Das Transparenzbarometer - eine aktuelle Chronik

Intransparenz wird täglich durch unzählige Recherchen und Berichte in den verschiedensten Medien, Blogs und Websites durchbrochen. Dies ist auch die Aufgabe eines freien Mediensystems: Transparenz für das demokratische Zusammenleben herzustellen, in dem sich jeder informieren, eine Meinung bilden und danach handeln kann. 

In der hiesigen aktuellen chronologischen Liste sollen vor allem strukturelle Transparenz-Entwicklungen dargestellt werden: Vorgänge, die seitens der Politik, der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft, aber auch durch Medien angestoßen werden, die nachhaltige(re) Folgen für mehr Transparenz haben. Direkt aufrufen oder verlinken lässt sich diese Site unter www.transparenzbarometer.de.

Hier geht es zurück zur Übersicht der gesamten Transparenz-Site von ansTageslicht.de, zu der auch dieses Transparenzbarometer gehört. 

30. September 2017

Das Transparenzbarometer muss eine Pause einlegen

Wegen absoluter Überlastung des Initiators und Betreibers sieht sich dieses Teilprojekt gezwungen, vorerst - und hoffentlich nur vorübergehend - zu pausieren. Mittel- und langfristig muss sich diese Kommunikation anders aufstellen.

Die Kapazitäten werden aktuell durch das Aerotoxische Logbuch gebunden, das eine Ergänzung des Themas 'Fume Events und (potenziell) kontaminierte Kabinenluft in Flugzeugen' darstellt sowie wegen des Problems, was geschieht, wenn man am Arbeitsplatz krank oder berufsunfähig wird: www.ansTageslicht.de/krankdurcharbeit

30. September 17

"Des Kaisers Amnesie"

So lautet die Überschrift eines neuen Artikels des SPIEGEL. Auf 6 Seiten wird erneut und mit neu aufgetauchten Dokumenten beschrieben, wie "Kaiser Franz", im bürgerlichen Namen unter Franz BECKENBAUER bekannt, das "Sommermärchen" geschrieben hatte: mit Schmiergeldern an die FIFA bzw. an einige FIFA-Vasallen, die gegen Geld Stimmen hergeben.

Der Bericht ist derzeit nur in der Printausgabe zu lesen: SPIEGEL Nr. 40 v. 30.9.2017, S. 100 bis 105

29. August 17

Keine Whistleblower: mindestens 90 Morde, vermutlich sehr viel mehr

Die Krankenpfleger-Morde in Delmenhorst und Oldenburg sind weitgehend aufgeklärt, soweit man alles rekonstruieren konnte, weshalb die Soko "Kardio" jetzt ihren Abschlussbericht vorgelegt hat, den sie an die Staatsanwaltschaft weiterleitet. 332 Strafverfahren wurden eingeleitet - so hoch kann die tatsächliche Anzahl aller Morde ausgefallen sein.

Hintergrund: Der Krankenpfleger Niels HÖGEL wollte sich als Rettungsgenie inszenieren, nachdem er seine Versuchsobjekte mit tödlichen Injektionen zuvor auf den Weg ins Jenseits geschickt hatte. Aber meistens klappte das nicht. Und das war es auch, was vielen anderen in den Kliniken Delmenhorst und Oldenburg aufgefallen war. Aber niemand hatte Alaram geschlagen.

Mehr unter www.ansTageslicht.de/noWB.

9. August 17

"Aktualisiertes VW-Wording einfügen"

Nicht nur Stephan WEIL als SPD-Ministerpräsident, auch sein Vorgänger, David McALLISTER (CDU) sowie sein Wirtschaftsminister Jörd BODE (FDP) hatten sich mit Formulierungshilfen von VW versorgen lassen. Dies hat jetzt die Nordwest-Zeitung bekannt gemacht. Sie hat offenbar einen Blick in die Akten der Staatskanzlei geworfen, sprich (gut) recherchiert.

Sp gibt es seit 2010  für die niedersächsische Staatsregierung "Kommunikationsrichtlinien" von VW. Beispielsweise im Zusammenhang mit damaligen Problemen bei Porsche (VW-Tochter). Aber auch bei Interviews bat der CDU-Ministerpräsident um Formulierungshilfe. Etwa zur Vorbereitung eines Interviews mit dem Handelsblatt im Jahre 2011. McALLISTER schrieb an die VW-Abteilung "Investor Relations": "Anbei mein Wording-Vorschlag, der nun an die aktuelle Situation angepasst werden müsste. Wäre toll, wenn Du das aktualisierte VW-Wording einfügen könntest."

Der Hannover-Redakteur der Zeitung, Gunar REICHENBACHS, nennt den Umstand, dass sich über WEIL CDU und FDP aufregten, aber die gleichen Praktiken angewendet hatten, in seinem Kommentar "Heuchelei". Und fordert, dass das Land Niedersachsen sein Politik zum VW-Konzern überdenken müsse.

6. August 17

"Bitte schau schon mal rein!"

Gemeint: in die beabsichtigte Regierungserklärung zum Thema VW und Dieselbetrug, die der niedersächsische Ministerpräsident Stephan WEIL (SPD) dann am 13. Oktober 2015 - kurz nach Auffliegen der flächendeckend eingesetzten Betrugssoftware - vor den Landtagsabgeordneten und der Bevölkerung gehalten hatte. "Reingeschaut" hatte der VW-Konzern. Konkret: Der VW-Generalbevollmächtigte für Außen und Regierungsbeziehungen, Thomas STEG (ebenfalls SPD), der vormals Pressesprecher der SPD in Niedersaschsen war. Außerdem: der Aufsichtsratsvorsitzende des VW-Konzerns Hans-Dieter PÖTSCH, der zuvor Finanzvorstand des VW-Konzerns war. 

BILD am Sonntag hat dies publik gemacht und dabei einen namentlich unbekannten Mitarbeiter der VW-Kommunikationsabteilung zitiert, der sagte "Wir haben die Rede umgeschrieben und weichgespült."

WEIL's Staatskanzlei reagiert darauf mehr als verärgert, spricht von "grob verzerrender und irreführender Berichterstattung."

Und will mit einem Beispiel deutlich machen, dass dies nur marginal zutrifft und alle relevanten Bewertungen erhalten geblieben waren. Auf der Website nennt WEIL's Pressesprecherin Anke PÖRKSEN diese Passage: 

  • Ursprüngliche Formulierung:
    "Die amerikanischen Behörden setzten sich mit Volkswagen in Verbindung und mehr als ein Jahr lang fanden Gespräche statt. Erst im August 2015 räumte Volkswagen zunächst mündlich und später Anfang September 2015 auch schriftlich die Manipulation ein, anstatt dies klar und deutlich von Anfang an zu tun - ein weiterer schwerer Fehler."
  • VW-Änderungsvorschlag:
    „Die amerikanischen Behörden setzten sich mit Volkswagen in Verbindung und mehr als ein Jahr lang fanden Gespräche statt, bis schließlich Anfang September die Manipulation eingeräumt wurde."
  • Endgültiger Redetext des niedersächsischen Ministerpräsidenten WEIL:
    „Die amerikanischen Behörden setzten sich mit Volkswagen in Verbindung. Mehr als ein Jahr lang fanden Gespräche statt, bis Volkswagen die Manipulation eingeräumt hat. Dieses Eingeständnis hätte sehr viel früher erfolgen müssen. Ein weiterer schwerer Fehler."

Ergebnis:
Die Salamitaktik des VW-Konzerns, "zunächst mündlich" Betrügereien zuzugeben und dann, wenn es nicht mehr anders geht, dies "auch schriftlich" eingestehen zu müssen, wurde eindeutig entschärft. Bzw. "weichgespült", wie es der Informant von BILD am Sonntag sagte.

"Bitte schau schon mal rein, ob da irgendetwas drin steht, was so gar nicht Euren faktischen oder rechtlichen Erkenntnissen entspricht", hatte es in der Email an den VW-Konzern bzw. den Parteifreund STEG geheißen, der für VW im Hintergrund die Strippen zieht.

Für WEIL, der für das Land Niedersachsen bzw. dessen 20%ige Beteiligung an VW im Aufsichtsrat sitzt, ein normaler Vorgang. Er beruft sich auf die Verantwortung in dieser Funktion dem Konzern gegenüber. Allerdings bleibt die Frage, ob ein "Aufsichtsrat" eher Bestandteil iner institutionellen Wagenburgmentalität oder ein Controlling-Organ ist (das eigentlich solche Fehlentwicklungen wie flächendeckenden Betrug an Verbrauchern, Staat, Menschen und Umwelt verhindern sollte).

7. Juli 17

"Europa unterstützt Korruption in Afrika",

meint der derzeitige kommissarische Präsident des afrikanischen Staates Nigeria, Prof. Yemi OSINBAJO. Im Berliner Tagesspiegel führt er aus, was er damit meint: Würden alle europäischen Staaten ein öffentliches Anti-Korruptions-Register wie das in seinem Land führen, in dem alle wirtschaftlichen Nutznießer von Entwicklungsgeldern usw. aufgelistet wären, könnte es keine Schlupflöcher mehr geben. Das beträfe zum Beispiel rund 50 Mrd. US-$, die jedes Jahr aus Afrika abfließen.

Denn: "Ein solches Register würde Justiz- und Steuerbehörden in Nigeria und andernorts den unkomplizierten Zugang zu diesen Informationen garantieren und im Verdachtsfall die Ermittlungen erleichtern. Gleichzeitig ermöglichte ein solches Register afrikanischen Journalisten, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Bürgerinnen und Bürgern, diese Daten zu analysieren und Korruptionsfälle aufzudecken. Dadurch könnte das Vertrauen in politische Institutionen weltweit wieder steigen, denen viele derzeit misstrauen."

Abwegig ist diese These nicht. Die OECD hat im April eine Ausschreibung gemacht, über die sie investigative Journalisten sucht, um auch mit deren Hilfe Korruption zu bekämpfen und für Transparenz zu sorgen (vgl. Eintrag vom 20. April 2017).

26. Juni 17

Fehlende Whistleblower: Airbag-Hersteller TAKATA muss Insolvenz anmelden

Das mit 20% Marktanteil weltweite japanische Unternehmen ist finanziell am Ende und wird jetzt - zwecks "Rettung" - an den chinesisch kontrollierten US-Zuliferer Key Safety Ssystems (KSS) verkauft.

TAKATA musste nach mehreren Unfällen mit Toten eine der größten Rückrufaktionen starten - aufgrund eines Vergleichs in den USA: rund 100 Millionen Fahrzeuge, davon 70 Millionen allein in den USA. dazu eine Strafe von rd. 1 Milliarde Dollar.

Dies konnte das Unternehmen nicht mehr verkraften. Und wechselt nun den Besitzer. Und möglicherweise seine Zukunft. Ein klassischer Fall, wenn es keine Whistleblower gibt, die rechtzeitig warnen.

Mehr unter www.ansTageslicht.de/noWB 

25. Juni 17

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen Aufhebung der Geheimsperre des Sondervotums beim KoKo-Abschlussbericht

Die DDR ist bekanntermaßen bereits vor über 25 Jahren untergegangen. Aber immer noch liegt über dem Sondervotum der ehemaligen DDR-Bürgerrechtlerin Ingrid KÖPPE, die für die GRÜNEN im PUA "KoKo" des Bundestags saß, der Schleier des Geheimnisses.

"KoKo" steht/stand für Kommerzielle Koordinierung und war die Devisenbeschaffungseinheit der DDR, die mit ihrem Pendant, dem Unternehmer Ottokar HERRMANN im schweizerischen Lugano nicht nur für die Devisen zuständig war, sondern auch alle Mittel ausgeschöpft hatte, Technologie-Sperren und -Sanktionen trickreich zu umgehen. Der Bundestag wollte damals die geheimen Wege des Devisenbeschaffers Alexander SCHALCK-GOLODKOWSKI aufdecken, insbesondere auch die geheimen Konten der SED.

Dies war allerdings nicht allen Parteien wirklich recht, gab es doch auch hier seltsame Verbandelungen. Franz-Josef STRAUSS beispielsweise und SCHALK-GOLODKOWSKI verstanden sich - trotz des innerdeutschen Kalten Krieges - prächtig. Und Letzterer suchte dann auch unmittelbar im Wende-Geschehen 1989 sein neues Zuhause am Starnberger See. Mit hilfreicher Unterstützung von STRAUSS.

Nun haben die GRÜNEN beantragt, die Geheimsperre offiziell aufzuheben. Inoffiziell ist dieser offiziell gesperrte Bericht seit Langem im Internet zu lesen:

24. Juni 17

netzpolitik.org veröffentlicht offizielles und teilweise geschwärztes Sondervotum der Opposition zum NSA-Abschlussbericht: ungeschwärzt

Lange hatte der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) getagt, meistens im Streit zwischen der GroKo (CDU und SPD) und den Oppositionsparteien LINKE und GRÜNE. Zu unterschiedlich waren die Interessen und Einschätzungen beim Problem.

Dies fand seinen Niederschlag auch im offiziellen Abschlussbericht, 1822 Seiten umfangreich. Rund 300 Seiten macht dabei das Sondervotum von LINKEN und GRÜNEN aus, das CDU und SPD missfiel, weshalb sie kurzerhand mit ihrer überwältigenden Mehrheit Schwärzungen durchsetzten. In dieser Form ist der Abschlussbericht mit der Drucksachennummer 18/12850 auf der Website des Bundestags downloadbar.

Netzpolitik.org hat nun den größten Teil dieser Schwärzungen wieder rückgängig machen können und bietet auf seiner Website den gesamten Abschlussbericht inklusive des Sondervotums mit nur noch wenigen Schwärzungen an, die sich technisch nicht verarbeiten ließen: https://netzpolitik.org/2017/geheimdienst-untersuchungsausschuss-wir-veroeffentlichen-den-abschlussbericht-ohne-die-schwaerzungen/ 

Absolut lesenswert! In der ungeschwärzten Fassung.

22. Juni 17

Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

hat das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen entschieden und sich dabei auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21.12.2016 (Az: C 203/15 und C 698/15) berufen. Jedenfalls ist die Vorratsdatenspeicherung in dieser jetztigen Form 'überzogen'. Zu diesem Ergebnis war bereits der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags im Februar 2017 gekommen.

Konkret hatte ein IT-Unternehmen im Rahmen einer einstweiligen Anordnung geklagt, um bis zur Klärung der Speicherpflicht nicht nachkommen zu müssen. Das Verwaltungsgericht Köln hatte dies abgelehnt, das OVG jetzt diese Entscheidung nun aufgehoben. Der Beschluss ist unanfechtbar. Der Wortlaut dieser Entscheidung liegt noch nicht vor, sondern nur die Pressemeldung des OVG.

Da von der Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich auch Journalisten betroffen sind, kommentiert Reporter ohne Grenzen diese Entscheidung so:

„Dieses Urteil bestätigt, was schon lange offensichtlich war: Eine pauschale und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen europäische Grundrechte“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Die Bundesregierung sollte sich endlich ein- für allemal von diesem überflüssigen und für die Pressefreiheit schädlichen Instrument verabschieden. Deutschland braucht keine pauschale Vorratsdatenspeicherung, sondern ein grundrechtskonforme Regelung, um in konkreten Verdachtsfällen Verbindungsdaten schnell und gezielt aufzeichnen zu können.“

Das OVG gab heute dem Eilantrag eines Münchener IT-Anbieters statt, bis zu einer Entscheidung über eine gleichzeitig erhobene Klage von der Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung ausgenommen zu werden. Seine Entscheidung begründete das Gericht damit, dass die deutsche Regelung gegen EU-Recht verstoße (http://t1p.de/spa9).

VORRATSDATENSPEICHERUNG UNTERGRÄBT JOURNALISTISCHEN QUELLENSCHUTZ

Die Ende 2015 in Kraft getretene und Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sollte Telekommunikationsanbieter nach dem Willen der großen Koalition verpflichten, vom 1. Juli 2017 an die Verbindungsdaten aller Kunden anlasslos zehn Wochen lang zu speichern (Standortdaten von Handys vier Wochen lang). Ermittlungsbehörden könnten damit bei Verfahren zu schweren Straftaten auf Abruf feststellen, wer wann wen angerufen hat und wer sich wann und mit welcher IP-Adresse ins Internet eingewählt hat. 

Reporter ohne Grenzen kritisiert eine solche pauschale und verdachtsunabhängige Datenspeicherung seit Jahren, weil sie den Schutz journalistischer Quellen untergräbt, zumal das Gesetz Berufsgeheimnisträger nur unzureichend schützt: Ihre Verbindungsdaten sollten zwar gespeichert, aber nicht verwendet werden. Auch steht der tatsächliche Effekt der VDS auf die Aufklärungsrate von Straftaten in grobem Missverhältnis zur Schwere des Grundrechtseingriffs.

MENSCHENRECHTSGRUNDSÄTZE FÜR DIE KOMMUNIKATIONSÜBERWACHUNG

ROG und andere Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen plädieren deshalb seit langem dafür, die Vorratsdatenspeicherung durch ein „System zur schnellen Sicherstellung und gezielten Aufzeichnung von Verkehrsdaten“ in konkreten Verdachtsfällen zu ersetzen (http://t1p.de/ewvy). Entsprechende Forderungen sind auch Teil der Internationalen Grundsätze für die Anwendung der Menschenrechte in der Kommunikationsüberwachung, die ROG 2013 zusammen mit mehr als 260 Organisationen aus aller Welt beim UN-Menschenrechtsrat in Genf vorgelegt hat und als Maßstab für bestehende und künftige Gesetze betrachtet (http://t1p.de/ut2t).

Das jetzige OVG-Urteil bezieht sich auf ein Urteil des Europäische Gerichtshofs vom 21. Dezember 2016. Darin kippte der EuGH – angestoßen durch Anfragen von Gerichten in Schweden und Großbritannien – die anlasslose Vorratsdatenspeicherung und ließ nur eine gezielte, „klar und präzise“ geregelte Speicherung zur Bekämpfung schwerer Straftaten zu (http://t1p.de/8m69). Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags war schon im Januar zu dem Ergebnis gekommen, das deutsche Gesetz genüge diesen Anforderungen „nicht in vollem Umfang“. (http://t1p.de/bmc2, PDF).

21. Juni 17

"Wenn der Staat zum Hacker wird",

lautet der Titel eines Berichts des Berliner Tagesspiegel. Darin macht die Redakteurin Marion FIEDLER aufmerksam, dass morgen im Bundestag das wohl "invasivste" Überwachungsgesetz durchgewunken und beschlossen werden soll: kaum bemerkbar von fast allen anderen. Die Bundesregierung, konkret Justizminister Heiko MAAS bedienen sich eines Verfahrensstricks. Damit das Gesetz wenig Aufhebens macht, werden die entscheidenden Passagen nicht in einem eigenen Gesetzesantrag eingebracht, sondern "im Rahmen eines kurzfristigen Änderungsantrags, der sich auf ein Gesetzesvorhaben bezieht, das schon auf dem Weg ist - und sich mit ganz anderen Maßnahmen, nämlich beispielsweise der Ausweitung von Fahrverbote als Sanktion beschäftigt", hat Marion FIEDLER herausgefunden.

Das Gesetz wird die digitale Durchsuchung auf dann allen digitalen Geräten ermöglichen. Und nicht nur die laufende Kommunikation, sondern auch das Auslesen aller gespeicherter Daten. Dass dieses Vorhaben auf dem Tisch des Bundesverfassungsgerichts landen dürfte, ist bereits jetzt ausgemacht. Das Urteil dürfte ebenfalls feststehen: in dieser Form verfassungswidrig.

Hier lässt sich Marion FIEDLER's Artikel lesen: Wenn der Staat zum Hacker wird.

Und auf diesen Gesetzesantrag sollen die einschneidenden Änderungen aufgesetzt werden: Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens. Der Aufruf im Parlament ist für 16:10 Uhr angesetzt.

16. Juni 17

Der Whistleblowerschutz muss verbessert werden

sagt klipp und klar der Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Dr. Helmut TSCHIERSKY - eines der Ergebnisse des zweitägigen Kongresses "Food Fraud", die in Berlin mit rund 180 Teilnehmern stattgefunden hat. Organisiert und inhaltlich getragen wurde die Konferenz vom BVL und dem Joint Research Centre (JRC) der EU-Kommission, einer Forschungsstelle, die die europäische Politik durch wissenschaftbasierte unabhängige Beratung unterstützen will.

Auf dem Kongress waren die bekannten Skandale präsent bzw. Gegenstand der Diskussion, z.B. Gammelfleisch (vgl. www.ansTageslicht.de/Gammelfleisch), BSE (vgl. www.ansTageslicht.de/BSE), Pferdefleisch in der Lasagne. Aber auch die Frage, wie derlei künftig verhindert werden könne.

Vorschläge: bessere Vernetzung der sich informierenden Behörden, zielgerichtete Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaften, einheitliche Untersuchungsmethoden in den Laboren, aber eben auch ein funktionierender Schutz für Whistleblower, den es in Deutschland nicht gibt. Zu letzterem trug die Vorsitzende des Whistleblower-Netzwerks, Annegret Falter, vor: Auswirkung der neuen Kontrollverordnung auf den Schutz von Whistleblowern

Seit März 2017 hat die EU-Kommission eine neue Verordnung erlassen (2017/625) zum Thema Lebensmittelsicherheit bzw. Lebensmittelbetrug erlassen, die nun in den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden muss. In Artikel 140 wird der Schutz von Whistleblowern angesprochen:

 

 

(1)   Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die zuständigen Behörden über wirksame Mechanismen verfügen, die die Meldung tatsächlicher oder potenzieller Verstöße gegen diese Verordnung ermöglichen.

(2)   Die in Absatz 1 genannten Mechanismen umfassen zumindest Folgendes:

a) Verfahren für den Eingang von Meldungen über Verstöße und für Folgemaßnahmen;

b) einen angemessenen Schutz für die Personen, die Verstöße melden, vor Sanktionsmaßnahmen, Diskriminierung oder anderen Arten ungerechter Behandlung und

c) den Schutz personenbezogener Daten der Personen, die den Verstoß melden, gemäß dem Unionsrecht oder dem nationalen Recht.

 

Dies sind klare Vorgaben. Die nächste Bundesregierung wird nicht umhinkommen, sich damit auseinanderzusetzen. Gleiches gilt für die vom EU-Parlament beschlossenen Richtline im Zusammenhang mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Auch dort sind sind eindeutige Schutzregelungen für Whistleblower, Informanten und Journalisten vorgesehen (vgl. Eintrag vom 14. April 2016).

Informationen zum Kongress des BVL und des JRC gibt es hier. Materialien zum Downloaden unter diesem Link.

15. Juni 17

Square Idee - Meeting Snowden

So heißt ein als kleiner Film gedrehtes Interview, in dem der in Moskau im Exil lebende Whistleblower Edward SNOWDEN zusammen mit dem Harvard-Juristen Larry LESSIG und der isländischen Piratenabgeordneten Birgitta JONSDOTTIR darüber diskutiert, wie es mit der Demokratie weitergehen kann - weltweit.

Das Interview wird heute auf arte um 23.05  (50 Min.) ausgestrahlt

6. Juni 17

US-Whistleblowerin verhaftet

Über die Einflussnahme russischer Hackergruppen auf westliche Wahlen, insbesondere die letzte US-Präsidentenwahl ist schon viel vermutet und berichtet worden. Jetzt wurde eine junge Frau verhaftet, Reality WINNER, die dem Internetportal The Intercept (Glenn GREENWALD) NSA-Dukumente zugespielt hat, die einen solchen Versuch offenbar klar belegen: Top-Secret NSA-Reports Details Russian Hacking Effort Days Before 2016 Election

Laut SPIEGEL-ONLINE berichtet CNN, dass die 25Jährige eine von insgesamt 6 Personen war, die Zugang zu diesen Dokumenten hatten. Sie allein stand allerdings in Email-Kontakt mit der Intercept-Site. Die Süddeutsche Zeitung dokumentiert, wie es dazu kommen konnte und beruft sich dabei auf die IT-Erkenntnisse des Experten Rob GRAHAM: die Dokumente waren mit 'gelben MIC-Punkten', bekannt als Machine Identification Code für Dritte unsichtbar codiert (weiterführende Links unter www.ansTageslicht.de/andere).

Das Intercept-Portal hat dann offenbar den verhängnisvollen Fehler begangen, das so erhaltene Dokument der NSA zwecks Verifizierung vorzulegen - ohne dies zu 'säubern'. 

Dokumente zu 'säubern' ist eine der wichtigsten Aktionen für Journalisten, um Informanten zu schützen. Allerdings ist der Einsatz der  MIC-Technik noch nicht so bekannt. Wer allerdings mit der NSA oder ähnlichen Institutionen kommuniziert, sollte excellente Experten für solche Zwecke haben. Und diese regelmäßig um Rat fragen. Mehr dazu unter www.investigativ.org 

1. Juni 17

Pressefreiheit vs. Urheberrecht?

Ein beliebter und insbesondere von Bundesministerien angewandter Trick: unliebsame Veröffentlichungen von Dokumenten wegen Verletzung des Urheberrechts verbieten zu lassen. 

So geschehen 2015 als das Bundesverteidigungsministerium auf dem Klagewege der damaligen WAZ-Gruppe, heute FUNKE-Medien-Gruppe verbieten ließ, militärische Lageberichte aus Afghanistan online zu stellen, die ausgewählten Parlamentariern im Bundestag sowie Referaten in anderen Ministerien als "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH", also der schwächsten aller vier Geheimhaltungsstufen, zukommen lässt. Landgericht und OLG Köln hatten dem Ministerium Recht gegeben. Obwohl allgemein 'Papiere' und Dokumente aus dem Öffentlichen Bereich nicht als urheber-anspruchsberechtigt gelten (siehe auch www.ansTageslicht.de/PrR).

