Seit Herbst 2019 sitzt die Bundesregierung, konkret das BMAS an einer "Reform" des BK-Rechts. Seit fast 20 Jahren mal wieder. Wir haben uns damit bereits a) ausführlich und b) kritisch befasst unter www.ansTageslicht.de/Reform.
Die Bundesregierung bzw. das von den "Sozialen" Demokraten (SPD) geführte BMAS möchte offenbar (mal wieder) vor allem die Interessen der Arbeitgeber bedienen bzw. vor alle die Vorschläge der DGUV berücksichtigen.
Dem versuchen sich inzwischen einige Bundesländer zu widersetzen, die recht unzufrieden sind mit dem a) seitens der Regierung vorgesehenen Gang der Dinge als auch b) mit den beabsichtigten Änderungen. Sie haben deshalb eine Stellungnahme über den Bundesrat verfasst, mit der sie
- eine Härtefallklausel durchsetzen wollen in den Fällen, bei denen es um seltene Krankheitsbilder geht, für die sehr wenig oder keine Forschungsergebnisse über Wirkungszusammenhänge und/oder epidemiologische Studien vorliegen. Eine solche Klausel soll dann "restriktiv" angewendet werden (betrifft bisherigen § 9 SGB VII).
- Und in Fällen, bei denen eine Fortführung einer versicherten Tätigkeit eine weitere Verschlimmerung des Krankheitsbildes eintreten würde, soll dies nun nicht mehr ausschließlich zu Lasten des Arbeitnehmers gehen bzw. darum, wie er deen sonst sein Einkommen erwirtschaften soll, sondern jetzt sollen die BGen "beim Arbeitgeber und bei den Versicherten darauf hinwirken, dass die Versicherten der gefährdenden Tätigkeit nicht mehr ausgesetzt sind."
Ausgesprochen originell liest sich zu letzterem die Begründung dazu:
"Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, für Arbeitsbedingungen zu sorgen, bei denen Berufskrankheiten gar nicht erst entstehen."
Der Umstand, dass darauf - im Zusammenhang mit einer einzelnen vorgeschlagenen Regelung - darauf hingewiesen werden muss, scheint die Tatsache zu bestätigen, dass die "Refomer" noch immer nicht dieses grundlegene Problem erkannt haben. Und deswegen nicht bereit sind, eine Umkehr der Beweislast einzuführen. Vermutlich würde das den wirtschaftlichen Druck so erhöhen, dass es für die Unternehmen günstiger ist, ausreichende Vorsorgemaßnahmen zu treffen als hinterher für langfristige und oft irreparable Gesundheitsschäden aufzukommen. Nach diesem Prinzip funktioniert beispielsweise in den USA das Proudkthaftungsrecht: erfolgreich.