Jan BÖHMERMANN's Klage gegen Bundesregierung erfolgreich
Als "bewusst verletztend" hatte die Bundeskanzlerin Angela MERKEL BÖHMERMANN's "Schmähkritik" über den türkischen Staatspräsidenten ERDOGAN bezeichnet und damit - zumindest öffentlich und mental - die Voraussetzungen geschaffen, dass Staatsanwälte wegen "Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts " (§ 103 StGB) gegen den Satiriker ermitteln konnten bzw. durften. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen allerdings inzwischen eingestellt.
Nun wollte der Berliner Tagesspiegel, aber auch BÖHMERMANN, wissen, auf welcher Grundlage bzw. mit welchen Argumenten die Bundesregierung, konkret das Auswärtige Amt und das Bundesjustizministerium zu der Einschätzung kamen, die fragliche Satire könne im Sinne des § 103 StGB strafrechtlich relevant sein und würde die Beziehungen zur Türkei nachhaltig aus dem Lot bringen.
Die Bundesregierung verweigerte zunächst die Auskunft. Argument: Man wolle mit der Herausgabe dieser Information die "Unschuldsvermutung" beeinträchtigen. Außerdem würde eine Auskunftserteilung "die Freiheit und Offenheit der Willensbildung innerhalb der Bundesregierung gefährden."
Der Berliner Tagesspiegel zog vors Verwaltungsgericht. Und obsiegte. Die Bundesregierung ging in Berufung. Nun hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Entscheidung der Vorinstanz ausdrücklich und rechtskräftig bestätigt:
- Die Antragsteller haben einen Auskunftsanspruch auf Informationen aus einem "Vorbereitungsvermerk". Damit wird nicht in die Entscheidungsfreiheit bzw. dem "innersten Bereich der Willensbildung der Regierung" eingegriffen
- Die vorgebrachten Argumente einer möglichen Beeinträchtigung der diplomatischen Beziehungen sind "nicht tragfähig" belegt
- Dass das Verfahren im Rahmen eines schutzbedürftigen Eilantrags abgewickelt werde, sei rechtens, da das Thema nach wie vor in der Öffentlichkeit, insbesondere in den Medien diskutiert wird.