Nationaler Aktionsplan Wirtschaft & Menschenrechte
Seit langer Zeit bemüht sich die UNO, die Staatsregierungen der Welt dahin zu bringen, ihre weltweit tätigen Unternehmen zu verpflichten, bei Auslandsinvestitionen und/oder Warenbezügen auf die Einhaltung der Menschenrechte vor Ort zu achten. Tausende mussten die Missachtung bereits mit ihrem Leben bezahlen - nicht nur in der Kolonialzeit, sondern auch in unseren (angeblich) "aufgeklärten" globalisierten Zeiten. Von einschlägigen Sicherheitsstandars (z.B. gegen Feuer, giftige Dämpfe usw.) ist dabei noch nicht einmal die Rede. Eine der international agierenden NGO's ist das Business & Human Rights Ressource Center, das dafür Transparenz herstellen will und auch eine abrufbare Datenbank eingerichtet hat: National Actions Plans.
In Deutschland ist es das Auswärtige Amt (Bundesaußenministerium), das für den "Nationalen Entwicklungsplan" zuständig ist. Den deutschen Fahrplan, der den Unternehmen Regeln aufsetzen will, gibt es bereits seit über einem Jahr. Die "Leitprinzipien" der UNO bereits seit 2011.
Eigentlich müsste das Bundeskabinett bereits im Frühjahr eine Entscheidung darüber getroffen haben. Doch es gibt eine Bremse: Das Bundesfinanzministerium in Gestalt des Ministers Wolfgang SCHÄUBLE. Der will die Menschenrechte ausbremsen, wie die Frankfurter Rundschau berichtet: Schäuble gibt Industrielobby nach. Bisher hat sich SCHAÜBLE erfolgreich durchsetzen können: im Bundeskabinett, das mit "Wir schaffen das" Reklame macht.