BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN klagen vor dem Bundesverfassungsgericht auf mehr Transparenz
Parlamentarische Kontrolle durch Abgeordnete setzt Kenntnis über die zu entscheidenden Fragen, sprich Transparenz der Sachverhalte voraus. Und: Bürger haben in einer Demokratie Anspruch darauf, zu erfahren, wofür und wie ihre Steuergelder ausgegeben werden. So wird es beispielsweise regelmäßig im Schulunterricht gepredigt.
Die Realität sieht vielfach anders aus. Die CDU-dominierte Bundesregierung unter Angela MERKEL hält nicht viel von Transparenz, ebensowenig wie sie Whistleblower wertschätzt. Aus diesem Grund hat sie im Zusammenhang mit parlamentarischen Anfragen der GRÜNEN im Bundestag im Jahr 2010 zu den Bereichen
- (finanzielle) Maßnahmen der BaFin in der Bankenkrise
- Investitionen der Bahn AG, u.a. im Kontext des Projekts Stuttgart 21, sowie Zugverspätungen
teilweise Auskünfte total verweigert, teilweise als "geheim" eingestuft, so dass die Parlamentarier Informationen
- nur in einem speziellen Geheimschutzraum einsehen
- und darüber anschließend nicht sprechen dürfen,
- weil sie sich sonst strafbar machen würden.
Die GRÜNEN wollten das nicht durchgehen lassen und hatten vor dem Bundesverfassungsgericht eine Organklage erhoben. Dafür haben sich die Richter 2 volle Tage Zeit genommen. Denn die Klage sei eine "Operation nahe am Herzen der Demokratie", wie Gerichtspräsident Andreas VOßKUHLE betonte.
So wie die Verhandlungstage und die Nachfragen der Richter abliefen, scheint es eine klare Niederlage für die Bundesregierung zu werden. Auch wenn die Entscheidung einige Monate auf sich warten lässt. Jost MÜLLER-NEUHOF, Journalist für Rechtsfragen beim Berliner Tagesspiegel, hat die Tage beobachtet: "Demokratie vor Gericht".