Der BGH, der nun entscheiden muss, hat das Verfahren ausgesetzt und die Grundsatzfrage dem EuGH vorgelegt. Der soll jetzt klären, was schwerer wiegt: Schutz der Verwertungsinteressen bzw.das Ggeheimhaltungsinteresse des Staates oder die Informations- und Pressefreiheit - so der Beschluss des BGH

Die 'geheimen' Papiere sind zu lesen bei https://daniel-luecking.berlin/AfghanistanPapiere/

22. Mai 17

Parlamentarischer U-Ausschuss im Berliner Abgeordnetenhaus: Anis AMRI

Was keiner glauben wollte, ist offenbar geschehen: Im Berliner LKA wurden im Fall des Breitscheid-Platz-Massenmörders Anis AMRI Akten manipuliert. Der Tunesier war nicht nur ein kleiner Drogendealer, wie das aus den manipulierten Akten hervorgeht, so dass er nicht verhaftet und in Gewahrsam, ggfs. auch abgeschoben werden konnte. AMRI hatte in größerem Stil mit Drogen gehandelt.

Weil im Falle einer Ingewahrsamname das Attentat im Dezember 2016 hätte verhindert werden können, haben - möglicheweise - Beamte diese Akten 'bearbeitet'. Einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) hatten die regierenden Parteien SPD, LINKE und GRÜNE im April abgelehnt. Begründung: Ein solcher arbeite zu langsam. Dafür wurde ein Sonderermittler, ein ehemaliger Bundesanwalt aus Karlsruhe eingesetzt (Bruno JOST) - auf der Basis eines Werkvertrags.

Der so beauftragte Sonderermittler wiederum stieß schnell auf Barrieren bei den Behörden, bei denen er um Akteneinsicht gebeten hatte. Grund: Akteneinsicht stehe laut StPO nur beteiligten Behörden zu, nicht aber einem frei beschäftigten Bundesanwalt a.D. Insbesondere die Berliner Staatsanwaltschaft zierte sich. 

Nun soll es doch ein PUA richten. Darüber sind sich jetzt alle im Berliner Parlament einig: neben den Regierungsfraktionen auch CDu, FDP und AfD. 

19. Mai 17

Vergleich beim Airbag-Desaster von TAKATA

Die wenigsten kennen den Markennamen, aber TAKATA its mit 20% Weltmarktanteil einer der großen Anbieter von Sicherheitssystemen, u.a. für KFZ. Intern war lange bekannt, dass ein chemischer Stoff bei Airbags großes Unheil anrichten kann. Niemand hatte gewarnt.

Nachdem 6 Tote und 88 Verletzte allein in den USA zu beklagen waren, reagierte dort die zuständige Behörde NHTSA (National Highway Traffic Security Administration) und zwang das Unternehmen zu einem Schuldeingeständnis und 1 Mrd. Dollar Strafe. Außerdem musste TAKATA rund 100 Mio Autos zurückrufen, davon rd. 70 Mio in den USA, und im Rahmen einer Sammelklage 553 Mio $ zahlen.

Ein (leider) klassischer Fall dafür, was geschehen kann, wenn es in Unternehmen keine offene Kritik- und Fehlerkultur und keine Whistleblower gibt.

Mehr zur Vorgeschichte unter www.ansTageslicht.de/noWB 

17. Mai 2017

Whistleblowerin Chelsea (Vormal Bradley) MANNING kommt heute frei

Sie hatte ein Kriegsverbrechen von US-amerikanischen GI's in Bagdad im jahr 2010 über WikiLeaks öffentlich gemacht, das weltweit unter www.collateralmurder.com dokumentiert ist. Die Kriegsverbrecher kamen unter Barack OBAMA ungeschoren davon. Einzig der Übermittler der 'schlechten Botschaft' wurde verurteilt: zu 35 Jahren Haft. Russische Verhältnisse.

Unter OBAMA gerieten so viele Journalisten und Whistleblower unter Druck und wurden teilweise verurteilt wie nie zuvor. Angetreten war OBAMA mit der Ankündigung, für mehr Transparenz zu sorgen und Whistleblower zu schützen. Praktiziert hatte OBAMA das Gegenteil.

Mehr unter www.ansTageslicht.de/andere. Dort ist das Statement von Reporter ohne Grenzen dazu dokumentiert.

11. Mai 17

DER SPIEGEL bringt ein Buch über Football Leaks heraus

Es ist das größte Leak bisher weltweit: 18,6 Mio Dokumente, die die neue Leaking-Plattform Ende 2015 veröffentlicht hat. Die Informationen sind so heiß, dass viele Sportinstitutionen und Firmen, die in diesem Geschäft mitmischen, mit großem Aufwand Detektive auf den Gründer "John" angesetzt haben. Bisher - gottlob - erfolglos.

Dem SPIEGEL war es gelungen, Kontakt zu "John" aufzubauen und konnte deshalb mehrmals berichten (siehe Eintrag hier vom 3. Dezember 2016 und www.ansTageslicht.de/Leaking). Jetzt haben die Redakteure Rafael BUSCHMANN und Michael WULZINGER ein Buch herausgegeben, das im DVA-Verlag erschienen ist: Football Leaks. Die schmutzigen Geschäfte im Profifußball.

10. Mai 17

VW verweigert versprochene Transparenz

Ursprünglich wollte VW alle Karten in Bezug auf seine Diesel-Affäre auf den Tisch legen. Auch wenn das lange Zeit zu beginn nicht danach aussah, als das Unternehmen beispielsweise aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts Schleswig zwar jene Unterlagen zur Verfügung gestellt hatte, die es dem KraftfahrtBundesamt übergeben hatte, diesen Bericht aber praktisch durchgehend geschwärzt hatte (siehe Eintrag v. 16.3.16). Hier ist dieses denkwürdige Dokument nochmals aufzurufen.

Jetzt hat VW auf seiner Hauptversammlung einen Rückzieher gemacht und will der Öffentlichkeit oder auch Kunden keinen Einblick in die Akten gestatten, die die von VW beauftragten Aufklärer, die Kanzlei Jones Day, zusammengestellt worden waren. VW hat offenbar wenig dazugelernt (vgl. www.ansTageslicht.de/VW und www.ansTageslicht.de/Sprenger). 

Wer wissen möchte, was VW in den USA an Betrug, Verschwörung und Behinderung der Justiz zugeben und sogar schriftlich unterzeichnen musste, um mit annähernd 20 Milliarden Euro wenigstens dort halbwegs aus der Misere zu kommen, kann dies z.B. in dem Schuldanerkenntnis nachlesen: "United States of America, Plaintiff, v. VOLKSWAGEN AG, Defendant", Case No. 16-CR-20394.

Seit Mai muss VW einen 'Aufpasser' aus den USA akzeptieren: den früheren Staatssekretär Larry THOMPSON. Den hatte US-Präsident George W. BUSH ins Justizministerium berufen, als die WP-Gesellschaft Arthur Andersen, WordlCom und Enron Pleite gingen. Der neue oberste Aufklärer im Justizministerium empfahl allen Ermittlern ein hartes und konsequentes Vorgehen gegen Manager und Unternehmen. Nur wenn diese kooperierten und beispielsweise freiwillig auf das Anwaltsgeheimnis verzichteten, konnten diese bei der Strafbemessung Bonuspunkte sammeln - ein wirkungsvolles Vorgehen. 

Nun rückt THOMPSON mit seinem Team bei VW ein. Das Unternehmen muss für die Kosten aufkommen. THOMPSON hat weitgehende Befugnisse. So kann er auf allen notwnedigen Informationen bestehen und an den Sitzungen des Managements teilnehmen. Seine Aufgabe: für Strukturen im VW-Konzern zu sorgen, die eine neuerliche Betrügereien unmöglich machen.

Spielt VW nicht mit, drohen in den USA drakonische Geldstrafen - ebenfalls ein wirkungsvolles Vorgehen

9. und 10. Mai 2017

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN klagen vor dem Bundesverfassungsgericht auf mehr Transparenz

Parlamentarische Kontrolle durch Abgeordnete setzt Kenntnis über die zu entscheidenden Fragen, sprich Transparenz der Sachverhalte voraus. Und: Bürger haben in einer Demokratie Anspruch darauf, zu erfahren, wofür und wie ihre Steuergelder ausgegeben werden. So wird es beispielsweise regelmäßig im Schulunterricht gepredigt.

Die Realität sieht vielfach anders aus. Die CDU-dominierte Bundesregierung unter Angela MERKEL hält nicht viel von Transparenz, ebensowenig wie sie Whistleblower wertschätzt. Aus diesem Grund hat sie im Zusammenhang mit parlamentarischen Anfragen der GRÜNEN im Bundestag im Jahr 2010 zu den Bereichen

  • (finanzielle) Maßnahmen der BaFin in der Bankenkrise
  • Investitionen der Bahn AG, u.a. im Kontext des Projekts Stuttgart 21, sowie Zugverspätungen

teilweise Auskünfte total verweigert, teilweise als "geheim" eingestuft, so dass die Parlamentarier Informationen 

  • nur in einem speziellen Geheimschutzraum einsehen
  • und darüber anschließend nicht sprechen dürfen, 
  • weil sie sich sonst strafbar machen würden.

Die GRÜNEN wollten das nicht durchgehen lassen und hatten vor dem Bundesverfassungsgericht eine Organklage erhoben. Dafür haben sich die Richter 2 volle Tage Zeit genommen. Denn die Klage sei eine "Operation nahe am Herzen der Demokratie", wie Gerichtspräsident Andreas VOßKUHLE betonte.

So wie die Verhandlungstage und die Nachfragen der Richter abliefen, scheint es eine klare Niederlage für die Bundesregierung zu werden. Auch wenn die Entscheidung einige Monate auf sich warten lässt. Jost MÜLLER-NEUHOF, Journalist für Rechtsfragen beim Berliner Tagesspiegel, hat die Tage beobachtet: "Demokratie vor Gericht".

Anfang Mai 2017

Machen sich Bundestagsabgeordnete strafbar, wenn sie aus als "geheim" deklarierten Akten zitieren oder darüber reden?

Dass jene, die sich ungerne in die Karten schauen bzw. kontrollieren lassen wollen, alles tun, um dies zu verhindern, ist hinreichend bekannt. Eines der probaten Mittel für Politik und nachgelagerte Administration ist es, solche Informationen einfach als "geheim" einzustufen. Dafür gibt es sogar 3 unterschiedliche Klassifikationen. Schon bei der SPIEGEL-Affäre 1962, bei der die CDU-dominierte Bundesregierung ein ganzes Medium durchsuchen ließ und dessen Arbeit ganze 6 Wochen (vergeblich) zu blockieren versuchte, war das zentrale Argument, dass DER SPIEGEL "geheime" Informationen veröffentlicht und damit "Landesverrat" begangen habe. Das Magazin konnte nachweisen, dass dieses Argument unzutreffend war.

Nun sorgt ein Vorgang aus einem der aktuell tagenden Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse (PUA) in den Fokus, nämlich ein Detail aus dem "Cum-Ex"-PUA. Dabei geht es um mehr als fragwürdige Geschäfte, die darauf beruhten, dass sich Großanleger mithilfe von Banken Steuererstattungen im Zusammenhang mit Aktiendeals gleich mehrfach auszahlen ließen. Schaden: geschätzte 10 Milliarden Euro.  

Im Januar 2017 musste dazu der damalige Abteilungsleiter, später Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Jörg ASMUSSEN (SPD), aussagen. Er bestätigte indirekt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde u.a. für Banken bereits im Jahr 2007 von diesen 'schrägen' Geschäften ("Cum-Ex", "Cum-Cum") wusste, diese Informationen aber nicht an das Finanzministerium weitergegeben hatte. Das Finanzministerium erhielt davon erst 2009 Kenntnis.

Konkret sagte ASMUSSEN, er persönlich hätte diese Informationen weitergeleitet. Mehr durfte er dazu nicht sagen. Denn er sollte sich zu einem Dokument äußern, dass - als "geheim" eingestuft - ihm vom GRÜNEN-Abgeordneten Gerhard SCHICK in öffentlicher Sitzung vorgelegt hatte. Hätte ASMUSSEN oder SCHICK als Parlamentarier mehr dazu gesagt, hätten sich beide strafbar gemacht. 

Die Taktik, möglichst viel als "geheim" zu deklarieren, ist für jene, die etwas zu verbergen haben, leider immer noch ein geeignetes Mittel. Allerdingspasst das nicht zu einer transparenten Demokratie. Ab Ende Juni werden alle derzeit immer noch tagenden PUA's im Bundestag (NSA, NSU, CumEx, Abgasaffäre) ihre Abschlussberichte vorlegen. Interessant dürften die Minderheiten- bzw. Sondervoten der beiden Oppositionsparteien werden. Dort sollen - zumindest in einigen - Forderungen aufgestellt werden, wie die Aufklärungsarbeit in Zukunft effektiver und transparenter gestaltet werden kann. 

2. Mai 2017

2 Brüder aus Syrien, die zu Journalisten wurden

Sie hatten sich ihr Leben anders vorgestellt: Studieren, Beruf und Familie in ihrem Heimatland. Sie mussten fliehen, leben heute in einer deutschen Kleinstadt - unerkannt. Sie fürchten um ihr Leben. Ihr großes Vorbild, Naji Jerf (Nadschi DSCHERF), der sie beide zum "Ziviljournalismus" gebracht hatte, wurde im Dezember 2015 in der Türkei auf offener Strasse erschossen. Er war Dokumentarfilmer, hatte sich als aktives Mitglied von RBSS (Raqqa is Being Slaughtered Silently) für unabhängigen Bürgerjournalismus im arabischen Raum eingesetzt und wollte gerade mit seiner Familie und einem Visum aus der Türkei nach Paris ausreisen: die Häscher des IS waren schneller.

Jetzt haben seine beiden 'Lehrlinge', Mohammad und Aghiad al KHEDER, Angst. Das hält sie nicht ab, Transparenz in das zu bringen, wo die traditionellen Medien längst aussteigen mussten: das Kriegsgeschehen und die Kriegsverbrechen in Syrien.

60 "Reporter" arbeiten dort für sie - bis heute unerkannt. Keiner der "Reporter" kennt den anderen, alles läuft bei den KHEDER-Brüdern zusammen. Damit versuchen sie, Spione zu verhindern. Die Kommunikation läuft nur über Handy. Die Informationen aus den IS-Gebieten laufen auf einem Portal zusammen - in arabischer und englischer Sprache. Die Website hat den unverfänglichen Titel Sound and Picture.com.

Der freie Journalist Bartholomäus von LAFFERT aus Wien hat eine eindrucksvolle Reportage über die beiden engagierten "Bürgerjournalisten" geschrieben. Nachzulesen auf der Torial-Website des Journalisten: Gejagte und Sammler.

20. April 2017

OECD sucht investigative Journalisten

Bei der Bekämpfung der Korruption bzw. der Kommunikation dieses dringlichen Problems ist die OECD seit den 90er Jahren ein Vorreiter. Auch bei der ständigen Forderung nach Schutzregelungen für Whistleblower.

In diesem Kontext gibt es seit 1994  eine OECD Working Group on Bribery in International Business Transactions (Working Group). Sie ist jetzt dabei, ihre Datengrundlagen zu erweitern: mithilfe von investigativen Journalisten.

Dafür wurde ein kleiner Online-Fragebogen entwickelt, um einen Überblick über die Arten der Berichterstattung, auftauchende Probleme dabei und andere Fragen entwickelt: OECD-Survey for investigative Journalists.

Eine der Fragen bezieht sich aif (informelle) Kooperationen zwischen der Dritten und Vierten Gewalt. Und die Frage, wie das besser laufen könnte. Die Justiz, die sich - offiziell - als transparent gibt, ist alles andere als transparent. Nachträgliche Informationen beispielsweise zu (abgeschlossenen) Gerichtsverfahren sind nur schwer zu erhalten. Die "Diener der Gerechtigkeit" fühlen sich ganz offensichtlich mehr dem Buchstaben des Gesetzes und den vielen Vorschriften verpflichtet als dem Volk zu dienen und darüber mehr Verständnis für die Wichtigkeit einer unabhängigen Dritten Gewalt zu vermitteln.

Möglicherweise ist dies ein Ansatz der OECD, hier mehr Klarheit zu schaffen und auch Behörden zu mehr Interaktivität mit und Transparenz für die Zivilgesellschaft zu schaffen.

April 2017

Whistleblowerschutz in Großbritannien

Den gibt es seit 1999 und zwar in Form eines Gesetzes: den Public Interest Disclosure Act. Und das scheint auch mal wieder zu funktionieren, wie das Beispiel einer versuchten Verfolgung eines Whistleblowers zeigt. Im Fokus: die weltweit tätige Barclays Bank. Bzw. deren oberster Chef Jes STALEY.

Im Juni 2016 hatte ein Mitarbeiter der Bank an mehrere Mitglieder des Verwaltunsrates ein anonymes Schreiben verschickt. Inhalt: Heftige Kritik am Umgangsstil einer gerade neu eingestellten Führungskraft.. Der Verwaltungsrat handelte korrekt: Er gab das Schreiben weiter an die dafür zuständige Compliance-Abteilung.

Die machte den ersten Fehler und leitete das Schreiben in Kopie an den obersten Chef Jes STALEY. Der reagierte ebenfalls: Und gab den Auftrag, den Autor dieses Schreibens ausfindig zu machen. Seiner Meinung nach bedeutete das anonyme Schreiben einen "unfairen persönlichen Angriff" auf die im Brief angesprochene Führungskraft.

Das damit beauftragte Sicherheitsteam weigerte sich. STALEY ließ nicht locker, wollte unbedingt die Quelle wissen. Währenddessen meldete sich der anonyme Whistleblower erneut beim Verwaltungsrat und machte den Enthüllungsversuch von STALEY bekannt.

Der Verwaltungsrat handelte erneut. Und zwar korrekt. Er schaltete nunmehr ein externes Unternehmen mit der Prüfung ein. Deren Ergebnis: Das Handeln bzw. der Versuch, den Hinweisgeber ausfindig zu machen, sei nicht korrekt gewesen - das würden bereits die eigenen Corporate Governance-Regeln verbieten.

Nun war wieder der Verwaltungsrat von Barclays am Zug. Und forderte eine öffentliche Entschuldigung von STALEY, die dieser auch gab. Die Entschuldigung, weil ersnst gemeint, wurde akzeptiert. Unabhängig davon: STALEY muss jetzt mit einer empfindlichen Korrektur bei seinem jährlichen Bonus rechnen. Da STALEY sonst einen 'guten' Job gemacht habe, wird wohl auch sein Vertrag verlängert. 

Zu Ende ist dieser Vorgang noch nicht. Da man in Großbritannien auf einen funktionierenden Whistleblowerschutz Wert legt, hat nun noch die Aufsichtsbehörde FCA eine eigene Untersuchung angekündigt. Der Fall, der auch in einer breiteren Öffentlichkeit diskutiert wurde, wird - vermutlich - eine weitere Signalwirkung haben: mit dem Public Interest Disclosure Act ist es in Großbritannien absolut ernst gemeint.

Anfang April 2017

Illegale Mülldeponien: www.muellrausch.de 

sind gefährlich, wenn man nicht weiß, was alles darunter gelagert ist und beispielsweise das Grundwasser verseuchen kann. Im Land Brandenburg gibt es aktuell 148 davon, von denen man offiziell weiß. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag hatte deshalb im Februar die rot-rote Landesregierung aufgefordert, dafür zu sorgen, sich einen Überblick über die potenzielle Gefährdung an jedem Standort zu verschaffen, um daraus einen Plan abzuleiten, in welcher Dringlichkeit welche Deponien geräumt werden müssen.

Die rot-rote Mehrheit lehnte dies im März ab.

Jetzt weiß man um eine weitere illegale Deponie. Recherchiert hat dies der Journalist Michael BILLIG, der über Umweltthemen und Abfallwirtschaft schreibt und beispielsweise in der Wirtschaftswoche oder auch für das RTL-Nachtjournal arbeitet. Dazu hat er einen eigenen Blog aufgebaut: www.muellrausch.de.

Die fragliche Deponie befindet sich 50 Km von Cottbus entfernt in der Niederlausitz (Sallgast), der illegale Müllberg entspricht rund 5.000 LKW-Ladungen. Bzw. rund 120.000 Tonnen.

Bereits 2015 hatte das brandenburgische Landesbergamt eine Vor-Ort-Besichtigung durchgeführt und Proben entnommen. Außerdem ein Gutachten und eine Gefährdungsabschätzung vorgenommen. Die Landesregierung wusste also um diese große Deponie, hatte diese aber nicht in jener Liste illegaler Deponien aufgeführt, die sie dem Umweltausschuss (nicht-öffentlich!) überlassen hatte. 

So weiß man um dieses Problem erst durch die Recherchen von "www.muellrausch.de - Recherchen im Dreck".

27. März 2017

Apple verordnet sich etwas mehr Transparenz

Wie es der weltweite IT-Konzern, der an den Börsen der Welt den Marktwert aller sonstigen Großkonzerne übertrifft, schafft, auf seine ausländischen Gewinne nur max. 1% Steuern zu zahlen, haben nicht die Manager offen gelegt, sondern 2012 ein Journalistenteam der New York Times: How Apple Sidesteps Billions in Taxes. Und dass ein iphone allenfalls de Hälfte dessen kostet, zu dem es verkauft wird, rechnen andere regelmäßig vor.

Einen Bereich sieht Apple offenbar als sensibel für sein Geschäftsmodell an: Transparenz in der Lieferkette der vielen Zubehörteile, insbesondere auch die Zutaten aus "seltenen Erden" bzw. Metallen und die Frage, ob dabei Kinderarbeit im Spiel ist. Sich möglichst wenig an den Gemeinschaftsaufgaben finanziell zu beteiligen oder recht hohe Preise abzuverlangen, damit haben die User offenbar keine Probleme. Aber ob beispielsweise das Kobalt, das natürlich nur in kleinsten Kleinmengen in einem iphone verbaut ist, aus einem Kriegsgebiet aus Afrika kommt, dort Warlords finanziert oder Kindersoldaten usw.

Nun hat Apple in seinem 11. "Progress Report" zumindest diese Lücke weiter geschlossen: Supplier Responsibility: die gesamte Lieferkette ist erfasst und wird von unabhängigen Scouts überprüft. Hält sich ein Zulieferer nicht an die Appel-Vorgaben, wird er von der Lieferantenliste gestrichen (vermutlich nur dann, wenn es möglich ist). Insbesondere ist jetzt auch der Rohstoff Kobalt erfasst, mit dessen Handel sich im Kongo diverse Kriegsherren finanzieren.

Inzwischen gehen auch andere Informationen in den Report ein, z.B. die Arbeitsbedingungen. In den meisten (von den USA entfernten) Fabriken werden die maximalen Arbeitszeiten pro Woche eingehalten: 60 Stunden.

Ein Fortschritt. Auf diesem Weg gibt es indes noch viele weiteren Entwicklungsstufen.

17. März 2017

BÖHMERMANN's ERDOGAN-Satiregedicht

Als "Bewusst verletzend" hatte die Kanzlerin das Gedicht bezeichnet. Kannte sie den gesamten Text? Hat sie den fraglichen Auftritt gesehen, um diese Äußerung mit staatspolitischen Folgen zu tätigen?

Dies will der Tagesspiegel wissen. Und hat wegen Nichtbeantwortung seiner Anfrage geklagt. Das Berliner Verwaltungsgericht hat diesem Ansinnen nun stattgegeben (VG 27 L 502.16). Außerdem muss das Kanzleramt auch Einblicke in die diversen Schriftwechsel in diesem Zusammenhang geben. Der Tagesspiegel wird bestimmt weiter berichten.

17. März 2017

"Man nennt das auch Volksverdummung"

Unter dieser Überschrift dokumentiert der Berliner Tagesspiegel ein Interview mit dem ehemaligen TV-Fälscher Michael BORN. Der hält eine Art Rückschau über das, was er Anfang der 90er gemacht hat und was nach dem Absitzen seiner Gefängnisstrafe wegen "Betrugs". Sozusagen wegen Fake News im Fernsehen.

Interessant dabei, worauf er hinweist:

  • Nur "Freie Journalisten" können betrügen - nicht Festangestellte
  • Und dies, weil ein Betrug - juristisch in Deutschland - nur zwischen (freiem) Auftragnehmer und Auftraggeber möglich ist - der Auftraggeber hat Geld bezahlt für etwas, was er nicht bestellt hat.

"Betrug" am Publikum ist in Deutschland nicht vorgesehen. Keine gute Voraussetzung, um das Problem von Fake News auch auf diese Weise anzugehen. 

15. März 2017

LuxLeaks-Whistleblower erneut verurteilt, aber zu milderen Strafen

Mit der Justiz ist das so eine Sache: Richter sind an Gesetze gebunden. Eine eigene Gesetzes(fort)entwicklung steht ihnen im Prinzip nicht zu. Andererseits sind sie - ébenfalls im Prinzip - imstande, einen (angeblichen) (Straf)Tatbestand, den ein Anwalt der Staatsgewalt geltend macht ("Staatsanwalt"), anders oder neu zu definieren oder zu interpretieren.

So weit mochten die Richter des Luxenbourger Berufungsgerichts offenbar nicht gehen, weshalb sie Antoine DELTOUR und Raphael HALET erneut verurteilten, die am 29. Juni 2016 in erster Instanz  wegen Geheimnisverrats und Diebstahls mit Strafen versehen wurden. Allerdings vermochten sich die Richter sich entschließen, die Strafen abzusenken: anstatt 12 Monate auf Bewährung nun (nur noch) 6 und statt 1.500 Euro nur 1.000 für Antoine DELTOUR. Ebenso reduzierten sie die Strafe bei seinem Kollegen. Den Freispruch des Journalisten in 1. Instanz hatten sie bestätigt.

