Aerotoxisches Logbuch: Was sich tut und was sich nicht tut - bei "Fume Events" und bei der Gesetzlichen Unfallversicherung im Zusammenhang mit Berufskrankheiten

Als "Aerotoxisches Logbuch" hat es 2017 angefangen. Jetzt haben wir es erweitert. Nicht nur um "Fume Events" geht es jetzt hier, sondern um Berufskrankheiten ganz grundsätzlich, für die - eigentlich die "Gesetzliche Unfallversicherung" (GUV) zuständig ist. Aber wie das so ist bei Versicherungen: Die Beträge nehmen sie gerne, zahlen wollen sie aber nur ungern.

Wir erweitern das Logbuch, das wir als Blog führen, deshalb, weil wir den misslichen Umstand, dass Menschen, deren Arbeitsplatz das Flugzeug ist und die in ein Fume Event geraten und deshalb arbeitsunfähig, aber nicht entschädigt werden, ganz grundsätzlich angehen müssen. Also an den Wurzeln packen müssen. Aus diesem Grund werden wir ab September 2023 auch Vorgänge und Ereignisse hier listen, die nicht nur fliegendes Personal betreffen.

Zum Themenfeld Fume-Event finden Sie viele Texte (die wir "Kapitel" nennen), zentral aufrufbar unter

Das Problemfeld Berufskrankheit lässt sich zentral erschließen unter

Informationen über Gutachter bzw. "Schlecht"-Achter unter

Einige unserer Texte ("Kapitel") zu Fume Events  gibt es auch in englischer Sprache:

Dieser Blog, den wir nach wie vor als Aerotoxisches Logbuch führen werden, aber eben in etwas erweiterter Form, lässt sich mit diesem kurzen (Perma)Link direkt aufrufen und verlinken:

Anfang Juli 2019

Ist die deutsche Justiz wirklich unabhängig?

Daran zweifeln viele. Meist aus gutem Grund.

Jetzt überkamen auch einen Richter vom Verwaltungsgericht Wiesbaden eben solche Zweifel. Und hat dem Europäischen Gerichtshof in Brüssel (EuGH) eben diese Frage zur Entscheidung vorgelegt. Der Richter glaubt ganz offenbar nicht an die grundgesetzlich kodifizierte Unabhängigkeit der Richter und der Gerichte in Deutschland.

Hintergrund:

Bereits im April 2019 hat sich der EuGH - von den meisten nicht bemerkt - zur Unabhängigkeit von deutschen Staatsanwälten geäußert. Und denen die "Unabhängigkeit" abgestritten. Denn: Deutsche Staatsanwälte sind abhängig - z.B. von Weisungen der Exekutive, sprich ihrem höchsten Chef, dem jeweiligen Justizminister - festgeschrieben im Gerichtsverfassungsgesetz. Und das habe mit Unabhängigkeit eines Staatsanwalts nichts mehr zu tun, so Europas höchste Richter. Und deshalb können/dürfen deutsche Staatsanwälte keine europäischen Haftbefehle mehr in anderen EU-Ländern durchsetzen. Denn sie genügen mangels Unabhängigkeit - nicht dem europäischen Recht (Az: C 508/18, C 82/19, C 509/18).

Viele Beispiele, die von uns dokumentiert wurden, haben das schon immer klargemacht: www.ansTageslicht.de/Rocker , www.ansTageslicht.de/Mollath ,www.ansTageslicht.de/HaraldFriedrich , www.ansTageslicht.de/KW , www.ansTageslicht.de/RG , www.ansTageslicht.de/Theisen , www.ansTageslicht.de/DZBank , www.ansTageslicht.de/Zahnschmerz u.a.m. Aber jetzt ist es amtlich, sprich EU-offiziell.

Die aktelle Frage:

Jetzt geht es erneut um europäische Rechtsanwendung, die über folgende Frage befinden muss:

"Handelt es sich bei dem vorlegenden Gericht um ein unabhängiges und unparteiiisches Gericht?", so der Vorlagebeschluss des Wiesbadener Verwaltungsrichters (Az: 6 K 1016/15).

Nach europäischen Anforderungen muss ein "Gericht"

  • autonom und hierarchisch unabhängig sein, um
  • unparteilich entscheiden zu können.

