Berufskrankheiten vor Gericht: nur in 10% aller Fälle erfolgreich
Noch letztes Jahr wollte die Bundesregierung "mangels statistischer Angaben der DGUV" in einer Antwort an die LINKEN (Drucksache 18/13543) keine Ahnung davon haben, in wievielen Fällen Berufskranke mit Anerkennungsklagen vor den Sozialgerichten erfolgreich sind bzw. scheitern.
Jetzt auf einmal gibt die Bundesregierung in Gestalt der Parlamentarischen Staatssekretärin beim BMAS, Kerstin GRIESE (SPD) in einer Antwort an die GRÜNEN (Drucksache 19/4093 - siehe Eintrag v. 18.9.) dies bekannt:
"Seit Jahrzehnten werden in ca 90% der Sozialgerichtsverfahren die Entscheidungen der Unfallversicherungsträger bestätigt." Daraus lasse sich "die Qualität der eingesetzten Gutachter sowie der Verwaltungsverfahren" ersehen.
Wir haben dazu eine etwas andere Sicht der Dinge, wie wir in vielen Beispielen dokumentiert haben (www.ansTageslicht.de/Letzel; www.ansTageslicht.de/Lehnert; www.ansTageslicht.de/BK1317 u.a.).
Wir haben deshalb das Kapitel "Was kann man tun" (WKMT) ergänzt: um den Abschnitt "Vor Gericht". Dort finden sich Hinweise, wie man vorgehen muss, wenn man
- einen Gutachter bzw. dessen Gutachten wegen "Schlechtachten" ablehnen möchte
- und wenn der Richter dies verweigert, wie man den Richter ablehnen kann.
Es kommt im letzteren Fall nämlich nicht auf die "Befangenheit" an, sondern auf die potenzielle "Besorgnis der Befangenheit".
Dass dies in den meisten Fällen nicht funktioniert, hängt damit zusammen, dass weder die Richter noch die meisten Anwälte sich mit dem Befangenheitsrecht auskennen. Wir helfen hier weiter, geben Hinweise & Tipps dazu: unter www.ansTageslicht.de/WKMT