Zum Komplex LuxLeaks:

9. März 2017

Sollen, dürfen, müssen "Hintergrundgespräche" zwischen Politik und Journalisten geheim bleiben?

Jost MÜLLER-NEUHOF vom Berliner Tagesspiegel gehört zu jenen Journalisten, die über Informationsfreiheit und Transparenz nicht nur schreiben, sondern sie auch regelmäßig einfordern. Im Zweifel auch einklagen.

Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gerade einen Beschluss der Verwaltungsgerichts Berlin - vorübergehend - außer Kraft gesetzt, der Journalisten auch das Recjt auf Auskunft darüber einräumt, ob, wann und mit wem beispielsweise Bundeskanzlerin MERKEL als "vertraulich" (in der Journalistensprache: "unter drei") gekennzeichnete Hintergrundgespräche geführt hat. Und welche Informationen dabei kommuniziert wurden.

Das Verwaltungsgericht hat diesem Auskunftsersuchen weitgehend stattgegeben. Begründung: Pressefreiheit ganz allgemein (siehe ausf. Argumentation im Urteil (VG Berlin 27 L 369.16). 

Das OVG hat diese Entscheidung nun im Rahmen eines Eilantrags t.w. außer Kraft gesetzt und ist der Begründung des Kanzleramts gefolgt, das geltemd gemacht hatte, darüber seien keine Unterlagen mehr vorhamden. Dies müsse nun im Hauptverfahren geklärt werden. Ob die Oberverwaltungsrichter die grundsätzliche Entscheidung der Verwaltungsrichter mittragen, ließen sie offen. 

Das Hauptsacheverfahren könnte sich über längere Zeit hinziehen. Bleibt der Weg einer Klage vor einem Verfassungsgericht. Über weitere Hintergründe berichtet MÜLLER-NEUHOF im Tagesspiegel selbst.

Beim Deutschen Journalistenverband sieht man aber ein anderes Prpblem: Er warnt vor einer Aushöhlung des Redaktionsgeheimnisses. Und weit wichtiger sei es, mehr über "Hintergrundgespräche" mit Lobbyisten zu erfahren, die damit ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen befördern wollen. Hintergrundgespräche mit Journalisten dienten der Gewinnung und Einordnung von Informationen. Für den DJV ist das Urteil eine Farce.

6. März 2017

Whistleblower-Schutz: Einsicht bei der EU-Kommission

Das Europäische Parlament fordert das schon lange: klare Regelungen für Whistleblower, wenn die auf Probleme, Misstände, Risiken und Gefahren hinweisen. Denn sonst getraut sich niemand etwas zu sagen oder melden, wenn er damit sein eigenes Leben hinsichtlich Arbeitsplatz, Einkommen und Gesundheit riskiert.

Jetzt scheint das Problem auch auf der Ebene der EU-Kommission angekommen zu sein, zumindest bei einigen. Das war zwar schön öfters mal so, jedenfalls in Form wortgewaltiger Ankündigungen, denen dann keinerlei Taten folgten, aber jetzt sieht es so aus, als könnte sich doch mal etwas auf dieser Bürokratenebene etwas bewegen. Perre MOSCOVICI, EU-Kommisar für Steuern und den Euro, hat der WELT gegenüber erklärt: "Ich denke, dass Menschen, die das Risiko eingehen, illegale Aktivitäten öffentlich zu machen, nicht als Resultat sehen sollten, wie ihr Leben ruiniert wird. Die Frage, wie wir ihren Schutz sicherstellen können, muss auf europäischer Ebene adressiert werden."

Jetzt sind Verbände und Interessensgemeinschaften aufgerufen, sich zu dem Vorhaben zu äußern, wie der Schutz von Whistleblowern aussehen könnte.

2. März 2017

Amal, Berlin!

So lautet die neue Adresse einer Plattform der Evangelischen Journalistenschule in Berlin, die geflohenen Journalisten aus Syrien, Iran, Afghanistan und Ägypten eine Arbeitssttätte und Nachrichtenplattform eingerichtet hat, die täglich die wichtigsten Vorgänge in Berlin in arabischer Sprache und Farsi kommunizieren wird. Mehr unter www.amalberlin.de 

2. März 2017

Informationsfreiheitsgesetze in Deutschland im Vergleich: Hamburg vorne, Bayern ganz hinten

Die Plattform FragdenStaat und Mehr Demokratie haben ihr Transparenzranking.de gelauncht und die Praxis der IFG's in jenen 12 Bundesländern miteinander verglichen, in denen es solche Gesetze auf Informationsfreiheit gibt. Hamburg nimmt dabei den ersten Platz ein, an zweiter Stelle Schleswig-Holstein, gefolgt von Bremen, direkt dahinter bereits Berlin.

Die Schlusslichter: Sachsen, Niedersachsen, Hessen und Bayern. Sachsen und Bayern sind CDU-dominiert, also kein Wunder - konservative Grundeinstellungen (nur nichts verändern) vertragen sich nach alter Ideologie nicht mit Informationsfreiheit, auch wenn die "Christen" sich als "Demokraten" wähnen. In Niedersachsen und Hessen indes sind auch die GRÜNEN in der Regierungsverantwortung - kein sonderlich überzeugender Politiknachweis.

Mehr unter www.transparenzranking.de 

23. Februar 2017

Deutsche Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

Zu diesem Ergebnis kommt der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags: Die seitens der Bundesregierung durchgesetzte und neu gefasste Gesetzesversion erfüllt nicht die Auflagen, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) gesetzt hat.

Darüber schreibt ausführlich netzpolitik.org und stellt auch das Gutachten online

23. Februar 2017

"Wer hat gelogen?"

Unter diesem Titel rekonstruiert DIE ZEIT die Auseinandersetzungen zwischen Justizminister MAAS und dem ehemaligen Generalbundesanwalt Harald RANGE, der von MAAS in die Zwangspension geschickt wurde. Hintergrund waren die von MAAßEN (Bundesamt für Verfassungsschutz) angestrengten Ermittlungen gegen netzpolitik.org.

In diesem Gefecht zwische Justizminister und dem höchsten Staatsanwalt tauchten widersprüchliche Informationen und Behauptungen auf. Dies versucht der Artikel in einem umfangreichen Dossier zu klären (nicht auf ZEIT ONLINE verfügbar).

22. Februar 2017

Transparenzregister kommt - allerdings etwas eingeschränkt

Im Kampf gegen die internationale Steuerhinterziehung und Geldwäsche und immer noch unter dem Eindruck der Panama Papers und aller vorhergehenden Veröffentlichungen durch Journalisten hat die Bundesregierung nun ein Transparenzgesetz beschlossen: ein Firmenregister, das die "wirtschaftlich Berechtigten", also die wirklichen Eigentümer von Unternehmen offenlegen soll. Verstecken hinter Holdings, Briefkastenfirmen, egal wo diese residieren, soll nun nicht mehr möglich sein.

Das künftige Register ist Besatandteil der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie. Sie muss bis Juni 2017 EU-weit umgesetzt sein. Das deutsche Register ist als zentrales Portal geplant, über das sich aus anderen Registern, z.B. den elektronischen Handelsregistern, Informationen über die "wirtschaftlich Berechtigten" abrufen lassen sollen. Ist dies nicht möglich, müssen diese eine solche Meldung an das Transparenzregister machen.

Finanzminister SCHÄUBLE, bekanntermaßen ebenfalls kein großer Freund von Transparenz, hat die Federführung - gegenüber dem Justizministerium. Auf sein Geheiß hin, will Deutschland nur die Mindestanforderungen der EU-Richtline umsetzen. Ein für jedermann zugängliches Register will er nicht. s soll v.a. für Behörden sein. Allerdings sollen aber zumindest auchDritte Einblick nehmen können, wenn sie ein "berechtigtes Interesse" nachweisen können.

Legt man die höchstrichterliche Rechtsprechung dabei zu Grunde, die beispielsweise mit dieser Abwägung auch Journalisten Einblick in das Grundbuch gewährt, ist dies zumindest ein Hoffnungsschimmer.

Mehr dazu:

Mitte Februar

Whistleblowerschutz in Tunesien

Umgerechnet runde 200 Millionen Euro Schmiergelder jährlich fließen nach Schätzungen des tunesischen Rechnungshofes an die Staatsbeamten im Land - Korruption grassiert flächendeckend. Nicht zuletzt auch die Folgen dieses Umstands hatten 2011 zu dem geführt, was man den arabischen Frühling nennt, der einzig noch in diesem Land sich halten kann: am 4. Januar war Mohamed BOUAZZI an seinen Verletzungen gestorben, die er sich bei seiner Selbtsverbrennung im Dezember zugefügt hatte. Der Tod des Gemüsehändlers, der - weil er kein Schmiergeld bezahlen konnte, keine Genehmigung bekam und immer wieder die Schließung seines Gemüsestandes hinnehmen musste - löste erst Solidaritätsbekundungen, dann landesweite Massenproteste aus: gegen Korruption und Zensur.

Inzwischen ist vieles anders, das Land versucht sich mit Demokratie, will die Entwicklung der Wirtschaft voranbringen, bei der Korruption aber mehr als nur Sand im Getriebe ist. Jetzt hat das Parlament mit großer Mehrheit ein Gesetz verabschiedet, Danach sind beispielsweise behördeninterne "Whistlblower" ausdrücklich geschützt, wenn sie Informationen über illegale Praktiken an die Ermittlungsbehörden weitergeben. Außerdem: Vergeltungsmaßnahmen gegen Whistleblower sind jetzt strafbar

16. Februar 2017

Französische Richter bringen Schweizer Großbank vor Gericht: wegen "moralischer Belästigung" von Whistleblowern

Immerhin 5 Whistleblower aus der Schweizer Bank UBS haben den französischen Steuerbehörden bei der Aufdeckung von Steuerbetrug geholfen. Alle wurden inzwischen entlassen und stehen unter Druck seitens der Bank. 

Jetzt hat erstmals ein Richter ein Verfahren gegen die Bank eingeleitet: wegen "moralischer Belästigung" von Whistleblowern. Mehr unter www.ansTageslicht.de/andere 

14. Februar 2017

"Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit beschäftigt Anti-Transparenz-Anwälte"

So lautet die Überschrift eines Artikels im Berliner Tagesspiegel. Der zuständige Redakteur, Jost MÜLLER-NEUHOF, der auch regelmäßig selbst IFG-Anfragen bei diversen Behörden stellt und ebenso regelmäßig im Zweifel vor die letzte gerichtliche Instanz zieht (in der Regel immer erfolgreich), kritisiert deutlich die Bundesbeaftragte für Informationsfreiheit Andrea VOßHOFF. Die nahm als Gast an einer offenbar exquisiten Runde ausgerechnet in jener Kanzlei teil, die bundesweit für Anti-Transparenz steht: Redeker, Sellner, Dahs in Bonn. Thema: Die geplante EU-Datenschutzgrundordnung.

Völlig unverständlich ist es für den Tagesspiegel, dass ausgerechnet die Informationsfreiheitsbeauftragte keine Ahnung davon hat, dass diese Kanzlei genau gegen ihre Aufgabe arbeitet - und zwar auf allen politischen Ebenen und Gerichten. So wurde die Kanzlei auch immer eingeschaltet, wenn der Tagesspiegel gegen staatliche Stellen wegen Auskunftsverweigerung vor Gericht ging. Die Kanzlei ist teuer - die dort beschäftigten Anwälte halten sich für die Creme de la Creme - mit ihren Niederlassungen in Berlin, Leipzig, München, Brüssel und London.

Das scheinen offenbar auch viele Hochschulen so zu sehen: die REDEKER-Anwälte sind fast flächendeckend als Lehrbeauftragte unterwegs: 30 Mandate in Deutschland. Zu den 'Kunden' gehört beispielsweise deer Ex-Bundespräsident Christian WULFF, der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Hans-Georg-MAAßEN oder auch der WDR, wenn der einem Journalisten Auskünfte verweigern möchte. 

"Die Einschaltung von Anwälten kostet Geld - das Bürger und Journalisten oft nicht haben. Der Staat dagegen kann sich die Redeker-Dienste leisten. So gehört sogar die Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit selbst zu denen, die sie in Anspruch nimmt", schreibt der Tagesspiegel.

10. Februar 2017

Whistleblower und Journalisten in UK künftig Spione?

Das sind die offiziellen Pläne, die gerade bekannt geworden sind: Alle, die Informationen und Daten erhalten, sammeln und teilen, egal wer und zu welchem Zweck, sollen künftig wie Spione behandelt werden, die für ausländische Mächte unterwegs sind. Dazu soll das bisher geltende Strafmaß von 2 Jahren auf 14 erhöht werden, egal ob Brite oder Ausländer. Dies hat gerade das IT Magazin The Register bekannt gemacht.

An diesen Plänen hat eine Kommission gearbeitet: Und 320 Seiten Papier bzw. Vorschläge produziert: Protection of Official Data. Die Kommission tut so, als wären relevante Gruppen der Zivilgesellschaft eingebunden worden. So wird beispielsweise das Whistleblowerschutz-Projekt Public Concern at Work erwähnt. De facto hat es aber keinerlei Konsultationen gegeben. 

Bisher haben die Empfehlungen den Status als "Consultation Paper". Jetzt liegt es an der Zivilgesellschaft und allen Transparenzarbeitern, dieses Vorhaben zu entschärfen, besser verhindern.

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7. Februar 2017

BGH lehnt Durchsuchung der Anwaltskanzlei Freshfields ab

Der Parlamentarische U-Ausschuss "CumEx" versucht aufzuklären, wie es kommen und sein konnte, dass sich gewiefte Steuerberater, Bankern und Anleger Kapitalertragssteuern im Zusammenhang mit Dividendenzahlungen auf Aktien mehrfach erstatten lassen konnten, obwohl die Steuer nur ein einziges Mal bezahlt wurde. Nach Schätzungen sind dem Staat dadurch rund 12 Milliarden € entgangen.

Die fragliche weltweit tätige Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer war offenbar einer der wichtigsten Clearingstellen für jene, die im vollen Bewusstsein um den steuerlichen und politischen Irrsinn diese Praktiken zu einem regelrechten Geschäftsmodell mit entwickelten und rechtlich absicherten.

Da die Vertreter der Kanzlei dem U-Ausschuss nicht ausreichend und glaubwürdig genug Auskunft erteilen konnten (bzw. wollten) hatten sich die Parlamentarier entschlossen, mittels einer richterlichen Durchsuchung Zugriff auf die vermuteten Akten zu verschaffen.

Dies hat nun der zuständige Ermittlungsrichter am BGH abgelehnt. Begründung laut Pressemitteilung:

Der Antragsteller hat nicht hinreichend dargetan, dass die Beweismittel, die er mit der Durchsuchungsmaßnahme sicherzustellen beabsichtigt, Beweismittel, die für die Untersuchung von Bedeutung sein können, darstellen.

Der Untersuchungsgegenstand des 4. Untersuchungsausschusses des 18. Deutschen Bundestags ist entsprechend seinem Wortlaut darauf gerichtet, Ursachen und Hintergründe möglichen Fehlverhaltens der Finanzverwaltung im Zusammenhang mit Cum/Ex-Transaktionen zu untersuchen und beinhaltet nicht, ein etwaiges Fehlverhalten von Privatpersonen aufzuklären. Materiell zielt die vom Antragsteller erstrebte Beweiserhebung jedoch hierauf ab. Denn mit den in den Räumlichkeiten der Betroffenen mutmaßlich vorliegenden Unterlagen möchte der Antragsteller klären, ob die Betroffene hinsichtlich der Cum/Ex-Geschäfte ein "elaboriertes Geschäftsmodell initiiert, vorbereitet und/oder begleitet" hat.

Einen Bezug zum Untersuchungsgegenstand stellt der Antragsteller nur insoweit her, als aus seiner Sicht die Verantwortung der Finanzverwaltung geringer wäre, sollte ein derartiges Geschäftsmodell vorgelegen haben. Dies ist zur Begründung der Beweisrelevanz für den Untersuchungsgegenstand jedoch nicht ausreichend."

Lessons learnt:

  1. Derlei Anträge, die die Unantastbarkeit eines beruflichen Geheimnisträgers tangieren, müssen sehr sorgfältig in Bezug auf den erwarteten Zweck gefasst sein
  2. Dabei muss klar hervorgehen, dass dies nicht nur deswegen beabsichtigt ist, das Fehlverhalten der öffentlichen Verwaltung herunterzuspielen. 

Hier ist der BGH-Beschluss (1 BGs 74/17) im Original zu lesen.

Anfang Februar 2017

Transparenzgesetz in Niedersachsen

Die von SPD und GRÜNEN bestimmte Landesregierung legt einen enttäuschenden Entwurf für ein Transparenzgesetz vor, wie der Informationsexperte Manfred REDELS analysiert: unter www.ansTageslicht.de/noIFG.

Da ist sehen die Roten und GRÜNEN sogar eine Gebühr (bis zu 500 €) im Falle einer Ablehnung vor. 

27. Januar 2017

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof anerkennt "Blogger" als "Organ der Presse"

Erneut musste ein oberstes Gericht unteren Instanzen (Verwaltungsgericht Augsburg sowie der Staatsanwaltschaft Memmingen) klarmachen, dass auch Blogger Auskunftsrechte wie andere Journalisten haben, wenn sie sich am öffentlichen Meinungsbildungsprozess beteiligen.

Konkret hatte der Neonazi-Watchblog Störungsmelder Auskünfte über rechtspolitisch motivierte Straftaten und den Ausgang der jeweiligen Ermittlungsverfahren haben wollen, die ihm seitens der Memminger Staatsanwälte verwehrt wurden.

Jetzt ist ein weiterer juristischer Meilenstein gesetzt. Mehr unter www.ansTageslicht.de/PrR 

26. Januar 2017

Umweltbundesamt darf Kritiker öffentlich benennen

In seiner Broschüre 122-seitigen ausführlichen Broschüre "Und sie erwärmt sich doch" benennt das UBA namentlich auch die Journalisten/Publizisten Dirk MAXEINER und Michael MIERSCH. "Auch in Zeitungen und Zeitschriften, Rundfunk und Fernsehen tauchen mitunter Beiträge auf, die nicht mit dem Kenntnisstand der Klimawissenschaft übereinstimmen", hatte das UBA geschrieben. Bekannt für solche Beiträge seien auch Maxeiner und Miersch. Sie hätten etwa auf ein „Stagnieren der Erdtemperatur seit über 10 Jahren“ und „auf die Sonne als Verursacher der Klimaerwärmung seit Mitte des letzten Jahrhunderts“ hingewiesen.

Die beiden namentlich Genannten gingen dagegen juristisch vor, unterlagen aber bereits in der 1. Instanz beim Verwaltungsgericht Halle (Az: 1 A 304/13 HAL). Die Richter sahen diese Formulierungen angesichts der Aufgabenstellung dieser Behörde als sachlich und nicht überzogen an:

"Auf Grundlage dieser ihm zustehenden Befugnisse setzt seine wissenschaftliche Tätigkeit zwangsläufig voraus, dass er sich - sachlich - auch mit Publikationen Dritter wertend befasst, um die Öffentlichkeit darüber unterrichten zu können. Insofern begegnet es keinen rechtlichen Bedenken, wenn sich das Umweltbundesamt mit den Thesen der Kläger auseinandersetzt und zu eigenen Wertungen gelangt, wie es geschehen ist.

Die Kläger werden in der streitgegenständlichen Broschüre des Umweltbundesamtes weder verfälschend noch entstellend oder gar diffamierend dargestellt", so die Richter.

Nun hat das Oberwaltungsgericht Sachsen-Anhalt die Berufungsklage der beiden Genannten ebenfalls abgewiesen (Az: 3 L 44/16).

"Fazit: Verbieten kann der Staat die Klimawandel-Leugner zwar nicht, aber sie immerhin als das darstellen, was sie sind: das Abstreiten von Gültigem", so der Berliner Tagesspiegel.

26. Januar 2017

Bundestag (mal wieder) muss Unterlagen über Parteispenden herausgeben

Es ist nicht das erste Mal, auch nicht das zweite Mal. Es ist das dritte Mal, dass ein Verwaltungsgericht die Bundestagsverwaltung zwingt, nach dem IFG bestimmte Informationen bereitzustellen. abgeordnetenwatch.de hatte geklagt, nachdem sich die Verwaltung stur gestellt hatte. Nun müssen Korrespondenzen, Vermerke, Notizen, Dienstanweisungen und sonstige amtliche Aufzeichnungen im Zusammenhang mit den beiden aktuellsten Rechenschaftsberichten der Parteien herausgegeben werden.

Nach dem Parteiengesetz muss die Finanzierung transparent sein. Spenden, Zuwendungen etc bis zu 10.000 € müssen öffentlich gemeldet werden. Summen darüber hinaus im Rechenschaftsbericht auftauchen und Beträge über 50.000 auf der Website des Parlaments veröffentlicht werden.

Parteien finden immer wieder Wege, dies alles zu umgehen. Ende 2016 geriet die SPD ins schräge Licht, bei der man Minister für vierstellige Summen fürs eigene PR 'mieten' konnte. Im Fall Philip Morris hatte das Unternehmen Veranstaltungen von CDU/CSU, SPD und FDP gesponsert. Wert: über 540.000 €.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bundestagspräsident LAMMERT (CDU), ein entschiedener Gegener von politischer Transparenz, wie man inzwischen weiß, überlegt sich, (mal wieder) in die nächste Instanz zu gehen. Absehbar wird das Aushängeschild des Parlaments auch dort verlieren. Aber was einen echten Transparenzgegner auszeichnet, ist das, nie aufzugeben. Und bis zum Ende durchzuhalten - koste es, was es wolle. 

Denn letzteres könnte ein weiteres Ziel sein: die NGO durch eben solche Kosten in die Knie zu zwingen.

Mehr unter

18. Januar 2017

Lawine begräbt 29 Menschen: 29 Tote. Baugenehmigung war illegal - niemand hatte Alarm geschlagen

Die Bilder sind dramatisch: mehrere Erdbeben und gigantische Schneemassen begraben das Hotel Rigopiano in den italienischen Abruzzen. Nur neun Menschen können im mutigen Einsatz gerettet werden.

Das Hotel hätte dort nie stehen dürfen: auf dem Rollsschutt einer früheren Lawine. Bereits 2007 hatte es deswegen ein Ermittlungsverfahren gegeben, u.a. weil Bestechungsgelder für die bewilligenden Behörden mit im Spiel waren. Allerdings: Die italienische Justiz schaffte es nicht, das Verfahren vor Ende der Verjährung zu Ende zu bringen. Niemand hatte den Whistleblower abgegeben: über die Ineffizienz des juristischen Verfahrens noch über die unrechtmäßige Baugenehmigung. Mehr unter www.ansTageslicht.de/noWB 

2. Januar 2017

Jan BÖHMERMANN's Klage gegen Bundesregierung erfolgreich

Als "bewusst verletztend" hatte die Bundeskanzlerin Angela MERKEL BÖHMERMANN's "Schmähkritik" über den türkischen Staatspräsidenten ERDOGAN bezeichnet und damit - zumindest öffentlich und mental - die Voraussetzungen geschaffen, dass Staatsanwälte wegen "Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts " (§ 103 StGB) gegen den Satiriker ermitteln konnten bzw. durften. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen allerdings inzwischen eingestellt.

Nun wollte der Berliner Tagesspiegel, aber auch BÖHMERMANN, wissen, auf welcher Grundlage bzw. mit welchen Argumenten die Bundesregierung, konkret das Auswärtige Amt und das Bundesjustizministerium zu der Einschätzung kamen, die fragliche Satire könne im Sinne des § 103 StGB strafrechtlich relevant sein und würde die Beziehungen zur Türkei nachhaltig aus dem Lot bringen. 

Die Bundesregierung verweigerte zunächst die Auskunft. Argument: Man wolle mit der Herausgabe dieser Information die "Unschuldsvermutung" beeinträchtigen. Außerdem würde eine Auskunftserteilung "die Freiheit und Offenheit der Willensbildung innerhalb der Bundesregierung gefährden."

Der Berliner Tagesspiegel zog vors Verwaltungsgericht. Und obsiegte. Die Bundesregierung ging in Berufung. Nun hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Entscheidung der Vorinstanz ausdrücklich und rechtskräftig bestätigt:

  • Die Antragsteller haben einen Auskunftsanspruch auf Informationen aus einem "Vorbereitungsvermerk". Damit wird nicht in die Entscheidungsfreiheit bzw. dem "innersten Bereich der Willensbildung der Regierung" eingegriffen
  • Die vorgebrachten Argumente einer möglichen Beeinträchtigung der diplomatischen Beziehungen sind "nicht tragfähig" belegt
  • Dass das Verfahren im Rahmen eines schutzbedürftigen Eilantrags abgewickelt werde, sei rechtens, da das Thema nach wie vor in der Öffentlichkeit, insbesondere in den Medien diskutiert wird.

Az: VG: 6 S 29.16

1. Januar 2017

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wirbt mit neuer Whistleblower-Hotline

Mit Beginn des Neuen Jahres 2017 ist die im Sommer 2016 angekündigte anonyme Hotline beim BaFin in Betrieb, die auf deren Website so beworben wird, dass

  • "mutmaßliche Verstöße gegen Aufsichtsrechts", so gemeldet werden können, dass
  • "einerseits die absolute Anonymität des Hinweisgebers" gewährleistet ist,
  • andererseits die Behörde trotzdem mit dem Hinweisgeber "in Kontakt treten" kann.

Dies trifft allerdings nur eingeschränkt zu. Dass die Behörde Hinweisgeber gerne anonym halten möchte, ist nachvollziehbar. Und wird vermutlich seitens der Behörde auch so (gerne) praktiziert werden.

