Whistleblowerprozess: Schweiz versus Rudolf ELMER
Weltweit bekannt wurde er 2008: zusammen mit der bis dahin unbekannten Plattform WikiLeaks. ELMER hatte Dokumente veröffentlicht, die Einblick in das Geschäftsgebaren der Bank Julius Bär auf Cayman Island gaben.
Seither wird ELMER verfolgt: durch die Schweizer Justiz, der schweizerichen Bank Bär und lange Zeit durch Privatdetektive, die Julius Bär auf ihn angesetzt hatte. Alles ausführlich rekonstruiert unter www.ansTageslicht.de/Elmer . 220 Tage saß ELMER in U-Haft. 2015 wurde er vom Züricher Bezirksgericht wegen Verletzung des Bankgeheimnisses verurteilt. ELMER ging in Berufung vor das Züricher Obergericht. Das hat nun entschieden:
ELMER konnte das Heimische Bankgeheimnis nicht verletzt haben - er war Angestellter auf der Karibikinsel. Dort gilt nicht Schweizer Recht. Das musste das Gericht akzeptieren. Aber nicht alles andere und erst recht nicht ELMERS Kampf gegen Steuerflucht und Bankgeheimnis. Und so wurde ELMER wegen Drohung, versuchter Nötigung und Urkundenfälschung gegen seinem Ex-Arbeitgeber zu 14 Monaten bedingter Haft verurteilt. Gerichtsvorsitzender und Kammerpräsident Peter MARTI zu ELMER: "Sie sind kein Whistleblower, sondern ein ganz gewöhnlicher Krimineller. Ein richtiger Whistleblower steht zu dem, was er gemacht hat, und beruft sich auf Rechtfertigungsgründe."
Um das Strafmaß dann doch noch indirekt zu verschärfen, entschied das Gericht, dass ELMER den allergrößten Teil der Gerichtskosten tragen müsse. 350.000 Schweizer Franken, wie Richter MARTI ausgerechnet hat. Offenbar als klares Signal an andere potenzielle Whistleblower.
Andererseits hat der Richter - wohl unbeabsichtigt - ein Signal in eine ganz andere Richtung gegeben: Steuerflüchtlinge, die ihre Gelder in Ablegern schweizerischer Banken auf Steueroasen bunkern, können nicht mehr davon ausgehen, dass sie durch das Schweizerische Bankgeheimnis geschützt sind.
Mehr zum Prozess unter www.ansTageslicht.de/andere (Eintrag 23. August).