"BILD siegt nach sieben Jahren vor Gericht",
lautet die Überschrift der BILD-Zeitung in Sachen Luxusfüller-Affäre im Bundestag. Im November 2009 hatte das Blatt enthüllt, dass sich kurz vor Ende der 16. Legislaturperiode 115 Abgeordnete, vornehmlich aus CDU und CSU, noch auf die Schnelle mit 396 Edelfüllern und anderer edler Schreibgeräte der Marke Montblanc eingedeckt hatten. Wert: 68.800 Euro.
Bundestagspräsident LAMMERT weigerte sich, die Namen zu nennen, woraufhin BILD vor Gericht zog (siehe die Einträge vom 9. und 24. August 2016). Das Verwaltungsgericht hatte zuletzt im Juli 2016 entschieden, dass LAMMERT zumindest jene sechs Namen herausgeben müsste, die durch einen besonders intensiven Konsum der Luxusfüller aufgefallen waren. LAMMERT gedachte dieses Urteil zu missachten. BILD hatte daraufhin erneutr geklagt und nun am 11. Oktober vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auch Recht bekommen. Zitat aus dem unanfechtbaren Beschluss (Az: OVG 6 S 23.16):
"Dem Auskunftsanspruch stehen nach Ansicht des 6. Senats die Interessen der sechs Abgeordneten am Schutz ihrer personenbezogenen Daten nicht entgegen, weil bei ihnen konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch bei der Abrechnung vorliegen, die die Bundestagsverwaltung nicht entkräftet hat. Einzelne Abgeordnete haben die Anschaffungen in zeitlicher Nähe zum Ablauf der Legislaturperiode getätigt, obwohl bereits feststand, dass sie aus dem Bundestag ausscheiden. Teilweise spricht auch die Anzahl der erworbenen Montblanc-Schreibgeräte innerhalb eines begrenzten Zeitraums für einen möglichen Missbrauch. Ob der/die Abgeordnete selbst oder ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin für die Bestellungen verantwortlich ist, ist für den presserechtlichen Auskunftsanspruch unerheblich. Ebenso wenig kommt es darauf an, ob der/die Abgeordnete irrtümlich davon ausgegangen ist, dass sich das Recht zu derartigen Bestellungen aus dem Sachleistungskonto auch auf die Ausstattung des jeweiligen Wahlkreisbüros erstreckt."
Die Weigerung LAMMERT's mag auch damit zusammenhängen, dass er zwar nicht auf der Liste der 6 "Raffkes" (O-Ton BILD) steht, sich aber ebenfalls 8 Luxuschreibgeräte von Montblanc gegönnt hatte.
Dieser Beschluss reiht sich in jene Kette ein, in der auf entsprechende Auskunftsklagen hin der Bundestag tatsächlich nach und nach transparenter wird. So hatte abgeordnetenwatch erfolgreich auf die Offenlegung der Nebeneinkünfte der MdB's geklagt (9. August 2016); DIE WELT konnte erreichen, dass die vom seinerzeitigen Bundesverteidigungsminister beim Wissenschaftlichen Dienst für seine (Plagiats)Dissertation bestellten Ausarbeitungen bekannt gemacht werden müssen (25. Juni 2015).