Tricks, Methoden und Strategien in der Arbeitsmedizin

Man kann bei den Vorgehensweisen der Branche Arbeitsmedizin 4 Phasen beobachten, wenn es darum geht, die Gefährlichkeit (toxische Eigenschaften) von giftigen Stoffen oder Chemikalien zu kaschieren und gesundheitliche Problemsituationen an Arbeitsplätzen möglichst lange unangefochten zu belassen, weil alles andere Geld kosten würde. Die Arbeitsmedizin agiert damit – juristisch gesprochen - als „Erfüllungsgehilfin“ wirtschaftlicher Interessen. Ein modernerer Begriff dafür hieße „Handlanger“. Ausnahmen, die die Regel bestätigen: einige wenige medizinische Wissenschaftler, denen es um das Wohl der (arbeitenden) Menschen geht und die man an wenigen Fingern zweier Hände Hand abzählen kann.

Dieser arbeitsmedizinische Mainstream lässt sich an vielen Beispielen belegen. 

Asbest

Bei diesem Mineral, das wegen seiner „Wunder“-Eigenschaften bereits vor 1900 im industriellen Einsatz war, hat es über 90 Jahre gedauert, bis der krebserzeugende Stoff in Deutschland 1995 gänzlich verboten wurde. EU-weit dauerte es etwas länger: bis zum Jahr 2005, also 105 Jahre. Das betraf mehrere Generationen von berufstätigen Menschen, prägte das Schicksal von Hundertausenden Familien. Die Asbestindustrie ist weltweit tätig und ist immer noch eine (riesen)große Branche.

In den westlichen Industrieländern ist die Asbestproduktion (Braunasbest, Blauasbest, Weißasbest) weitgehend tot – sie hat sich in die osteuropäischen Staaten und die Schwellenländer verlagert. Trotzdem findet sich hierzulande „Asbest“ in unendlich vielen Sekundärprodukten noch heute: in Bremsbelägen von KFZs, Schiffen, Heizungsummantelungen, teilweise sogar in Wohnungen. Asbest war ein wirtschaftlicher Machtfaktor. Politik und Gewerkschaften hatten sich Jahrzehnte lang nicht getraut (bzw. gewollt), dagegen anzugehen. Noch 1980 hatte der IG-Metaller und Bundesarbeitsminister für Arbeit, Herbert EHRENBERG, SPD, klar geäußert: „Ich halte ein generelles Verbot von Asbest wegen der damit verbundenen Gefährdung von Arbeitsplätzen nicht für vertretbar.“ Von einer „Gefährdung“ der Gesundheit war keine Rede.

Noch heute laufen über das Problem das tödliche Mineral eine wissenschaftliche Kontroverse und juristische Auseinandersetzungen vor den Sozialgerichten, deren Ergebnis darin besteht, dass asbestbedingte Berufskrankheiten nur in 20% der beantragten Fälle anerkannt werden. Beim schlimmsten aller asbestverursachten Krebse, dem Mesotheliomkrebs, sind es 8%.

Die weltweite Pandemie von Asbest und den mühsamen Kampf gegen den tödlichen Stoff haben wir ausführlich rekonstruiert unter www.ansTageslicht.de/Asbest. Dieses Kapitel wird erst im Sommer online gehen.

Holzschutzmittel PCP und Dioxin

Bei Pentachlorphenol (PCP), einem Ausgangsstoff für Dioxine, ging es bis zum Verbot etwas schneller. 1956 hatte Prof. Dr. Wilhelm SANDERMANN,  Leiter des „Instituts für Holzchemie und Technologie des Holzes“ in Hamburg, einer renommierten Fachinstitution, im Zusammenhang bei „Arbeiten mit PCP“ den Stoff „2,3,7,8-Tetrachlordibenzo-p-dioxin“, kurz: Dioxin, entdeckt und festgestellt, dass es „ungemein giftig“ war. Veröffentlichen darüber, also etwa Industrie oder Verbraucher vor PCP, z. B. in den Endprodukten wie  Holzschutzmittel zu warnen, durfte er nicht. Der zuständige Bundesminister f. Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Heinrich LÜBKE, CDU (später Bundespräsident), hatte es verboten.

SANDERMANN hatte sich daran gehalten. Er wurde nicht zum Whistleblower, hatte keinen Mumm. Erst 1984, als der verbeamtete Hochschullehrer pensioniert war, packte er aus und beschrieb die „Entdeckungsgeschichte“ des Dioxin in der Zeitschrift „Naturwissenschaftliche Rundschau“. Da war das „Sevesogift“ längst in aller Munde, jeder wusste um das Supergift.

