Das Transparenzbarometer - eine aktuelle Chronik

Intransparenz wird täglich durch unzählige Recherchen und Berichte in den verschiedensten Medien, Blogs und Websites durchbrochen. Dies ist auch die Aufgabe eines freien Mediensystems: Transparenz für das demokratische Zusammenleben herzustellen, in dem sich jeder informieren, eine Meinung bilden und danach handeln kann. 

In der hiesigen aktuellen chronologischen Liste sollen vor allem strukturelle Transparenz-Entwicklungen dargestellt werden: Vorgänge, die seitens der Politik, der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft, aber auch durch Medien angestoßen werden, die nachhaltige(re) Folgen für mehr Transparenz haben. Direkt aufrufen oder verlinken lässt sich diese Site unter www.transparenzbarometer.de.

Hier geht es zurück zur Übersicht der gesamten Transparenz-Site von ansTageslicht.de, zu der auch dieses Transparenzbarometer gehört. 

16. OKtober

Vorratsdatenspeicherung und "Datenhehlerei" wird nun Gesetz

Mit 404:148:7 Stimmen, u.a. mit Mehrheit der SPD, ist nun Gesetz geworden, was die Sozialdemokraten und Bundesjustizminister Heiko MAAS lange abgelehnt hatten: die "neue" Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Nach dem neuen Gesetzeswerk müssen Telekommunikationsunternehmen, Internetprovider und andere Zugangsanbieter a) sog. Verkehrsdaten 10 Wochen lang und b) Standortdaten von Mobilfunkgesprächen 4 Wochen lang gespeichert werden. Ausgenommen von dieser Regelung c): die Email-Kommunikation.

Justizminister MAAS ist der Meinung, dass nunmehr weniger als früher gespeichert würde (was vom Bundesverfassungsgericht und vom Europäischen Gerichtshof als verfassungswidrig beurteilt wurde) und dass das neue Gesetz der Rechtsprechung nun Genüge leisten würde. Und zum Schutz von sog. Berufsgeheimnisträgern trug er in der Debatte vor, dass sog. Berufsgeheimnisträger auch künftig ausreichend geschützt seien.

MAAS kontert auch die Vorwürfe, dass Whistleblower und Journalisten nicht ausreichend geschützt seien, insbesondere im Zusammenmhang mit dem jetzt neu eingeführten Straftatbestand der "Datenhehlerei":

"Der Vorwurf, damit würden auch Whistleblower kriminalisiert, trifft nicht nur nicht zu: Er ist völlig falsch und an den Haaren herbeigezogen. Datenhehlerei gilt nur für gestohlene Daten, die zum Beispiel durch einen Hackerangriff erbeutet werden. Ein Whistleblower besitzt aber in der Regel seine Informationen völlig rechtmäßig.

Der entscheidende Punkt bei ihm ist die Weitergabe der Information, aber diese Weitergabe ist weder für den Whistleblower eine Datenhehlerei noch für denjenigen, der die Information entgegennimmt; das ist eigentlich relativ einfach nachvollziehbar.

Wir stellen außerdem sicher, dass Journalisten durch den neuen Straftatbestand nicht beeinträchtigt werden. Ihre Tätigkeit wird von diesem Straftatbestand nicht erfasst; das schreiben wir sogar explizit ins Gesetz" - so MAAS laut Wortprotokoll der Sitzung.

Die Zukunft wird erweisen, ob das alles so funktioniert.

13. Oktober

BILD-Zeitung klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den BND

Der BILD-Reporter Hans-Wilhelm SAURE will schon seit längerer Zeit wissen, welche Mitarbeiter des BND ehemals Mitglieder der Gestapo, der NSDAP und/oder der SS waren. Der Geheimdienst zierte sich, woraufhin der Reporter klagte - nach Landespressegesetzen, weil es kein Bundespressegesetz gibt.

Dies nahm das Bundesverwaltungsgericht zum Anlass, den "verfassungsunmittelbaren" Auskunftsanspruch mit dem Grundgesetz zu begründen (Art. 5 GG). Und: Der könne nicht geringer sein als das, was die Landespressegesetze ermöglichten. Konkret gäbe es einen "Minimalstandard".

Diesen Begriff nahmen nun Behörden zum Anlass, sich dahinter zu verstecken - die Formulierung ist vage. Der BILD-Reporter zog nun vor das Bundesverfassungsgericht. Dessen Richter meinten, der Auskunftsanspruch sei ausreichend, so dass keine Verfassungsrechte verletzt seien. Und: Behörden müssten bzw. könnten nur das herausgeben, was sie bereits an Informationen hätten.

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