Bundestag (mal wieder) muss Unterlagen über Parteispenden herausgeben
Es ist nicht das erste Mal, auch nicht das zweite Mal. Es ist das dritte Mal, dass ein Verwaltungsgericht die Bundestagsverwaltung zwingt, nach dem IFG bestimmte Informationen bereitzustellen. abgeordnetenwatch.de hatte geklagt, nachdem sich die Verwaltung stur gestellt hatte. Nun müssen Korrespondenzen, Vermerke, Notizen, Dienstanweisungen und sonstige amtliche Aufzeichnungen im Zusammenhang mit den beiden aktuellsten Rechenschaftsberichten der Parteien herausgegeben werden.
Nach dem Parteiengesetz muss die Finanzierung transparent sein. Spenden, Zuwendungen etc bis zu 10.000 € müssen öffentlich gemeldet werden. Summen darüber hinaus im Rechenschaftsbericht auftauchen und Beträge über 50.000 auf der Website des Parlaments veröffentlicht werden.
Parteien finden immer wieder Wege, dies alles zu umgehen. Ende 2016 geriet die SPD ins schräge Licht, bei der man Minister für vierstellige Summen fürs eigene PR 'mieten' konnte. Im Fall Philip Morris hatte das Unternehmen Veranstaltungen von CDU/CSU, SPD und FDP gesponsert. Wert: über 540.000 €.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bundestagspräsident LAMMERT (CDU), ein entschiedener Gegener von politischer Transparenz, wie man inzwischen weiß, überlegt sich, (mal wieder) in die nächste Instanz zu gehen. Absehbar wird das Aushängeschild des Parlaments auch dort verlieren. Aber was einen echten Transparenzgegner auszeichnet, ist das, nie aufzugeben. Und bis zum Ende durchzuhalten - koste es, was es wolle.
Denn letzteres könnte ein weiteres Ziel sein: die NGO durch eben solche Kosten in die Knie zu zwingen.
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