Weil zu dieser Zeit

  • ein in der Wissenschaft bekannter Biochemiker (Fachgebiet: Enzymologie) wegen gesundheitlicher Schädigungen einen Zivilprozess gegen die PCP-produzierende Firma Sadolin führte, die er auf Produkthaftung verklagt und in erster Instanz vor dem LG München gerade obsiegt hatte (vor dem OLG hatte er dann später endgültig verloren) und weil zeitgleich
  • in der Hansestadt Hamburg der zu dieser Zeit bundesweit unangefochten führende Arbeitsmediziner Prof. Dr. Gerhard LEHNERT nach dem Dioxin-Unfall im Hamburger Zweigwerk des Pharma-Unternehmen Boehringer-Ingelheim zur Schädlichkeit von Dioxin schriftlich in dem Fachblatt „Arbeitsmedizin – Sozialmedizin – Präventivmedizin (heute: ASU) den Berufsgenossenschaften die Steilvorlage lieferte, dass „der definitive positive Schluß auf eine Humankanzerogenität von 2,3,7,8-TCCD wissenschaftlich nicht gezogen werden kann“, dagegen aber ein wissenschaftlicher wie öffentlicher Sturm der Kritik entstanden war,

entschloss sich 1989 der amtierende Umweltminister Klaus TÖPFER, CDU und erst seit zwei Jahren im Amt, zu einer Pentachlorphenol-Verbotsverordnung (PCP-V), heute: ChemVerbotsV. PCP wurde schlicht und ergreifend verboten.

TÖPFER ist heute u.a. für die UN in Sache Umwelt und Nachhaltigkeit unterwegs. Auf den Arbeitsmediziner LEHNERT, der bei Betroffenen „Professor Ablehnert“ genannt wurde, gehen wir hier noch später en Detail ein. Zusammengefasst: Zwischen der ersten Erkenntnis bis zum Verbot dauerte es ‚nur“ drei Jahrzehnte, genau: 32 Jahre.

Die Geschichte des Holzschutzmittelsyndroms bzw. von Pentachlorphenol und die Folgen sind beschrieben unter www.ansTageslicht.de/Holzschutzmittel. Sie ist zugleich die Geschichte eines engagierten Staatsanwalts, der dem Chemiekonzern BAYER, vielen renommierten Wissenschaftlern und Gutachtern sowie seinem eigenen Chef, dem Generalstaatsanwalt in Frankfurt/Main, die Stirn geboten hatte.

Die Tricks und Machenschaften der Dioxinfabrikanten, die u.a. auch das „Agent Organge“-Gift für dem Vietnamkrieg geliefert hatten, ist rekonstruiert unter www.ansTageslicht.de/Dioxin. Dort ist auch das (verhängnisvolle) Wirken des mächtigsten Mannes der bundesdeutschen Arbeitsmedizin, Prof. Dr. med. Gerhard LEHNERT, und sein Einsatz für die Dioxin-Industrie dokumentiert.  Im Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL, Ausgabe 29 des Jahres 2000, stand über den renommierten „Experten für Unbedenklichkeit“ das zu lesen:

„Der Vorsitzende der 10. Kammer des Sozialgerichts Augsburg meinte im vergangenen Jahr, es sei belanglos, dass Lehnert in der Öffentlichkeit als "Fälscher ohne Rest von Moral und Gewissen" bezeichnet worden sei, und beauftragte den umstrittenen Wissenschaftler, darüber zu befinden, ob Quecksilber im menschlichen Körper bedenklich sei.“

Beispiel Kontaminierte Kabinenluft in Flugzeugen (aerotoxisches Syndrom)

Betrachtet man die Wahrnehmungs- und Akzeptanzgeschichte des sog. Aerotoxischen Syndroms, also die potenziellen Folgen kontaminierter Kabinenluft in Flugzeugen für Menschen (Piloten, Crew, Vielflieger), die genetisch veranlagt positiv auf sogenannte Fume Events reagieren, wenn in geballter Ladung unterschiedliche Giftstoffe durch die über das Triebwerk (Turbine) abgezapfte Luft in die Klimaanlage strömen, so lässt sich dies – kurz gesagt – so rekonstruieren: 1958 hatte der Würzburger Toxikologe, Prof. Dr. Dietrich HENSCHLER, in der Klinischen Wochenschrift seine Forschungsergebnisse unter dem Titel Die Trikresylphosphatvergiftung veröffentlicht.  Tricresylphosphat (TCP) ist ein (unverzichtbares) Additiv in Triebwerksölen. Zugleich Ausgangsstoff für ein Nervengift.

