Das Transparenzbarometer - eine aktuelle Chronik

Intransparenz wird täglich durch unzählige Recherchen und Berichte in den verschiedensten Medien, Blogs und Websites durchbrochen. Dies ist auch die Aufgabe eines freien Mediensystems: Transparenz für das demokratische Zusammenleben herzustellen, in dem sich jeder informieren, eine Meinung bilden und danach handeln kann. 

In der hiesigen aktuellen chronologischen Liste sollen vor allem strukturelle Transparenz-Entwicklungen dargestellt werden: Vorgänge, die seitens der Politik, der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft, aber auch durch Medien angestoßen werden, die nachhaltige(re) Folgen für mehr Transparenz haben. Direkt aufrufen oder verlinken lässt sich diese Site unter www.transparenzbarometer.de.

Hier geht es zurück zur Übersicht der gesamten Transparenz-Site von ansTageslicht.de, zu der auch dieses Transparenzbarometer gehört. 

16. Juni 17

Der Whistleblowerschutz muss verbessert werden

sagt klipp und klar der Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Dr. Helmut TSCHIERSKY - eines der Ergebnisse des zweitägigen Kongresses "Food Fraud", die in Berlin mit rund 180 Teilnehmern stattgefunden hat. Organisiert und inhaltlich getragen wurde die Konferenz vom BVL und dem Joint Research Centre (JRC) der EU-Kommission, einer Forschungsstelle, die die europäische Politik durch wissenschaftbasierte unabhängige Beratung unterstützen will.

Auf dem Kongress waren die bekannten Skandale präsent bzw. Gegenstand der Diskussion, z.B. Gammelfleisch (vgl. www.ansTageslicht.de/Gammelfleisch), BSE (vgl. www.ansTageslicht.de/BSE), Pferdefleisch in der Lasagne. Aber auch die Frage, wie derlei künftig verhindert werden könne.

Vorschläge: bessere Vernetzung der sich informierenden Behörden, zielgerichtete Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaften, einheitliche Untersuchungsmethoden in den Laboren, aber eben auch ein funktionierender Schutz für Whistleblower, den es in Deutschland nicht gibt. Zu letzterem trug die Vorsitzende des Whistleblower-Netzwerks, Annegret Falter, vor: Auswirkung der neuen Kontrollverordnung auf den Schutz von Whistleblowern

Seit März 2017 hat die EU-Kommission eine neue Verordnung erlassen (2017/625) zum Thema Lebensmittelsicherheit bzw. Lebensmittelbetrug erlassen, die nun in den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden muss. In Artikel 140 wird der Schutz von Whistleblowern angesprochen:

 

 

(1)   Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die zuständigen Behörden über wirksame Mechanismen verfügen, die die Meldung tatsächlicher oder potenzieller Verstöße gegen diese Verordnung ermöglichen.

(2)   Die in Absatz 1 genannten Mechanismen umfassen zumindest Folgendes:

a) Verfahren für den Eingang von Meldungen über Verstöße und für Folgemaßnahmen;

b) einen angemessenen Schutz für die Personen, die Verstöße melden, vor Sanktionsmaßnahmen, Diskriminierung oder anderen Arten ungerechter Behandlung und

c) den Schutz personenbezogener Daten der Personen, die den Verstoß melden, gemäß dem Unionsrecht oder dem nationalen Recht.

 

Dies sind klare Vorgaben. Die nächste Bundesregierung wird nicht umhinkommen, sich damit auseinanderzusetzen. Gleiches gilt für die vom EU-Parlament beschlossenen Richtline im Zusammenhang mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Auch dort sind sind eindeutige Schutzregelungen für Whistleblower, Informanten und Journalisten vorgesehen (vgl. Eintrag vom 14. April 2016).

Informationen zum Kongress des BVL und des JRC gibt es hier. Materialien zum Downloaden unter diesem Link.

8. September 2016

108 EU-Parlamentarier setzen sich für Whistleblowerschutz ein

Abgeordnete aus den Fraktionen der Christ- und Sozialdemokraten, Liberalen, Linken und Grünen haben an die beiden LuxLeaks-Whistleblower Antoine DELTOUR und Raphael HALET geschrieben. Sie wollen sich bei der EU-Kommission für umgehende Regelungen einsetzen.

Mehr sowie der Brief unter www.ansTageslicht.de/Politik

8. September 2016

Wann führt ein Link zur Verletzung des Urheberrechtsgesetzes?

Diese Frage sollte europaweit der EuGH beantworten. Hat er auch. Aber so, dass nun erst recht Rechtsunsicherheit herrscht.

Wenn eine nichtkommerzielle Plattform einen Link setzt, ist das unbedenklich. Liegt hingegen eine Gewinnerzielungsabsicht vor, dann ist das anders. Das Problem: die vielen Zonen dazwischen.

Eine ausführliche Diskussion dazu findet sich auf der Website von netzpolitik.org: Linkfreiheit?

14. April 2016

Das EU-Parlament beschließt über Geschäftsgeheimnisse Whistleblower und Journalisten

Nach vielen Diskussionen und mehrfachem Hin & Her haben die EU-Parlamentarier mit großer Mehrheit eine Richtline beschlossen, nach denen Geschäftsgeheimnisse in den EU-Staaten einheitlich definiert und vor Diebstahl usw. geschützt werden können.

Lange umstritten: Inwieweit es (Ausnahme)Regelungen geben soll, die es Whistleblowern und Medien ermöglichen, über Fehlverhalten, illegale Geschäftspraktiken usw. ungestraft der Öffentlichkeit zu berichten (ohne Schadensersatzansprüche befürchten zu müssen).

Was die journalistischen Rechte anbelangt und insbesondere auch "investigative Recherchen" sowie den "Schutz journalistischer Quellen", wurde ausdrücklich auf Art. 11 der Europäischen Menschenrechtscharta verwiesen.

Und für Whistleblower sollen die Sanktionsmöglichkeiten nicht gelten, wenn sie "im öffentlichen Interesse"... "bedeutsames Fehlverhalten, Vergehen oder illegale Aktivitäten" offenlegen.

Jetzt kommt es darauf, wie diese Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden. Mehr unter Gesetzesvorhaben und parl. Aktivitäten (Eintrag 14. April 2016)