Allerdings: Wenn es zu strafrechtlichen Ermittlungen kommen sollte, egal von welcher Seite die ausgehen, kann die Gegenseite Akteneinsicht nehmen. Dann ist auch die Anonymität eines Whistleblowers nicht mehr garantiert, sondern für den Arbeitgeber des Hinweisgebers erkennbar - mit den bekannten Folgen.

Besser ist es für Whistleblower, Missstände über einschlägige Medien bekannt zu machen. Vorteile:

  • Der Whistleblower ist jetzt "Informant" und ist über das Zeugnisverweigerungsrecht der Journalisten (auch Redaktionsgeheimnis genannt oder als Informantenschutz bezeichnet) geschützt.
  • Durch die Bekanntgabe in der Öffentlichkeit wird der Druck auf die Behörde stärker, auch wirklich etwas gegen einen Misstand zu tun.

Mehr dazu auf der Website von FONDS professionell in einem Interview der Juliausgabe mit dem Whistleblower-Netzwerk: Whistleblower aufgepasst: Was Informanten aus Banken wissen sollten.

3. Dezember 2016

Football Leaks meldet sich zurück: mit einer europaweiten Veröffentlichung

DER SPIEGEL hatte schon einige Male über diese neue Enthüllungsplattform und den Initiator "John" berichtet. Und über die vielen geheimen Dokumente, die bis dahin aufgetaucht waren und auf https://footballleaks2015.wordpress.com online zu lesen waren. Gleichzeitig mit der Ansage, dass footballleaks wegen mangelnder Kapazitäten und internationalem Verfolgungsdruck sich vorerst einmal zurückziehen müsse.

Jetzt wird deutlich weshalb: Die footballleaks-Macher haben zunächst dem SPIEGEL, der als einer der ersten Kontakt zu dieser anonymen Gruppe aufgebaut hatte, 18,6 Millionen Dokumente (=1,9 Terrabyte) überlassen: zur Auswertung.

Damit war dann auch das Hamburger Nachrichtenkagazin überfordert und hat diese Dokumente in 7monatiger Arbeit mit europäischen Partnern geteilt, die alle im europäischen Investigativnetzwerk "EIC" vereint sind. Ab heute beginnt DER SPIEGEL nicht nur seine Titelgeschichte damit, sondern eine Serie. Ähnlich machen es die 8 Partner aus Italien, Dänemark, Portugal, Frankreich usw. 

SPIEGEL-Titel (Ausgabe Nr. 49/2016): Özil, Ronaldo & Co. Inhalt: ihr Kampf gegen ihren mächtigsten Gegner - das Finanzamt. Einen Überblick gibt es hier.

Dies ist der Text, wie DER SPIEGEL seine Geschichte im Newsletter kommuniziert:

"Es gibt keinen schöneren Beruf als den des Journalisten. Der ständige Wechsel zwischen Recherche und Schreiben, all die Begegnungen und Themen, die Textarbeit, das Blattmachen und folglich diese ganze, so aufregend vielseitige Arbeit am Projekt Aufklärung: Das alles kann beglückend sein. Und dann gibt es, hier beim SPIEGEL, auch noch Wochen wie diese.

Football Leaks also. Die Geldmeister. Die Welt des Profifußballs nicht mehr im Glanz des Flutlichts, sondern von innen her ausgeleuchtet.

Monatelang hatten wir uns vorbereitet. Zusammen mit elf anderen Medienhäusern hatten wir das Investigativ-Netzwerk EIC gegründet, dessen Sinn es ist, internationale Recherchen zu organisieren und zu perfektionieren. Unsere IT, allen voran der Kollege Stephan Heffner, hatte uns Journalisten in die Lage versetzt, gewaltige Datenmengen rasant zu sichten und zu bearbeiten; ein von der Außenwelt abgeschotteter Raum mit Hochsicherheitsrechnern wurde eingerichtet.

Der Kollege Rafael Buschmann hatte den Kontakt zu John, dem Whistleblower, aufgebaut und das Material herbeigeschleppt: 1,9 Terabyte Daten oder 18,6 Millionen Dokumente (was rund 500.000 Bibeln entspricht). Wir stellten unser Team zusammen: Die Redakteure Jürgen Dahlkamp, Christoph Henrichs, Jörg Schmitt, Alfred Weinzierl und Michael Wulzinger stiegen ein, die Dokumentare Kurt Jansson, Andreas Meyhoff und Nicola Naber kamen hinzu. Wir teilten das Material mit unseren EIC-Partnern, über wöchentliche Videokonferenzen und bei Treffen in Hamburg, Mechelen, Paris, Lissabon und wieder Hamburg koordinierten wir Recherchen und Veröffentlichungen.

In dieser Woche nun beginnen wir unsere Serie. Es wird darin um die mafiöse Macht der Spielerberater gehen, deren einziges Ziel Gewinnmaximierung ist; Moral oder Vereinstreue, auch so naive Gemütszustände wie Zufriedenheit spielen keine Rolle für sie, weil stets der nächste Vertrag her muss, frisches Geld, mehr Geld. Es wird um diese Verträge gehen, in denen Unvorstellbares geregelt wird, vor allem aber der nächste Transfer und die Frage, wer wie viel daran verdienen wird. Um Vereine wird es natürlich gehen, die so tun, immer noch, als trügen sie zum Gemeinwohl bei, obwohl das Gegenteil zutrifft. Und zuerst, in der Titelgeschichte dieser Woche, geht es um Briefkastenfirmen und Offshore-Konten, um Steuertricks also, es geht um die beiden Titelhelden Cristiano Ronaldo und Mesut Özil, um den Trainer José Mourinho und andere.

Im Video: Wie die Millionen Dokumente durchsucht wurden

Der Kollege Buschmann sagt übrigens, Football Leaks zeige, "wie gierig und entfesselt die ganze Branche ist". Noch knapper formuliert: Das Spiel ist krank.

1. Dezember 2016

WikiLeaks leakt geheime Dokumente aus dem NSA-Ausschuss des Bundestags

Die Aufregung ist (mal wieder) groß und der Bundestagspräsident hat das Feuer frei gegeben für eine staatsanwaltschaftliche Ermittlung: wegen Geheimnisverrats.

WikiLeaks will die Zusammenarbeit des BND mit der NSA dokumentieren: anhand eingeschränkt vertraulicher Akten aus dem Ausschuss und auch die nur zeitlich bis zum Januar 2015. Insgesamt rund 2.400 Dokumente (90 GB). 

Hier lassen sich die Dokumente lesen und downloaden: https://wikileaks.org/bnd-inquiry/docs/

Die NSA-Ausschussmitglieder geben sich entrüstet, meinen, die Aufklärungsarbeit würde dadurch jetzt noch schwieriger. Eine Zusammenfassung der Einschätzung durch die unterschiedlichen politischen Kräfte gibt der Berliner Tagesspiegel: Empörung über den neuesten Coup von WikiLeaks

17. November 2016

WikiLeaks äußert sich zum Vorwurf, in den US-Wahlkampf eingegriffen zu haben

Sarah HARRISON, die inzwischen als Redakteurin für WikiLeaks arbeitet, hat in der New York Times eine ausführliche Begründung dafür gegeben, die Emails von Hillary CLINTON vor der Präsidentenwahl veröffentlicht zu haben. WikiLeaks wollte den Einfluss der Kandidatin über das Komitee der Demokratischen Partei in seinen Strukturen offenlegen - so die Quintessenz der Darstellung. Der gesamte Text unter Why the World Needs WikiLeaks

9. November 2016

"Der Umgang mit ihm ist extrem gefährlich",

meint der investigative US-Journalist David Cay JOHNSTON (67), der früher für die Los Angeles Times und die New York Times gearbeitet hatte. Er hat Donald TRUMP zum ersten Mal 1988 interviewt. Und war erschrocken: über die Gedankenlosigkeit und die Ignoranz des Immobilienmoguls. TRUMP hatte da gerade 2 Casinos in Las Vegas eröffnet, aber nichts von dem Geschäft verstanden. 

Wie Donald TRUMP sein Leben arrangiert, wie und wieso ihn die US-Regierung unter George BUSH 1990 vor dem Bankrott rettete, wie er über andere denkt und wie berechenbar er ist, hat JOHNSTON in seiner neuen Biographie "The Making of Donald Trump" beschrieben. Das Buch erscheint gerade auf deutsch unter dem Titel "Die Akte Trump" im Ecowin-Verlag.

Ein Interview mit dem Autor dazu findet sich im Berliner Tagesspiegel.

Oktober 2016

Modell Ombudsmann/Ombudsfrau zwecks Whistleblowerschutz gefährdet

Wie wir jetzt erst erfahren hat das LG Bochum am 16. März d.J. den Notbehelf Ombudsmann / Ombudsfrau juristisch ausgehebelt. Konkret haben die Richter in zweiter Instanz die Beschwerde einer Ombudsfrau verworfen, die als Rechtsanwältin in dieser Funktion die Anzeige eines Whistleblowers an die "Integritätsbeauftragte" eines Unternehmens in Teilen weitergeleitet hatte. Dort wollte man den Inhalt der ganzen Anzeige erfahren und hat dazu die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Die wiederum hatte das Büro der Rechtsanwältin durchsucht und die fraglichen Informationen beschlagnahmt.

Mehr unter www.ansTageslicht.de/WB

20.Oktober 2016

Jobcenter transparent machen

Die Plattform Frag den Staat.de will jetzt Transparenz in die Abläufe, Vorgaben und internen Anweisungen der Jobcenter bringen, die von ihren 'Kunden' alles wissen wollen, sich selbst aber ausgesprochen verschlossen geben. Das ist das Vorhaben von https://fragdenstaat.de/jobcenter/

"Jobcenter haben das Recht, ihre sogenannten Kunden bis ins Detail zu überwachen. Gleichzeitig sind sie selbst äußerst intransparent. Das wollen wir ändern.

Wir wollen gemeinsam mit euch alle internen Weisungen und Zielvereinbarungen der Jobcenter in Deutschland veröffentlichen. Das geht mit zwei Klicks.

Alle Jobcenter in Deutschland regeln ihre Arbeit mithilfe von internen Weisungen. Diese Dokumente bestimmen zum Beispiel, wie MitarbeiterInnen mit DolmetscherInnen umgehen sollen, wie Sanktionen umgesetzt werden und ob bestimmte Arztbehandlungen vom Jobcenter übernommen werden (Mehr dazu). Die Zielvereinbarungen der Jobcenter mit ihren Aufsichtsbehörden regeln oft unter anderem, wie viele Menschen in einem Jobcenter Leistungen beziehen sollen und wie viele in Maßnahmen gehen sollen (Beispiele). Weitere interessante Dokumente, die grundsätzlich auch angefragt werden könnten, sind Organigramme und Arbeitsmarktprogramme der Jobcenter."

19.Oktober 2016

Neues Bundesarchivgesetz in Arbeit: weniger Transparenz als zuvor?

Vom Transparenzgedanken ist der bisherige Entwurf des neuen Gesetzes nicht geprägt, wie netzpolitik.org dokumentiert. Nach wir vor gelten für Behördenakten, die ins Archiv gelangen, eine 'Schutzfrist' von 30 Jahren, bevor die Öffentlichkeit Einsicht in staatliches und behördliches Handeln nehmen darf.

Bisher gab es eine Ausnahme bei jenen Akten, deren Einsichtnahme durch das Informationsfreiheitsgesetz erzwungen worden war. Das soll sich offenbar ändern: Werden die Akten von der Behörde nach Ablauf einer eigenen Aufbewahrungsfrist ans Bundesarchiv weitergeleitet, sollen diese Informationen wieder verschlossen sein - für 30 Jahre.

Und: Geheimdienste und ähnliche Bundesinstitutionen sollen künftig selbst entscheiden dürfen, was sie archivieren lassen wollen.

Heute findet dazu im Kulturausschuss eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen statt. In der Liste der EXperten findet sich kein einziger Vertreter der Zivilgesellschaft oder einer NGO, die für Informationsfreiheit und Transparenz eintreten.

Transparenz funktioniert anders.

17.Oktober 2016

Neues Logo. Und eine neue Initiative: "Whistleblower Protection.EU"

Insgesamt 44 Initiativen aus den EU-Ländern haben sich zusammengetan: Gewerkschaften und NGO's. Ziel: den Whistleblowerschutz weiter voranzubringen. "Whistleblowers need Protection - lives, environment and money at stake", so lautet das Motto.

In Deutschland gehören zu den Erstunterzeichnern der DGB, CORRECT!V, Transparency und das Whistleblower-Netzwerk. Das DokZentrum ansTageslicht.de wird sich dieser Initiative ebenfalls anschließen - die Bedeutung des Whistleblowing steht bei uns ganz oben auf der Tagesordnung: hier auf der Transparenz-Site und als eigenständiges Unterportal: www.ansTageslicht.de/Whistleblowing.

15.Oktober 2016

Bundesinnenministerium will von CORRECT!V 15.000 Euro für journalistische Auskunft nach dem IFG

Der inzwischen bei CORRECT!V als Seniorreporter tätige Journalist Daniel DREPPER hatte 2012 zusammen mit seinem Kollegen Niklas SCHENCK vom Bundesinnenminister (BMI) Einsicht in die wirtschaftlichen Daten zur Sportförderung und den Ziel- und Leistungsvereinbarungen nehmen wollen. Grundlage: das IFG. Hintergrund: die Olympischen Spiele in London (bei denen die deutschen Spitzensportler mehr schlecht als recht abschnitten).

Das BMI verweigerte sich. Auch den Klagen der beiden Journalisten. Und missachtete die Urteile des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts - in typischer Manier behördlicher Arroganz.

Erst als die beiden Journalisten einen gerichtlichen Zwangsgeldbescheid in Händen hielten und gerade dabei waren, einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen, lenkte das BMI in sozusagen letzter MInute ein. DREPPER und SCHENCK konnten ihre Recherchen mit den benötigten Informationen ergänzen und in unterschiedlichen Medien publizieren. Beide bekamen dafür einen Wächterpreis der Tagespresse zugesprochen: www.ansTageslicht.de/Sportfoerderung.

Nun scheint sich das BMI, in dem Gedanken wie Öffentlichkeit, Transparenz und demokratische Mitsprache noch nicht sehr verankert sind, zu rächen. DREPPER erhielt nicht nur einen Gebührenbescheid für 1 Anfrage, sondern 66 für 66 Anfragen. Das BMI hatte das Auskunftsbegehren gestückelt. Kostenpunkt: 15.000 Euro.

Auch dagegen musste Daniel DREPPER erneut vor Gericht gehen. Das Verwaltungsgericht Berlin gab ihm recht. Die Erhebung von (damals) 12.031,25 Euro stehe "nicht im Einklang mit dem Informationsfreiheitsgesetz." Das OVG Berlin-Brandenburg hat diese Entscheidung bestätigt.

Trotzdem will sich das BMI damit nicht abfinden. Und hat Berufung eingelegt. Jetzt geht die ganze Sache vor das Bundesverwaltungsgericht. Das Ergebnis ist bereits jetzt abzusehen: Auch dort werden die Richter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die vorigen Entscheidungen bestätigen.

Das BMI gibt sich absolut unbelehrbar. 

13.Oktober 2016

"BILD siegt nach sieben Jahren vor Gericht",

lautet die Überschrift der BILD-Zeitung in Sachen Luxusfüller-Affäre im Bundestag. Im November 2009 hatte das Blatt enthüllt, dass sich kurz vor Ende der 16. Legislaturperiode 115 Abgeordnete, vornehmlich aus CDU und CSU, noch auf die Schnelle mit 396 Edelfüllern und anderer edler Schreibgeräte der Marke Montblanc eingedeckt hatten. Wert: 68.800 Euro.

Bundestagspräsident LAMMERT weigerte sich, die Namen zu nennen, woraufhin BILD vor Gericht zog (siehe die Einträge vom 9. und 24. August 2016). Das Verwaltungsgericht hatte zuletzt im Juli 2016 entschieden, dass LAMMERT zumindest jene sechs Namen herausgeben müsste, die durch einen besonders intensiven Konsum der Luxusfüller aufgefallen waren. LAMMERT gedachte dieses Urteil zu missachten. BILD hatte daraufhin erneutr geklagt und nun am 11. Oktober vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auch Recht bekommen. Zitat aus dem unanfechtbaren Beschluss (Az: OVG 6 S 23.16):

"Dem Auskunfts­an­spruch stehen nach Ansicht des 6. Senats die Inter­essen der sechs Abge­ord­neten am Schutz ihrer personen­bezo­genen Daten nicht entge­gen, weil bei ihnen konkre­te Anhalts­punk­te für einen Miss­brauch bei der Ab­rech­nung vorliegen, die die Bundes­tags­ver­wal­tung nicht ent­kräf­tet hat. Einzel­ne Abge­ord­nete haben die Anschaf­fun­gen in zeit­licher Nähe zum Ablauf der Legis­latur­per­iode getä­tigt, obwohl bereits fest­stand, dass sie aus dem Bun­des­tag aus­schei­den. Teil­weise spricht auch die An­zahl der erwor­benen Mont­blanc-Schreib­geräte inner­halb eines begrenz­ten Zeit­raums für einen mögli­chen Miss­brauch. Ob der/die Abge­ord­nete selbst oder ein Mit­arbei­ter/eine Mit­arbei­terin für die Bestel­lun­gen verant­wort­lich ist, ist für den presse­recht­lichen Aus­kunfts­an­spruch uner­heb­lich. Eben­so wenig kommt es da­rauf an, ob der/die Abge­ord­nete irrtüm­lich davon ausge­gan­gen ist, dass sich das Recht zu derarti­gen Bestel­lun­gen aus dem Sach­lei­stungs­konto auch auf die Aus­stat­tung des jewei­ligen Wahl­kreis­büros erstreckt."

Die Weigerung LAMMERT's mag auch damit zusammenhängen, dass er zwar nicht auf der Liste der 6 "Raffkes" (O-Ton BILD) steht, sich aber ebenfalls 8 Luxuschreibgeräte von Montblanc gegönnt hatte. 

Dieser Beschluss reiht sich in jene Kette ein, in der auf entsprechende Auskunftsklagen hin der Bundestag tatsächlich nach und nach transparenter wird. So hatte abgeordnetenwatch erfolgreich auf die Offenlegung der Nebeneinkünfte der MdB's geklagt (9. August 2016); DIE WELT konnte erreichen, dass die vom seinerzeitigen Bundesverteidigungsminister beim Wissenschaftlichen Dienst für seine (Plagiats)Dissertation bestellten Ausarbeitungen bekannt gemacht werden müssen (25. Juni 2015). 

Oktober 2016

Transparenz: gleicher Lohn für Frau und Mann

#gleichistmehr lautet das Motto, das ein Gesetzesvorhaben begleitet, das für mehr Lohngerechtigkeit für gleiche Arbeit für Frauen und Männer sorgen soll. Die Differenz liegt seit Jahren konstant etwas über 20% im Durchschnitt.

Dass gleicher Lohn für gleiche Arbeit und die Transparenz darüber in Unternehmen für mehr Zufriedenheit sorgt und damit Arbeitsplätze attraktiver macht, ist wissenschaftlich schon länger erforscht und belegt. U.a. wird darüber an der Universität Duisburg empirisch gearbeitet: Comparable Worth: Blinde Flecken in der Ursachenanalyse des Gender Pay Gaps. Katastrophenszenarien der Unternehmerverbände gehören - ähnlich wie bei den Vorbehalten gegenüber Whistleblower-Schutzregelungen - ins Reich der Märchen und müssen deshalb nicht weiter diskutiert werden.

Das von der SPD geplante Gesetz sieht nun vor, dass Mitarbeiter Anspruch auf interne Auskunft über die Lohngleichheit haben, z.B. in tarifvertragslosen Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten. GIbt es einen Tarifvertrag, so muss der Betriebsrat eingeschaltet werden.

Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter sind aufgefordert, alle 5 Jahre die interne Lohngerechtigkeit überprüfen - auf freiwillger Basis.

Für kleinere und mittlere Betriebe, bei denen insbesonders die Frauenquote überdurchschnittlich hoch ist, werden die Gesetzesreglungen nicht gelten. Da hat die CDU/CSU nicht mitgemacht. Ähnlich wie bei den Vorschlägen zu Whistleblower-Schutzregelungen: die Konservativen sperren sich regelmäßig, wenn es um Gerechtigkeit, Qualität und Effizienz im Arbeitsleben geht.

Der Plan einer Entgeltgleichheit ist alt. Bereits 2010 hat die Bundestagsfraktion DIE LINKE einen solchen Antrag eingebracht.

27.September 2016

Journalisten vor dem EU-Untersuchungsausschuss "Panama Papers"

Es kommt selten vor, dass Parlamentarier Journalisten befragen, aber so war es hier: Weil nicht die Politik die Dinge in Sachen Bekämpfung der internationalen Steuerflucht vorantreibt, sondern Journalisten und Medien (zuletzt Bahamas Leaks, siehe Eintrag v. 22.9.), hat der Untersuchungsausschuss im EU-Parlament eben diese Journalisten eingeladen, um mehr zu erfahren als was bisher dazu veröffentlicht wurde. Behörden und Staatsapparat weigern sich regelmäßig, konkrete Auskünfte zu geben. Zum einen haben sie kein Interesse, zum anderen schieben sie - ebenso routinemäßig - das Argument des Steuergeheimnis vor.

Im Mittelpunkt des Interesses der EU-Parlamentarier: die Frage, ob EU-Recht verletzt wurde.

Das konnten die Journalisten klar bejahen. Kunden und Vermittler von Steuerflüchtlingen, die sich in den Schoß der panamesischen Kanzlei Mossfon (Mossack FONSECA) begeben, stammen aus der EU. Allein die 6 der 7 größten Banken in Deutschland agierten in dieser Funktion. Weltweit sind 13 der 20 größten Banken im Vermittlungsgeschäft tätig, wie die Journalisten anhand ihrer Auswertungen erklären.

Die Journalisten von SZ, NDR, Sonntagszeitung (CH), Finish Broadcasting u.a. gaben auch konkrete Hinweise und Vorschläge, wie man weiterkommen könne: Zum einen sind noch nicht alle Informationen über die Praktiken zusammen getragen. So könne die EU beispielsweise alle Mitgliedsstaaten nach Untersuchungen, ehemalige Mitarbeiter usw. befragen. Zum anderen müsse es eindeutige Schutzregelungen für Whistleblower geben, die im öffentlichen Interesse handeln.

Auf der Ebene der EU-Parlamentarier ist der Wille zu Veränderungen offenbar ausgeprägter als im Behördenapparat und auf der politischen Ebene ganz oben.

27.September 2016

Neue Leaking-Plattform: EULeaks

"Sie wissen etwas, wofür sich die gesamte Welt interessieren sollte?" - so lautet das Motto der neuen Leaking-Plattform die die GRÜNEN im EU-Parlament eingerichtet haben.

Sie ist nicht ganz einfach zu nutzen. Einsender müssen sich dazu den TOR-Browser einrichten. Bzw. herunterladen oder auf DVD erwerben. Die TOR-Plattform beispielsweise wird nach Angaben von Datenschützern und IT-Experten von diversen Diensten beobachtet: Wer sich dort den Browser downloadet, wird registriert. Und gilt für manche Dienste dann als potenziell verdächtig. Und wird möglicherweise durchgehend beobachtet.

Egal wie: Die EU-Kommission will nun eine "Anti-Leaks-Strategy" entwickeln - ihr wird die unerwünschte Transparenz zu viel und meint, die "Institutionen" würden in ihrer Glaubwürdigkeit beschädigt, meldet euractiv.

Dass es vermutlich genau andersherum sein dürfte, ist dem Apparat vermutlich kaum beizubringen.

22. September 2016

Bahamas-Leaks

Mit Rudolf ELMER und WikiLeaks fing es an: am 14. Februar 2008 - siehe www.ansTageslicht.de/Elmer-Chronologie

Und so ging es weiter:

  • Am 4. April 2013 mit Offshore-Leaks. Es war ein Paukenschlag, dem weitere folgen sollten.
  • Im Januar 2014: China-Leaks
  • Dezember 2014: LuxLeaks
  • Februar 2015: Swiss-Leaks
  • April 2016: panama-papers
  • September 2016: Bahamas-Leaks.

Führend im Verbund: die Süddeutsche Zeitung - als Mitglied des International Consortiums of Investigative Journalists (ICIJ): Diese Politiker tauchen in den Bahams-Leaks auf. Darunter die ehemalige EU-Kommissarin für Wettbewerb Neeli KROES. Und andere.

Die inzwischen 7 Steuerflucht-Leaks machen eines klar: Um steuerliche Gerechtigkeit herzustellen, kann man sich auf Politik und Behörden nicht verlassen. Sie sind nicht die Lösung. Manchmal sogar ganz konkreter Teil des Problems. 

22. September 2016

Kinofilm über Edward SNOWDEN läuft an

Hollwoodregisseur Oliver STONE, der mit Hollywood und den amerikanischen Regierungen regelmäßig im Clinch liegt, weil er (politische) Blockbuster dreht, die der Mainstream nicht so gut findet (JFK, NIXON, Platoon, Geboren am 4. Juli, Wall Street, Natural Born Killers u.a.m), hat sich zu seinem 70. Geburtstag wieder einen großen Film gegönnt: "Snowden". In dem rekonstruiert die Geschichte des inzwischen weltbekannten Whistleblowers: von Anfang an. Und zeigt, wie SNOWDEN schon immer seinem Land dienen wollte - als Soldat im Irakkrieg, später bei der Abwehr terroristischer Bedrohungen. Und indem er seine Landsleute und den Rest der Welt darauf aufmerksam gemacht hat, dass sich der gigantische Überwachunsapparat NSA

  • längst verselbstständigt hat
  • quasi unkontrollierbar geworden ist
  • und ständig verfassungsmäßig garantierte Rechte bricht.
  • Und dass sozusagen die ganze Welt überwacht wird - ohne dass dies irgendjemand auf Nützlichkeit und Rechtmäigkeit hin kontrolliert.