Das Problem wurde zunächst nur in Fachkreisen diskutiert: der US Air-Force, die sich Sorgen um ihre Piloten machte; bei einigen Flugzeugherstellern, insbesondere bei der British Aerospace, die den Flugzeugtyp BAe 146 produziert, des sich als besonders anfällig für Fume Events und vergiftete Kabinenluft erwies.

Ende der 90er Jahre konstituierte sich dann in Australien ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss  - in Australien war die BAe 146 flächendeckend  im Einsatz. Zeitgleich gaben drei Wissenschaftler aus den USA, Frankreich und Australien, die diesem Phänomen auf den Grund gehen wollten, den gesundheitlichen Auswirkungen einen Namen, die vielfach unspezifisch vielschichtig auftreten, wie das recht häufig bei beruflich bedingten Schädigungen vorkommt, insbesondere, wenn sich die Wirkung mehrerer Stoffe potenziert: aerotoxisches Syndrom (LINK auf Aufsatz als PDF!).

Obwohl das Problem nun einen Namen hatte, in Australien politisch ein ersten Schritt zur Aufklärung gemacht worden war und hinter den Kulissen der Flugzeughersteller British Aerospace australischen Fluggesellschaften einen Schadensausgleich für Haftungsprozesse bezahlt hatte (verbunden mit einer Verschwiegenheitsklausel (die sich hier nachlesen lässt), versuchte die Luftverkehrswirtschaft, insbesondere die Hersteller und die Airlines, die potenziellen Probleme abzustreiten.  Obwohl sie es besser wussten. Aber nach außen hin nicht zugaben.

Seit 2008, nachdem in Deutschland mehrere TV-Berichte des Journalisten und Filmemachers Tim van BEVEREN v.a. im WDR das Problem öffentlich angeprangert hatten (mehr unter www.timvanbeveren.de), schaltete das Luftfahrtbusiness - so wie das bei Asbest, PCP und Dioxin der Fall war - eine andere Gangart ein: Seither geht es bis heute darum, die Folgen zu verharmlosen und allgemein Verunsicherung zu schaffen.

Dies ist Stufe Drei des Methoden- und Strategienbündels, derer sich die Unternehmen bedienen und dazu bevorzugt die Arbeitsmedizin einsetzen. Das Stichwort lautet hier „Kasuistik“. Gemeint: den Zusammenhang zwischen den gesundheitlichen Folgen bei betroffenen Piloten und Flugbegleitern und den ganz offensichtlich auslösenden „Fume Events“ flächendeckend anzuzweifeln (mehr unter Wer, wie, was warum? Wer nicht forscht, bleibt dumm. "Kasuistik" beim Aerotoxischen Syndrom): als „wissenschaftlich nicht erwiesen“.

So sind nun seit 1958 anno 2018 glatte 60 Jahre vergangen:

Was sich in diesen über 60 Jahren getan bzw. nicht getan hat, ist bei uns in etwas anderem Zusammenhang ausführlich dokumentiert unter www.ansTageslicht.de/Kabinenluft. Welche Rolle inzwischen die Arbeitsmedizin und die Gesetzliche Unfallversicherung dabei übernimmt, ist hier in mehreren Kapitel dargestellt:

Vergleicht man die Abläufe bei Asbest, PCP und Dioxin, anderen Gefahrstoffen wie Blei, Quecksilber oder Benzol oder eben auch beim Thema der kontaminierten Kabinenluft, so kann man viele Parallelen und Gemeinsamkeiten feststellen. Es ist ein mehr oder weniger einheitliches und für die Verursacher politisch lange Zeit erfolgreiches Muster an Tricks, Methoden und Strategien.

Und so sieht das – bisher bewährte – Instrumentenbündel aus. Wir geben es wieder als (nicht intendierte) Handlungsanweisung jener, die davon profitieren und sich dazu der Arbeitsmedizin bedienen. 

Die vier Stufen erfolgreicher Abwehr aus der Sicht der Industrie

Stufe Eins:

Kritik und Warnungen von Kritikern nicht zur Kenntnis nehmen. Sie einfach übergehen. Kritiker auflaufen, sprich ins Leere laufen lassen. Als Unternehmen verfügt man über mehr Ressourcen als die Gegenseite

Stufe Zwei:

Wenn das nicht mehr geht, weil Kritiker hier und da Gehör finden, dann lautet die Regel: alles abstreiten, was sie vorbringen. Irgendwann geht den Kritikern ohne nennenswerten finanziellen Rückhalt die Luft aus

Stufe Drei:

