Das Transparenzbarometer - eine aktuelle Chronik

Intransparenz wird täglich durch unzählige Recherchen und Berichte in den verschiedensten Medien, Blogs und Websites durchbrochen. Dies ist auch die Aufgabe eines freien Mediensystems: Transparenz für das demokratische Zusammenleben herzustellen, in dem sich jeder informieren, eine Meinung bilden und danach handeln kann. 

In der hiesigen aktuellen chronologischen Liste sollen vor allem strukturelle Transparenz-Entwicklungen dargestellt werden: Vorgänge, die seitens der Politik, der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft, aber auch durch Medien angestoßen werden, die nachhaltige(re) Folgen für mehr Transparenz haben. Direkt aufrufen oder verlinken lässt sich diese Site unter www.transparenzbarometer.de.

Hier geht es zurück zur Übersicht der gesamten Transparenz-Site von ansTageslicht.de, zu der auch dieses Transparenzbarometer gehört. 

22. Februar 2017

Transparenzregister kommt - allerdings etwas eingeschränkt

Im Kampf gegen die internationale Steuerhinterziehung und Geldwäsche und immer noch unter dem Eindruck der Panama Papers und aller vorhergehenden Veröffentlichungen durch Journalisten hat die Bundesregierung nun ein Transparenzgesetz beschlossen: ein Firmenregister, das die "wirtschaftlich Berechtigten", also die wirklichen Eigentümer von Unternehmen offenlegen soll. Verstecken hinter Holdings, Briefkastenfirmen, egal wo diese residieren, soll nun nicht mehr möglich sein.

Das künftige Register ist Besatandteil der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie. Sie muss bis Juni 2017 EU-weit umgesetzt sein. Das deutsche Register ist als zentrales Portal geplant, über das sich aus anderen Registern, z.B. den elektronischen Handelsregistern, Informationen über die "wirtschaftlich Berechtigten" abrufen lassen sollen. Ist dies nicht möglich, müssen diese eine solche Meldung an das Transparenzregister machen.

Finanzminister SCHÄUBLE, bekanntermaßen ebenfalls kein großer Freund von Transparenz, hat die Federführung - gegenüber dem Justizministerium. Auf sein Geheiß hin, will Deutschland nur die Mindestanforderungen der EU-Richtline umsetzen. Ein für jedermann zugängliches Register will er nicht. s soll v.a. für Behörden sein. Allerdings sollen aber zumindest auchDritte Einblick nehmen können, wenn sie ein "berechtigtes Interesse" nachweisen können.

Legt man die höchstrichterliche Rechtsprechung dabei zu Grunde, die beispielsweise mit dieser Abwägung auch Journalisten Einblick in das Grundbuch gewährt, ist dies zumindest ein Hoffnungsschimmer.

Mehr dazu:

1. Januar 2016

2. Transparenzgesetz in Deutschland

Nach Hamburg tritt ab heute in Rheinland-Pfalz ein Transparenzgesetz in Kraft - beschlossen im November von der rot-grünen Koalition.

Allerdings funktioniert es ein wenig anders als in Hamburg: Die Hansestadt ist ein Stadtstaat und das dortige Gesetz gilt auch für alle Bezirksverwaltungen. RHeinland-Pfalz ist ein sog. Flächenstaat - das neue Transparenzgesetz gilt (nur) für Landesbehörden. Mehr unter www.ansTageslicht.de/IFG