Das Transparenzbarometer - eine aktuelle Chronik

Intransparenz wird täglich durch unzählige Recherchen und Berichte in den verschiedensten Medien, Blogs und Websites durchbrochen. Dies ist auch die Aufgabe eines freien Mediensystems: Transparenz für das demokratische Zusammenleben herzustellen, in dem sich jeder informieren, eine Meinung bilden und danach handeln kann. 

In der hiesigen aktuellen chronologischen Liste sollen vor allem strukturelle Transparenz-Entwicklungen dargestellt werden: Vorgänge, die seitens der Politik, der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft, aber auch durch Medien angestoßen werden, die nachhaltige(re) Folgen für mehr Transparenz haben. Direkt aufrufen oder verlinken lässt sich diese Site unter www.transparenzbarometer.de.

Hier geht es zurück zur Übersicht der gesamten Transparenz-Site von ansTageslicht.de, zu der auch dieses Transparenzbarometer gehört. 

2. Januar 2017

Jan BÖHMERMANN's Klage gegen Bundesregierung erfolgreich

Als "bewusst verletztend" hatte die Bundeskanzlerin Angela MERKEL BÖHMERMANN's "Schmähkritik" über den türkischen Staatspräsidenten ERDOGAN bezeichnet und damit - zumindest öffentlich und mental - die Voraussetzungen geschaffen, dass Staatsanwälte wegen "Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts " (§ 103 StGB) gegen den Satiriker ermitteln konnten bzw. durften. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen allerdings inzwischen eingestellt.

Nun wollte der Berliner Tagesspiegel, aber auch BÖHMERMANN, wissen, auf welcher Grundlage bzw. mit welchen Argumenten die Bundesregierung, konkret das Auswärtige Amt und das Bundesjustizministerium zu der Einschätzung kamen, die fragliche Satire könne im Sinne des § 103 StGB strafrechtlich relevant sein und würde die Beziehungen zur Türkei nachhaltig aus dem Lot bringen. 

Die Bundesregierung verweigerte zunächst die Auskunft. Argument: Man wolle mit der Herausgabe dieser Information die "Unschuldsvermutung" beeinträchtigen. Außerdem würde eine Auskunftserteilung "die Freiheit und Offenheit der Willensbildung innerhalb der Bundesregierung gefährden."

Der Berliner Tagesspiegel zog vors Verwaltungsgericht. Und obsiegte. Die Bundesregierung ging in Berufung. Nun hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Entscheidung der Vorinstanz ausdrücklich und rechtskräftig bestätigt:

  • Die Antragsteller haben einen Auskunftsanspruch auf Informationen aus einem "Vorbereitungsvermerk". Damit wird nicht in die Entscheidungsfreiheit bzw. dem "innersten Bereich der Willensbildung der Regierung" eingegriffen
  • Die vorgebrachten Argumente einer möglichen Beeinträchtigung der diplomatischen Beziehungen sind "nicht tragfähig" belegt
  • Dass das Verfahren im Rahmen eines schutzbedürftigen Eilantrags abgewickelt werde, sei rechtens, da das Thema nach wie vor in der Öffentlichkeit, insbesondere in den Medien diskutiert wird.

Az: VG: 6 S 29.16

23. August 2016

Whistleblowerprozess: Schweiz versus Rudolf ELMER

Weltweit bekannt wurde er 2008: zusammen mit der bis dahin unbekannten Plattform WikiLeaks. ELMER hatte Dokumente veröffentlicht, die Einblick in das Geschäftsgebaren der Bank Julius Bär auf Cayman Island gaben.

Seither wird ELMER verfolgt: durch die Schweizer Justiz, der schweizerichen Bank Bär und lange Zeit durch Privatdetektive, die Julius Bär auf ihn angesetzt hatte. Alles ausführlich rekonstruiert unter www.ansTageslicht.de/Elmer . 220 Tage saß ELMER in U-Haft. 2015 wurde er vom Züricher Bezirksgericht wegen Verletzung des Bankgeheimnisses verurteilt. ELMER ging in Berufung vor das Züricher Obergericht. Das hat nun entschieden:

ELMER konnte das Heimische Bankgeheimnis nicht verletzt haben - er war Angestellter auf der Karibikinsel. Dort gilt nicht Schweizer Recht. Das musste das Gericht akzeptieren. Aber nicht alles andere und erst recht nicht ELMERS Kampf gegen Steuerflucht und Bankgeheimnis. Und so wurde ELMER wegen Drohung, versuchter Nötigung und Urkundenfälschung gegen seinem Ex-Arbeitgeber zu 14 Monaten bedingter Haft verurteilt. Gerichtsvorsitzender und Kammerpräsident Peter MARTI zu ELMER: "Sie sind kein Whistleblower, sondern ein ganz gewöhnlicher Krimineller. Ein richtiger Whistleblower steht zu dem, was er gemacht hat, und beruft sich auf Rechtfertigungsgründe."

Um das Strafmaß dann doch noch indirekt zu verschärfen, entschied das Gericht, dass ELMER den allergrößten Teil der Gerichtskosten tragen müsse. 350.000 Schweizer Franken, wie Richter MARTI ausgerechnet hat. Offenbar als klares Signal an andere potenzielle Whistleblower.

Andererseits hat der Richter - wohl unbeabsichtigt - ein Signal in eine ganz andere Richtung gegeben: Steuerflüchtlinge, die ihre Gelder in Ablegern schweizerischer Banken auf Steueroasen bunkern, können nicht mehr davon ausgehen, dass sie durch das Schweizerische Bankgeheimnis geschützt sind.

Mehr zum Prozess unter www.ansTageslicht.de/andere (Eintrag 23. August).