Das Transparenzbarometer - eine aktuelle Chronik

Intransparenz wird täglich durch unzählige Recherchen und Berichte in den verschiedensten Medien, Blogs und Websites durchbrochen. Dies ist auch die Aufgabe eines freien Mediensystems: Transparenz für das demokratische Zusammenleben herzustellen, in dem sich jeder informieren, eine Meinung bilden und danach handeln kann. 

In der hiesigen aktuellen chronologischen Liste sollen vor allem strukturelle Transparenz-Entwicklungen dargestellt werden: Vorgänge, die seitens der Politik, der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft, aber auch durch Medien angestoßen werden, die nachhaltige(re) Folgen für mehr Transparenz haben. Direkt aufrufen oder verlinken lässt sich diese Site unter www.transparenzbarometer.de.

Hier geht es zurück zur Übersicht der gesamten Transparenz-Site von ansTageslicht.de, zu der auch dieses Transparenzbarometer gehört. 

9. März 2017

Sollen, dürfen, müssen "Hintergrundgespräche" zwischen Politik und Journalisten geheim bleiben?

Jost MÜLLER-NEUHOF vom Berliner Tagesspiegel gehört zu jenen Journalisten, die über Informationsfreiheit und Transparenz nicht nur schreiben, sondern sie auch regelmäßig einfordern. Im Zweifel auch einklagen.

Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gerade einen Beschluss der Verwaltungsgerichts Berlin - vorübergehend - außer Kraft gesetzt, der Journalisten auch das Recjt auf Auskunft darüber einräumt, ob, wann und mit wem beispielsweise Bundeskanzlerin MERKEL als "vertraulich" (in der Journalistensprache: "unter drei") gekennzeichnete Hintergrundgespräche geführt hat. Und welche Informationen dabei kommuniziert wurden.

Das Verwaltungsgericht hat diesem Auskunftsersuchen weitgehend stattgegeben. Begründung: Pressefreiheit ganz allgemein (siehe ausf. Argumentation im Urteil (VG Berlin 27 L 369.16). 

Das OVG hat diese Entscheidung nun im Rahmen eines Eilantrags t.w. außer Kraft gesetzt und ist der Begründung des Kanzleramts gefolgt, das geltemd gemacht hatte, darüber seien keine Unterlagen mehr vorhamden. Dies müsse nun im Hauptverfahren geklärt werden. Ob die Oberverwaltungsrichter die grundsätzliche Entscheidung der Verwaltungsrichter mittragen, ließen sie offen. 

Das Hauptsacheverfahren könnte sich über längere Zeit hinziehen. Bleibt der Weg einer Klage vor einem Verfassungsgericht. Über weitere Hintergründe berichtet MÜLLER-NEUHOF im Tagesspiegel selbst.

Beim Deutschen Journalistenverband sieht man aber ein anderes Prpblem: Er warnt vor einer Aushöhlung des Redaktionsgeheimnisses. Und weit wichtiger sei es, mehr über "Hintergrundgespräche" mit Lobbyisten zu erfahren, die damit ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen befördern wollen. Hintergrundgespräche mit Journalisten dienten der Gewinnung und Einordnung von Informationen. Für den DJV ist das Urteil eine Farce.

14. Februar 2017

"Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit beschäftigt Anti-Transparenz-Anwälte"

So lautet die Überschrift eines Artikels im Berliner Tagesspiegel. Der zuständige Redakteur, Jost MÜLLER-NEUHOF, der auch regelmäßig selbst IFG-Anfragen bei diversen Behörden stellt und ebenso regelmäßig im Zweifel vor die letzte gerichtliche Instanz zieht (in der Regel immer erfolgreich), kritisiert deutlich die Bundesbeaftragte für Informationsfreiheit Andrea VOßHOFF. Die nahm als Gast an einer offenbar exquisiten Runde ausgerechnet in jener Kanzlei teil, die bundesweit für Anti-Transparenz steht: Redeker, Sellner, Dahs in Bonn. Thema: Die geplante EU-Datenschutzgrundordnung.

Völlig unverständlich ist es für den Tagesspiegel, dass ausgerechnet die Informationsfreiheitsbeauftragte keine Ahnung davon hat, dass diese Kanzlei genau gegen ihre Aufgabe arbeitet - und zwar auf allen politischen Ebenen und Gerichten. So wurde die Kanzlei auch immer eingeschaltet, wenn der Tagesspiegel gegen staatliche Stellen wegen Auskunftsverweigerung vor Gericht ging. Die Kanzlei ist teuer - die dort beschäftigten Anwälte halten sich für die Creme de la Creme - mit ihren Niederlassungen in Berlin, Leipzig, München, Brüssel und London.

