Sollen, dürfen, müssen "Hintergrundgespräche" zwischen Politik und Journalisten geheim bleiben?
Jost MÜLLER-NEUHOF vom Berliner Tagesspiegel gehört zu jenen Journalisten, die über Informationsfreiheit und Transparenz nicht nur schreiben, sondern sie auch regelmäßig einfordern. Im Zweifel auch einklagen.
Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gerade einen Beschluss der Verwaltungsgerichts Berlin - vorübergehend - außer Kraft gesetzt, der Journalisten auch das Recjt auf Auskunft darüber einräumt, ob, wann und mit wem beispielsweise Bundeskanzlerin MERKEL als "vertraulich" (in der Journalistensprache: "unter drei") gekennzeichnete Hintergrundgespräche geführt hat. Und welche Informationen dabei kommuniziert wurden.
Das Verwaltungsgericht hat diesem Auskunftsersuchen weitgehend stattgegeben. Begründung: Pressefreiheit ganz allgemein (siehe ausf. Argumentation im Urteil (VG Berlin 27 L 369.16).
Das OVG hat diese Entscheidung nun im Rahmen eines Eilantrags t.w. außer Kraft gesetzt und ist der Begründung des Kanzleramts gefolgt, das geltemd gemacht hatte, darüber seien keine Unterlagen mehr vorhamden. Dies müsse nun im Hauptverfahren geklärt werden. Ob die Oberverwaltungsrichter die grundsätzliche Entscheidung der Verwaltungsrichter mittragen, ließen sie offen.
Das Hauptsacheverfahren könnte sich über längere Zeit hinziehen. Bleibt der Weg einer Klage vor einem Verfassungsgericht. Über weitere Hintergründe berichtet MÜLLER-NEUHOF im Tagesspiegel selbst.
Beim Deutschen Journalistenverband sieht man aber ein anderes Prpblem: Er warnt vor einer Aushöhlung des Redaktionsgeheimnisses. Und weit wichtiger sei es, mehr über "Hintergrundgespräche" mit Lobbyisten zu erfahren, die damit ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen befördern wollen. Hintergrundgespräche mit Journalisten dienten der Gewinnung und Einordnung von Informationen. Für den DJV ist das Urteil eine Farce.