US-Präsident OBAMA tritt demnächst ab. Er hinterlässt eine Ära, in der viele Journalisten und Whistleblower gejagt, verurteilt und ins Gefängnis gesteckt wurden. Selbst zu Zeiten konservativer US-Regenten wie George BUSH oder sein Sohn George W. BUSH mussten sich nicht so viele, die sich für Transparenz einsetzten, mit staatlichen Repressionen auseinandersetzen. OBAMA hatte seinerzeit in seinem Wahlkampf genau das Gegenteil versprochen. Gehalten hat er davon nichts. Auch bei SNOWDEN machten er und Hillary CLINTON keine Ausnahme.

STONE hat den Film bewusst nicht in Hollywood oder sonstwo in den USA gedreht - dort war es ihm nicht sicher genug. Der Film ist v.a. in den Bavaria-Studius in München entstanden. Der Berliner Tagesspiegel hat ein Portrait über STONE veröffentlicht: Der zornige Patriot. Sönke IWERSEN, Leiter der Investigativabteilung beim Handelsblatt hatsich in Hongkong auf die Spuren von Snowden begeben. Und die Umstände und den komplizierten Ablauf seiner Flucht rekonstruiert: auf 9 ganzen Seiten (Ausgabe Nr. 173 v. 7.9.2016, online = kostenpflichtig - absolut lesenswert!)

15. September 2016

"Gomorrha"-Autor Roberto SAVIANO mit dem Potsdamer Medienpreis "M 100 Media Award" für seinen Mut geehrt

Das hatte er sich so nicht vorgestellt: Sein Leben unter Polizeischutz verbringen zu müssen, keine nennenswerte Kontakte zu anderen normalen Menschen pflegen zu können, und nicht einfach mal in der Stadt ein Eis essen gehen. Seit SAVIANO 2006 sein Buch Gomorrha (gemeint Neapel und seine Heimatstadt Casal di Principi) veröffentlicht hat, ist er seines Lebens nicht mehr sicher. Er hatte die konkreten Strukturen der Mafia beschrieben, Ross & Reiter beim Namen genannt. Seither kann man wissen, wie Mafia wirklich funktioniert, wie sie die Politik unterwandert und zum Gehilfen gemacht hat.

Dieses (erste) Buch zum Thema wurde inzwischen in 31 Sprachen übersetzt. Es gibt einen gleichnamigen Kinofilm und eine TV-Serie. Mehrere Nobelpreisträger (u.a. Günter GRASS, M. GORBATSCHOW, Desmond TUTU) haben sich für seinen Schutz eingesetzt. Der Bekanntheitsgrad wirkt für ihn auch als Schutz und das ist seine Sorge bzw. die Strategie der Mafia, darauf zu setzen und zu warten, bis SAVIANO in die Vergessenheit gerät. 

Eine ähnliche Sorge bewegt auch Edward SNOWDEN: Dass das, worauf er aufmerksam gemacht hat, in Vergessenheit gerät, zu gleichgültig wird.

Dem entgegenzuwirken, wurde Roberto SAVIANO nun der "M 100 Media Award" zuerkannt. U.a. im Beisein von Angela MERKEL, Mitglied der "Christlich" Demokratischen Union (CDU). Die Laudatio hielt der ZEIT-Chefredakteur Giovanni di LORENZO. Er sagte u.a.:

Es gehe auch darum, "dass SAVIANO angewiesen ist auf den Rückhalt jener Gesellschaft, der er mit seiner Arbeit immer wieder die Augen geöffnet hat - dass aber manche ihre Augen lieber wieder schließen - sich wegdrehen, von alldem nichts wissen wollen."

Ob di LORENZO damit möglicherweise auch Angela MERKEL angesprochen hat?

Die Laudatio ist im Berliner Tagesspiegel nachzulesen: Mut und Herzblut. Ebenso ein Interview mit ihm: Die Apokalypse seh ich nicht gern.

14. September 2016

Israel verfügt über 200 Atomsprengköpfe

Die seit April exisitierende Leakinplattform DCLeaks hat Emails des früheren US-Sterne-Generals Colin POWELL veröffentlicht. Er hatte 2003 vor der UN-Versammlung mit gefakten Bildern in einer Powerpoint-Präsentation von der Gefährlichkeit der ABC-Waffen von Saddam HUUSEIN gewarnt. Da die US-Regierung in jedem Fall Krieg im Irak führen wollte, war jedes Mittel recht - auch die dubiosen Aussagen eines Überläufers mit dem Tarnnamen "Curveball" (rekonstruiert unter ansTageslicht.de). POWELL musste dies später als Irrtum bzw. Fehler eingestehen.

Nun sind jede Menge E-Mails bekannt geworden, die er im Zusammenhang mit den Verhandlungen USA - Iran über das geplante Atomentwicklungsprogrammabkommen mit einem Vertrauten ausgetauscht hat. Daraus geht auch hervor, dass "die Jungs in Teheran wissen, dass Israel 200 hat, die alle auf Teherean gerichtet sind, und wir haben Tausende", so POWELL ganz vertraulich.

Alle Welt weiß heute, dass Israel über derartige Waffen verfügt. Unbekannt war allerdings die Menge dieser Vernichtungswaffen. Vor 1986 war dies allerdings ein Staatsgeheimnis. Und Israel ist bisher sehr scharf gegen jeden vorgegangen, der dies thematisiert oder gar Informationen dazu veröffentlicht hat.

Bekanntestes Beispiel: Ein ehemaliger Mitarbeiter der geheimen Produktionsanlage in Dimona in der Negev-Wüste, 90 km von Jerusalem entfernt, Mordechai VANUNU, wollte 1986 in London solche Informationen über den Daily Mirror öffentlich machen. Der Verleger Robert MAXWELL gab die Infos jedoch nach Israel weiter. Weil MAXWELL endete 1991 nackt und tot im Meer in unmittelbarer Nähe seiner protzigen Yacht. Später wurde bekannt, dass er Bilanzen gefälscht und sich am Pensionsfonds seiner Angestellten vergriffen hatte.

Weil der Daily Mirror VANUNU's Informationen nicht veröffentlichen wollte, gab er sie an die Sunday Times weiter. Doch bevor die drucken konnte, lockte der Mossad VANUNU nach Rom, entführte ihn dort und deportierte ihn zurück nach Israel. Dort wurde VANUNU zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt. 11 Jahre davon saß er in Isolationshaft.

Nach seiner Freilassung 2004 wurden strenge Auflagen erlassen: VANUNU darf das Land nicht verlassen, sich nicht in die Nähe ausländischer Botschaften begegen, keinen Kontakt mit Journalisten aufnehmen u.a.m. VANUNU wurde wegen Missachtung dieser Regeln bereits mehrfach erneut bestraft und sanktioniert. Im Ausland wurde er für seine "Öffentlichkeitsarbeit" mehrfach mit Auszeichnungen geehrt. Im Wikipedia gibt es einen (vergleichsweise guten und vollständigen) Artikel über sein Leben.

Jetzt weiß die ganze Welt - quasi offiziell - das, was sie seit 1986 wusste.

Dieser Tage muss sich VANUNU wieder vor Gericht zur Wehr setzen. Die israelische Zeitung Yediot Aharonot hatte behauptet, VANUNU hätte 1999 schriftliche Instruktionen an Palästinenser zum Bau von Bomben gegeben. Tatsächlich saß er zu dieser Zeit im Hochsicherheitstrakt in Shaback. Den Prozess gegen die Zeitung hatte er verloren - die Richter waren der Meinung, die Zeitung hätte dies so schreiben dürfen, weil die Informationsn von Geheimdienst gekommen seien. Nun muss VANUNU für den Prozess 10.000 US-Dollar aufbringen.

10. September 2016

USA verweigern britischem Whistleblower die Einreise

Der ehemalige britische Botschafter Craig MURRAY kann nicht in die USA einreisen. Dort soll er eine Rede auf John KIRIAKOU halten, dem Ende September von der Sam Adams Associates for Integrity in Intelligence (SAAII) der John Adams Award verliehen wird. MURRAY, KIRIAKOU und ADAMS sind alle drei Whistleblower.

Mehr unter www.ansTageslicht.de/andere

8. September 2016

108 EU-Parlamentarier setzen sich für Whistleblowerschutz ein

Abgeordnete aus den Fraktionen der Christ- und Sozialdemokraten, Liberalen, Linken und Grünen haben an die beiden LuxLeaks-Whistleblower Antoine DELTOUR und Raphael HALET geschrieben. Sie wollen sich bei der EU-Kommission für umgehende Regelungen einsetzen.

Mehr sowie der Brief unter www.ansTageslicht.de/Politik

8. September 2016

Wann führt ein Link zur Verletzung des Urheberrechtsgesetzes?

Diese Frage sollte europaweit der EuGH beantworten. Hat er auch. Aber so, dass nun erst recht Rechtsunsicherheit herrscht.

Wenn eine nichtkommerzielle Plattform einen Link setzt, ist das unbedenklich. Liegt hingegen eine Gewinnerzielungsabsicht vor, dann ist das anders. Das Problem: die vielen Zonen dazwischen.

Eine ausführliche Diskussion dazu findet sich auf der Website von netzpolitik.org: Linkfreiheit?

September 2016

US-amerikanische Wertaufsichstbehörde zahlt hohe Belohnung an Whistleblower aus

In den USA seit über 150 Jahren selbstverständlich: Wenn der Staat geschädigt oder betrogen wird, muss der Schädiger oder Betrüger nicht nur den illegal erworbenen Vorteil zurückzahlen, sondern der Hinwesigeber erhält davon auch eine anteilige Belohnung.

Jetzt hat die SEC an einen Whistleblower, einen ehemaligen Mitarbeiter des Chemie- und Agrargkonzerns Monsanto 22,5 Mio $ ausbezahlt. Monsante hatte (in kleinerem Rahmen) Bilanzen gefälscht. Es ist die zweithöchste Summe, die die SEC seit sie 2011 ein eigenes Whistleblowerprogramm aufgelegt hatte, gewährt hat. Mehr - u.a. zur Geschichte dieses Instruments - unter www.ansTageslicht.de/andere

1.September 2016

Geheimes kritisches Gutachten über den BND

Peter SCHAAR, seinerzeit Bundesbeauftragter für den Datenschutz, hatte sich nicht blenden lassen von Ronalds POFALLA Ansage, dass nun "niemand mehr überwacht würde; das haben wir schriftlich". POFALLA, damals Kanzleramtsminister, heute Vorstand bei der Deutschen Bahn AG und inzwischen bekannt geworden auch ehemaliger Großbesteller von Montblanc-Luxusfüllern in seiner Ägide als Bundestagsabgeordneter (siehe Eintrag 24. August) war gerade aus den USA gekommen, nachdem Edward SNOWDEN mit seinen Enthüllungen die ganze Welt in Aufregung versetzt hatte. SCHAAR ließ sich nicht beirren und stattete dem BND-Abhörzentrum in Bad Aibling einen Kontrollbesuch ab. Daraus entstand ein ziemlich kritischer Bericht über die Abhör- und Weitergabe von Informationen-Missstände. Der Bericht wurde sogleich als "geheim" klassifiziert. Er sollte nicht bekannt werden.

Nun hat SCHAAR's Nachfolgerin Andrea VOßHOFF eine rechtliche Bewertung durch den BND vornehmen lassen. Sie ist natürlich ebenfalls "geheim" und wurde NETZPOLITIK.ORG auf Nachfrage mittels des IFG ebenfalls verweigert.

Nun hat NETZPOLITIK.ORG das Gutachten (dennoch) veröffentlicht - in voller Länge: Geheimer Prüfbericht: Der BND bricht dutzendfach Gesetz und Verfassung - allein in Bad Aibling.

Ende August 2016

Saudi-Arabien schließt seine König-Fahd-Akademie(n)

Bekannt durch fundametalistische Positionen und teilweise radikale Hetze geriet die saudische König-Fahd-Akademie in Bonn Bad-Godesberg bereits ab 2003 in die öffentliche Aufmerksamkeit. "Brutstätten der Gewalt" war ein erster TV-Bericht des Magazins panorama übertitelt. Mit verdeckter Kamera hatten die Reporter eine Hasspredigt mitgeschnitten. Der Hassprediger wurde ausgewiesen. Die Vorwürfe blieben. Mehr unter www.ansTageslicht.de/Islamismus.

Nun kündigt Saudi-Arabien an, die Schule in Bonn und die Filiale in Berlin (Neubau) schließen zu wollen. Offizielle Begründung, die der saudische Botschafter dazu abgibt: Weil Deutschland über eines der besten Schulsysteme verfüge und sein Land davon lernen könne, sehe seine Regierung keine Notwendigkeit mehr, eigene Schulen zu unterhalten.

Der unbekannte saudische Whistleblower "Mujtahidd , der auf twitter regelmäßig Informationen über Internes aus dem saudischen Königshaus kommuniziert, liefert eine andere Erklärung: Dem Land gehe so nach und nach das Geld aus, auch wenn Saudi-Arabien zu den größten Erdöllieferanten zähle. Der Staatshauslt betrage 270 Mrd. Euro und 115 davon seien im Prinzip ungedeckt. Bzw. wurden je zur Hälfte aus Rücklagen und neuen Schulden gedeckt.

Die königseigene Schule in Bonn ist teuer: auf 150 Kinder kommen 30 Lehrer.

Andererseits gehe viel Geld für Pomp und Protz drauf: So habe der Sommerurlaub des Königs Salman und dessen Kronprinz-Sohn Mohammed im marokkanischen Tanger gerade rund 950 Millionen Euro, also knap eine ganze Milliarde verschlungen. Das Königshaus war mit seiner Entourage von fast 4.000 Personen unterwegs. Alle Luxushotels in Tanger und Umgebung waren belegt.

Möglicherweise will sich aber das Land unter der Ägide des jüngsten Königssohn Abdul Aziz bin FAHD ein anderes Image im westlichen Ausland verschaffen. Presse- und Meinungsfreiheit, Menschenrechte von Andersdenkenden und Religionsfreiheit werden in Saudi-Arabien völlig negiert, Beispiel der Blogger Raif BADAWI. Das Land rangiert auf der Pressefreiheitsliste von Reporter ohne Grenzen auf einem der allerletzten PLätze.

27. August 2016

Correctiv stellt "Bibliothek der verborgenen Dokumente" auf die Beine

So erklärt es die gemeinnützige Rechercheorganisation auf ihrer Homepage selbst:

"Viele Journalisten, Politiker oder Wissenschaftler haben große geheime Dokumentenmengen, die sie kaum alleine auswerten können. Auch eine Veröffentlichung der Rohdaten scheidet aufgrund juristischer oder geheimschutzrechtlicher Bestimmungen aus. So dürfen private Daten nicht einfach im Internet verbreitet werden.

Gleichzeitig wäre es auch häufig gefährlich, wahllos Ermittlungsakten, Rechnungshofberichte oder Geheimdienstunterlagen ungeschwärzt ins Netz zu blasen. Der Nutzen für Feinde unserer Gesellschaft wäre größer als der Nutzen für die Demokratie.

Aus diesem Grund wollen wir etwas Neues schaffen. Eine Bibliothek der verborgenen Dokumente.
Hier können Menschen, denen wir vertrauen, in unseren geheimen Unterlagen stöbern. Sie können in den Dokumenten, die wir bei unseren Recherchen zusammen getragen haben, recherchieren, ob sie etwas spannendes finden, das wir übersehen haben. Etwas, das in unseren Augen nebensächlich, aber für sie wichtig ist.

Wir wollen damit die Idee der transparenten Gesellschaft weiterentwickeln."

Kooperationspartner sind (bisher) netzpolitik.org und die Stiftung Erneuerbare Freiheit .

Der Bibliotheksbestand setzt sich derzeit zusammen aus

  • NSU-Akten aus dem Bundestag, aus den Landtagen in Thüringen und Baden-Württemberg sowie NRW
  • Unterlagen zu Blood & Honour vor dem Verbotsverfahren, sowie dazu gehörigen Unterlagen aus den rechtsextremen Netzwerken

Wie man an die Akten herankommen bzw. sie nutzen kann, erfährt man unter https://correctiv.org/bibliothek/anmeldung/

25. August 2016

Finanzbeamter bangt um sein Leben. Die Gegner: die Berliner Finanzbehörde und kriminelle Clans

Bekanntermaßen waren Finanzbehörden schon immer sehr konservativ und verschlossen und, wenn es um Missstände ging, wenig einsichtig. Egal ob im Nazi-Reich und direkt danach (vgl. Zweite Karrieren beim Bundesfinanzministerium nach 1945) oder heutzutage: www.ansTageslicht.de/Steuerfahnder, www.ansTageslicht.de/Borcharding, www.ansTageslicht.de/Schloetterer, www.ansTageslicht.de/KlausFoerster u.a.m.).

Dies bestätigt auch ein Vorgang, bei dem ein anonymer Whistleblower bzw. Informant von seinen Erfahrungen als Betriebprüfer der Agentur JBM News gegenüber berichtet. Im Gegensatz zu Steuerfahndern, die ihre Unterlagen von der Polizei auf dem Schreibtisch serviert bekommen, wenn die sich mit Vollbewaffnung und SEK-Unterstützung Zugang zu den Betriebsstätten verschafft haben, müssen Betriebsprüfer persönlich vor Ort prüfen. Dies wird immer lebensbedrohlicher - die Familienclans, die ihr Geld mit OK vermehren, arbeiten mit allen Mitteln, wenn es ums Bedrohen von Externen geht, die ihre Kreise stören.

Auf der anderen Seite geraten die Finanzbeamten durch ihren Dienstherrn unter Druck. Sie greifen hart durch, wenn jemand mit derlei Informationen an die Öffentlichkeit geht. Whistleblowing, um Missständen abzuhelfen, stellt in ihren Köpfen Illoyalität und Dienstgeheimnisverrat dar.

Außerdem: Die Chefs gehen nicht auf Außendienst. Haben auch oft nicht den Einblick und schon garnicht die (schlechten) Erfahrungen jener, die die eigentliche Arbeit machen, können so gesehen die Dilemmasituation, in der ein Finanzbeamter steckt, nicht beurteilen. Sie machen es aber trotzdem. Die Folge: in den Amtsstuben der Berliner Finanzbehörde hat sich ein Schweigekartell entwickelt, das von den Vorgesetzten genährt wird.

Auf der Ebene der Untergebenen wird - verständlicherweise - immer weniger wirklich geprüft. Die Folge: gefälschte Steuererklärungen und Kassenmanipulationen. Die Steuermindereinnahmen sind erheblich.

Noch bedenklicher sind die psychologisch-politischen Folgen: Ganz normale Menschen außerhalb des Steuerapparats, die derlei Entwicklungen mitbekommen, wenden sich immer mehr vom Staats- und Gemeinwesen ab, werden zu Wählern und Unterstützern populistischer Parteien.

Hier geht es zum Erfahrungsbericht des anonymen Finanzbeamten: Chaos um Steuerhinterziehung in Berlin - Finanzbeamter bangt um sein Leben

24. August 2016

BundestagVergoldete Montblanc-Füller im Bundestag

Die BILD-Zeitung lässt sich locker. Obwohl sich Bundestagspräsident LAMMERT nach wie vor weigert, einen entsprechenden Gerichtsbeschluss anzuerkennen (siehe Eintrag 9. August), legt die Zeitung eine erste Liste jener Abgeordneten vor, die sich Luxus-Füller für teilweise über 600 Euro gleich mehrfach über ein Sachmittelkonto des Bundestags angeschafft haben.

An der Spitze der Luxusfüller-Freunde bzw. "Montblanc-Raffkes" (BILD) steht jetzt Ronald POFALLA (CDU), ehemals im Kanzleramt (hatte im August 2013 großspurig verkündet, die NSA-Affäre sei beendet), nun als Vorstand bei der Deutschen Bahn. Er hat sich zwischen 2006 und 2009 insgesamt 39 (in Worten: Neununddreißig) Montblanc-Luxus-Schreibgeräte nebst Tintenfässer aus reinem Bleikristall und anderen diversen Montblanc-Accessoires zugelegt. Wert: 14.722,32 Euro.

Dass BT-Präsident sich weigert, den Gerichtsbeschluss zu akkzeptieren, nach dem er die Namen der 5 größten Montblanc-Füller-Abgeordneten bekanntgeben muss, mag auch damit zusammenhängen, dass er zwischen 2006 und 2009 selbst neun dieser Luxus-Schreiber geordert hat. Wert: 1.350 Euro. Nur für Schreibgeräte.

23. August 2016

Whistleblowerprozess: Schweiz versus Rudolf ELMER

Weltweit bekannt wurde er 2008: zusammen mit der bis dahin unbekannten Plattform WikiLeaks. ELMER hatte Dokumente veröffentlicht, die Einblick in das Geschäftsgebaren der Bank Julius Bär auf Cayman Island gaben.

Seither wird ELMER verfolgt: durch die Schweizer Justiz, der schweizerichen Bank Bär und lange Zeit durch Privatdetektive, die Julius Bär auf ihn angesetzt hatte. Alles ausführlich rekonstruiert unter www.ansTageslicht.de/Elmer . 220 Tage saß ELMER in U-Haft. 2015 wurde er vom Züricher Bezirksgericht wegen Verletzung des Bankgeheimnisses verurteilt. ELMER ging in Berufung vor das Züricher Obergericht. Das hat nun entschieden:

ELMER konnte das Heimische Bankgeheimnis nicht verletzt haben - er war Angestellter auf der Karibikinsel. Dort gilt nicht Schweizer Recht. Das musste das Gericht akzeptieren. Aber nicht alles andere und erst recht nicht ELMERS Kampf gegen Steuerflucht und Bankgeheimnis. Und so wurde ELMER wegen Drohung, versuchter Nötigung und Urkundenfälschung gegen seinem Ex-Arbeitgeber zu 14 Monaten bedingter Haft verurteilt. Gerichtsvorsitzender und Kammerpräsident Peter MARTI zu ELMER: "Sie sind kein Whistleblower, sondern ein ganz gewöhnlicher Krimineller. Ein richtiger Whistleblower steht zu dem, was er gemacht hat, und beruft sich auf Rechtfertigungsgründe."

Um das Strafmaß dann doch noch indirekt zu verschärfen, entschied das Gericht, dass ELMER den allergrößten Teil der Gerichtskosten tragen müsse. 350.000 Schweizer Franken, wie Richter MARTI ausgerechnet hat. Offenbar als klares Signal an andere potenzielle Whistleblower.

Andererseits hat der Richter - wohl unbeabsichtigt - ein Signal in eine ganz andere Richtung gegeben: Steuerflüchtlinge, die ihre Gelder in Ablegern schweizerischer Banken auf Steueroasen bunkern, können nicht mehr davon ausgehen, dass sie durch das Schweizerische Bankgeheimnis geschützt sind.

Mehr zum Prozess unter www.ansTageslicht.de/andere (Eintrag 23. August).

18. August 2016

FragDenStaat.de: Bestandsaufnahme zur IFG-Praxis in DE

Die Informationsplattform FragDenStaat.de hat für die Otto-Brenner-Stiftung eine ausführliche Bestandsaufnahme zum Umgang der Behörden mit IFG-Anfragen gemacht. Hierzulande werden etwa 10.000 solcher Anfragen im Jahr gestellt. In den USA sind es - auf die Bevölkerung gesehen - erheblich mehr: über 20 Mal so viele. Dafür ist diese Praxis dort länger eingespielt und die Behörden haben ein anderes Verständnis und Verhältnis zu ihren Bürgern: sie sehen sich als deren Angestellte. Das ist in DE (leider) anders.

Deswegen ist hier noch viel zu tun: die bundesdeutsche Praxis ist ausbaubar. Die Zeitdauer der Antworten, die Gebührenregelungen und das Sich-Verstecken-Wollen hinter angeblichen "Geschäftsgeheimnissen" sind noch nicht zufriedenstellend im Vergleich zu den Usancen in den USA.

Die Studie gibt es kostenlos als PDF: Informatiionsfreiheit - Mehr Transparenz für mehr Demokratie. Interaktive Karten, aus denen sich die aktuelle Situation ablesen lässt, stellt FragDenStaat auf seinem Blog bereit.

15. August 2016

Hacker versuchen Julia und Vitaly STEPANOV einzuschüchtern

Die WADA (Word Anti-Doping Agency), die (erst) seit einigen Jahren ernsthaft versucht, Doping zu bekämpfen und für einen sauberen Sport zu sorgen, hat ein eigenes virtuelles Netzwerk eingerichtet: das Anti Doping Administration & Management System (ADAMS). Dort können Profisportler Email-Accounts einrichten, Informationen und Dokumente ablegen, Labordaten (Dopingergebnisse) speichern u.a.m. Es gilt als sicheres System.

Nun haben Profi-Hacker versucht, die Emailadressen des Sportlerpaares STEPANOV zu knacken, um ganz offenbar an Informationen über deren Wohnort zu gelangen. Gelungen ist dies nicht. Aber es zeigt, dass die STEPANOVs, die durch ihr Whistleblowing das russische Staatsdoping geoutet haben, nicht ungefährlich leben und sich darauf einstellen müssen, weiterhin weitestgehend in der Anonymität (in den USA) leben zu müssen.

In diesem Zusammenhang haben sie eine kleine Videokonferenz gegeben. In der berichten sie, dass sie bereits vor den Olympischen Spielen in London 2012 entsprechende Informationen über das Staatsdoping der WADA gegeben hatten. Aber die WADA und erst recht das IOC spielten auf Zeit - um das unangenehme Problem vertagen zu können. Nun hat es beide in Rio eingeholt: Die WADA plädierte für den kompletten Ausschluss aller russischen Sportler, das IOC praktiziert den Eiertanz.

