Transparenzregister kommt - allerdings etwas eingeschränkt
Im Kampf gegen die internationale Steuerhinterziehung und Geldwäsche und immer noch unter dem Eindruck der Panama Papers und aller vorhergehenden Veröffentlichungen durch Journalisten hat die Bundesregierung nun ein Transparenzgesetz beschlossen: ein Firmenregister, das die "wirtschaftlich Berechtigten", also die wirklichen Eigentümer von Unternehmen offenlegen soll. Verstecken hinter Holdings, Briefkastenfirmen, egal wo diese residieren, soll nun nicht mehr möglich sein.
Das künftige Register ist Besatandteil der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie. Sie muss bis Juni 2017 EU-weit umgesetzt sein. Das deutsche Register ist als zentrales Portal geplant, über das sich aus anderen Registern, z.B. den elektronischen Handelsregistern, Informationen über die "wirtschaftlich Berechtigten" abrufen lassen sollen. Ist dies nicht möglich, müssen diese eine solche Meldung an das Transparenzregister machen.
Finanzminister SCHÄUBLE, bekanntermaßen ebenfalls kein großer Freund von Transparenz, hat die Federführung - gegenüber dem Justizministerium. Auf sein Geheiß hin, will Deutschland nur die Mindestanforderungen der EU-Richtline umsetzen. Ein für jedermann zugängliches Register will er nicht. s soll v.a. für Behörden sein. Allerdings sollen aber zumindest auchDritte Einblick nehmen können, wenn sie ein "berechtigtes Interesse" nachweisen können.
Legt man die höchstrichterliche Rechtsprechung dabei zu Grunde, die beispielsweise mit dieser Abwägung auch Journalisten Einblick in das Grundbuch gewährt, ist dies zumindest ein Hoffnungsschimmer.
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