Bundesinnenministerium will von CORRECT!V 15.000 Euro für journalistische Auskunft nach dem IFG
Der inzwischen bei CORRECT!V als Seniorreporter tätige Journalist Daniel DREPPER hatte 2012 zusammen mit seinem Kollegen Niklas SCHENCK vom Bundesinnenminister (BMI) Einsicht in die wirtschaftlichen Daten zur Sportförderung und den Ziel- und Leistungsvereinbarungen nehmen wollen. Grundlage: das IFG. Hintergrund: die Olympischen Spiele in London (bei denen die deutschen Spitzensportler mehr schlecht als recht abschnitten).
Das BMI verweigerte sich. Auch den Klagen der beiden Journalisten. Und missachtete die Urteile des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts - in typischer Manier behördlicher Arroganz.
Erst als die beiden Journalisten einen gerichtlichen Zwangsgeldbescheid in Händen hielten und gerade dabei waren, einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen, lenkte das BMI in sozusagen letzter MInute ein. DREPPER und SCHENCK konnten ihre Recherchen mit den benötigten Informationen ergänzen und in unterschiedlichen Medien publizieren. Beide bekamen dafür einen Wächterpreis der Tagespresse zugesprochen: www.ansTageslicht.de/Sportfoerderung.
Nun scheint sich das BMI, in dem Gedanken wie Öffentlichkeit, Transparenz und demokratische Mitsprache noch nicht sehr verankert sind, zu rächen. DREPPER erhielt nicht nur einen Gebührenbescheid für 1 Anfrage, sondern 66 für 66 Anfragen. Das BMI hatte das Auskunftsbegehren gestückelt. Kostenpunkt: 15.000 Euro.
Auch dagegen musste Daniel DREPPER erneut vor Gericht gehen. Das Verwaltungsgericht Berlin gab ihm recht. Die Erhebung von (damals) 12.031,25 Euro stehe "nicht im Einklang mit dem Informationsfreiheitsgesetz." Das OVG Berlin-Brandenburg hat diese Entscheidung bestätigt.
Trotzdem will sich das BMI damit nicht abfinden. Und hat Berufung eingelegt. Jetzt geht die ganze Sache vor das Bundesverwaltungsgericht. Das Ergebnis ist bereits jetzt abzusehen: Auch dort werden die Richter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die vorigen Entscheidungen bestätigen.
Das BMI gibt sich absolut unbelehrbar.