Genau das sieht der vorlegende Richter nicht als gegeben an, denn hierzulande gäbe es "nur die funktionale richterliche Unabhängigkeit, nicht aber eine institutionelle Unabhängigkeit der Gerichte."

Und er hat gute Argumente:

  • Richter würden nicht von einer unabhängigen Institution (z.B. Bundespräsident) ernannt, sondern von den jeweiligen Justizministern.
  • Die würden auch über eine Beförderung entscheiden.
  • Ebenso obliegt eine "Beurteilung" eines Richters dem Ministerium.

Anders gesagt: Die Exekutive 'kontrolliere' die Justiz. Und nicht umgekehrt.

Denn es gebe auch so etwas wie Weisungen und auch mittelbare Einflüsse, die Entscheidungen von Richtern steuern können. "Bereits die bloße Gefahr einer politischen Einflussnahme auf die Gerichte (durch Ausstattung, Personalzuweisung usw. durch das Justizministerium) kann eine Gefahr des Einflusses auf die Entscheidungen der Gerichte und deren unabhängige Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinträchtigen bewirken."

Das könne beispielsweise auch "vorauseilenden Gehorsam" generieren, etwa durch vermeintlichen Erledigungsdruck, der etwa über "eine vom Ministerium betrieben Belastungsstatistik (Pebbsy)" ausgeübt werde.

Zusammengefasst: Über eine richterliche Karriere und deren Kontrolle entscheidet die Exekutive. Wer sich dem jeweils aktuell gewünschten Mainstream anpasst, hat gute Chancen. Und umgekehrt.

Sollte der EuGH seine bisherigen Kriterien zur "Unabhängigkeit" beibehalten, so wie er das bei der Frage der Unabhängigkeit von Staatsanwälten getan hat, dann ist sein Votum - eigentlich - vorhersehbar. Beim EuGH lautet das Aktenzeichen C 272/19.

Weitere Infos unter:

Das DokZentrum wird am weiteren Fortgang 'dranbleiben'. Und dann auch über notwendige Konsequenzen berichten, die ggfs. zu ziehen wären.

16. Oktober 2018

Berufskrankheiten vor Gericht: nur in 10% aller Fälle erfolgreich

Noch letztes Jahr wollte die Bundesregierung "mangels statistischer Angaben der DGUV" in einer Antwort an die LINKEN (Drucksache 18/13543) keine Ahnung davon haben, in wievielen Fällen Berufskranke mit Anerkennungsklagen vor den Sozialgerichten erfolgreich sind bzw. scheitern.

Jetzt auf einmal gibt die Bundesregierung in Gestalt der Parlamentarischen Staatssekretärin beim BMAS, Kerstin GRIESE (SPD) in einer Antwort an die GRÜNEN (Drucksache 19/4093 - siehe Eintrag v. 18.9.) dies bekannt:

"Seit Jahrzehnten werden in ca 90% der Sozialgerichtsverfahren die Entscheidungen der Unfallversicherungsträger bestätigt." Daraus lasse sich "die Qualität der eingesetzten Gutachter sowie der Verwaltungsverfahren" ersehen.

Wir haben dazu eine etwas andere Sicht der Dinge, wie wir in vielen Beispielen dokumentiert haben (www.ansTageslicht.de/Letzel; www.ansTageslicht.de/Lehnertwww.ansTageslicht.de/BK1317 u.a.). 

Wir haben deshalb das Kapitel "Was kann man tun" (WKMT) ergänzt: um den Abschnitt "Vor Gericht". Dort finden sich Hinweise, wie man vorgehen muss, wenn man

  • einen Gutachter bzw. dessen Gutachten wegen "Schlechtachten" ablehnen möchte
  • und wenn der Richter dies verweigert, wie man den Richter ablehnen kann.

Es kommt im letzteren Fall nämlich nicht auf die "Befangenheit" an, sondern auf die potenzielle  "Besorgnis der Befangenheit".

Dass dies in den meisten Fällen nicht funktioniert, hängt damit zusammen, dass weder die Richter noch die meisten Anwälte sich mit dem Befangenheitsrecht auskennen. Wir helfen hier weiter, geben Hinweise & Tipps dazu: unter www.ansTageslicht.de/WKMT