Das Transparenzbarometer - eine aktuelle Chronik

Intransparenz wird täglich durch unzählige Recherchen und Berichte in den verschiedensten Medien, Blogs und Websites durchbrochen. Dies ist auch die Aufgabe eines freien Mediensystems: Transparenz für das demokratische Zusammenleben herzustellen, in dem sich jeder informieren, eine Meinung bilden und danach handeln kann. 

In der hiesigen aktuellen chronologischen Liste sollen vor allem strukturelle Transparenz-Entwicklungen dargestellt werden: Vorgänge, die seitens der Politik, der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft, aber auch durch Medien angestoßen werden, die nachhaltige(re) Folgen für mehr Transparenz haben. Direkt aufrufen oder verlinken lässt sich diese Site unter www.transparenzbarometer.de.

Hier geht es zurück zur Übersicht der gesamten Transparenz-Site von ansTageslicht.de, zu der auch dieses Transparenzbarometer gehört. 

16. Juni 17

Der Whistleblowerschutz muss verbessert werden

sagt klipp und klar der Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Dr. Helmut TSCHIERSKY - eines der Ergebnisse des zweitägigen Kongresses "Food Fraud", die in Berlin mit rund 180 Teilnehmern stattgefunden hat. Organisiert und inhaltlich getragen wurde die Konferenz vom BVL und dem Joint Research Centre (JRC) der EU-Kommission, einer Forschungsstelle, die die europäische Politik durch wissenschaftbasierte unabhängige Beratung unterstützen will.

Auf dem Kongress waren die bekannten Skandale präsent bzw. Gegenstand der Diskussion, z.B. Gammelfleisch (vgl. www.ansTageslicht.de/Gammelfleisch), BSE (vgl. www.ansTageslicht.de/BSE), Pferdefleisch in der Lasagne. Aber auch die Frage, wie derlei künftig verhindert werden könne.

Vorschläge: bessere Vernetzung der sich informierenden Behörden, zielgerichtete Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaften, einheitliche Untersuchungsmethoden in den Laboren, aber eben auch ein funktionierender Schutz für Whistleblower, den es in Deutschland nicht gibt. Zu letzterem trug die Vorsitzende des Whistleblower-Netzwerks, Annegret Falter, vor: Auswirkung der neuen Kontrollverordnung auf den Schutz von Whistleblowern

Seit März 2017 hat die EU-Kommission eine neue Verordnung erlassen (2017/625) zum Thema Lebensmittelsicherheit bzw. Lebensmittelbetrug erlassen, die nun in den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden muss. In Artikel 140 wird der Schutz von Whistleblowern angesprochen:

 

 

(1)   Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die zuständigen Behörden über wirksame Mechanismen verfügen, die die Meldung tatsächlicher oder potenzieller Verstöße gegen diese Verordnung ermöglichen.

(2)   Die in Absatz 1 genannten Mechanismen umfassen zumindest Folgendes:

a) Verfahren für den Eingang von Meldungen über Verstöße und für Folgemaßnahmen;

b) einen angemessenen Schutz für die Personen, die Verstöße melden, vor Sanktionsmaßnahmen, Diskriminierung oder anderen Arten ungerechter Behandlung und

c) den Schutz personenbezogener Daten der Personen, die den Verstoß melden, gemäß dem Unionsrecht oder dem nationalen Recht.

 

Dies sind klare Vorgaben. Die nächste Bundesregierung wird nicht umhinkommen, sich damit auseinanderzusetzen. Gleiches gilt für die vom EU-Parlament beschlossenen Richtline im Zusammenhang mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Auch dort sind sind eindeutige Schutzregelungen für Whistleblower, Informanten und Journalisten vorgesehen (vgl. Eintrag vom 14. April 2016).

Informationen zum Kongress des BVL und des JRC gibt es hier. Materialien zum Downloaden unter diesem Link.

9. Mai 2016

Nicht die Politik und ihre Behörden: Die Zivilgesellschaft bringt den Abgasbetrug voran

Dass es außer VW auch andere Hersteller gibt, die ihre Werte schönen, wurde schon lange vermutet, Medien wie das ZDF-Magazin Frontal21 haben darüber seit Jahren immer wieder berichtet. Jetzt legt die internationale NGO "The International Council of Clean Transportation" (ICCT) einen eigenen Bericht dazu vor, wie stark die Werte zwischen offiziell seitens der Hersteller bekanntgegebenen, den offiziell anerkannten und den tatsächlichen Abgaswerten voneinander abweichen.

Das ICCT ist eine internationale Vereinigung, in der sich - ähnlich wie beim Tax Justice Network (TJN) oder dem International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ) - ehemalige Regierungsbeamte, engagierte Behördenvertreter, Wissenschaftler und Forscher, Experten und Gutachter, Vertreter von Stiftungen usw. - zusammengeschlossen haben, um bestimmte Themen voranzubringen, die im politischen Alltag seit Jahrzehnten permanent weich gespült werden. So war es auch das ICCT, das vor zwei Jahren eine Studie an eine kalifornische Universität in Auftrag gegeben hatte, die Werte bei den VW-Dieseln zu überprüfen. Der Universitätsforscher hatte dann die US-amerikanische Umweltbehörde eingeschaltet, die den VW-Abgasbetrug ins Rollen gebracht hatte.

Jetzt hat sich ICCT den CO2-Ausstoß vorgeknöpft. Und kommt zu dem (nicht überraschenden) Ergebnis, dass die CO2-Emmissionen stark ansteigen, wenn realistisch getestet wird.

Jetzt ist klar: die Automobilindustrie täuscht seit Jahren und das flächendeckend. Auf Angaben in Prospekten oder Informationen gegenüber dem Staatsapparat kann man sich nicht verlassen: sie sind geschönt. Deutlicher gesagt: Die Hersteller betrügen.