Das Transparenzbarometer - eine aktuelle Chronik

Intransparenz wird täglich durch unzählige Recherchen und Berichte in den verschiedensten Medien, Blogs und Websites durchbrochen. Dies ist auch die Aufgabe eines freien Mediensystems: Transparenz für das demokratische Zusammenleben herzustellen, in dem sich jeder informieren, eine Meinung bilden und danach handeln kann. 

In der hiesigen aktuellen chronologischen Liste sollen vor allem strukturelle Transparenz-Entwicklungen dargestellt werden: Vorgänge, die seitens der Politik, der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft, aber auch durch Medien angestoßen werden, die nachhaltige(re) Folgen für mehr Transparenz haben. Direkt aufrufen oder verlinken lässt sich diese Site unter www.transparenzbarometer.de.

Hier geht es zurück zur Übersicht der gesamten Transparenz-Site von ansTageslicht.de, zu der auch dieses Transparenzbarometer gehört. 

1. Juni 17

Pressefreiheit vs. Urheberrecht?

Ein beliebter und insbesondere von Bundesministerien angewandter Trick: unliebsame Veröffentlichungen von Dokumenten wegen Verletzung des Urheberrechts verbieten zu lassen. 

So geschehen 2015 als das Bundesverteidigungsministerium auf dem Klagewege der damaligen WAZ-Gruppe, heute FUNKE-Medien-Gruppe verbieten ließ, militärische Lageberichte aus Afghanistan online zu stellen, die ausgewählten Parlamentariern im Bundestag sowie Referaten in anderen Ministerien als "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH", also der schwächsten aller vier Geheimhaltungsstufen, zukommen lässt. Landgericht und OLG Köln hatten dem Ministerium Recht gegeben. Obwohl allgemein 'Papiere' und Dokumente aus dem Öffentlichen Bereich nicht als urheber-anspruchsberechtigt gelten (siehe auch www.ansTageslicht.de/PrR).

Der BGH, der nun entscheiden muss, hat das Verfahren ausgesetzt und die Grundsatzfrage dem EuGH vorgelegt. Der soll jetzt klären, was schwerer wiegt: Schutz der Verwertungsinteressen bzw.das Ggeheimhaltungsinteresse des Staates oder die Informations- und Pressefreiheit - so der Beschluss des BGH

Die 'geheimen' Papiere sind zu lesen bei https://daniel-luecking.berlin/AfghanistanPapiere/

Anfang August

Justitia

Afghanistan-Einsatzberichte offline und gleichzeitig anderswo wieder online

Die Einsatzberichte der Bundeswehr in/aus Afghanistan, die das Verteidigungsministerium nur den Abgeordneten des Verteidigungsausschusses vorlegt, aber nicht dem gesamten Parlament, obwohl dieses über Einsätze abstimmen muss, wurden Ende 2012 von der Rechercheabteilung der WAZ-Gruppe online gestellt bzw. veröffentlicht. Das Verteidigungsministerium ging daraufhin gegen die Zeitungsgruppe rechtlich vor. Weil klar ist, dass man dies nicht mit dem Presserecht verhindern kann, kam Thomas De MAIZIERE (CDU, heute Bundesinnenminister) auf die Idee, wegen Verletzung des Urheberrechts zu klagen - mittels einer juristischen Krücke. Und war damit vor dem LG und OLG Köln auch - ersteinmal - erfolgreich: Die WAZ-Gruppe, heute FUNKE-MEDIENGRUPPE nahm die Dokumente, die (nur) der untersten Geheimhaltungsstufe ("VS - Nur für den Dienstgebrauch") entsprechen, vom Netz. Sie will sich dagegen jetzt in der letzten Instanz wehren. Mehr dazu unterwww.ansTageslicht.de/PrR .

Trotzdem sind die hot docs nach wie vor öffentlich. Andere Initiativen usw. haben die Dokumente jetzt auf ihren eigenen Servern gespiegelt, z.B. die Piratenpartei NRWoder bei www.pressefreiheit-in-deutschland.de u.a.