Das Transparenzbarometer - eine aktuelle Chronik

Intransparenz wird täglich durch unzählige Recherchen und Berichte in den verschiedensten Medien, Blogs und Websites durchbrochen. Dies ist auch die Aufgabe eines freien Mediensystems: Transparenz für das demokratische Zusammenleben herzustellen, in dem sich jeder informieren, eine Meinung bilden und danach handeln kann. 

In der hiesigen aktuellen chronologischen Liste sollen vor allem strukturelle Transparenz-Entwicklungen dargestellt werden: Vorgänge, die seitens der Politik, der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft, aber auch durch Medien angestoßen werden, die nachhaltige(re) Folgen für mehr Transparenz haben. Direkt aufrufen oder verlinken lässt sich diese Site unter www.transparenzbarometer.de.

Hier geht es zurück zur Übersicht der gesamten Transparenz-Site von ansTageslicht.de, zu der auch dieses Transparenzbarometer gehört. 

24. Juni 17

netzpolitik.org veröffentlicht offizielles und teilweise geschwärztes Sondervotum der Opposition zum NSA-Abschlussbericht: ungeschwärzt

Lange hatte der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) getagt, meistens im Streit zwischen der GroKo (CDU und SPD) und den Oppositionsparteien LINKE und GRÜNE. Zu unterschiedlich waren die Interessen und Einschätzungen beim Problem.

Dies fand seinen Niederschlag auch im offiziellen Abschlussbericht, 1822 Seiten umfangreich. Rund 300 Seiten macht dabei das Sondervotum von LINKEN und GRÜNEN aus, das CDU und SPD missfiel, weshalb sie kurzerhand mit ihrer überwältigenden Mehrheit Schwärzungen durchsetzten. In dieser Form ist der Abschlussbericht mit der Drucksachennummer 18/12850 auf der Website des Bundestags downloadbar.

Netzpolitik.org hat nun den größten Teil dieser Schwärzungen wieder rückgängig machen können und bietet auf seiner Website den gesamten Abschlussbericht inklusive des Sondervotums mit nur noch wenigen Schwärzungen an, die sich technisch nicht verarbeiten ließen: https://netzpolitik.org/2017/geheimdienst-untersuchungsausschuss-wir-veroeffentlichen-den-abschlussbericht-ohne-die-schwaerzungen/ 

Absolut lesenswert! In der ungeschwärzten Fassung.

21. Juni 17

"Wenn der Staat zum Hacker wird",

lautet der Titel eines Berichts des Berliner Tagesspiegel. Darin macht die Redakteurin Marion FIEDLER aufmerksam, dass morgen im Bundestag das wohl "invasivste" Überwachungsgesetz durchgewunken und beschlossen werden soll: kaum bemerkbar von fast allen anderen. Die Bundesregierung, konkret Justizminister Heiko MAAS bedienen sich eines Verfahrensstricks. Damit das Gesetz wenig Aufhebens macht, werden die entscheidenden Passagen nicht in einem eigenen Gesetzesantrag eingebracht, sondern "im Rahmen eines kurzfristigen Änderungsantrags, der sich auf ein Gesetzesvorhaben bezieht, das schon auf dem Weg ist - und sich mit ganz anderen Maßnahmen, nämlich beispielsweise der Ausweitung von Fahrverbote als Sanktion beschäftigt", hat Marion FIEDLER herausgefunden.

Das Gesetz wird die digitale Durchsuchung auf dann allen digitalen Geräten ermöglichen. Und nicht nur die laufende Kommunikation, sondern auch das Auslesen aller gespeicherter Daten. Dass dieses Vorhaben auf dem Tisch des Bundesverfassungsgerichts landen dürfte, ist bereits jetzt ausgemacht. Das Urteil dürfte ebenfalls feststehen: in dieser Form verfassungswidrig.

Hier lässt sich Marion FIEDLER's Artikel lesen: Wenn der Staat zum Hacker wird.

Und auf diesen Gesetzesantrag sollen die einschneidenden Änderungen aufgesetzt werden: Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens. Der Aufruf im Parlament ist für 16:10 Uhr angesetzt.

26. Januar 2017

Bundestag (mal wieder) muss Unterlagen über Parteispenden herausgeben

Es ist nicht das erste Mal, auch nicht das zweite Mal. Es ist das dritte Mal, dass ein Verwaltungsgericht die Bundestagsverwaltung zwingt, nach dem IFG bestimmte Informationen bereitzustellen. abgeordnetenwatch.de hatte geklagt, nachdem sich die Verwaltung stur gestellt hatte. Nun müssen Korrespondenzen, Vermerke, Notizen, Dienstanweisungen und sonstige amtliche Aufzeichnungen im Zusammenhang mit den beiden aktuellsten Rechenschaftsberichten der Parteien herausgegeben werden.

Nach dem Parteiengesetz muss die Finanzierung transparent sein. Spenden, Zuwendungen etc bis zu 10.000 € müssen öffentlich gemeldet werden. Summen darüber hinaus im Rechenschaftsbericht auftauchen und Beträge über 50.000 auf der Website des Parlaments veröffentlicht werden.

Parteien finden immer wieder Wege, dies alles zu umgehen. Ende 2016 geriet die SPD ins schräge Licht, bei der man Minister für vierstellige Summen fürs eigene PR 'mieten' konnte. Im Fall Philip Morris hatte das Unternehmen Veranstaltungen von CDU/CSU, SPD und FDP gesponsert. Wert: über 540.000 €.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bundestagspräsident LAMMERT (CDU), ein entschiedener Gegener von politischer Transparenz, wie man inzwischen weiß, überlegt sich, (mal wieder) in die nächste Instanz zu gehen. Absehbar wird das Aushängeschild des Parlaments auch dort verlieren. Aber was einen echten Transparenzgegner auszeichnet, ist das, nie aufzugeben. Und bis zum Ende durchzuhalten - koste es, was es wolle. 

