Das Transparenzbarometer - eine aktuelle Chronik

Intransparenz wird täglich durch unzählige Recherchen und Berichte in den verschiedensten Medien, Blogs und Websites durchbrochen. Dies ist auch die Aufgabe eines freien Mediensystems: Transparenz für das demokratische Zusammenleben herzustellen, in dem sich jeder informieren, eine Meinung bilden und danach handeln kann. 

In der hiesigen aktuellen chronologischen Liste sollen vor allem strukturelle Transparenz-Entwicklungen dargestellt werden: Vorgänge, die seitens der Politik, der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft, aber auch durch Medien angestoßen werden, die nachhaltige(re) Folgen für mehr Transparenz haben. Direkt aufrufen oder verlinken lässt sich diese Site unter www.transparenzbarometer.de.

Hier geht es zurück zur Übersicht der gesamten Transparenz-Site von ansTageslicht.de, zu der auch dieses Transparenzbarometer gehört. 

25. Juni 17

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen Aufhebung der Geheimsperre des Sondervotums beim KoKo-Abschlussbericht

Die DDR ist bekanntermaßen bereits vor über 25 Jahren untergegangen. Aber immer noch liegt über dem Sondervotum der ehemaligen DDR-Bürgerrechtlerin Ingrid KÖPPE, die für die GRÜNEN im PUA "KoKo" des Bundestags saß, der Schleier des Geheimnisses.

"KoKo" steht/stand für Kommerzielle Koordinierung und war die Devisenbeschaffungseinheit der DDR, die mit ihrem Pendant, dem Unternehmer Ottokar HERRMANN im schweizerischen Lugano nicht nur für die Devisen zuständig war, sondern auch alle Mittel ausgeschöpft hatte, Technologie-Sperren und -Sanktionen trickreich zu umgehen. Der Bundestag wollte damals die geheimen Wege des Devisenbeschaffers Alexander SCHALCK-GOLODKOWSKI aufdecken, insbesondere auch die geheimen Konten der SED.

Dies war allerdings nicht allen Parteien wirklich recht, gab es doch auch hier seltsame Verbandelungen. Franz-Josef STRAUSS beispielsweise und SCHALK-GOLODKOWSKI verstanden sich - trotz des innerdeutschen Kalten Krieges - prächtig. Und Letzterer suchte dann auch unmittelbar im Wende-Geschehen 1989 sein neues Zuhause am Starnberger See. Mit hilfreicher Unterstützung von STRAUSS.

Nun haben die GRÜNEN beantragt, die Geheimsperre offiziell aufzuheben. Inoffiziell ist dieser offiziell gesperrte Bericht seit Langem im Internet zu lesen:

24. Juni 17

netzpolitik.org veröffentlicht offizielles und teilweise geschwärztes Sondervotum der Opposition zum NSA-Abschlussbericht: ungeschwärzt

Lange hatte der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) getagt, meistens im Streit zwischen der GroKo (CDU und SPD) und den Oppositionsparteien LINKE und GRÜNE. Zu unterschiedlich waren die Interessen und Einschätzungen beim Problem.

Dies fand seinen Niederschlag auch im offiziellen Abschlussbericht, 1822 Seiten umfangreich. Rund 300 Seiten macht dabei das Sondervotum von LINKEN und GRÜNEN aus, das CDU und SPD missfiel, weshalb sie kurzerhand mit ihrer überwältigenden Mehrheit Schwärzungen durchsetzten. In dieser Form ist der Abschlussbericht mit der Drucksachennummer 18/12850 auf der Website des Bundestags downloadbar.

Netzpolitik.org hat nun den größten Teil dieser Schwärzungen wieder rückgängig machen können und bietet auf seiner Website den gesamten Abschlussbericht inklusive des Sondervotums mit nur noch wenigen Schwärzungen an, die sich technisch nicht verarbeiten ließen: https://netzpolitik.org/2017/geheimdienst-untersuchungsausschuss-wir-veroeffentlichen-den-abschlussbericht-ohne-die-schwaerzungen/ 

Absolut lesenswert! In der ungeschwärzten Fassung.

22. Mai 17

Parlamentarischer U-Ausschuss im Berliner Abgeordnetenhaus: Anis AMRI

Was keiner glauben wollte, ist offenbar geschehen: Im Berliner LKA wurden im Fall des Breitscheid-Platz-Massenmörders Anis AMRI Akten manipuliert. Der Tunesier war nicht nur ein kleiner Drogendealer, wie das aus den manipulierten Akten hervorgeht, so dass er nicht verhaftet und in Gewahrsam, ggfs. auch abgeschoben werden konnte. AMRI hatte in größerem Stil mit Drogen gehandelt.