Das scheinen offenbar auch viele Hochschulen so zu sehen: die REDEKER-Anwälte sind fast flächendeckend als Lehrbeauftragte unterwegs: 30 Mandate in Deutschland. Zu den 'Kunden' gehört beispielsweise deer Ex-Bundespräsident Christian WULFF, der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Hans-Georg-MAAßEN oder auch der WDR, wenn der einem Journalisten Auskünfte verweigern möchte. 

"Die Einschaltung von Anwälten kostet Geld - das Bürger und Journalisten oft nicht haben. Der Staat dagegen kann sich die Redeker-Dienste leisten. So gehört sogar die Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit selbst zu denen, die sie in Anspruch nimmt", schreibt der Tagesspiegel.

Anfang Februar 2017

Transparenzgesetz in Niedersachsen

Die von SPD und GRÜNEN bestimmte Landesregierung legt einen enttäuschenden Entwurf für ein Transparenzgesetz vor, wie der Informationsexperte Manfred REDELS analysiert: unter www.ansTageslicht.de/noIFG.

Da ist sehen die Roten und GRÜNEN sogar eine Gebühr (bis zu 500 €) im Falle einer Ablehnung vor. 

20.Oktober 2016

Jobcenter transparent machen

Die Plattform Frag den Staat.de will jetzt Transparenz in die Abläufe, Vorgaben und internen Anweisungen der Jobcenter bringen, die von ihren 'Kunden' alles wissen wollen, sich selbst aber ausgesprochen verschlossen geben. Das ist das Vorhaben von https://fragdenstaat.de/jobcenter/

"Jobcenter haben das Recht, ihre sogenannten Kunden bis ins Detail zu überwachen. Gleichzeitig sind sie selbst äußerst intransparent. Das wollen wir ändern.

Wir wollen gemeinsam mit euch alle internen Weisungen und Zielvereinbarungen der Jobcenter in Deutschland veröffentlichen. Das geht mit zwei Klicks.

Alle Jobcenter in Deutschland regeln ihre Arbeit mithilfe von internen Weisungen. Diese Dokumente bestimmen zum Beispiel, wie MitarbeiterInnen mit DolmetscherInnen umgehen sollen, wie Sanktionen umgesetzt werden und ob bestimmte Arztbehandlungen vom Jobcenter übernommen werden (Mehr dazu). Die Zielvereinbarungen der Jobcenter mit ihren Aufsichtsbehörden regeln oft unter anderem, wie viele Menschen in einem Jobcenter Leistungen beziehen sollen und wie viele in Maßnahmen gehen sollen (Beispiele). Weitere interessante Dokumente, die grundsätzlich auch angefragt werden könnten, sind Organigramme und Arbeitsmarktprogramme der Jobcenter."

19.Oktober 2016

Neues Bundesarchivgesetz in Arbeit: weniger Transparenz als zuvor?

Vom Transparenzgedanken ist der bisherige Entwurf des neuen Gesetzes nicht geprägt, wie netzpolitik.org dokumentiert. Nach wir vor gelten für Behördenakten, die ins Archiv gelangen, eine 'Schutzfrist' von 30 Jahren, bevor die Öffentlichkeit Einsicht in staatliches und behördliches Handeln nehmen darf.

Bisher gab es eine Ausnahme bei jenen Akten, deren Einsichtnahme durch das Informationsfreiheitsgesetz erzwungen worden war. Das soll sich offenbar ändern: Werden die Akten von der Behörde nach Ablauf einer eigenen Aufbewahrungsfrist ans Bundesarchiv weitergeleitet, sollen diese Informationen wieder verschlossen sein - für 30 Jahre.

Und: Geheimdienste und ähnliche Bundesinstitutionen sollen künftig selbst entscheiden dürfen, was sie archivieren lassen wollen.

Heute findet dazu im Kulturausschuss eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen statt. In der Liste der EXperten findet sich kein einziger Vertreter der Zivilgesellschaft oder einer NGO, die für Informationsfreiheit und Transparenz eintreten.

Transparenz funktioniert anders.

