Das Transparenzbarometer - eine aktuelle Chronik

Intransparenz wird täglich durch unzählige Recherchen und Berichte in den verschiedensten Medien, Blogs und Websites durchbrochen. Dies ist auch die Aufgabe eines freien Mediensystems: Transparenz für das demokratische Zusammenleben herzustellen, in dem sich jeder informieren, eine Meinung bilden und danach handeln kann. 

In der hiesigen aktuellen chronologischen Liste sollen vor allem strukturelle Transparenz-Entwicklungen dargestellt werden: Vorgänge, die seitens der Politik, der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft, aber auch durch Medien angestoßen werden, die nachhaltige(re) Folgen für mehr Transparenz haben. Direkt aufrufen oder verlinken lässt sich diese Site unter www.transparenzbarometer.de.

Hier geht es zurück zur Übersicht der gesamten Transparenz-Site von ansTageslicht.de, zu der auch dieses Transparenzbarometer gehört. 

16. OKtober

Vorratsdatenspeicherung und "Datenhehlerei" wird nun Gesetz

Mit 404:148:7 Stimmen, u.a. mit Mehrheit der SPD, ist nun Gesetz geworden, was die Sozialdemokraten und Bundesjustizminister Heiko MAAS lange abgelehnt hatten: die "neue" Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Nach dem neuen Gesetzeswerk müssen Telekommunikationsunternehmen, Internetprovider und andere Zugangsanbieter a) sog. Verkehrsdaten 10 Wochen lang und b) Standortdaten von Mobilfunkgesprächen 4 Wochen lang gespeichert werden. Ausgenommen von dieser Regelung c): die Email-Kommunikation.

Justizminister MAAS ist der Meinung, dass nunmehr weniger als früher gespeichert würde (was vom Bundesverfassungsgericht und vom Europäischen Gerichtshof als verfassungswidrig beurteilt wurde) und dass das neue Gesetz der Rechtsprechung nun Genüge leisten würde. Und zum Schutz von sog. Berufsgeheimnisträgern trug er in der Debatte vor, dass sog. Berufsgeheimnisträger auch künftig ausreichend geschützt seien.

MAAS kontert auch die Vorwürfe, dass Whistleblower und Journalisten nicht ausreichend geschützt seien, insbesondere im Zusammenmhang mit dem jetzt neu eingeführten Straftatbestand der "Datenhehlerei":

"Der Vorwurf, damit würden auch Whistleblower kriminalisiert, trifft nicht nur nicht zu: Er ist völlig falsch und an den Haaren herbeigezogen. Datenhehlerei gilt nur für gestohlene Daten, die zum Beispiel durch einen Hackerangriff erbeutet werden. Ein Whistleblower besitzt aber in der Regel seine Informationen völlig rechtmäßig.

Der entscheidende Punkt bei ihm ist die Weitergabe der Information, aber diese Weitergabe ist weder für den Whistleblower eine Datenhehlerei noch für denjenigen, der die Information entgegennimmt; das ist eigentlich relativ einfach nachvollziehbar.

Wir stellen außerdem sicher, dass Journalisten durch den neuen Straftatbestand nicht beeinträchtigt werden. Ihre Tätigkeit wird von diesem Straftatbestand nicht erfasst; das schreiben wir sogar explizit ins Gesetz" - so MAAS laut Wortprotokoll der Sitzung.

Die Zukunft wird erweisen, ob das alles so funktioniert.

13. Oktober

BILD-Zeitung klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den BND

Der BILD-Reporter Hans-Wilhelm SAURE will schon seit längerer Zeit wissen, welche Mitarbeiter des BND ehemals Mitglieder der Gestapo, der NSDAP und/oder der SS waren. Der Geheimdienst zierte sich, woraufhin der Reporter klagte - nach Landespressegesetzen, weil es kein Bundespressegesetz gibt.