Weil im Falle einer Ingewahrsamname das Attentat im Dezember 2016 hätte verhindert werden können, haben - möglicheweise - Beamte diese Akten 'bearbeitet'. Einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) hatten die regierenden Parteien SPD, LINKE und GRÜNE im April abgelehnt. Begründung: Ein solcher arbeite zu langsam. Dafür wurde ein Sonderermittler, ein ehemaliger Bundesanwalt aus Karlsruhe eingesetzt (Bruno JOST) - auf der Basis eines Werkvertrags.

Der so beauftragte Sonderermittler wiederum stieß schnell auf Barrieren bei den Behörden, bei denen er um Akteneinsicht gebeten hatte. Grund: Akteneinsicht stehe laut StPO nur beteiligten Behörden zu, nicht aber einem frei beschäftigten Bundesanwalt a.D. Insbesondere die Berliner Staatsanwaltschaft zierte sich. 

Nun soll es doch ein PUA richten. Darüber sind sich jetzt alle im Berliner Parlament einig: neben den Regierungsfraktionen auch CDu, FDP und AfD. 

9. und 10. Mai 2017

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN klagen vor dem Bundesverfassungsgericht auf mehr Transparenz

Parlamentarische Kontrolle durch Abgeordnete setzt Kenntnis über die zu entscheidenden Fragen, sprich Transparenz der Sachverhalte voraus. Und: Bürger haben in einer Demokratie Anspruch darauf, zu erfahren, wofür und wie ihre Steuergelder ausgegeben werden. So wird es beispielsweise regelmäßig im Schulunterricht gepredigt.

Die Realität sieht vielfach anders aus. Die CDU-dominierte Bundesregierung unter Angela MERKEL hält nicht viel von Transparenz, ebensowenig wie sie Whistleblower wertschätzt. Aus diesem Grund hat sie im Zusammenhang mit parlamentarischen Anfragen der GRÜNEN im Bundestag im Jahr 2010 zu den Bereichen

  • (finanzielle) Maßnahmen der BaFin in der Bankenkrise
  • Investitionen der Bahn AG, u.a. im Kontext des Projekts Stuttgart 21, sowie Zugverspätungen

teilweise Auskünfte total verweigert, teilweise als "geheim" eingestuft, so dass die Parlamentarier Informationen 

  • nur in einem speziellen Geheimschutzraum einsehen
  • und darüber anschließend nicht sprechen dürfen, 
  • weil sie sich sonst strafbar machen würden.

Die GRÜNEN wollten das nicht durchgehen lassen und hatten vor dem Bundesverfassungsgericht eine Organklage erhoben. Dafür haben sich die Richter 2 volle Tage Zeit genommen. Denn die Klage sei eine "Operation nahe am Herzen der Demokratie", wie Gerichtspräsident Andreas VOßKUHLE betonte.

So wie die Verhandlungstage und die Nachfragen der Richter abliefen, scheint es eine klare Niederlage für die Bundesregierung zu werden. Auch wenn die Entscheidung einige Monate auf sich warten lässt. Jost MÜLLER-NEUHOF, Journalist für Rechtsfragen beim Berliner Tagesspiegel, hat die Tage beobachtet: "Demokratie vor Gericht".

1. Dezember 2016

WikiLeaks leakt geheime Dokumente aus dem NSA-Ausschuss des Bundestags

Die Aufregung ist (mal wieder) groß und der Bundestagspräsident hat das Feuer frei gegeben für eine staatsanwaltschaftliche Ermittlung: wegen Geheimnisverrats.

WikiLeaks will die Zusammenarbeit des BND mit der NSA dokumentieren: anhand eingeschränkt vertraulicher Akten aus dem Ausschuss und auch die nur zeitlich bis zum Januar 2015. Insgesamt rund 2.400 Dokumente (90 GB). 

Hier lassen sich die Dokumente lesen und downloaden: https://wikileaks.org/bnd-inquiry/docs/

Die NSA-Ausschussmitglieder geben sich entrüstet, meinen, die Aufklärungsarbeit würde dadurch jetzt noch schwieriger. Eine Zusammenfassung der Einschätzung durch die unterschiedlichen politischen Kräfte gibt der Berliner Tagesspiegel: Empörung über den neuesten Coup von WikiLeaks