben die Karriereleiter erklommen. Der ehemalige Vorsitzende Gerhard von HUGO ist inzwischen 'Chef' ("Direktor") des AG Duderstadt. Richter Alexander WIEMERSLAGE inzwischen Abteilungsleiter (Abt. 1) im niedersächsischen Justizministerium. Später wird er Vorsitzender einer Kammer am OLG Braunschweig werden. Richter Frank AMTHAUER ist bereits zum Vorsitzenden einer eigenen Kammer am LG aufgestiegen, Richterin Doreen APORIUS wird bald Vorsitzende am LG Braunschweig.

Lisa HASE's neuer Vorsitzender Richter ist jetzt, im Jahr 2015, David KÜTTLER, der bisher Beisitzender war. Er wird die nächsten sechs Jahre den Gang der Dinge bestimmen. Zählt man die Richter des OLG Braunschweig mit, so waren bisher an die 30 Richter mit dem Fall befasst. 9 davon allein im Zusammenhang mit ihrer Überprüfung der "Prozessfähigkeit". Soweit zur Rechtspflege und Prozessökonomie in Niedersachsen.

Lisa HASE bleibt mit ihren Problemen allein. Und wartet auf die Beweisaufnahme, die die sog. Anschlusstatsachen für Gutachter Nr. 3 festlegen soll.

Wie es weitergeht und warum auch im Jahr 2022, also im Jahr 18 bzw. 14, keine Beweisaufnahme über die streitigen Anknüpfungstatsachen in Sicht ist, die Kostenrisiken für Lisa HASE aber die 100.000 Euro-Grenze zu Überschreiten drohen, dokumentieren wir im nächsten Teil III: Die Göttinger Landrichter und ihr Gutachter. Oder; wie man mit (überflüssigen) Gutachten die Beweisführung eines Klägers für immer unmöglich machen kann. Dort ist beschrieben, wie Richter mit Hilfe von Gutachtern unliebsame Klägerparteien ausbremsen können - bis ihnen die Luft ausgeht.

Ausbremsen und Verschleppen insbesondere durch Richter David KÜTTLER.

(JL)