Das EU-Parlament beschließt über Geschäftsgeheimnisse Whistleblower und Journalisten
Nach vielen Diskussionen und mehrfachem Hin & Her haben die EU-Parlamentarier mit großer Mehrheit eine Richtline beschlossen, nach denen Geschäftsgeheimnisse in den EU-Staaten einheitlich definiert und vor Diebstahl usw. geschützt werden können.
Lange umstritten: Inwieweit es (Ausnahme)Regelungen geben soll, die es Whistleblowern und Medien ermöglichen, über Fehlverhalten, illegale Geschäftspraktiken usw. ungestraft der Öffentlichkeit zu berichten (ohne Schadensersatzansprüche befürchten zu müssen).
Was die journalistischen Rechte anbelangt und insbesondere auch "investigative Recherchen" sowie den "Schutz journalistischer Quellen", wurde ausdrücklich auf Art. 11 der Europäischen Menschenrechtscharta verwiesen.
Und für Whistleblower sollen die Sanktionsmöglichkeiten nicht gelten, wenn sie "im öffentlichen Interesse"... "bedeutsames Fehlverhalten, Vergehen oder illegale Aktivitäten" offenlegen.
Jetzt kommt es darauf, wie diese Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden. Mehr unter Gesetzesvorhaben und parl. Aktivitäten (Eintrag 14. April 2016)