Dies nahm das Bundesverwaltungsgericht zum Anlass, den "verfassungsunmittelbaren" Auskunftsanspruch mit dem Grundgesetz zu begründen (Art. 5 GG). Und: Der könne nicht geringer sein als das, was die Landespressegesetze ermöglichten. Konkret gäbe es einen "Minimalstandard".

Diesen Begriff nahmen nun Behörden zum Anlass, sich dahinter zu verstecken - die Formulierung ist vage. Der BILD-Reporter zog nun vor das Bundesverfassungsgericht. Dessen Richter meinten, der Auskunftsanspruch sei ausreichend, so dass keine Verfassungsrechte verletzt seien. Und: Behörden müssten bzw. könnten nur das herausgeben, was sie bereits an Informationen hätten.

Mehr dazu unter www.ansTageslicht.de/PrR

2. September 2015

Jetzt: regelmäßige TTIP-News

Das was die 'hohe Politik', insbesondere die EU-Kommission geheim halten will, wird jetzt, sofern Informationen durchsickern, als mehr oder weniger regelmäßiger Newsletter veröffentlicht. Das Recherchebüro correktiv hat jetzt dafür nicht nur eineBestelladresse eingerichtet, sondern auch dokumentiert, wieso sich - bisher - rund300 Kommunen in Deutschland in Resolutionen usw. gegen die TTIP-Regeln ausgesprochen haben.

Wie nicht anders zu erwarten war, hat der Wissenschaftliche Parlamentsdienst des Deutschen Bundestags in seinem Gutachten den Kommunen das Recht abgesprochen, sich "in die Weltpolitik" einmischen zu dürfen. Der Gutachter bezieht sich dabei auf die (antike) Rechtsprechung der 80er Jahre, als in einigen Kommunen die "atomwaffenfreie Zone" ausgerufen wurde

31. August 2015

Anspruch und Wirklichkeit bei Transparency International

Nach außen hin setzt sich die weltweit bekannte NGO für den Kampf gegen Korruption sowie für Transparenz und Whistleblower-Schutz ein. Intern funktioniert das aber offensichtlich völlig anders.

Die Geschichte einer Whistleblowerin, die erst intern Alarm geschlagen hatte, bevor sie zu CORRECT!V gegangen ist, endet so, wie derlei Fälle meistens enden: der Whistleblower muss gehen, der 'bad guy' bleibt in Amt und Würden. Auch bei Transpareny International. Alles kurzgefasst unter www.ansTageslicht.de/WB , ausführlich bei CORRECT!V: Auf taube Ohren

21. August 2015

Neue Dokumente: Franz Josef STRAUß doch korrupt

Die Politlegende "Franz Josef SRAUß", lange Jahre CSU-Vorsitzender und Bayerischer Ministerpräsident, löst noch immer bei vielen Erinnerungen aus: an Sprüche wie "Schmeißfliegen und Ratten" (O-Ton/FJS über einige Journalisten), an einen grobschlächtigen Machtmenschen pur oder auch an die SPIEGEL-Affäre 1962, in der FJS das Parlament belogen hatte und zurücktreten musste. In der ersten Landesverratsaffäre, sprich der "SPIEGEL-Affäre", die - so die damalige politische Kultur - nicht nach dem Verursacher, sondern nach dem unbotmäßigen Medium, dem Überbringer der schlechten Nachricht benannt wurde, ging es um einen Racheakt von FJS, der damals Bundesverteidigungsminister war: eine Retourkutsche für die vielen - von FJS als unfreundlich empfundenen - SPIEGEL-Berichte über ihn (zur Vorgeschichte der Affäre siehe auf ansTageslicht.de: Das Vorspiel). Korruption hatte das Nachrichtenmagazinh ihm schon damals mehrfach vorgehalten. Allerdings ohne oft konkrete Beweise dafür zu haben.