15.Oktober 2016

Bundesinnenministerium will von CORRECT!V 15.000 Euro für journalistische Auskunft nach dem IFG

Der inzwischen bei CORRECT!V als Seniorreporter tätige Journalist Daniel DREPPER hatte 2012 zusammen mit seinem Kollegen Niklas SCHENCK vom Bundesinnenminister (BMI) Einsicht in die wirtschaftlichen Daten zur Sportförderung und den Ziel- und Leistungsvereinbarungen nehmen wollen. Grundlage: das IFG. Hintergrund: die Olympischen Spiele in London (bei denen die deutschen Spitzensportler mehr schlecht als recht abschnitten).

Das BMI verweigerte sich. Auch den Klagen der beiden Journalisten. Und missachtete die Urteile des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts - in typischer Manier behördlicher Arroganz.

Erst als die beiden Journalisten einen gerichtlichen Zwangsgeldbescheid in Händen hielten und gerade dabei waren, einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen, lenkte das BMI in sozusagen letzter MInute ein. DREPPER und SCHENCK konnten ihre Recherchen mit den benötigten Informationen ergänzen und in unterschiedlichen Medien publizieren. Beide bekamen dafür einen Wächterpreis der Tagespresse zugesprochen: www.ansTageslicht.de/Sportfoerderung.

Nun scheint sich das BMI, in dem Gedanken wie Öffentlichkeit, Transparenz und demokratische Mitsprache noch nicht sehr verankert sind, zu rächen. DREPPER erhielt nicht nur einen Gebührenbescheid für 1 Anfrage, sondern 66 für 66 Anfragen. Das BMI hatte das Auskunftsbegehren gestückelt. Kostenpunkt: 15.000 Euro.

Auch dagegen musste Daniel DREPPER erneut vor Gericht gehen. Das Verwaltungsgericht Berlin gab ihm recht. Die Erhebung von (damals) 12.031,25 Euro stehe "nicht im Einklang mit dem Informationsfreiheitsgesetz." Das OVG Berlin-Brandenburg hat diese Entscheidung bestätigt.

Trotzdem will sich das BMI damit nicht abfinden. Und hat Berufung eingelegt. Jetzt geht die ganze Sache vor das Bundesverwaltungsgericht. Das Ergebnis ist bereits jetzt abzusehen: Auch dort werden die Richter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die vorigen Entscheidungen bestätigen.

Das BMI gibt sich absolut unbelehrbar. 

18. August 2016

FragDenStaat.de: Bestandsaufnahme zur IFG-Praxis in DE

Die Informationsplattform FragDenStaat.de hat für die Otto-Brenner-Stiftung eine ausführliche Bestandsaufnahme zum Umgang der Behörden mit IFG-Anfragen gemacht. Hierzulande werden etwa 10.000 solcher Anfragen im Jahr gestellt. In den USA sind es - auf die Bevölkerung gesehen - erheblich mehr: über 20 Mal so viele. Dafür ist diese Praxis dort länger eingespielt und die Behörden haben ein anderes Verständnis und Verhältnis zu ihren Bürgern: sie sehen sich als deren Angestellte. Das ist in DE (leider) anders.

Deswegen ist hier noch viel zu tun: die bundesdeutsche Praxis ist ausbaubar. Die Zeitdauer der Antworten, die Gebührenregelungen und das Sich-Verstecken-Wollen hinter angeblichen "Geschäftsgeheimnissen" sind noch nicht zufriedenstellend im Vergleich zu den Usancen in den USA.

Die Studie gibt es kostenlos als PDF: Informatiionsfreiheit - Mehr Transparenz für mehr Demokratie. Interaktive Karten, aus denen sich die aktuelle Situation ablesen lässt, stellt FragDenStaat auf seinem Blog bereit.

1. Januar 2016

2. Transparenzgesetz in Deutschland

Nach Hamburg tritt ab heute in Rheinland-Pfalz ein Transparenzgesetz in Kraft - beschlossen im November von der rot-grünen Koalition.

Allerdings funktioniert es ein wenig anders als in Hamburg: Die Hansestadt ist ein Stadtstaat und das dortige Gesetz gilt auch für alle Bezirksverwaltungen. RHeinland-Pfalz ist ein sog. Flächenstaat - das neue Transparenzgesetz gilt (nur) für Landesbehörden. Mehr unter www.ansTageslicht.de/IFG