Aerotoxisches Logbuch: Was sich tut und was sich nicht tut - bei "Fume Events" und bei der Gesetzlichen Unfallversicherung im Zusammenhang mit Berufskrankheiten

Als "Aerotoxisches Logbuch" hat es 2017 angefangen. Jetzt haben wir es erweitert. Nicht nur um "Fume Events" geht es jetzt hier, sondern um Berufskrankheiten ganz grundsätzlich, für die - eigentlich die "Gesetzliche Unfallversicherung" (GUV) zuständig ist. Aber wie das so ist bei Versicherungen: Die Beträge nehmen sie gerne, zahlen wollen sie aber nur ungern.

Wir erweitern das Logbuch, das wir als Blog führen, deshalb, weil wir den misslichen Umstand, dass Menschen, deren Arbeitsplatz das Flugzeug ist und die in ein Fume Event geraten und deshalb arbeitsunfähig, aber nicht entschädigt werden, ganz grundsätzlich angehen müssen. Also an den Wurzeln packen müssen. Aus diesem Grund werden wir ab September 2023 auch Vorgänge und Ereignisse hier listen, die nicht nur fliegendes Personal betreffen.

Zum Themenfeld Fume-Event finden Sie viele Texte (die wir "Kapitel" nennen), zentral aufrufbar unter

Das Problemfeld Berufskrankheit lässt sich zentral erschließen unter

Informationen über Gutachter bzw. "Schlecht"-Achter unter

Einige unserer Texte ("Kapitel") zu Fume Events  gibt es auch in englischer Sprache:

Dieser Blog, den wir nach wie vor als Aerotoxisches Logbuch führen werden, aber eben in etwas erweiterter Form, lässt sich mit diesem kurzen (Perma)Link direkt aufrufen und verlinken:

3. August 2018

Antwort der Kommission zur Bewertung von Vergiftungen bei der BfR

Ende Juni hatten wir zuletzt darüber berichtet, dass sich diese Expertenrunde vor sechs Jahren mit dem Thema Fume Event beschäftigt hatte (siehe Eintrag vom 27. Juni) und dass man dieses Thema ad acta gelegt hatte - nach "intensiver Diskussion". Anlass für uns, nachzuhaken, ob die Kommission und ihre Mitglieder an detaillierteren Informationen zum fraglichen Fast-Absturz auf dem Flughafen Köln-Bonn Interesse habe, insbesondere an den beiden Flight-Reports der Piloten (vgl. Lufthansa-Tochter Germanwings: 19. Dezember 2010). Und wir hatten allen eben diese Aufzeichnungen zugeschickt.

Nun hat die Geschäftsführung der Kommission geantwortet: "Wir werden diese bei unserer Fallbewertung berücksichtigen und bei Vorliegen neuer toxikologischer Erkenntnisse die Fakten noch einmal im Rahmen der Sitzung der BfR-Kommission 'Bewertung von Vergiftungen' thematisieren".

Jetzt werden wir nachfragen, wie sich die Kommission das "Vorliegen neuer toxikologischer Erkenntnisse" vorstellt. Ob man einfach darauf warten möchte. Oder ob man gezielt nachfragt oder recherchiert, und wenn ja, wo genau. Oder ob man vielleicht selbst Expertisen in Auftrag geben möchte.

Egal wie: Wir bleiben am Ball.