BILD-Zeitung vs. Bundestagsverwaltung: Luxus-Schreibgeräte
BILD hatte im November 2009 groß daarüber berichtet, dass 115 Bundestagsabgeordnete innerhalb von zehn Monaten Luxus-Füller der Marke Montblanc im Wert von 68.000 Euro über ein Sachleistungskonto des Bundestags gekauft hatten. Weiter hatte das Blatt ermittelt, dass sich ein MdB an seinem letzten Tag vor Beendigung der Legislaturperiode 12 Montblanc-Füller im Wert von 1.901,34 Euro noch schnell angeschafft hatte: 3 Füller zu je 227,27 €, 3 Kugelschreiber á 169,65 €, 3 Drehbleistifte zu je 169,65 € sowie 3 Etuis zu je 67,21 €.
Nun wollte BILD solche Informationen von allen Bundestagsabgeordneten haben. Dies verweigerte die Bundestagsverwaltung. BILD klage sich durch alle Instanzen und unterlag am 16.3.2016 vor dem Bundesverwaltungsgericht (Az: 6 C 65.14). Tenor: Man könne von einzelnen Fällen nicht auf die Gesamtheit schließen.
Allerdings ließen die Richter ein Hintertürchen offen: "Das Prinzip der Freiheit verlangt hier, dass zwar ein Missbrauch aufgedeckt sowie gezielt und konsequent offengelegt wird, nicht aber, dass aus dem möglichen abweichenden Verhalten einzelner weniger Abgeordneter ein genereller Verdacht gegen sämtliche Abgeordnete hergeleitet wird und personenbezogene Daten vollumfänglich zugänglich gemacht werden."
Nun hat BILD erneut geklagt und möchte die entsprechenden Informationen der "sechs schlimmsten Fälle". Das Berliner Verwaltungsgericht hat diesem Begehren stattgegeben (Az: 27 L 344/16).
Bundestagspräsident LAMMERT indes (ver)weigert sich erneut - wie meist in solchen Fällen, wenn es um das IFG und Auskunftsbegehren der Medien und der Öffentlichkeit geht. BILD hat deswegen eine einstweilige sofort vollziehbare Anordnung durchgesetzt. LAMMERT weigert sich immer noch. Jetzt hat BILD die Festsetzung und Vollstreckung von 10.000 € Zwangsgeld beantragt.
Die Chancen für BILD stehen gut. Wenn man Behörden Zwangsgelder androht, reagieren sie: Es gibt nämlich keinen Haushalts-Etat für derlei Zwangsmaßnahmen.
Zu diesem Mittel hatten beispielsweise im Jahr 2012 auch 2 Freie Journalisten gegriffen, die im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die olympischen Spiele in London die finanziellen Ziel- und Leistungsvereinbarungen des BMInn einsehen wollten. Auch sie bekamen vom Verwaltungsgericht grünes Licht. Der Bundesinnenminister (zuständig für die Sportförderung) indes weigerte sich hartnäckig. Erst als der Gerichtsbeschluss einer Zangsmaßnahme (10.000 €) ausgestellt war, gab der damalige Minister nach. Und die angefragten Informationen heraus (siehe unter www.ansTageslicht.de/Sportfoerderung).