Jetzt ist es dem Politikwissenschaftler und Journalisten Peter SIEBENMORGEN gelungen, ungehinderten Zutritt zum Nachlass zu erhalten und eine 768-seitige Biografie zu erstellen. Gefunden hat er auch einige Dokumente, die eindeutig belegen, wie und von wem und wie oft und in welcher Höhe FJS sich Geld für "Beratungen" überwiesen ließ. Sein Helfer und Initiator der - natürlich legalen - Konstruktion: der damals als top-seriös geltende Steuerrechtler, Hochschullehrer und spätere Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Reinhold KREILE. Das Konstrukt: die Fa. Eureco Büro für Wirtschaftsberatung GmbH & Co.KG. Die Inhaber: FJS nebst Gattin Marianne. Allerdings: nicht direkt im Handelsregister eingetragen. Sondern über einen Treuhänder: Prof. Dr. Reinhold KREILE.

Das SIEBENMORGEN-Buch "Franz Josef Strauss. Ein Leben im Übermaß" ist jetzt im Handel (29,99 €). DER SPIEGEL hat es sich natürlich nicht nehmen lassen, im Heft 35 eine ausführliche Besprechung (4 Seiten) dieses Mammutwerks zu präsentieren: Ein Leben für die Industrie

August

Grün-rotes Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in BaWü

Die grün-rote Koalition hat - nach langer Zeit - einen Entwurf vorgelegt, dessen Standards hinter jenen zurückbleiben, die - längst - in anderen Bundesländern gelten. Grün-rot(es IFG) in BaWü: ein Auslaufmodell?

Mehr unter www.ansTageslicht.de/noIFG

Anfang August

Justitia

Afghanistan-Einsatzberichte offline und gleichzeitig anderswo wieder online

Die Einsatzberichte der Bundeswehr in/aus Afghanistan, die das Verteidigungsministerium nur den Abgeordneten des Verteidigungsausschusses vorlegt, aber nicht dem gesamten Parlament, obwohl dieses über Einsätze abstimmen muss, wurden Ende 2012 von der Rechercheabteilung der WAZ-Gruppe online gestellt bzw. veröffentlicht. Das Verteidigungsministerium ging daraufhin gegen die Zeitungsgruppe rechtlich vor. Weil klar ist, dass man dies nicht mit dem Presserecht verhindern kann, kam Thomas De MAIZIERE (CDU, heute Bundesinnenminister) auf die Idee, wegen Verletzung des Urheberrechts zu klagen - mittels einer juristischen Krücke. Und war damit vor dem LG und OLG Köln auch - ersteinmal - erfolgreich: Die WAZ-Gruppe, heute FUNKE-MEDIENGRUPPE nahm die Dokumente, die (nur) der untersten Geheimhaltungsstufe ("VS - Nur für den Dienstgebrauch") entsprechen, vom Netz. Sie will sich dagegen jetzt in der letzten Instanz wehren. Mehr dazu unterwww.ansTageslicht.de/PrR .

Trotzdem sind die hot docs nach wie vor öffentlich. Andere Initiativen usw. haben die Dokumente jetzt auf ihren eigenen Servern gespiegelt, z.B. die Piratenpartei NRWoder bei www.pressefreiheit-in-deutschland.de u.a.

18. Juli

Spiegel Logo

WikiLeaks will zur "Bibliothek der am stärksten geschützten und verfolgten Dokumente aus aller Welt" werden

So der Plan von Julian ASSANGE in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL (Printausgabe, Heft 30, S. 42-45). Der WikiLeaks-Gründer erklärt auch, weshalb man längere Zeit nicht viel von der Plattform erfahren hat. Dokumente wurden zwar immer wieder neu ge-leakt, aber offenbar für die deutschen Medien nicht interessant genug. Unabhängig davon: Durch die Gegen-Aktivitäten der US-Regierung waren lange Zeit über 90% der finanziellen Ressourcen blockiert. Diese Sperren konnte WikiLeaks auf juristischen Wegen aufheben lassen. Jetzt funktioniert auch der Spendenfluss wieder, niemand von WikiLeaks ist im Gefängnis: "Wir haben es noch drauf!" - so Julian ASSANGE.