Die STEPANOVs sagen auch, dass jeder russische Spitzensportler in Rio um das Staatsdoping weiß, aber sich nicht zu reden getraut. Wer auspackt fliegt: aus dem Fördersystem und aus seinem Arbeitsplatz bei Gazprom.

Die Videoschalte wurde live gebloggt von Jens WEINREICH auf dessen Portal Sport and Politics: Live aus Rio.

13. August 2016

DER SPIEGEL: neuer Whistleblowerfall in Luxembourg

Einen mehr als durch Leichtsinn verursachten Vorfall mit einer Boeing 747-8F im September 2014, bei dem fast ein Frachtflugzeug von Cargolux unmittelbar beim Starten ins Trudeln gekommen war (Wing-Wave-Gruss) nahm die Leiterin der luxembourgischen Luftfahrtbehörde, Christiane WEIDENHAUPT, zum Anlassm Ermittlungen einzuleiten. 

Die verantwortlichen Piloten sowie die Mitglieder des luxembourgischen Flugbetriebapparats sind bis heute alle nach wie vor auf ihren Posten. Jene, die ihr Amt verloren hat, ist die (ehemalige) Leiterin der Luftfahrtbehörde DAC, Christiane WEIDENHAUPT. Mehr unter www.ansTageslicht.de/andere

9. August 2016

angeordnetenwacht.de: Nebeneinkünfte vieler Bundestagsabgeordneter

Auf mehr als 18 Millionen Euro addieren sich die Nebeneinkünfte vieler MdB's, die nebenher Geld verdienen. Bekanntlich erhalten die Volksvertreter im Bundestag mehr als 9.000 € monatlich an Diäten. Plus Gelder für die laufenden Ausgaben (Personal, Wahlkreisbüro etc). Vielen ist das offenbar nicht genug: 162 von 630 Parlamentarieren verdienen hinzu - in unterschiedlicher Höhe.

Zwar müssen die MdB's solche Nebeneinnahmen melden, jedoch nur in 10 Einkommensstufen. Die höchste beträgt "250.000 Euro und mehr". In dieser Kategorie tummeln sich vor allem CDU/CSU-Abgeordnete, wie abgeordnetenwacht.de inzwischen analysiert und in einer Übersicht zusammengestellt hat.

Nicht hervorgeht aus diesen Transparenzpflchten, von wem die Volksvertreter ihr zuästzliches Geld bekommen, auf welcher Pay-roll sie stehen, wem sie finanziell verpflichtet sind usw. In Großbritannien beispielsweise ist das anders: Dort müssen die Volksvertreter nicht nur ihre Zusatzeinkünfte exakt angeben, sondern auch den Zeitaufwand für ihre außerparlamentarischen Tätigkeiten.

abgeordnetenwatch.de will nun eine Petition starten: "Verschleierung von Nebeneinkünften stoppen!"

9. August 2016

BILD-Zeitung vs. Bundestagsverwaltung: Luxus-Schreibgeräte

BILD hatte im November 2009 groß daarüber berichtet, dass 115 Bundestagsabgeordnete innerhalb von zehn Monaten Luxus-Füller der Marke Montblanc im Wert von 68.000 Euro über ein Sachleistungskonto des Bundestags gekauft hatten. Weiter hatte das Blatt ermittelt, dass sich ein MdB an seinem letzten Tag vor Beendigung der Legislaturperiode 12 Montblanc-Füller im Wert von 1.901,34 Euro noch schnell angeschafft hatte: 3 Füller zu je 227,27 €, 3 Kugelschreiber á 169,65 €, 3 Drehbleistifte zu je 169,65 € sowie 3 Etuis zu je 67,21 €.

Nun wollte BILD solche Informationen von allen Bundestagsabgeordneten haben. Dies verweigerte die Bundestagsverwaltung. BILD klage sich durch alle Instanzen und unterlag am 16.3.2016 vor dem Bundesverwaltungsgericht (Az: 6 C 65.14). Tenor: Man könne von einzelnen Fällen nicht auf die Gesamtheit schließen.

Allerdings ließen die Richter ein Hintertürchen offen: "Das Prinzip der Freiheit verlangt hier, dass zwar ein Missbrauch aufgedeckt sowie gezielt und konsequent offengelegt wird, nicht aber, dass aus dem möglichen abweichenden Verhalten einzelner weniger Abgeordneter ein genereller Verdacht gegen sämtliche Abgeordnete hergeleitet wird und personenbezogene Daten vollumfänglich zugänglich gemacht werden."

Nun hat BILD erneut geklagt und möchte die entsprechenden Informationen der "sechs schlimmsten Fälle". Das Berliner Verwaltungsgericht hat diesem Begehren stattgegeben (Az: 27 L 344/16).

Bundestagspräsident LAMMERT indes (ver)weigert sich erneut - wie meist in solchen Fällen, wenn es um das IFG und Auskunftsbegehren der Medien und der Öffentlichkeit geht. BILD hat deswegen eine einstweilige sofort vollziehbare Anordnung durchgesetzt. LAMMERT weigert sich immer noch. Jetzt hat BILD die Festsetzung und Vollstreckung von 10.000 € Zwangsgeld beantragt.

Die Chancen für BILD stehen gut. Wenn man Behörden Zwangsgelder androht, reagieren sie: Es gibt nämlich keinen Haushalts-Etat für derlei Zwangsmaßnahmen.

Zu diesem Mittel hatten beispielsweise im Jahr 2012 auch 2 Freie Journalisten gegriffen, die im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die olympischen Spiele in London die finanziellen Ziel- und Leistungsvereinbarungen des BMInn einsehen wollten. Auch sie bekamen vom Verwaltungsgericht grünes Licht. Der Bundesinnenminister (zuständig für die Sportförderung) indes weigerte sich hartnäckig. Erst als der Gerichtsbeschluss einer Zangsmaßnahme (10.000 €) ausgestellt war, gab der damalige Minister nach. Und die angefragten Informationen heraus (siehe unter www.ansTageslicht.de/Sportfoerderung).

Ende Juli 2016

Nationaler Aktionsplan Wirtschaft & Menschenrechte

Seit langer Zeit bemüht sich die UNO, die Staatsregierungen der Welt dahin zu bringen, ihre weltweit tätigen Unternehmen zu verpflichten, bei Auslandsinvestitionen und/oder Warenbezügen auf die Einhaltung der Menschenrechte vor Ort zu achten. Tausende mussten die Missachtung bereits mit ihrem Leben bezahlen - nicht nur in der Kolonialzeit, sondern auch in unseren (angeblich) "aufgeklärten" globalisierten Zeiten. Von einschlägigen Sicherheitsstandars (z.B. gegen Feuer, giftige Dämpfe usw.) ist dabei noch nicht einmal die Rede. Eine der international agierenden NGO's ist das Business & Human Rights Ressource Center, das dafür Transparenz herstellen will und auch eine abrufbare Datenbank eingerichtet hat: National Actions Plans.

 In Deutschland ist es das Auswärtige Amt (Bundesaußenministerium), das für den "Nationalen Entwicklungsplan" zuständig ist. Den deutschen Fahrplan, der den Unternehmen Regeln aufsetzen will,  gibt es bereits seit über einem Jahr. Die "Leitprinzipien" der UNO bereits seit 2011.

Eigentlich müsste das Bundeskabinett bereits im Frühjahr eine Entscheidung darüber getroffen haben. Doch es gibt eine Bremse: Das Bundesfinanzministerium in Gestalt des Ministers Wolfgang SCHÄUBLE. Der will die Menschenrechte ausbremsen, wie die Frankfurter Rundschau berichtet: Schäuble gibt Industrielobby nach. Bisher hat sich SCHAÜBLE erfolgreich durchsetzen können: im Bundeskabinett, das mit "Wir schaffen das" Reklame macht.

24. Juli 2016

Olympische Spiele und IOC: Whistleblower nicht erwünscht!

"Kniefall vor Russland" übertitelt die Berliner Zeitung ihren Bericht, in dem sie von der Erklärung des IOC-Chefs Thomas BACH berichtet. BACH ist mit PUTIN gut befreundet.

BACH lässt nun doch russische Sportler zu den am 5. August beginnenden Olympischen Spielen in Rio zu. Allerdings nur wenn sie nachweisen können, dass sie 'sauber'von Doping sind. Das dürfte den russischen Sportlern in einem Land wie Russland nicht so schwer fallen. Der russische IOC-Chef hatte zuvor erklärt, dass alle Sportler in den letzten 6 Monaten von ausländischen Laboren getestet worden seien.

Die WADA und andere nationale IOC's können diese Entscheidung nicht verstehen - sie hatten wegen des systematischen "Staatsdopings" auf einem kompletten Ausschluss Russlands von den Spielen bestanden - der Fairness wegen.  Die Russen sehen das natürlich genau andersherum.

Auf noch weniger Verständnis stößt in der westlichen Sportwelt der Ausschluss der Whistleblowerin Julija STEPANOWA. Sie hatte bereits vor vielen Jahren ausgepackt, dass sie a) selbst vormals gedopt habe und dass dies b) in Russland flächendeckend und systematisch geschehe - mit ausdrücklicher Billigung und aktiver Unterstützung des russischen Sportministeriums. Seitdem ist sie 'auf der Flucht', lebt in den USA und wollte unter neutralem Label antreten. Dies lässt PUTIN-Freund BACH nun nicht zu. Begründung: Trotz ihrer Verdienste um die Aufklärung erfülle sie nicht die "ethischen Anforderungen" des IOC.

Wer über das System Sport in Russland mehr wissen möchte, lese Jens WEINREICH'S Hintergrundbericht über das IOC, die olympische Familie und den russischen Inlandsgeheimdienst FSB (in EN).

14. Juli 2016

Correctiv deckt geheime Zahlungen der Pharmaindustrie an Ärzte auf

Dies findet sich in einer Datenbank mit 20.000 Namen. Allerdings sind dies nicht alle: über 50.000 weitere haben einer Veröffentlichung nicht zugestimmt. Dies ist die Verlautbarung von Correctiv:

"Es war eine schwierige Recherchearbeit: Die 54 größten Pharmafirmen, die im Verein „Freiwillige Selbstkontrolle Arzneimittelindustrie" (FSA) zusammen geschlossen sind, haben diese Daten zwar Ende Juni zum ersten Mal auf ihren jeweiligen Websites veröffentlicht. Aber die Daten wurden in einer Weise präsentiert, die klar macht, dass sie möglichst keiner lesen soll: Jedes Unternehmen hat die Zahlungen an Ärzte in PDFs versteckt, die in vielen Fällen nicht computerlesbar sind. Die Ärzte sind in diesen Dokumenten häufig nur nach Vornamen sortiert, die Orte tragen keine Postleitzahlen. Manche Firmen wie Grünenthal verbieten es sogar ausdrücklich, die Daten zu nutzen.

Wir haben uns davon nicht abschrecken lassen. Gemeinsam mit Kollegen von „SpiegelOnline" haben wir die Daten ausgewertet, extrahiert und in eine eigene CORRECTIV-Datenbank übertragen.

In dieser Datenbank kann seit heute morgen 11.30 Uhr jeder Internetnutzer unter 20.000 Namen nach seinem Arzt suchen und überprüfen, ob und wie viel Geld er im vergangenen Jahr von welchem Pharmakonzern bekommen hat.

Dass ein Arzt nicht in der Datenbank auftaucht bedeutet übrigens nicht, dass er nichts bekommen hat. Mehr als 71.000 Ärzte haben nach unseren Berechnungen im vergangenen Jahr Zuwendungen aus der Pharmaindustrie erhalten, aber nur 20.459 Ärzte haben der Veröffentlichung ihres Namens zugestimmt.

Klaus Lieb, ordentliches Mitglied der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, nennt es enttäuschend, dass nur 29 Prozent der Ärzte dieser Veröffentlichung zugestimmt haben. „Wir Ärzte haben bezüglich Interessenskonflikten einen blinden Fleck”, kritisiert der Mediziner. „Wir lassen uns von der Pharmaindustrie einladen und glauben dennoch, wir seien unabhängig.”

Wir freuen uns dagegen, auch als kleines Recherchebüro der großen Pharmaindustrie helfen zu können auf ihrem Weg zu mehr Transparenz."

Zur Datenbank Euros für Ärzte
Hintergrundartikel Seid umschlungen, Millionen!

2. Juli 2016

BaFin hat Whistleblower-Hotline freigeschaltet

Schon länger geplant und angeregt durch die EU-Richtlinie "CRRD - Capital Requirements Regulation and Directive" aus dem Jahr 2013 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht seit heute eine "Meldeplattform für Whistleblower" freigeschaltet.

Konkrete Rechtsgrundlage ist die gerade erfolgte Novellierung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG). Laut § 4 darf das BaFin Maßnahmen und Vorkehrungen treffen, die "geeignet und erforderlich sind, um verbraucherschutzrelevante Missstände zu verhindern oder zu beseitigen, wenn eine generelle Klärung im Interesse des Verbraucherschutzes geboten erscheint. Ein Missstand im Sinne des Satzes 2 ist ein erheblicher, dauerhafter oder wiederholter Verstoß gegen ein Verbraucherschutzgesetz, der nach seiner Art oder seinem Umfang die Interessen nicht nur einzelner Verbraucherinnen oder Verbraucher gefährden kann oder beeinträchtigt."

Im Mittelpunkt steht dabei der Schutz der Whistleblower. Auf der neuen Hinweisgeber-Seite des BaFin heißt es dazu: "Hinweisgeber sollen aber auch dann sicher sein können, dass ihnen aus der Meldung bei der BaFin keine Nachteile entstehen, wenn sie ihre Identität zu erkennen geben. Deshalb darf die BaFin die Identität eines Hinweisgebers nach § 4d Absatz 3 Satz 1 FinDAG grundsätzlich nicht bekannt geben, ohne zuvor dessen ausdrückliche Zustimmung einzuholen. Auch die Identität der Personen, die von einer Meldung betroffen sind, gibt sie nicht preis."

Das BaFin führt schon lange Sonderprüfungen bei Finanzinstituten und Finanzdienstleistern durch. Sie bezogen sich bisher aber regelmäßig auf Verbraucherbeschwerden. Nun will die Aufsichtsbehörde den Aufsichtskreis erweitern: um Informationen über Misstände direkt aus den Unternehmen, die nur von dort gemeldet werden können. Was daraus wird, bleibt abzuwarten. Bankangestellten und anderen dürften viele Beispiele im Hinterkopf sein, bei denen Whistleblower innerhalb der Banken nicht nur aufgelaufen sind, sondern nach allen Regeln der Kunst bzw. betrieblichen Macht regelrecht abgestraft wurden:

  • Der Whistleblower aus der HVB-Bank, der die CumEx-Geschäfte thematisiert hat,
  • der Whistleblower aus der Deutschen Bank, der die illegalen Risikobewertungen nicht mitgetragen hatte, weshalb die Bank in den USA 55 Mio $ Strafe zahlen musste
  • die ehemalige Wertpapierhändlerin der DZ-Bank, Andrea FUCHS, die besonders schlechte Erfahrungen nicht nur mit ihrem Arbeitgeber, der DZ Bank, sondern auch mit dem BaFin gemacht hatte und seit 1997 ihre Rechte einzuklagen versucht.

29. Juni 2016

LuxLeaks: Whistleblower Antoine DELTOUR und Raphael HALET verurteilt

Dass das kleine Großherzogtum Luxembourg mit seinen knapp 600.000 Einwohnern eine sehr große Rolle bei der internationalen Steuerumgehung spielt, weiß man allerspätestens seit den LuxLeaks-Veröffentlichungen. Großkonzerne wie Apple, Google, Skype, Coca Cola, IKEA, Disney, eon, Deutsche Bank und über 300 andere bekannte Namen haben mit der dortigen Steuerbehörde und dem dortigen Finanzminister (1989-2009: Jean-Claude JUNCKER, später zusätzlich Premierminister und heute Chef der EU-Kommission) sogenannte Sweethart Deals ausgehandelt. Damut konnten sie ihre Steuerlast auf teilweise bis zu unter 1% drücken.

Dies konnten Antoine DELTOUR und sein früherer Kollege Raphael HALET von der WP-Gesellschaft PwC (Price Waterhouse Coopers)nicht weiter mit ansehen, geschweige denn akzeptieren. Sie übergaben dem französischen Journalisten Edoard PERRIN mehrere Tausende Unterlagen, die dieser veröffentlichte. Daraus entstand dann auch eine internationale Kooperation - an der u.a. das ICIJ, der NDR und die SZ teilnahmen (mehr unter www.ansTageslicht.de/andere).

PwC klagte. Jetzt wurden die beiden Whistleblower Diebstahls verurteilt - zu vergleichsweise milden Strafen: auf Bewährung und zu 1.500 bzw. 1.000 Euro Strafgeld. Sie gelten damit als vorbestraft. Sind die Strafen gering, so ist es die abschreckende Wirkung nicht. Es wird höchste Zeit, dass in der EU, der sogenannten Wertegemeinschaft, sozialschädliches (Schmarotzer)Verhalten als illegal gebrandmarkt wird und jene, die darauf hinweisen, von Sanktionen und offizieller gesellschaftlicher Ächtung freigestellt werden.

Und was man weiter sehen muss: Nicht schön daherredende Politiker wie Jean-Claude JUNCKER, Wolfgang SCHÄUBLE und andere bringen die Welt und die Gerechtigkeit voran, sondern Menschen wie Antoine DELTOUR und Raphael HALET - im Verbund mit den Medien. Dass Steuerhinterziehung sozialschädlich ist und in welchem Ausmaß es geschieht und jetzt die Politik zum Handeln gedrängt haben, ist nicht das Verdienst solcher Politikfiguren. Sondern ausschließlich der Verdienst von (bisher) 5 großen Enthüllungen - Kooperationen zwischen Whistleblowern und Medien:

April 2013: Offshore Leaks:

https://www.icij.org/offshore/search-offshore-leaks-data

Januar 2014: China Leaks:

https://www.icij.org/offshore/leaked-records-reveal-offshore-holdings-chinas-elite

Dezember 2014: LuxLeaks:

https://www.icij.org/project/luxembourg-leaks

Februar 2015: SwissLeaks:

https://www.icij.org/project/swiss-leaks

April 2016: Panama Papers:

https://panamapapers.icij.org

 

Ende Juni 2016

Neue Enthüllungsplattform: DC Leaks

"D.C." steht für District of Columbia ind en USA und die wichtigste Stadt nicht nur im Bezirk, sondern für den Rest der Welt, heißt Washington. Was dort hinter verschlossenen Türen überlegt, diskutiert und entschieden wird, was in Emails dann kommuniziert wird und Folgen für einen (riesen)großen Teil der Menschheit hat, soll in Zukunft transparenter werden. Das hat zwar OBAMA bereits vor 8 Jahren versprochen (auch das Whistleblowing zu unterstützen), gemacht hatte er das Gegenteil.

Nun gibt es a la WikiLeaks seit 2016 DC Leaks. Wie die Plattform ihre Funktion versteht, hat sie so beschrieben:
DCleaks is a new level project aimed to analyze and publish a large amount of emails from top-ranking officials and their influence agents all over the world.
The project was launched by the American hacktivists who respect and appreciate freedom of speech, human rights and government of the people. We believe that our politicians have forgotten that in a democracy the people are the highest form of political authority so our citizens have the right to participate in governing our nation. The authorities are just lobbying interests of Wall Street fat cats, industrial barons and multinational corporations’ representatives who swallow up all resources and subjugate all markets.
We believe U.S. citizens have the right to know how domestic and foreign policies of the United States are shaped and who the real policy maker is.
Our aim is to find out and tell you the truth about U.S. decision-making process as well as about the key elements of American political life.
There are no borders or censorship for DCleaks. We are open for cooperation and ready to get valuable information, check its validity and to make it available to the public.

Erste Leaks:

Die Plattform funktioniert. Die Geschichten lassen sich jetzt in fast allen großen Medien lesen, die informieren wollen. Z.B. im SPIEGEL (Heft 30/2016, S. 42-43) bzw. im englischsprachigen SPIEGEL ONLINE INTERTATIONAL

20. Juni 2016

"Ent-Vertraulichung" von Dokumenten: Uraufführung in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss

So ist es meistens: Ein Parlamentarischer U-Ausschuss (PUA) darf und kann auch mit als "vertraulich" oder "geheim" seitens der Aktenherausgeber klassifizierten Dokumenten arbeiten, diese aber nicht in seinen offiziellen Papieren, z.B. im Abschlussbericht wörtlich zitieren oder gar faksimilieren.

Anders inzwischen in Berlin. In einer 'guten Stunde' des Jahres 2005 hatte sich im Berliner Abgeordnetenhaus auf Antrag der GRÜNEN eine Mehrheit gefunden, die diese Spielregel geändert hat: Nun können auch solche Akten und Dokumente offen in einem U-Bericht angesprochen und benannt werden. Man darf daraus zitieren oder ein solches Dokument auch abdrucken. Allerdings: Nur wenn die Mehrheit in einem PUA damit einverstanden ist. Erfordernis danach: Die Abgeordneten müssen zuvor die 'Besitzer' solcher Papiere, konkret: die aktenherausgebende Stelle um Erlaubis fragen (die sie aber nicht wirklich brauchen) und ankündigen, in welchem Kontext ein entsprechendes Dokument veröffentlicht werden soll. Alles eine Formfrage, nicht mehr eine materielle.

Dies hat sich jetzt der PUA zunutze gemacht, der die Frage klären sollte, weshalb der Flughafen BER noch immer nicht fertig ist und warum er immer teurer wird (obwohl er nicht fertig wird). In dem 1.269seitigen Abschlussbericht (Ducksache 17/3000) sind - wie in solchen Fällen immer - die Minderheitenvoten von Interesse. Die in der Kritik stehende Koalitionsmehrheit kann regelmäßig kritische Passagen im sog. Gesamtbericht abschwächen, meist sogar verhindern. Aus diesem Grund empfehlen wir die Minderheitenvoten der GRÜNEN, LINKEN und Piraten. 

Es wird - diesesmal anhand der originalen Dokumente - sonnenklar, dass die Geschäftsführung schon Monate vor offiziellem Eröffnungstermin (dem zweiten, nebenbei vermerkt) am 3. Juni 2012 wusste, dass der Termin nicht zu halten war. Und das der gesamte Ablauf ein einziges Chaos war (und immer noch ist). Von einem "kollektiven Wahrnehmungsverlust" sprechen die Mitglieder des PUA.

Es bleibt zu hoffen, dass dieses Transparenzbeispiel auch in anderen Bundesländern und auf Bundesebene Schule machen wird.

22. Mai 2016

"Die Aufrechten"

lautet der Titel eines Buches, das am 30. Mai in deutscher Sprache erscheinen wird. Der Autor Mark HERTSGAARD hat sich mit John CRANE getroffen, der vormals zuständig für die Whistleblower-Hotline im Pentagon zuständig war. Darüber berichten DER SPIEGEL und der Guardian bereits vorab - sie hatten sich ebenfalls mit dem inzwischen gefeuerten Ex-Regierungsbeamten getroffen.

SNOWDEN hätte den Dienstweg einhalten sollen, alles wäre gut gelaufen. So die ständige Mär des US-Präsidenten Barack OBAMA und seiner ehemaligen Außenministerin Hillary CLINTON. Wie das wirklich funktioniert - bzw. was wirklich in solchen Fällen geschieht - darüber kann Thomas DRAKE ein Lied singen. Er war maßgeblich in der NSA für einige Überwachungsprogramme zuständig und hatte Illegales intern kritisiert. Man hatte ihm Schutz zugesagt. Der wurde nicht eingehalten. Man hatte ihn verhaftet. Und verurteilt. Ihn gekündigt und aller Pensionsansprüche enthoben. Jetzt verdient der hochspezialisierte IT-Mann sein Geld als Verkäufer in einem Apple-Store.

Genau dieses Schicksal hatte Edward SNOWDEN vor den Augen. Auch er hatte zunächst intern Alarm geschlagen. Ohne Erfolg. Dann tat er das, was er tun musste.

Der Bericht im SPIEGEL gibt eine Vorahnung, was in Wirklichkeit läuft in den USA. Zwar gibt es dort umfangreiche Whistleblowerschutz-Regelungen. Aber nicht in den Bereichen Militär und Nationale Sicherheit. Selbst anonyme Kummerkästen funktionieren nicht. Dafür gibt John CRANE, der jetzt zum esrten Male öffentlich redet und Edward SNOWDEN verstehen kann, ausreichend Zeugnis. Auf SPIEGEL.de gibt es einen Teaser. Die Geschichte ausführlich findet sich in der Ausgabe 21, S. 84-89.

21. Mai 2016

"So ähnlich muss Theresienstadt gewesen sein

O-Ton eines deutschen Diplomaten der deutschen Botschaft in Chile, der diese Äußerung aber nicht publik machte. Die Rede ist von der Colognia Dignidad des Sektenführers und in Argentinien wegen Kindesmissbrauchs mehrfach vorbestraften Paul SCHÄFER's, der danach innerhalb seiner chilenischen und abgesperrten Kolonie jahrelang jeden Tag einen der vielen minderjährigen Jungen zum Sex zwang. Nachzulesen im Schriftwechsel der deutschen Botschaft in Santiago de Chile mit dortigen Behörden. Die deutsche Botschaft wusste alles, was dort geschah - sie hatte das System des Paul SCHÄFER akzeptiert, egal ob es um Zwangsarbeit, Missbrauch, Folter oder andere Dinge ging. Selbst wenn es deutsche Staatsangehörige betraf.

