Das Transparenzbarometer - eine aktuelle Chronik

Intransparenz wird täglich durch unzählige Recherchen und Berichte in den verschiedensten Medien, Blogs und Websites durchbrochen. Dies ist auch die Aufgabe eines freien Mediensystems: Transparenz für das demokratische Zusammenleben herzustellen, in dem sich jeder informieren, eine Meinung bilden und danach handeln kann. 

In der hiesigen aktuellen chronologischen Liste sollen vor allem strukturelle Transparenz-Entwicklungen dargestellt werden: Vorgänge, die seitens der Politik, der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft, aber auch durch Medien angestoßen werden, die nachhaltige(re) Folgen für mehr Transparenz haben. Direkt aufrufen oder verlinken lässt sich diese Site unter www.transparenzbarometer.de.

Hier geht es zurück zur Übersicht der gesamten Transparenz-Site von ansTageslicht.de, zu der auch dieses Transparenzbarometer gehört. 

22. Juni 17

Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

hat das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen entschieden und sich dabei auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21.12.2016 (Az: C 203/15 und C 698/15) berufen. Jedenfalls ist die Vorratsdatenspeicherung in dieser jetztigen Form 'überzogen'. Zu diesem Ergebnis war bereits der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags im Februar 2017 gekommen.

Konkret hatte ein IT-Unternehmen im Rahmen einer einstweiligen Anordnung geklagt, um bis zur Klärung der Speicherpflicht nicht nachkommen zu müssen. Das Verwaltungsgericht Köln hatte dies abgelehnt, das OVG jetzt diese Entscheidung nun aufgehoben. Der Beschluss ist unanfechtbar. Der Wortlaut dieser Entscheidung liegt noch nicht vor, sondern nur die Pressemeldung des OVG.

Da von der Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich auch Journalisten betroffen sind, kommentiert Reporter ohne Grenzen diese Entscheidung so:

„Dieses Urteil bestätigt, was schon lange offensichtlich war: Eine pauschale und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen europäische Grundrechte“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Die Bundesregierung sollte sich endlich ein- für allemal von diesem überflüssigen und für die Pressefreiheit schädlichen Instrument verabschieden. Deutschland braucht keine pauschale Vorratsdatenspeicherung, sondern ein grundrechtskonforme Regelung, um in konkreten Verdachtsfällen Verbindungsdaten schnell und gezielt aufzeichnen zu können.“

Das OVG gab heute dem Eilantrag eines Münchener IT-Anbieters statt, bis zu einer Entscheidung über eine gleichzeitig erhobene Klage von der Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung ausgenommen zu werden. Seine Entscheidung begründete das Gericht damit, dass die deutsche Regelung gegen EU-Recht verstoße (http://t1p.de/spa9).

VORRATSDATENSPEICHERUNG UNTERGRÄBT JOURNALISTISCHEN QUELLENSCHUTZ

Die Ende 2015 in Kraft getretene und Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sollte Telekommunikationsanbieter nach dem Willen der großen Koalition verpflichten, vom 1. Juli 2017 an die Verbindungsdaten aller Kunden anlasslos zehn Wochen lang zu speichern (Standortdaten von Handys vier Wochen lang). Ermittlungsbehörden könnten damit bei Verfahren zu schweren Straftaten auf Abruf feststellen, wer wann wen angerufen hat und wer sich wann und mit welcher IP-Adresse ins Internet eingewählt hat. 

Reporter ohne Grenzen kritisiert eine solche pauschale und verdachtsunabhängige Datenspeicherung seit Jahren, weil sie den Schutz journalistischer Quellen untergräbt, zumal das Gesetz Berufsgeheimnisträger nur unzureichend schützt: Ihre Verbindungsdaten sollten zwar gespeichert, aber nicht verwendet werden. Auch steht der tatsächliche Effekt der VDS auf die Aufklärungsrate von Straftaten in grobem Missverhältnis zur Schwere des Grundrechtseingriffs.

