Aerotoxisches Logbuch: Was sich tut und was sich nicht tut - bei "Fume Events" und bei der Gesetzlichen Unfallversicherung im Zusammenhang mit Berufskrankheiten

Als "Aerotoxisches Logbuch" hat es 2017 angefangen. Jetzt haben wir es erweitert. Nicht nur um "Fume Events" geht es jetzt hier, sondern um Berufskrankheiten ganz grundsätzlich, für die - eigentlich die "Gesetzliche Unfallversicherung" (GUV) zuständig ist. Aber wie das so ist bei Versicherungen: Die Beträge nehmen sie gerne, zahlen wollen sie aber nur ungern.

Wir erweitern das Logbuch, das wir als Blog führen, deshalb, weil wir den misslichen Umstand, dass Menschen, deren Arbeitsplatz das Flugzeug ist und die in ein Fume Event geraten und deshalb arbeitsunfähig, aber nicht entschädigt werden, ganz grundsätzlich angehen müssen. Also an den Wurzeln packen müssen. Aus diesem Grund werden wir ab September 2023 auch Vorgänge und Ereignisse hier listen, die nicht nur fliegendes Personal betreffen.

Zum Themenfeld Fume-Event finden Sie viele Texte (die wir "Kapitel" nennen), zentral aufrufbar unter

Das Problemfeld Berufskrankheit lässt sich zentral erschließen unter

Informationen über Gutachter bzw. "Schlecht"-Achter unter

Einige unserer Texte ("Kapitel") zu Fume Events  gibt es auch in englischer Sprache:

Dieser Blog, den wir nach wie vor als Aerotoxisches Logbuch führen werden, aber eben in etwas erweiterter Form, lässt sich mit diesem kurzen (Perma)Link direkt aufrufen und verlinken:

16. April 2019

Aerotoxisches Syndrom in Belgien

Vor zwei Jahren hatten die belgische Gewerkschaft und die Pilotengewerkschaft BECA damit begonnen, Mitarbeiter, insbesondere Piloten und Kabinenpersonal für das bis heute ungelöste und nicht angegangene Problem der Folgen von potenziell kontaminierter Kabinenluft zu sensibilisieren und Aufklärungsarbeit zu leisten.

Nun sind erste Ergebnisse bekannt vorgestellt worden. Der belgische Neuropsychologe Dr. Daniel DUMALIN, der 40 Betroffene aus dem Airline-Business behandelt und untersucht, hat in seinen ersten Auswertungen von Krankheitsbildern sogenannte Läsionen, sprich Polytraumata von Betroffenen in jenen Bereichen gefunden, die die kognitiven Prozesse beim Menschen steuern. "Das verursacht Konzentrationsprobleme, Gedächtnisprobleme oder Überempfindlichkeit gegenüber Reizen. Und die Nachwirkungen sind dauerhaft," so DUMALIN.

Und DUMALIN vergleicht die aktuelle Situation mit der von Asbest und Tabak: "Erst als die wissenschaftlichen Beweise alarmierend wurden, begannen sich die Dinge zu bewegen."

Aber es hatte dann bei Asbest dennoch (sehr) lange gedauert, bis sich die Politik aufraffen konnte, etwas zu tun. So haben wir es erst kürzlich rekonstruiert unter www.ansTageslicht.de/Asbestkrimi.

Die Politik ist die einzige Institution, die etwas tun könnte. Steht in Deutschland aber unter starkem Einfluss der mächtigen Luftfahrtbranche (Airbus, Lufthansa u.a.). Die Branche selbst versucht das Problem auszusitzen bzw. im Einzelfall mit einem finanziellen Vergleich inklusive Schweigeklausel zu lösen. Druck seitens der Passagiere entsteht nicht, weil niemand auf den Gedanken kommt, wenn sich Symptome erst nach einem Flug zeigen, dies mit seinem Flug in Verbindung zu bringen. So befindet sich das Problem in einer Kommunikationsfalle: 'Es kommt einfach nicht hoch' - wie man so sagt.

Unabhängig davon: Die belgischen Forscher sind weiter am Arbeiten. Wer an den Studien teilnehmen möchte, melde sich bitte bei aerotoxbrain[at]proximus.be.

9. November 2018

Wie jetzt bekannt wurde, hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages eine Zusammenstellung zur Frage gemacht:

"Welche rechtlichen Vorgaben müssten in Deutschland oder auf der Ebene der Europäischen Union konkret geändert werden, um Betreiber und/oder Hersteller ziviler Passagierflugzeuge zum Einbau entsprechender Filteranlagen zu verpflichten?"

Dazu haben sich 2 Institutionen geäußert.

1) Das Bundesverkehrsministerium verweist auf die Zuständigkeit der EASA und merkt an, dass die BFU Kenntnisse darüber habe, "dass auch bei Fluggesellschaften, die bereits jetzt Filter im Einsatz haben, Fume Events mit den üblichen Erscheinungsmerkmalen auftreten." Eine genaue Quelle gibt das BMVI allerdings nicht an.

2) Die ausführlichste Stellungnahme stammt von der Vereinigung Cockpit ( S. 5 und 6): VC weist darauf hin, dass es bereits ausreichende EU-Vorschriften gibt, nämlich die EU-Richtlinien 98/24/EG und 89/391/EWG "zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Stoffe bei der Arbeit." 

In allen Branchen (Chemieindustrie, Gefahrgüter, Lärmschutz) würden die umgesetzt, weil auch mit Bußgeldern geahndet. Nur nicht in der Luftfahrt.

Es müssten also keine gesetzlichen Regelungen geändert oder neu aufgesetzt werden. Es müssten nur bestehende Vorschriften eingehalten werden. Doch: "Weder die Zulassungsbehörden prüfen auf die Einhaltung, noch die Überwachungsbehörden sehen sich in der Pflicht", so die VC.

Hier sind die Dokumente

14. Juli 17

Demonstrationen für "Giftfreie Atemluft in Flugzeugen"

An diesem Tag werden zeitgleich in Frankfurt/M und München Demonstrationen der Gewerkschaft ver.di stattfinden: jeweils an 14:30

  • am Frankfurter Flughafen, Halle A
  • am Münchner Flughafen am MAC-Gebäude (Munic Airport Center) zwischen T1 und T2

Jetzt hat auch die große ver.di erkannt, dass es hier ein größeres ungelöstes Problem gibt.

27. März 17

Kabinengewerkschaft UfO veranstaltet eine Demo gegen kontaminierte Kabinenluft

Ort des geplanten Geschehens: am Flughafen Frankfurt/Main - dem deutschen Flughafen. Eine weitere Demonstration ist für den 28. April angesetzt. Ziele: Es muss sich etwas bewegen. Z.B. Einbau von besseren Filtern, Einrichtung eines Entschädigungsfonds für jene, bei denen die Fume Event-Vorfälle und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen nicht von der BG Verkehr als Berufsunfall anerkannt werden. Und vor allem: bessere Studien und mehr Forschung. Bislang dominieren vor allem industrienahe Untersuchungen, denen man nicht das Prädikat "unabhängig" verleihen kann. Mehr