Dies alles ist schon seit Jahrzehnten aktenkundig - in den Archiven des Auswärtigen Amtes. Dass es jetzt öffentlich wird, hängt mit 2 Dingen zusammen:

  • dem Kinofilm "Colognia Dignidad. Es gibt kein Zurück" des Regisseures Florian GALLENBERGER ("John Rabe"), der vor Ort mehrere Jahre recherchiert und seinen Film 2015 auf dem Toronto International Film Festival vorgestellt hatte (in deutschen Kinos seit Februar 2016)
  • dem Umstand, dass sich Außenminister Frank-Walter STEINMEIER (SPD) diesen Film am 26. April 2016 in seinem Dienstsitz hatte vorführen lassen und tief beeindruckt war.

Seine Reaktion: Es sei "kein Ruhmesblatt" für das AA gewesen. Und er führte Beispiele an: Der dortige deutsche Botschafter Erich STRÄTLING (1979 Bundesverdienstkreuz, später Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP), hatte sich 1977 mit Ehrenwort für die Haltlosigkeit aller Vorwürfe seitens der UNO oder Amnesty International verbürgt. Und "alles ist ordentlich sauber bis hin zu den Schweinställen".

Weil noch nicht alles erforscht ist, insbesondere die Mitschuld deutscher Behörden, hat STEINMEIER jetzt alle Akten dazu freigegeben. Durch die hat sich jetzt erstmals eine Betroffene durcharbeiten können, die als Kind in der Colognia Dignidad aufgewachsen war, aber nicht sexuell missbraucht wurde, weil ihr Vater zum Führungskader des Lagers gehörte. "Warum hat uns Kinder da keiner rausgeholt?", ist das Interview mit der Frankfurter Rundschau übertitelt. Ihr Urteil zu dem Film: "Das Leider vieler war noch grausamer."

Dass diese Aufarbeitung im Auswärtigen Amt jetzt, Jahre nach der Schließung und Verurteilung Paul SCHÄFER's und seiner Kombattanten zustande kommt, erklärt STEINMEIER so: Der Film habe den "künstlerischen Anstoß" dazu gegeben.

Berichte in den Medien, Aussagen von Zeitzeugen bzw. Beteiligten, eine TV-Dokumentation u.a. mehr hat es schon sehr lange gegeben - zusätzlich zu konkreten Vorwürfen beispielsweise von ai oder der UNO. Offenbar braucht es manchmal weitere Anstöße, bevor eine umfassende Aufklärung beginnen kann. Andere Beispiele, in den Filmaufführungen der Auslöser für staatliches Handeln waren: "Der blinde Fleck" (Otoberfest-Attentat), "Meister des Todes" (Waffenfirma Heckler & Koch", vgl Eintrag vom 30. April 2016). 

15. Mai 2016

Glenn GREENWALD's Plattform veröffentlicht erste Teile des NSA-Archivs

Ab sofort werden unter der Adresse https://theintercept.com/snowden-sidtoday/about/ Artikel aus SIDtoday veröffentlicht, die aus dem Inneren der Spionageabteilung der NSA stammen. Übergeben wurden sie vor 3 Jahren von Edward SNOWDEN.

TheIntercept bearbeitet sie- aus unterschiedlichen Gründen - redaktionell vor Veröffentlichung und hat auch diesen Bearbeitungsprozess beschrieben

14. Mai 2016

Nicht der Staatsapparat. Zivilgesellschaft und Medien bringen den Abgasbetrug voran:

Die wichtigsten Tricks der Hersteller, mit denen die sie

  • ihre Käufer,
  • die staatlichen Kontrollbehörden
  • und die Medien sowieso

seit Jahren täuschen, sind inwzischen bekannt: Betrugssoftware vom (Aller)Feinsten (VW); Thermofenster; schwerere Räder, die beim Testen länger ausrollen, u.a.m. Und es betrifft praktisch alle bekannten Markennamen.

Jetzt hat ein Vertreter der Zivilgesellschaft, Felix DOMKE aus Lübeck, Jahrgang 1983 und im Hauptberuf IT-Sepzialist bei einem einschlägigen Unternehmen, den Schummelcode der Opelmarke "Astra" und "Zafira" geknackt - ein Projekt zusammen mit dem Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL und dem WDR-Politmagazin Monitor. Unterstützt durch die Deutsche Umwelthilfe. U.a. deswegen, weil der TÜV Nord in Essen sich weigerte, einen Testauftrag von Journalisten anzunehmen. Der TÜV Nord arbeitet sonst v.a. für die KFZ-Hersteller und tat sich als - eigentlich - unabhängige Kontrollinstanz schwer, diesen Job zu übernehmen.

Felix DOMKE, der auch schon bei seinem eigenen VW Sharan Diesel den Schummel-Code geknackt und die relevanten Programmiervariablen entdeckt hatte, wurde auch bei den Opelmodellen schnell fündig.

DER SPIEGEL (ausführlich in seiner Ausgabe Nr. 20 v. 14. Mai, S. 12 - 20) und Monitor in sener Sendung vom 12. Mai haben ausführlich recherchiert, wie es den Herstellern immer wieder gelang, durch intensive Lobbyarbeit alle vorgesehenen Regelungen auf deutscher und auf EU-Ebene mit viel Einsatz immer wieder weich zu spülen. Dabei hatten sie regelmäßig prominente Unterstützer: Ex-Bundeskanzler Gerhard SCHRÖDER (SPD), Kanzlerin Angela MERKEL (CDU), die früher mal Umweltministerin war, und alle Verkehrsminister ohnehin.

Der Imageschaden wird langfristig Wirkungen zeigen - davon sind Experten überzeugt. Die Frage ist nur, ob die großen deutschen Autokonzernezu  Innovationen fähig sind, die sich nicht nur auf legale Schummeleien bis hin zum Betrug beziehen.

10. Mai 2016

Jetzt ist es soweit: Die Datenbank "panama papers" ist eröffnet

Bisher nur bekannt (siehe Eintrag 4. April 2016), dass es sie gibt: die rd. 250.000 Briefkastenfirmen, hinter denen sich Menschen und Institutionen verstecken (wollen): "Politicans, Criminals and the Rogue Industry That Hides Their Crash", wie es auf der Startseite heißt, die das International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ) jetzt freigeschaltet hat: https://panamapapers.icij.org

Die Datenbank lässt sich nach Ländern und Namen durchforsten. Und es gibt bereits erste Zusammenfassungen, z.B. von einigen Despoten und ihren Verwandten & Vertrauten: https://panamapapers.icij.org/the_power_players/

Vorherige Leaks, die Steuerflüchtlinge und den illegalen Strom von verschobenen Geldmassen dokumentieren, betrafen

  • 2013: Offshore-Leaks
  • 2014: China-Leaks
  • 2014: Luxembourg-Leaks
  • 2015: Swiss-Leaks (HSBC Bank)

Spätestens mit den panama papers ist klar geworden, dass das ICIJ-Consortium zum wichtigsten Akteur international in Sachen Offenlegung und Steuerflucht geworden ist. Noch nie haben Journalisten

  • in so kurzer Zeit
  • so viele Informationen ans Tageslicht gebracht,
  • die enormen Druck und Tempo in die öffentliche Debatte gebracht haben,
  • die nun erste Wirkungen zu zeigen beginnt: immer mehr Politiker in immer mehr Ländern sehen sich gezwungen, zu handeln.

9. Mai 2016

Nicht die Politik und ihre Behörden: Die Zivilgesellschaft bringt den Abgasbetrug voran

Dass es außer VW auch andere Hersteller gibt, die ihre Werte schönen, wurde schon lange vermutet, Medien wie das ZDF-Magazin Frontal21 haben darüber seit Jahren immer wieder berichtet. Jetzt legt die internationale NGO "The International Council of Clean Transportation" (ICCT) einen eigenen Bericht dazu vor, wie stark die Werte zwischen offiziell seitens der Hersteller bekanntgegebenen, den offiziell anerkannten und den tatsächlichen Abgaswerten voneinander abweichen.

Das ICCT ist eine internationale Vereinigung, in der sich - ähnlich wie beim Tax Justice Network (TJN) oder dem International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ) - ehemalige Regierungsbeamte, engagierte Behördenvertreter, Wissenschaftler und Forscher, Experten und Gutachter, Vertreter von Stiftungen usw. - zusammengeschlossen haben, um bestimmte Themen voranzubringen, die im politischen Alltag seit Jahrzehnten permanent weich gespült werden. So war es auch das ICCT, das vor zwei Jahren eine Studie an eine kalifornische Universität in Auftrag gegeben hatte, die Werte bei den VW-Dieseln zu überprüfen. Der Universitätsforscher hatte dann die US-amerikanische Umweltbehörde eingeschaltet, die den VW-Abgasbetrug ins Rollen gebracht hatte.

Jetzt hat sich ICCT den CO2-Ausstoß vorgeknöpft. Und kommt zu dem (nicht überraschenden) Ergebnis, dass die CO2-Emmissionen stark ansteigen, wenn realistisch getestet wird.

Jetzt ist klar: die Automobilindustrie täuscht seit Jahren und das flächendeckend. Auf Angaben in Prospekten oder Informationen gegenüber dem Staatsapparat kann man sich nicht verlassen: sie sind geschönt. Deutlicher gesagt: Die Hersteller betrügen.

9. Mai 2016

BÜNDNIS-GRÜNE fordern Whistleblowerschutz auf der Berliner Landesebene

Bereits seit langem fordern die grünen Abgeordneten, gesetzliche Spielräume zu nutzen und entsprechende Regelungen zu installieren. Nachdem es im Berliner Abgeordnetenhaus im Februar 2015 zu einer Debatte kam, wurde der Antrag in die Ausschüsse verwiesen.

Dort kam es nun im Innenausschuss zu einer kleinen Anhörung, aus der erkennbar wurde, dass die Mehrheit der regierenden SPD und CDU derlei Regelungen als unnötig betrachten. Der Antrag wurde verworfen, muss nun in den Haushaltsausschuss und wird dann absehbar im Plenum endgültig abgelehnt werden. Mehr unter www.ansTageslicht.de/Politik

2. Mai 2016

TTIP-Dokumente geleakt

Nicht die Rechercheinstitution correctiv.org, die bereits im September letzten Jahres (siehe 2.9.2015) eigene Recherchen zu den Geheimverhandlungen angekündigt hatte, und auch nicht de GRÜNEN auf EU-Ebene, die bereits im April 2015 ein Portal dazu eingerichtet hatten (http://ttip-leal.eu), auf dem Dokumente mit Stand 2013 zu lesen sind, sondern diesesmal ist es die NGO Greenpeace, die endlich Klarheit in die aktuelle Situation gebracht hat: mit aktuellen Dokumenten, die den Verhandlungsstand zwischen den USA und der EU von vor wenigen Wochen wiedergeben: https://www.greenpeace.de/ttipleaks sowie www.ttip-leaks.org

Die wichtigsten Inhalte sind bereits bekannt dazu und müssen hier nicht wiederholt werden. Für alle Fälle werden die von Greenpeace veröffentlichten Dokumente auch hier auf dem Transparenzbarometer abgespeichert: Greenpeace-TTIP-Leaks (zip-file).

Die Chancen steigen, dass dieses seltsame Verhandlungskonstrukt politisch beerdigt wird.

30. April 2016

Regisseur Daniel HARRICH im Visier der Münchner Staatsanwaltschaft

Gegen den Filmemacher des mit einem Grimme-Preis ausgezeichneten Spielfilms "Meister des Todes", der im September im ARD-Fernsehen lief und im Rahmen einer Aktuellen Stunde auch im Deutschen Bundestag gezeigt wurde, ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft: Daniel HARRICH, der u.a. auch zusammen mit Ulrich CHAUSSY den Film "Der blinde Fleck" (Oktoberfest-Attentat 1980) gedreht hatte. In "Meister des Todes", der mit Heiner LAUTERBACH, Veronica FERRES, Axel MILBERG u.a. hochrangig besetzt ist, geht es um die illegalen Exporte des Heckler & Koch "G 36"-Sturmgewehrs nach Mexiko - unter Umgehung der Exportrestriktionen.

HARRICH konnte den illegalen Weg der Waffenlieferung u.a. mit Hilfe von Whistleblowern aus dem Unternehmen rekonstruieren, die dafür mit ihrem Arbeitsplatzverlust büßen mussten. Diesen Sinneswandel - mit allen Konsequenzen - zeigt der Film. HARRICH hatte nach Beendigung der Recherchen  seine Unterlagen der Staatsanwaltschaft übergeben. Bereits 5 Jahre zuvor hatte Jürgen GRÄSSLIN, der mit HARRICH eng zusammenarbeitet, bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft Anzeige gegen Heckler & Koch erstattet, die sich aber Zeit ließ mit den Ermittlungen. Erst nach dem Film und der Vorführung im Bundestag sah sich die Staatsanwaltschaft genötigt, Anklage gegen ehemalige Mitarbeiter der bundesdeutschen Waffenschmiede wegen Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie des Außenwirtschaftsgesetzes zu erheben - u.a. anhand des Materials von HARRICH.

HARRICH und GRÄSSLIN haben inzwischen auch ein Buch zum Thema veröffentlicht: "Netzwerk des Todes", erschienen im Münchner Heyne Verlag (Bertelsmann-Konzern). Dort finden natürlich auch die Materialen der Filmrecherche Eingang. Jetzt kommen die Münchner Staatsanwälte auf die (glorreiche) Idee, Ermittlungen wegen des Verdachts verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen n. § 353 d StGB einzuleiten. Mehr unter www.juergengraesslin.com

28. April 2016

SPIEGEL-Team mit dem Henri-Nannen-Preis "investigativ" ausgezeichnet

Für ihre Recherchen über das WM-"Sommermärchen" 2006, die das Nachrichtenmagazin im Heft 43 v. 17.10.2015 veröffentlich hatte, wurde den Autoren Jürgen DAHLKAMP, Rafael BUSCHMANN, Gunther LATSCH, Udo LUDWIG, Jörg SCHMITT und dem Freelance Jens WEINREICH der begehrte Henri-Nannen-Preis für die "Beste Investigation" zuerkannt. 

Die Journalisten haben erstmals die Wege des Schwarzgeldes nachgezeichnet, das offenbar zum Stimmenkauf der WM nach Deutschland eingesetzt worden war. Inzwischen nimmt die Affärebekanntermaßen immer größere Ausmaße an.

Leider lässt sich weder auf der Site des Henri-Nannen-Preises noch unter Spiegel.de die allererste Geschichte "Sommer, Sonne, Schwarzgeld" nachlesen, die die Affäre ins Rollen gebracht hatte.

21. April 2016

Reporter ohne Grenzen: Pressefreiheit weltweit 2016

Die NGO legt ihre neue Rangliste vor. Im internationalen Ranking hat sich Deutschland um 4 Plätze nach unten verschlechtert und steht jetzt auf Platz 16 (von insgesamt 180): durch die zunehmende Anzahl von Anfeindungen und gewalttätigen Übergriffe auf Journalisten - detailliert zusammengetragen in einem Dossier Nahaufnahme Deutschland

Die Türkei steht auf Rang 151, Russland auf 148. Hier geht's zur weltweiten Rangliste Pressefreiheit 2016

18. April 2016

Pulitzer-Preis "Public Service" an die US-Nachrichtenagentur AP verliehen

Der weltweit renommierte Preis, der in insgesamt 21 Sparten, davon 14 journalistische, vergeben wird, hat für die Sparte "Public Service" die Auszeichnung an AP vergeben. Ein vierköpfiges weibliches Redaktionsteam hatte in 18monatiger Arbeit die sklavenähnlichen Arbeitsbedingungen in Asiens, v.a. Thailands Fischerei-Industrie recherchiert. Und war dabei auch undercover vorgegangen, um Namen zu eruieren und die Recherche 'wasserdicht' zu machen: Seefood from Slaves. Ware, die in US-amerikanischen Supermärkten zum Verkauf angeboten wurde.

Die Folgen: Mehr als 2.000 'Sklaven' konnten aus ihrer Lohnabhängigkeit von ausbeuterischen Unternehmen 'befreit' werden. Mehrere Unternehmer wurden verhaftet - ihnen drohen nur Gerichtsverfahren. NGO's und Menschenrechtsorganisationen in den USA haben nun zum Boykott dieser Waren aufgerufen. Boykottaufrufe in den USA gelten als ausgeprochen effektiv. Der weltweite Nahrungskonzern Nestle hat den unmenschlichen Arbeitsbedingungen in der eigenen Anbieterkette bereits bestätigt. Und will Konsequenzen daraus ziehen. Andere werden sicher folgen.

Hier geht's zu den Pulitzer-Auszeichnungen in den anderen Sparten.

Und wieder bestätigt sich eine Erfahrung: Journalistische Recherche und Öffentlichkeit bringen vieles voran.

14. April 2016

Das EU-Parlament beschließt über Geschäftsgeheimnisse Whistleblower und Journalisten

Nach vielen Diskussionen und mehrfachem Hin & Her haben die EU-Parlamentarier mit großer Mehrheit eine Richtline beschlossen, nach denen Geschäftsgeheimnisse in den EU-Staaten einheitlich definiert und vor Diebstahl usw. geschützt werden können.

Lange umstritten: Inwieweit es (Ausnahme)Regelungen geben soll, die es Whistleblowern und Medien ermöglichen, über Fehlverhalten, illegale Geschäftspraktiken usw. ungestraft der Öffentlichkeit zu berichten (ohne Schadensersatzansprüche befürchten zu müssen).

Was die journalistischen Rechte anbelangt und insbesondere auch "investigative Recherchen" sowie den "Schutz journalistischer Quellen", wurde ausdrücklich auf Art. 11 der Europäischen Menschenrechtscharta verwiesen.

Und für Whistleblower sollen die Sanktionsmöglichkeiten nicht gelten, wenn sie "im öffentlichen Interesse"... "bedeutsames Fehlverhalten, Vergehen oder illegale Aktivitäten" offenlegen.

Jetzt kommt es darauf, wie diese Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden. Mehr unter Gesetzesvorhaben und parl. Aktivitäten (Eintrag 14. April 2016)

11. April 2016

Transparenz beim Berliner Flughafen BER

Dass er irgendwann einmal fertig werden wird, ist - einigermaßen - sicher. Ansonsten ist nur sicher, dass

  • derzeit bereits der 3. (in Worten: dritte) Parlamentarische U-Ausschuss tagt
  • die Erföffnung mehrmals verschoben werden musste
  • der Bau bereits das Dreifache der ursprünglich geplanten Summe kostet
  • es überall drunter und drüber geht und Missmanagement seit Jahren an der Tagesordnung ist
  • und möglichst alles unterm Deckel gehalten wird
  • und dies alles - für Berliner Verhältnisse - als normal betrachtet wird. Jedenfalls bei den Verantwortlichen der Flughafengesellschaft und der Politik.

Dass die Berliner selbst etwas anders darüber denken, ist ebenfalls sicher.

Umso erstaunlicher ein Interview des seit drei Monaten im Amt befindlichen Pressesprechers Daniel ABBOU (45, SPD), der dem Fachmagazin prmagazin ein Interview gab: offene Worte, wie man sie sonst nie zu hören bekam und zu hören bekommt. Als da wären:

  • "Früher wurde meist gesagt: 'Nein, es ist alles gut.' Das ist Bullshit!"
  • "Kein Mensch, der nicht medikamentenabhängig ist, gibt Ihnen feste Garantien für diesen Flughafen."
  • "Die Berliner haben ein Recht zu erfahren, wo ihre Milliarden versenkt worden sind."
  • "Ich habe kein Interesse daran, unter dem Deckel zu halten, was Platzeck, Wowereit, Schwarz und Mehdorn verbockt haben."
  • "Die Glaubwürdigkeit der Pressestelle war gleich null"
  • "Mühlenfeld ((Anm: derzeitiger Chef)) ist Ingenieur, und Ingenieure pflegen eine andere Sprache aös Journalisten und Politiker. ... Aber Herr Mühlenfeld ist da absolut lern- und kritikfähig, das ist ein großer Vorteil."

Wie kritik- und lernfähig der neue Flughafenchef MÜHLENFELD ist, hat er sogleich unter Beweis gestellt. Der Pressesprecher wurde freigestellt. Auch damit, dass er den Rechnungshof Brandenburg schriftlich aufgefordert hatte, ihm darzulegen, wie der geheime Rechnungshofbericht über das Desaster am Flughafen BER an die Berliner Zeitung namens Tagesspiegel gelangen konnte.

Wie man daraus lernen kann: Ändern am BER-Desaster wird sich nichts. Der Neue handelt wie die Alten: Alles ist gut!

9. April 2016

panama papers, offshore-Briefkasten und Bundesdruckerei

Nur wenige Tage nach dem panama papers-scoop wartet DER SPIEGEL (Ausgabe 15/2016, S. 61-63) mit einer eigenen Geschichte auf. Der frühere Auslandschef der bundeseigenen Bundesdruckerei, die z.B. unser Geld druckt, Jörg BAUMGARTL, war selbst und höchstpersönlich als Direktor einer Briefkastenfirma der panamesischen kanzlei Mossak Fonseca eingetragen. Darüber hatte das Magazin bereits 2014 berichtet (Ausg. 9/2014). Ganz offenbar und laut Dokumenten, die dem SPIEGEL vorliegen, diente dies dazu, um Vermittlungsprovisionen bei Auslandsaufträgen zu verschleiern. Von 24 Millionen Honorar schreibt DER SPIEGEL.

Der ehemalige Auslandsschef streitet (natürlich) alles ab. Die Unternehmensleitung der Bundesdruckerei erklärt den Vorgang zur "Privatsache". Die Berliner Staatsanwaltschaft interessiert sich nicht. Ebensowenig wie der Aufsichtsrat, in dem auch ein persönlicher Vertreter von Bundesfinanzminister SCHÄUBLE sitzt. Der Aufsichtsrat ließ gar den potenziellen Whistleblower, der sich anerboten hatte, Licht in das Dunkel zu bringen, über ein Rechtsanwaltsschreiben wissen, dass der Aufsichtsrat kein Interesse an Aufklärung habe. Und auch der Bundesfinanzminister selbst hatte auf ein direktes Schreiben des Whistleblowers, der über die "Scheinverträge" auspacken wollte, nie reagiert. Ein Kontakt mit dem Informanten sei "nicht angezeigt" gewesen, so das Ministerium.

Mehr bzw. eine Kurzfassung auf SPIEGEL ONLINE

4. April 2016

Panama-Leaks: Nicht der Staatsapparat. Whistleblower und Medien bringen die Dinge voran:

Auf den Tag genau drei Jahre später, als erstmals offshore-Leaks weltweit ans Netz ging, ein Datenjournalismusprojekt, an dem über 86 Journalisten aus 46 Ländern gleichzeitig und erstmals über Steueroasen und Steuerflüchtlinge veröffentlicht hatten, nun ein neuer, umgleich größerer Scoop: Diesesmal waren es rd. 400 Journalisten aus 78 Ländern, die in über einjähriger Arbeit die Datenbankbestände einer in Panama ansässigen Kanzlei namens Mossack Fonseca auswerten konnten: Die Namen von rd. 250.000 panamesischen Offshore-Firmen bzw. Briefkastenfirmen und die dahinter stehenden Besitzer. 

Darunter: Drogenbosse und Kriminelle, bekannte und unbekannte Milliardäre, Politiker aus dem arabischen Raum und deren Verwandte, der ukrainische Präsident und Schokoladenfabrikant Petro POROSCHENKO, aber auch intime Freunde aus dem Umfeld von Wladimir PUTIN. So z.B. der Musiker und Cellist Sergej ROLDUGIN, der an einem Netzwerk beteilgt war, über das mehr als 2 Milliarden US-Dollar aus Russland in Offshore-Briefkästen abgeflossen sind.

Aber auch bekannte Sportler nutzen derlei Tricks, um Transfers zu verschleiern, Gelder zu verstecken und Steuern zu hinterziehen. Beispiele: Lionel MESSI aus Argentinien, der frühere FIFA-Generalsekretär Jerome VALCKE, der den Besitz seiner 32-Meter-Yacht damit kaschieren will (bzw. wollte), der FIFA-Funktionär Michel PLATINI u.a.m.

Das größte Datenleck, das es bisher je gab - 2,6 Terrabyte bzw. 10 mal so umfangreich wie 2013 bei Offshore-Leaks - kam durch eine Anfrage eines "John Doe" zustande, der sich meldete, ob die Süddeutsche Zeitung "interessiert" sei? Er würde "gerne teilen"! Die dann nach und nach eingehenden Datenmengen waren so groß (11,5 Millionen Dokumente), dass sich die SZ außer Stand sah, dies alles selbst alleine zu verarbeiten. Die Redakteure schalteten das International Consortium of Investigative Journalists ein, die auch alle anderen "Leaks" organisiert und koordiniert hatten.

Jetzt gibt es zwei Websites, auf denen das alles nachzulesen ist und was weiter ausgewertet und veröffentlicht werden soll:

3. April 2016

Whistleblower bzw. Kronzeuge bei britischer (Anti)Doping-Agentur aufgelaufen

Ein ehemaliger Amateur-Radler, Dan STEVENS, der positiv getestet worden war, hatte sich 2015 der UKAD als Kronzeuge angeboten: Er nannte Praktiken und Namen, darunter bekannte Sportler. Die Behörde ließ ihn abblitzen, reagierte nicht.

Dan STEVENS ging zur Zeitung, die sofort auf das Thema ansprang, einen Journalisten damit beauftragte, der wiederum mit anderer Legende und einem anderen Sportler als Lockvogel jenem Arzt einen Besuch abstattete, den STEVENS auch der UKAD genannt hatte. Der Dopingmediziner wollte sein Licht unter den rechten Scheffel stellen und war redselig - alles aufgezeichnet mit einer versteckten Kamera. Und am 3. April dann groß veröffentlicht.