MENSCHENRECHTSGRUNDSÄTZE FÜR DIE KOMMUNIKATIONSÜBERWACHUNG

ROG und andere Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen plädieren deshalb seit langem dafür, die Vorratsdatenspeicherung durch ein „System zur schnellen Sicherstellung und gezielten Aufzeichnung von Verkehrsdaten“ in konkreten Verdachtsfällen zu ersetzen (http://t1p.de/ewvy). Entsprechende Forderungen sind auch Teil der Internationalen Grundsätze für die Anwendung der Menschenrechte in der Kommunikationsüberwachung, die ROG 2013 zusammen mit mehr als 260 Organisationen aus aller Welt beim UN-Menschenrechtsrat in Genf vorgelegt hat und als Maßstab für bestehende und künftige Gesetze betrachtet (http://t1p.de/ut2t).

Das jetzige OVG-Urteil bezieht sich auf ein Urteil des Europäische Gerichtshofs vom 21. Dezember 2016. Darin kippte der EuGH – angestoßen durch Anfragen von Gerichten in Schweden und Großbritannien – die anlasslose Vorratsdatenspeicherung und ließ nur eine gezielte, „klar und präzise“ geregelte Speicherung zur Bekämpfung schwerer Straftaten zu (http://t1p.de/8m69). Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags war schon im Januar zu dem Ergebnis gekommen, das deutsche Gesetz genüge diesen Anforderungen „nicht in vollem Umfang“. (http://t1p.de/bmc2, PDF).

21. Juni 17

"Wenn der Staat zum Hacker wird",

lautet der Titel eines Berichts des Berliner Tagesspiegel. Darin macht die Redakteurin Marion FIEDLER aufmerksam, dass morgen im Bundestag das wohl "invasivste" Überwachungsgesetz durchgewunken und beschlossen werden soll: kaum bemerkbar von fast allen anderen. Die Bundesregierung, konkret Justizminister Heiko MAAS bedienen sich eines Verfahrensstricks. Damit das Gesetz wenig Aufhebens macht, werden die entscheidenden Passagen nicht in einem eigenen Gesetzesantrag eingebracht, sondern "im Rahmen eines kurzfristigen Änderungsantrags, der sich auf ein Gesetzesvorhaben bezieht, das schon auf dem Weg ist - und sich mit ganz anderen Maßnahmen, nämlich beispielsweise der Ausweitung von Fahrverbote als Sanktion beschäftigt", hat Marion FIEDLER herausgefunden.

Das Gesetz wird die digitale Durchsuchung auf dann allen digitalen Geräten ermöglichen. Und nicht nur die laufende Kommunikation, sondern auch das Auslesen aller gespeicherter Daten. Dass dieses Vorhaben auf dem Tisch des Bundesverfassungsgerichts landen dürfte, ist bereits jetzt ausgemacht. Das Urteil dürfte ebenfalls feststehen: in dieser Form verfassungswidrig.

Hier lässt sich Marion FIEDLER's Artikel lesen: Wenn der Staat zum Hacker wird.

Und auf diesen Gesetzesantrag sollen die einschneidenden Änderungen aufgesetzt werden: Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens. Der Aufruf im Parlament ist für 16:10 Uhr angesetzt.

23. Februar 2017

"Wer hat gelogen?"

Unter diesem Titel rekonstruiert DIE ZEIT die Auseinandersetzungen zwischen Justizminister MAAS und dem ehemaligen Generalbundesanwalt Harald RANGE, der von MAAS in die Zwangspension geschickt wurde. Hintergrund waren die von MAAßEN (Bundesamt für Verfassungsschutz) angestrengten Ermittlungen gegen netzpolitik.org.

In diesem Gefecht zwische Justizminister und dem höchsten Staatsanwalt tauchten widersprüchliche Informationen und Behauptungen auf. Dies versucht der Artikel in einem umfangreichen Dossier zu klären (nicht auf ZEIT ONLINE verfügbar).