Neues Bundesarchivgesetz in Arbeit: weniger Transparenz als zuvor?
Vom Transparenzgedanken ist der bisherige Entwurf des neuen Gesetzes nicht geprägt, wie netzpolitik.org dokumentiert. Nach wir vor gelten für Behördenakten, die ins Archiv gelangen, eine 'Schutzfrist' von 30 Jahren, bevor die Öffentlichkeit Einsicht in staatliches und behördliches Handeln nehmen darf.
Bisher gab es eine Ausnahme bei jenen Akten, deren Einsichtnahme durch das Informationsfreiheitsgesetz erzwungen worden war. Das soll sich offenbar ändern: Werden die Akten von der Behörde nach Ablauf einer eigenen Aufbewahrungsfrist ans Bundesarchiv weitergeleitet, sollen diese Informationen wieder verschlossen sein - für 30 Jahre.
Und: Geheimdienste und ähnliche Bundesinstitutionen sollen künftig selbst entscheiden dürfen, was sie archivieren lassen wollen.
Heute findet dazu im Kulturausschuss eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen statt. In der Liste der EXperten findet sich kein einziger Vertreter der Zivilgesellschaft oder einer NGO, die für Informationsfreiheit und Transparenz eintreten.
Transparenz funktioniert anders.