Jetzt steht - neben den beschuldigten Sportlern - auch die UKAD im Visier einer offiziellen Untersuchung. Mehr unter Andere Länder: Whistleblower und Informanten

2. April 2016

abhörenWikiLeaks veröffentlicht Telefonmitschnitt zwischen 2 IWF-Funktionären

rechtzeitig sozusagen kurz vor einer neuen Verhandlungsrunde der Troika in Athen. Der Telefonmitschnitt aus dem Athener Hilton-Hotel zwischen dem Europa-Verantwortlichen beim IWF in Washington, Poul THOMSEN, und der Griechenland-Vertreterin des IWF Delia VELCULESCU vor Ort, dokumentiert die Zweifel des IWF an der Sanierungsbereitschaft der Griechen. Die beiden Telefonteilnehmer sind der Meinung, dass Griechenland nur immer dann Reformbereitschaft zeige, wenn es kurz vor der Zahlungsunfähigkeit stünde. Deshalb müsse man überlegen, wie man ein solches "Ereignis" herbeiführen könne. Hier geht es zum Mitschnitt

1. April 2016

Jusos Niedersachsen und VW

Die niedersächsischen Jungsozialisten beschließen, auf dem morgigen Landesparteitag der SPD einen Antrag einzubringen, nach dem der Landesvater, MP Stephan WEIL, der im Aufsichtsrat von VW sitzt, weil das Land Niedersachsen mit 20% an den Aktien beteilifgt ist, sich dafür einsetzen soll, dass die VW-konzerneigenen Flugzeugflotte, die auf dem Flughafen Braunschweig-Waggum parkt, aber auf den Cayman-Islands registriert ist, ihren (steuerlichen) Sitz nach Deutschland zurückholt.

Die VW-Flotte besteht aus

  • einem Airbus A 319
  • sowie 7 Falcon-Geschäftsjets.

Die VW-Zentrale indes meint, des ginge weniger um Steuervorteile als darum "schnelle und unbürokratische Dienstleistungen im Bereich der Geschäftsfliegerei" besser in Anspruch nehmen zu können. Konkret; Beantragung von Überflugrechten und mehr Sicherheit auf Cayman Island.

28. März

Fünf Jahre "VroniPlag Wiki- kollaborative Plagiatsdokumentation"

Begonnen hatte es 2011, kurz nachdem im Februar die Plagiatsaffäre des damaligen Bundesverteidigungsministers Karl-Theodor zu GUTTENBERG die Runde machte - detailliert beschrieben auf WIKIPEDIA. Jetzt geht das Projekt ins sechste Jahr. Die bisherige Bilanz: Plagiate wurden in

  • 9 Habilitationsschriften
  • 155 Dissertationen

dokumentiert. Die Reaktionen:

  • in 34 Fällen wurde der Doktortitel entzogen oder zurückgegeben
  • in 20 bestätigt, t.w. unter Erteilung einer Rüge.
  • In allen anderen Fällen wurde noch nicht entschieden und/oder es wurde keine Entscheidung bekannt.

Eine der Hochschulen, die öfters mit von der Partie ist: die Medizinische Hochschule Hannover (MHH). Dort hatte auch die derzeitige Bundesverteidigungsministerin Ursula von der LEYEN promoviert - mit einer Arbeit, die ins Gerede gekommen ist und die ebenfalls von VroniPlag untersucht wurde. Ergebnis: 32 von der MHH selbst erkannte Plagiate auf 67 Seiten. Wie bekannt, darf Frau von der LEYEN ihren Titel behalten.

Ein aufschlussreiches Interview mit Prof. Gerhard DANNEMANN an der HU Berlin und Direktor des Großbritannienzentrums dort ist im Berliner Tagesspiegel zu lesen. Er ist einer der maßgeblichen Initiatoren des Projekts. Und trägt sich mit der Hoffnung, dass VroniPlag eines Tages überflüssig wird. Dann, wenn sich deutschlandweit einheitliche Standards durchgesetzt haben und jeder, der vorsätzlich wissenschlich täuschen und betrügen will, damit rechnen muss, bloßgestellt zu werden.

18. März 16

Transparenz von VW beim Abgasbetrug

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die selbst Diesalabgastests durchführen lässt und sich nicht auf die Versprechen des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) oder VW verlassen will, hat vor dem Verwaltungsgericht Schleswig die Einsichtnahme in jene Unterlagen erstritten, die VW dem KBA zur Verfügung gestellt hat, um darzulegen, wie der Konzern die Affäre beenden und das Problem lösen will.

Der VW-Konzern, der volle "Transparenz" versprochen hatte, hat praktisch alle Seiten des 596seitigen Dokumentenbandes geschwärzt. Die DUH geht davon aus, dass die seitens VW vorgeschlagenen Lösungen so garnicht funktionieren können. Gesprächsangebote der DUH hat Minister DOBRINDT bisher immer abgelehnt. Dafür trifft er sich regelmäßig mit der Autoindustrie.

Hier geht es zum geschwärzten Bericht: 596 mehr oder weniger vollständig dunkle Seiten!

1. Januar 2016

2. Transparenzgesetz in Deutschland

Nach Hamburg tritt ab heute in Rheinland-Pfalz ein Transparenzgesetz in Kraft - beschlossen im November von der rot-grünen Koalition.

Allerdings funktioniert es ein wenig anders als in Hamburg: Die Hansestadt ist ein Stadtstaat und das dortige Gesetz gilt auch für alle Bezirksverwaltungen. RHeinland-Pfalz ist ein sog. Flächenstaat - das neue Transparenzgesetz gilt (nur) für Landesbehörden. Mehr unter www.ansTageslicht.de/IFG

Mitte Oktober

US-Drohnen töten vor allem Zivilisten - TheIntercept veröffentlicht geheime Drohnendokumente

Glenn GREENWALD's Internetseite The Intercept hat von einem Whistleblower aus dem Geheimdienstbereich geheime "Drohnenpapiere" zugespielt bekommen: https://theintercept.com/drone-papers.

Aus denen geht hervor, dass bei den völkerrechtlich illegalen Drohnenkillerkommandos v.a. Zivilisten zum Opfer werden. Beispiel: Im Zusammenhang mit einer Operation namens "Operation Haymaker" sind zwischen Januar 2012 und Februar 2013 bei Angriffen mit Kampfdrohnen mehr als 200 Menschen getötet. Darunter waren 'nur' 35 gezielte Tötungen geplant. Die Opfer werden, gezielt oder bewusst in Kauf genommen, in der Militärstatistik als "im Kampf getötete Feinde" gezählt.

Bereits 2012 hatte der US-Journalist Daniel KLAIDMANN in seinem Buch "Kill or Capture" derlei Details dieses Programms ans Tageslicht gebracht, das von George W. BUSH initiiert worden war. Unter Präsident OBAMA, dem Friedensnobelpreisträger des Jahres 2009 ("für seine außergewöhnlichen Bemühungen, die internationale Diplomatie und die Zusammenarbeit zwischen den Völkern zu stärken") wurden diese Einsätze bis heute ver - 4 - facht, wie der Berliner Tagesspiegel den Experten für Menschenrechtsfragen in der internat. Sicherheitspolitik vom Deutschen Institut für Menschenrechte, Wolfgang S. HEINZ, zitiert.

16. OKtober

Vorratsdatenspeicherung und "Datenhehlerei" wird nun Gesetz

Mit 404:148:7 Stimmen, u.a. mit Mehrheit der SPD, ist nun Gesetz geworden, was die Sozialdemokraten und Bundesjustizminister Heiko MAAS lange abgelehnt hatten: die "neue" Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Nach dem neuen Gesetzeswerk müssen Telekommunikationsunternehmen, Internetprovider und andere Zugangsanbieter a) sog. Verkehrsdaten 10 Wochen lang und b) Standortdaten von Mobilfunkgesprächen 4 Wochen lang gespeichert werden. Ausgenommen von dieser Regelung c): die Email-Kommunikation.

Justizminister MAAS ist der Meinung, dass nunmehr weniger als früher gespeichert würde (was vom Bundesverfassungsgericht und vom Europäischen Gerichtshof als verfassungswidrig beurteilt wurde) und dass das neue Gesetz der Rechtsprechung nun Genüge leisten würde. Und zum Schutz von sog. Berufsgeheimnisträgern trug er in der Debatte vor, dass sog. Berufsgeheimnisträger auch künftig ausreichend geschützt seien.

MAAS kontert auch die Vorwürfe, dass Whistleblower und Journalisten nicht ausreichend geschützt seien, insbesondere im Zusammenmhang mit dem jetzt neu eingeführten Straftatbestand der "Datenhehlerei":

"Der Vorwurf, damit würden auch Whistleblower kriminalisiert, trifft nicht nur nicht zu: Er ist völlig falsch und an den Haaren herbeigezogen. Datenhehlerei gilt nur für gestohlene Daten, die zum Beispiel durch einen Hackerangriff erbeutet werden. Ein Whistleblower besitzt aber in der Regel seine Informationen völlig rechtmäßig.

Der entscheidende Punkt bei ihm ist die Weitergabe der Information, aber diese Weitergabe ist weder für den Whistleblower eine Datenhehlerei noch für denjenigen, der die Information entgegennimmt; das ist eigentlich relativ einfach nachvollziehbar.

Wir stellen außerdem sicher, dass Journalisten durch den neuen Straftatbestand nicht beeinträchtigt werden. Ihre Tätigkeit wird von diesem Straftatbestand nicht erfasst; das schreiben wir sogar explizit ins Gesetz" - so MAAS laut Wortprotokoll der Sitzung.

Die Zukunft wird erweisen, ob das alles so funktioniert.

13. Oktober

BILD-Zeitung klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den BND

Der BILD-Reporter Hans-Wilhelm SAURE will schon seit längerer Zeit wissen, welche Mitarbeiter des BND ehemals Mitglieder der Gestapo, der NSDAP und/oder der SS waren. Der Geheimdienst zierte sich, woraufhin der Reporter klagte - nach Landespressegesetzen, weil es kein Bundespressegesetz gibt.

Dies nahm das Bundesverwaltungsgericht zum Anlass, den "verfassungsunmittelbaren" Auskunftsanspruch mit dem Grundgesetz zu begründen (Art. 5 GG). Und: Der könne nicht geringer sein als das, was die Landespressegesetze ermöglichten. Konkret gäbe es einen "Minimalstandard".

Diesen Begriff nahmen nun Behörden zum Anlass, sich dahinter zu verstecken - die Formulierung ist vage. Der BILD-Reporter zog nun vor das Bundesverfassungsgericht. Dessen Richter meinten, der Auskunftsanspruch sei ausreichend, so dass keine Verfassungsrechte verletzt seien. Und: Behörden müssten bzw. könnten nur das herausgeben, was sie bereits an Informationen hätten.

Mehr dazu unter www.ansTageslicht.de/PrR

2. September 2015

Jetzt: regelmäßige TTIP-News

Das was die 'hohe Politik', insbesondere die EU-Kommission geheim halten will, wird jetzt, sofern Informationen durchsickern, als mehr oder weniger regelmäßiger Newsletter veröffentlicht. Das Recherchebüro correktiv hat jetzt dafür nicht nur eineBestelladresse eingerichtet, sondern auch dokumentiert, wieso sich - bisher - rund300 Kommunen in Deutschland in Resolutionen usw. gegen die TTIP-Regeln ausgesprochen haben.

Wie nicht anders zu erwarten war, hat der Wissenschaftliche Parlamentsdienst des Deutschen Bundestags in seinem Gutachten den Kommunen das Recht abgesprochen, sich "in die Weltpolitik" einmischen zu dürfen. Der Gutachter bezieht sich dabei auf die (antike) Rechtsprechung der 80er Jahre, als in einigen Kommunen die "atomwaffenfreie Zone" ausgerufen wurde

31. August 2015

Anspruch und Wirklichkeit bei Transparency International

Nach außen hin setzt sich die weltweit bekannte NGO für den Kampf gegen Korruption sowie für Transparenz und Whistleblower-Schutz ein. Intern funktioniert das aber offensichtlich völlig anders.

Die Geschichte einer Whistleblowerin, die erst intern Alarm geschlagen hatte, bevor sie zu CORRECT!V gegangen ist, endet so, wie derlei Fälle meistens enden: der Whistleblower muss gehen, der 'bad guy' bleibt in Amt und Würden. Auch bei Transpareny International. Alles kurzgefasst unter www.ansTageslicht.de/WB , ausführlich bei CORRECT!V: Auf taube Ohren

21. August 2015

Neue Dokumente: Franz Josef STRAUß doch korrupt

Die Politlegende "Franz Josef SRAUß", lange Jahre CSU-Vorsitzender und Bayerischer Ministerpräsident, löst noch immer bei vielen Erinnerungen aus: an Sprüche wie "Schmeißfliegen und Ratten" (O-Ton/FJS über einige Journalisten), an einen grobschlächtigen Machtmenschen pur oder auch an die SPIEGEL-Affäre 1962, in der FJS das Parlament belogen hatte und zurücktreten musste. In der ersten Landesverratsaffäre, sprich der "SPIEGEL-Affäre", die - so die damalige politische Kultur - nicht nach dem Verursacher, sondern nach dem unbotmäßigen Medium, dem Überbringer der schlechten Nachricht benannt wurde, ging es um einen Racheakt von FJS, der damals Bundesverteidigungsminister war: eine Retourkutsche für die vielen - von FJS als unfreundlich empfundenen - SPIEGEL-Berichte über ihn (zur Vorgeschichte der Affäre siehe auf ansTageslicht.de: Das Vorspiel). Korruption hatte das Nachrichtenmagazinh ihm schon damals mehrfach vorgehalten. Allerdings ohne oft konkrete Beweise dafür zu haben.

Jetzt ist es dem Politikwissenschaftler und Journalisten Peter SIEBENMORGEN gelungen, ungehinderten Zutritt zum Nachlass zu erhalten und eine 768-seitige Biografie zu erstellen. Gefunden hat er auch einige Dokumente, die eindeutig belegen, wie und von wem und wie oft und in welcher Höhe FJS sich Geld für "Beratungen" überwiesen ließ. Sein Helfer und Initiator der - natürlich legalen - Konstruktion: der damals als top-seriös geltende Steuerrechtler, Hochschullehrer und spätere Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Reinhold KREILE. Das Konstrukt: die Fa. Eureco Büro für Wirtschaftsberatung GmbH & Co.KG. Die Inhaber: FJS nebst Gattin Marianne. Allerdings: nicht direkt im Handelsregister eingetragen. Sondern über einen Treuhänder: Prof. Dr. Reinhold KREILE.

Das SIEBENMORGEN-Buch "Franz Josef Strauss. Ein Leben im Übermaß" ist jetzt im Handel (29,99 €). DER SPIEGEL hat es sich natürlich nicht nehmen lassen, im Heft 35 eine ausführliche Besprechung (4 Seiten) dieses Mammutwerks zu präsentieren: Ein Leben für die Industrie

August

Grün-rotes Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in BaWü

Die grün-rote Koalition hat - nach langer Zeit - einen Entwurf vorgelegt, dessen Standards hinter jenen zurückbleiben, die - längst - in anderen Bundesländern gelten. Grün-rot(es IFG) in BaWü: ein Auslaufmodell?

Mehr unter www.ansTageslicht.de/noIFG

Anfang August

Justitia

Afghanistan-Einsatzberichte offline und gleichzeitig anderswo wieder online

Die Einsatzberichte der Bundeswehr in/aus Afghanistan, die das Verteidigungsministerium nur den Abgeordneten des Verteidigungsausschusses vorlegt, aber nicht dem gesamten Parlament, obwohl dieses über Einsätze abstimmen muss, wurden Ende 2012 von der Rechercheabteilung der WAZ-Gruppe online gestellt bzw. veröffentlicht. Das Verteidigungsministerium ging daraufhin gegen die Zeitungsgruppe rechtlich vor. Weil klar ist, dass man dies nicht mit dem Presserecht verhindern kann, kam Thomas De MAIZIERE (CDU, heute Bundesinnenminister) auf die Idee, wegen Verletzung des Urheberrechts zu klagen - mittels einer juristischen Krücke. Und war damit vor dem LG und OLG Köln auch - ersteinmal - erfolgreich: Die WAZ-Gruppe, heute FUNKE-MEDIENGRUPPE nahm die Dokumente, die (nur) der untersten Geheimhaltungsstufe ("VS - Nur für den Dienstgebrauch") entsprechen, vom Netz. Sie will sich dagegen jetzt in der letzten Instanz wehren. Mehr dazu unterwww.ansTageslicht.de/PrR .

Trotzdem sind die hot docs nach wie vor öffentlich. Andere Initiativen usw. haben die Dokumente jetzt auf ihren eigenen Servern gespiegelt, z.B. die Piratenpartei NRWoder bei www.pressefreiheit-in-deutschland.de u.a.

18. Juli

Spiegel Logo

WikiLeaks will zur "Bibliothek der am stärksten geschützten und verfolgten Dokumente aus aller Welt" werden

So der Plan von Julian ASSANGE in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL (Printausgabe, Heft 30, S. 42-45). Der WikiLeaks-Gründer erklärt auch, weshalb man längere Zeit nicht viel von der Plattform erfahren hat. Dokumente wurden zwar immer wieder neu ge-leakt, aber offenbar für die deutschen Medien nicht interessant genug. Unabhängig davon: Durch die Gegen-Aktivitäten der US-Regierung waren lange Zeit über 90% der finanziellen Ressourcen blockiert. Diese Sperren konnte WikiLeaks auf juristischen Wegen aufheben lassen. Jetzt funktioniert auch der Spendenfluss wieder, niemand von WikiLeaks ist im Gefängnis: "Wir haben es noch drauf!" - so Julian ASSANGE.

Den Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die im NSA-Ausschuss sitzen, bietet er seine Hilfe zur Aufklärung an: Die Plattform ist bereit, den deutschen 'Aufklärern' weitere Informationen und Hintergründe zu Dokumenten zu zeigen, die in letzter Zeit publik geworden sind (z.B. die Handynummern von Angela MERKEL, Ronald POFALLA u.a.m). Insbesondere die Gründe darzustellen, aus denen ASSANGE & Co glauben, dass sie echt sind.

Das Interview und die Informationen sind absolut lesenswert - eine Vision, wie Transparenz in Zukunft aussehen wird

3. Juli

NR Logo

Nachhaltige Recherchen eines Journalisten zwangen Generalbundesanwalt zum Handeln. Und werden jetzt mit dem "Leuchtturm" geehrt

Über 20 Jahre hat der bayerische Hörfunkjournalist Ulrich CHAUSSY immer wieder recherchiert und Informationen über den Äther gehen lassen (Bayern 2): Dass hinter dem Oktoberfest-Attentat im September 1980 (13 Tote, über 200 teils Schwerverletzte) mehr als nur ein einzelner Täter stehen müsse. Im damaligen Bundeskanzlerwahlkampf hatte der bayerische Miniserpräsident Franz Josef STRAUß die Losung ausgeben lassen, dass dies nur ein linker Spinner gewesen sein könne.

CHAUSSY hatte Unterlagen zugespielt bekommen, die anderes belegten. Und er fand Zeugen, deren Aussagen im krassen Gegensatz zu den amtlichen Verlautbarungen und der Einstellungsbegründung der Ermittlungen standen. Er wurde unterstützt von dem Opferanwalt Werner DIETRICH aus München, der zwei Male mit einem Wiederaufnahmeverfahren gescheitert war.

2012 dann das NSU-Desaster, dass auch ‚Großkopferte‘ dazu brachte, einzugestehen, dass die Justiz in Gestalt von Ermittlungsbehörden, Verfassungsschutzämtern und Staatsanwaltschaften eben doch häufiger auf dem rechten Auge blind sind. 2013 dann der Kinofilm „Der blinde Fleck“ (später auch auf ARD und arte), der die ganze Geschichte aufgearbeitet hat. Die Uraufführung: auf dem Münchner Filmfest 2013. Immer dabei: der bayerische Innenminister. Der konnte angesichts der Faktenlage und der beeindruckenden Wucht der rekonstruierten Vorfälle nicht anders, als die Öffnung aller Ermittlungsakten noch auf dem Festival offiziell zu versprechen.

Jetzt konnte der Opferanwalt mit zusätzlichen 28 Ordnern (bzw. über 10.000 Dokumenten) einen dritten Anlauf in Karlsruhe wagen. Und war erfolgreich. Noch im Dezember 2014 konnte auch der Generalbundesanwalt nicht umhin, als das LKA in Bayern mit neuen Ermittlungen anzuweisen.

Das netzwerk recherche ehrt anlässlich seiner Jahresversammlung in Hamburg die hartnäckigen Recherchen von Ulrich CHAUSSY mit dem begehrten „Leuchtturm“ - Preis
Auf der Website des BR gibt es zu dieser Geschichte eine ausgezeichnete Webdoku:www.oktoberfest-attentat.de. Mehr in Ulrich CHAUSSY's Buch "Oktoberfest. Das Attentat. Wie die Verdrängung des Rechtsterrors begann"

30. Juni

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ROG verklagt den BND

Die NGO Reporter ohne Grenzen hat Klage gegen den BND beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht: wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses. Konkret: ROG wirft dem BND vor, den E-Mailverkehr ausgepäht zu haben, was bedeuten würde, dass sich z.B. Journalisten aus autoritären Staaten wie Aserbaidschan, Usbekistan, China oder anderen Ländern nicht mehr sicher sein können, dass ihre Kommunikation auch vertraulich bleibt. Deswegen klagt ROG auch gegen das Datenbank- bzw. Verkehrsanalysesystem "VerAS". Mehr ...

29. Juni

WikiLeaks Logo

NSANSA späht(e) auch Frankreich aus

Nicht wirklich überraschend hat WikiLeaks dazu bereits am 24. Juni erste Dokumente publiziert. Jetzt setzt die Plattform ihre Enthüllungen fort: https://wikileaks.org/nsa-france

25. Juni 2015

Bundestag

 Bundestag muss Unterlagen über Karl-Theodor zu GUTTENBERG herausgeben

Die Ausarbeitungen des "Wissenschaftlichen Dienstes" des Bundestages, der auf Anfragen einzelner Abgeordneter hin tätig wird und in der Regel schriftliche Ausarbeitungen zwischen 10 und 20 Seiten zu unterschiedlichen Fragestellungen anfertigt, sind - im Gegensatz zur Bundestagsverwltung - nicht "geheim", sondern unterliegen dem Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Dies hat das Bundesverwaltungsgericht, Az: 7 C 1.14 sowie 7 C 2.14 entschieden. Die schriftliche Begründung liegt noch nicht vor.

Geklagt hat die Redaktion DIE WELT. Sie wollte Einblick in jene Unterlagen nehmen, die der ehemalige Bundestagsabgeordente zu GUTTENBERG sich vom wiss. Parlamentsdienst zusammenstellen ließ, um damit seine später als fast durchgehendes Plagiat enttarnte "Doktorarbeit" zu schreiben. Die Redakteure wollten der Frage nachgehen, ob der Bundestag im Jahr 2011 dem Verdacht von Urheberrechtsverstößen ausreichend nachgegangen war.

Die Vorinstanz, das OVG Berlin-Brandenburg gab noch der Bundestagsverwaltung recht. Dieses Urteil (Az: 12 B 21.12) ist nun aufgehoben. Das oberste Gericht hat endgültig und eindeutig entschieden.

Die Bundestagsverwaltung hat sich von RA Gernot LEHR vertreten lassen, der als "Medienrechtler" in der Bonner Prominentenkanzlei Redeker Sellner Dahs arbeitet. LEHR beschwor vor Gericht die Gefahr eines "öffentlichen Rechtfertigungsdrucks" für die Bundestagsabgeordenten.

Gernot LEHR taucht oft dann auf der Bühne auf, wenn es darum geht, Informationsfreiheit und Transparenz einzudämmen. So hat er beispielsweise Ex-Bundespräsident Christian WULFF vertreten oder Papst Benedikt XVI, der der Satirezeitschrift ein Titelbild untersagen ließ. Oder den WDR, als der sich einemAuskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz eines Journalistengegenüber sah. Hier hatte Gernot LEHR ebenfalls 'verloren'

24. Juni

TI Logo

Lobbying-Register für die EU: integritywatch.eu

Transparency International (TI) lässt eine neue Transparenzplattform online gehen, die für mehr Transparenz auf EU-Ebene sorgen soll:www.integritywatch.eu. Über Datenbanken lassen sich unterschiedliche Informationen abrufen:

  • Bei den Mitgliedern des Europäischen Parlaments lassen sich Informationen über Nebeneinkünfte (in 4 Stufen) und Anwesenheitsquote bei den Sitzungen abrufen.
  • Die Kommissionsmitglieder müssen angeben, wann sie sich mit wem getroffen haben.
  • Lobbyisten und sonstige Interessensgruppen sind gehalten, ihr Budget anzuben, die Anzahl ihrer Treffen sowie die Anzahl der tätigen Interessensvertreter insgesamt.

In anderen Ländern ist der Transparenzgedanke der Volksvertreter sehr viel weiter, so z.B. in Großbritannien, Canada oder den USA, wie TI betont. Und: Industrie- und Wirtschaftsvertreter haben weit besseren Zugang als NGO's - Ergebnis einer ersten Analyse EU Integrity Watch Brussels lobbying in numbers. Mehr dazu gibt es in der ausführlichen Studie (68 Seiten) Lobbying in Europe - Hidden influence, Privileged Access. Zuständig für dieses Thema bei TI: Prof. Dr. Wolfgang JÄCKLE, Leiter der AG Politik 

23. Juni

Europarat Logo

Europarat stimmt über Whistleblower-Schutz ab: 88 : 7 : 10

Mit riesengroßer Mehrheit (88 dafür, 7 dagegen, 10 Enthaltungen) haben sich die Vertreter für 3 Dinge ausgesprochen:

  • Whistleblowerschutz in allen Europa-Ländern
  • Besonderer Schutz für Whistleblower aus der Branche der Geheimdienste
  • Whistleblowing als Grund für Asyl.

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