Das Transparenzbarometer - eine aktuelle Chronik

Intransparenz wird täglich durch unzählige Recherchen und Berichte in den verschiedensten Medien, Blogs und Websites durchbrochen. Dies ist auch die Aufgabe eines freien Mediensystems: Transparenz für das demokratische Zusammenleben herzustellen, in dem sich jeder informieren, eine Meinung bilden und danach handeln kann. 

In der hiesigen aktuellen chronologischen Liste sollen vor allem strukturelle Transparenz-Entwicklungen dargestellt werden: Vorgänge, die seitens der Politik, der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft, aber auch durch Medien angestoßen werden, die nachhaltige(re) Folgen für mehr Transparenz haben. Direkt aufrufen oder verlinken lässt sich diese Site unter www.transparenzbarometer.de.

Hier geht es zurück zur Übersicht der gesamten Transparenz-Site von ansTageslicht.de, zu der auch dieses Transparenzbarometer gehört. 

21. Juni 17

"Wenn der Staat zum Hacker wird",

lautet der Titel eines Berichts des Berliner Tagesspiegel. Darin macht die Redakteurin Marion FIEDLER aufmerksam, dass morgen im Bundestag das wohl "invasivste" Überwachungsgesetz durchgewunken und beschlossen werden soll: kaum bemerkbar von fast allen anderen. Die Bundesregierung, konkret Justizminister Heiko MAAS bedienen sich eines Verfahrensstricks. Damit das Gesetz wenig Aufhebens macht, werden die entscheidenden Passagen nicht in einem eigenen Gesetzesantrag eingebracht, sondern "im Rahmen eines kurzfristigen Änderungsantrags, der sich auf ein Gesetzesvorhaben bezieht, das schon auf dem Weg ist - und sich mit ganz anderen Maßnahmen, nämlich beispielsweise der Ausweitung von Fahrverbote als Sanktion beschäftigt", hat Marion FIEDLER herausgefunden.

Das Gesetz wird die digitale Durchsuchung auf dann allen digitalen Geräten ermöglichen. Und nicht nur die laufende Kommunikation, sondern auch das Auslesen aller gespeicherter Daten. Dass dieses Vorhaben auf dem Tisch des Bundesverfassungsgerichts landen dürfte, ist bereits jetzt ausgemacht. Das Urteil dürfte ebenfalls feststehen: in dieser Form verfassungswidrig.

Hier lässt sich Marion FIEDLER's Artikel lesen: Wenn der Staat zum Hacker wird.

Und auf diesen Gesetzesantrag sollen die einschneidenden Änderungen aufgesetzt werden: Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens. Der Aufruf im Parlament ist für 16:10 Uhr angesetzt.

17. März 2017

BÖHMERMANN's ERDOGAN-Satiregedicht

Als "Bewusst verletzend" hatte die Kanzlerin das Gedicht bezeichnet. Kannte sie den gesamten Text? Hat sie den fraglichen Auftritt gesehen, um diese Äußerung mit staatspolitischen Folgen zu tätigen?

Dies will der Tagesspiegel wissen. Und hat wegen Nichtbeantwortung seiner Anfrage geklagt. Das Berliner Verwaltungsgericht hat diesem Ansinnen nun stattgegeben (VG 27 L 502.16). Außerdem muss das Kanzleramt auch Einblicke in die diversen Schriftwechsel in diesem Zusammenhang geben. Der Tagesspiegel wird bestimmt weiter berichten.

9. März 2017

Sollen, dürfen, müssen "Hintergrundgespräche" zwischen Politik und Journalisten geheim bleiben?

Jost MÜLLER-NEUHOF vom Berliner Tagesspiegel gehört zu jenen Journalisten, die über Informationsfreiheit und Transparenz nicht nur schreiben, sondern sie auch regelmäßig einfordern. Im Zweifel auch einklagen.

Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gerade einen Beschluss der Verwaltungsgerichts Berlin - vorübergehend - außer Kraft gesetzt, der Journalisten auch das Recjt auf Auskunft darüber einräumt, ob, wann und mit wem beispielsweise Bundeskanzlerin MERKEL als "vertraulich" (in der Journalistensprache: "unter drei") gekennzeichnete Hintergrundgespräche geführt hat. Und welche Informationen dabei kommuniziert wurden.

Das Verwaltungsgericht hat diesem Auskunftsersuchen weitgehend stattgegeben. Begründung: Pressefreiheit ganz allgemein (siehe ausf. Argumentation im Urteil (VG Berlin 27 L 369.16). 

Das OVG hat diese Entscheidung nun im Rahmen eines Eilantrags t.w. außer Kraft gesetzt und ist der Begründung des Kanzleramts gefolgt, das geltemd gemacht hatte, darüber seien keine Unterlagen mehr vorhamden. Dies müsse nun im Hauptverfahren geklärt werden. Ob die Oberverwaltungsrichter die grundsätzliche Entscheidung der Verwaltungsrichter mittragen, ließen sie offen. 

Das Hauptsacheverfahren könnte sich über längere Zeit hinziehen. Bleibt der Weg einer Klage vor einem Verfassungsgericht. Über weitere Hintergründe berichtet MÜLLER-NEUHOF im Tagesspiegel selbst.

Beim Deutschen Journalistenverband sieht man aber ein anderes Prpblem: Er warnt vor einer Aushöhlung des Redaktionsgeheimnisses. Und weit wichtiger sei es, mehr über "Hintergrundgespräche" mit Lobbyisten zu erfahren, die damit ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen befördern wollen. Hintergrundgespräche mit Journalisten dienten der Gewinnung und Einordnung von Informationen. Für den DJV ist das Urteil eine Farce.