Wenn Stufe zwei nicht mehr funktioniert, weil inzwischen sensibilisierte (Teil)Öffentlichkeiten irgendwann plausible Argumente hören wollen, dann beginnt die entscheidende Phase, in der man sich einer breiten Palette diverser und subtiler Mittel bedienen muss. Das entscheidende Ziel dabei: Zweifel säen und Verunsicherung schaffen – beispielsweise durch Gegengutachten, Verharmlosung der Folgen und vieler anderer Tricks

Stufe Vier:

Wenn letztlich alles, was in den Phasen Nummer Eins bis Drei erfolgreich war, aber jetzt nicht mehr oder nur noch bedingt funktioniert, dann geht es darum, potenzielle Entschädigungsansprüche möglichst lange abzuwehren. Bzw. zeitlich in die Länge zu ziehen. Das gelingt am besten mit „bewährten“ Gutachtern.

Für die ist es ein wissenschaftliches Heimspiel, indem sie alles, was zum Vortrag nicht passt,

  • ausblenden, sprich weglassen
  • eigene anderslautende Erkenntnisse zurückhalten (und nicht publizieren)
  • nicht genehmes, was man dennoch benennen muss, inhaltlich abschwächen
  • Zitate, wenn hilfreich, erfinden
  • nur das anführen, was für die eigene Argumentation genehm ist, also lückenhaft zitieren
  • oder gleich das Gegenteil von dem rapportieren, was in anderen Originalquellen und Studien steht.

Letztere Masche beispielsweise, das Gegenteil von dem zu verbreiten, was andere wirklich herausgefunden hatten,  wurde – zunächst erfolgreich – im „Merkblatt zur Berufskrankheit Nr. 1317“ („Malerkrankheit“) an alle Ärzte kommuniziert, die u.a. Krankheiten melden müssen, wenn diese beruflich verursacht sind: ein „Fortschreiten der Krankheit“ spricht dagegen, hieß es da. Erst nach über 7 Jahren war die Fälschung aufgeflogen. Der Autor: Prof. Dr. med. Johannes KONIETZKO, Chef der Arbeitsmedizin an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (mehr unter Organisierte Falschdarstellung“. Organisierte Kriminalität?)

Kurz gesagt geht es in Phase 4 darum, jene Betroffenen, die sich auf die kritischen und/oder vorsichtig argumentierenden Warner – mit ihren Entschädigungsansprüchen berufen,

  • entweder finanziell auszutrocknen, indem man alle Verfahren in die Länge zieht
  • oder gleich auf die biologische Lösung zu setzen.

Offenbar egal, mit welchen Mitteln.

Die Bedeutung der Arbeitsmedizin

Die Arbeitsmedizin kommt spätestens ab Phase Drei zum Einsatz – zum Beispiel durch gezielte Forschung, deren Fokus sich auf das konzentriert, was aus den vielen möglichen Fragestellungen - dem Auftraggeber beispielsweise - als nützlich erscheint. In Phase Vier wird die Arbeitsmedizin zum unverzichtbaren Gehilfen – insbesondere in der Funktion „wissenschaftlicher Begutachtung“ – entweder beauftragt durch die Gesetzliche Unfallversicherung selbst oder den Sozialgerichten.

Diese unheilige Allianz zwischen Gesetzlicher Unfallversicherung und Arbeitsmedizin, die als Auftragnehmer regelmäßig eine inhaltliche Symbiose mit ihrem Auftraggeber verkörpert, haben wir unter Das Schattenreich der Arbeitsmedizin enthüllt.

Da ist es auch nicht wirklich überraschend, wenn ein- und derselbe Gutachter mal so, mal anders begutachtet. Je nachdem. Ein Beispiel findet sich im Kapitel 1 Gutachter – 2 Meinungen“: Prof. Dr. med. Stephan LETZEL. LETZEL ist der heutige Chef der Arbeitsmedizin an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Und zugleich Vizepräsident des einflussreichen Berufsverbands, der „Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin (DGAUM)“. 

Forschungsdesign und Wissenschaftsmethoden in der bundesdeutschen Arbeitsmedizin

In anderen Ländern weit verbreitet und weitgehend Standard, in Deutschland eher selten: epidemiologische Studien.

Das sind Untersuchungen, die 

  • langfristig angelegt sind
  • mit großen Fallzahlen arbeiten
  • und niemanden auslassen sowie
  • alles mit adäquaten Kontrollgruppen vergleichen.

Das Ziel: evidenzbasierte Aussagen z.B. über die potenzielle Gefährdung durch Gefahrstoffe oder die Risiken von Krankheiten zu erhalten.