Denn letzteres könnte ein weiteres Ziel sein: die NGO durch eben solche Kosten in die Knie zu zwingen.

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13.Oktober 2016

"BILD siegt nach sieben Jahren vor Gericht",

lautet die Überschrift der BILD-Zeitung in Sachen Luxusfüller-Affäre im Bundestag. Im November 2009 hatte das Blatt enthüllt, dass sich kurz vor Ende der 16. Legislaturperiode 115 Abgeordnete, vornehmlich aus CDU und CSU, noch auf die Schnelle mit 396 Edelfüllern und anderer edler Schreibgeräte der Marke Montblanc eingedeckt hatten. Wert: 68.800 Euro.

Bundestagspräsident LAMMERT weigerte sich, die Namen zu nennen, woraufhin BILD vor Gericht zog (siehe die Einträge vom 9. und 24. August 2016). Das Verwaltungsgericht hatte zuletzt im Juli 2016 entschieden, dass LAMMERT zumindest jene sechs Namen herausgeben müsste, die durch einen besonders intensiven Konsum der Luxusfüller aufgefallen waren. LAMMERT gedachte dieses Urteil zu missachten. BILD hatte daraufhin erneutr geklagt und nun am 11. Oktober vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auch Recht bekommen. Zitat aus dem unanfechtbaren Beschluss (Az: OVG 6 S 23.16):

"Dem Auskunfts­an­spruch stehen nach Ansicht des 6. Senats die Inter­essen der sechs Abge­ord­neten am Schutz ihrer personen­bezo­genen Daten nicht entge­gen, weil bei ihnen konkre­te Anhalts­punk­te für einen Miss­brauch bei der Ab­rech­nung vorliegen, die die Bundes­tags­ver­wal­tung nicht ent­kräf­tet hat. Einzel­ne Abge­ord­nete haben die Anschaf­fun­gen in zeit­licher Nähe zum Ablauf der Legis­latur­per­iode getä­tigt, obwohl bereits fest­stand, dass sie aus dem Bun­des­tag aus­schei­den. Teil­weise spricht auch die An­zahl der erwor­benen Mont­blanc-Schreib­geräte inner­halb eines begrenz­ten Zeit­raums für einen mögli­chen Miss­brauch. Ob der/die Abge­ord­nete selbst oder ein Mit­arbei­ter/eine Mit­arbei­terin für die Bestel­lun­gen verant­wort­lich ist, ist für den presse­recht­lichen Aus­kunfts­an­spruch uner­heb­lich. Eben­so wenig kommt es da­rauf an, ob der/die Abge­ord­nete irrtüm­lich davon ausge­gan­gen ist, dass sich das Recht zu derarti­gen Bestel­lun­gen aus dem Sach­lei­stungs­konto auch auf die Aus­stat­tung des jewei­ligen Wahl­kreis­büros erstreckt."

Die Weigerung LAMMERT's mag auch damit zusammenhängen, dass er zwar nicht auf der Liste der 6 "Raffkes" (O-Ton BILD) steht, sich aber ebenfalls 8 Luxuschreibgeräte von Montblanc gegönnt hatte. 

Dieser Beschluss reiht sich in jene Kette ein, in der auf entsprechende Auskunftsklagen hin der Bundestag tatsächlich nach und nach transparenter wird. So hatte abgeordnetenwatch erfolgreich auf die Offenlegung der Nebeneinkünfte der MdB's geklagt (9. August 2016); DIE WELT konnte erreichen, dass die vom seinerzeitigen Bundesverteidigungsminister beim Wissenschaftlichen Dienst für seine (Plagiats)Dissertation bestellten Ausarbeitungen bekannt gemacht werden müssen (25. Juni 2015). 

24. August 2016

BundestagVergoldete Montblanc-Füller im Bundestag

Die BILD-Zeitung lässt sich locker. Obwohl sich Bundestagspräsident LAMMERT nach wie vor weigert, einen entsprechenden Gerichtsbeschluss anzuerkennen (siehe Eintrag 9. August), legt die Zeitung eine erste Liste jener Abgeordneten vor, die sich Luxus-Füller für teilweise über 600 Euro gleich mehrfach über ein Sachmittelkonto des Bundestags angeschafft haben.

An der Spitze der Luxusfüller-Freunde bzw. "Montblanc-Raffkes" (BILD) steht jetzt Ronald POFALLA (CDU), ehemals im Kanzleramt (hatte im August 2013 großspurig verkündet, die NSA-Affäre sei beendet), nun als Vorstand bei der Deutschen Bahn. Er hat sich zwischen 2006 und 2009 insgesamt 39 (in Worten: Neununddreißig) Montblanc-Luxus-Schreibgeräte nebst Tintenfässer aus reinem Bleikristall und anderen diversen Montblanc-Accessoires zugelegt. Wert: 14.722,32 Euro.

Dass BT-Präsident sich weigert, den Gerichtsbeschluss zu akkzeptieren, nach dem er die Namen der 5 größten Montblanc-Füller-Abgeordneten bekanntgeben muss, mag auch damit zusammenhängen, dass er zwischen 2006 und 2009 selbst neun dieser Luxus-Schreiber geordert hat. Wert: 1.350 Euro. Nur für Schreibgeräte.