Die deutsche Arbeitsmedizin bedient sich gerne an sog. Querschnittsstudien. Da geht man einfach z.B. in einen Betrieb hinein, schaut, wer gerade da ist, und die werden dann untersucht. Jene, die längst ausgeschieden sind, weil z.B. berufsunfähig geworden, oder jene die gerade krank oder auch nur im Urlaub sind, werden nicht berücksichtigt. Vorteil: Die absolute Zahl an Erkrankten sinkt, ebenso der prozentuale Anteil an der (potenziell) kleineren Gesamtgruppe. 

Je kleiner dann ohnehin die ausgewählte Untersuchungsgruppe ausgwählt wird, umso geringer die Wahrscheinlichkeit, dass man irgendetwas finden kann, was sonst - bei einer größeren untersuchten Fallgruppe - anders ausfallen könnte. Beispielsweise Hinweise auf kausale Zusammenhänge.

Einfaches Rechenbeispiel:

  • 1 entdeckter Kranker bezogen auf die Gesamtgruppe von 10 entspricht 10%.

Werden 2 dazugezählt, die nicht mehr im Betrieb sind, weil dort arbeitsunfähig geworden, erhöht sich die Gesamtgruppe auf 13:

  • 3 Berufskranke bezogen auf 13 entspricht jetzt 23%.

Weil bestimmte Gesundheitsprobleme bzw. Krankheiten eine lange Latenzzeit haben (können), ist es umso wichtiger, Untersuchungen a) langfristig anzulegen und b) darauf zu achten, dass alle, die davon betroffen sein könnten, auch in die zu untersuchenden Fallgruppen aufgenommen werden.

Soweit die Theorie.

In der Praxis der deutschen Arbeitsmedizin wird das vielfach anders gehandhabt. Paradebeispiel ist das, was an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) am Institut für Arbeitsmedizin gemacht wurde und immer noch praktiziert wird.

Dort wird fleißig im Auftrag von Airlines, Flugzeugherstellern (Airbus) und Luftfahrtaufsichtsbehörden (EASA) geforscht. Im Mittelpunkt dieser Forschung: Wolfgang ROSENBERGER. Er vertritt dieses Forschungsfeld landauf, landab in Vorträgen, sitzt in einschlägigen Kommissionen und publiziert in arbeitsmedizinischen Journalen. Er vertritt die Erlanger VALENTIN-Schule sozusagen in vierter Generation. Auch wenn er nur Laborleiter ist.

Nur zwei seiner Arbeiten seien hier skizziert. Eine detailliertere Analyse führen wir an anderer Stelle durch: Wer, wie, was, warum? Wer nicht forscht, bleibt dumm. "Kasuistik" beim Aerotoxischen Syndrom.

  • Forschungsarbeit Nr. 1:
    Thema: "Exposition und Belastung von Flugpersonal durch Tricresylphosphat". Betrachtete Gruppengröße: 6 (in Worten: sechs) Piloten. Nachzulesen im Tagungsband der DGAUM 2010 (S. 652-654).
  • Forschungsarbeit Nr. 2:
    "Untersuchungen zum Vorkommen von Mono- und Diortho-Trikresylphosphaten (TKP) in der Innenraumluft von Flugzeugen". Testsample: 117 Luftproben aus 30 Flügen.
    Das Britische "Committee on Toxicity" geht seit rund 10 Jahren davon aus, dass 1 Fume-Event-Vorfall im Durchschnitt auf 2.000 Flügen vorkommt. 

Dass man da auf die Idee kommen kann, mit derlei Ergebnissen die wissenschaftliche Diskussion ernsthaft voranbringen zu können, das kann offenbar nur Glaube in der deutschen Arbeitsmedizin sein. Dort lautet die Formel: Massenproduktion - mit schnell zusammengestellten kleinen Fallgruppen und dafür vielen Publikationen am laufenden Meter.

Alles fester Bestandteil der hier beschriebenen Tricks, Methoden und Strategien. 


Hinweis:

DiesenText können Sie direkt aufrufen und verlinken unter www.ansTageslicht.de/Tricks.

(JL)

Der Text, den Sie hier lesen, gehört zum Themenkomplex

Krank durch Arbeit.

Weitere Bestandteile sind diese Themenschwerpunkte:

Ebenso dazugehörig, aber an anderer Stelle bei uns platziert:

Alle diese Themenschwerpunkte bestehen aus mehreren (ausführlichen) Texten, die wir "Kapitel" nennen. Den gesamten Themenkomplex im Überblick können Sie direkt aufrufen und verlinken unter www.ansTageslicht.de/krankdurcharbeit.