Den Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die im NSA-Ausschuss sitzen, bietet er seine Hilfe zur Aufklärung an: Die Plattform ist bereit, den deutschen 'Aufklärern' weitere Informationen und Hintergründe zu Dokumenten zu zeigen, die in letzter Zeit publik geworden sind (z.B. die Handynummern von Angela MERKEL, Ronald POFALLA u.a.m). Insbesondere die Gründe darzustellen, aus denen ASSANGE & Co glauben, dass sie echt sind.

Das Interview und die Informationen sind absolut lesenswert - eine Vision, wie Transparenz in Zukunft aussehen wird

3. Juli

NR Logo

Nachhaltige Recherchen eines Journalisten zwangen Generalbundesanwalt zum Handeln. Und werden jetzt mit dem "Leuchtturm" geehrt

Über 20 Jahre hat der bayerische Hörfunkjournalist Ulrich CHAUSSY immer wieder recherchiert und Informationen über den Äther gehen lassen (Bayern 2): Dass hinter dem Oktoberfest-Attentat im September 1980 (13 Tote, über 200 teils Schwerverletzte) mehr als nur ein einzelner Täter stehen müsse. Im damaligen Bundeskanzlerwahlkampf hatte der bayerische Miniserpräsident Franz Josef STRAUß die Losung ausgeben lassen, dass dies nur ein linker Spinner gewesen sein könne.

CHAUSSY hatte Unterlagen zugespielt bekommen, die anderes belegten. Und er fand Zeugen, deren Aussagen im krassen Gegensatz zu den amtlichen Verlautbarungen und der Einstellungsbegründung der Ermittlungen standen. Er wurde unterstützt von dem Opferanwalt Werner DIETRICH aus München, der zwei Male mit einem Wiederaufnahmeverfahren gescheitert war.

2012 dann das NSU-Desaster, dass auch ‚Großkopferte‘ dazu brachte, einzugestehen, dass die Justiz in Gestalt von Ermittlungsbehörden, Verfassungsschutzämtern und Staatsanwaltschaften eben doch häufiger auf dem rechten Auge blind sind. 2013 dann der Kinofilm „Der blinde Fleck“ (später auch auf ARD und arte), der die ganze Geschichte aufgearbeitet hat. Die Uraufführung: auf dem Münchner Filmfest 2013. Immer dabei: der bayerische Innenminister. Der konnte angesichts der Faktenlage und der beeindruckenden Wucht der rekonstruierten Vorfälle nicht anders, als die Öffnung aller Ermittlungsakten noch auf dem Festival offiziell zu versprechen.

Jetzt konnte der Opferanwalt mit zusätzlichen 28 Ordnern (bzw. über 10.000 Dokumenten) einen dritten Anlauf in Karlsruhe wagen. Und war erfolgreich. Noch im Dezember 2014 konnte auch der Generalbundesanwalt nicht umhin, als das LKA in Bayern mit neuen Ermittlungen anzuweisen.

Das netzwerk recherche ehrt anlässlich seiner Jahresversammlung in Hamburg die hartnäckigen Recherchen von Ulrich CHAUSSY mit dem begehrten „Leuchtturm“ - Preis
Auf der Website des BR gibt es zu dieser Geschichte eine ausgezeichnete Webdoku:www.oktoberfest-attentat.de. Mehr in Ulrich CHAUSSY's Buch "Oktoberfest. Das Attentat. Wie die Verdrängung des Rechtsterrors begann"

30. Juni

ROG Logo

ROG verklagt den BND

Die NGO Reporter ohne Grenzen hat Klage gegen den BND beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht: wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses. Konkret: ROG wirft dem BND vor, den E-Mailverkehr ausgepäht zu haben, was bedeuten würde, dass sich z.B. Journalisten aus autoritären Staaten wie Aserbaidschan, Usbekistan, China oder anderen Ländern nicht mehr sicher sein können, dass ihre Kommunikation auch vertraulich bleibt. Deswegen klagt ROG auch gegen das Datenbank- bzw. Verkehrsanalysesystem "VerAS". Mehr ...

29. Juni

WikiLeaks Logo

NSANSA späht(e) auch Frankreich aus

Nicht wirklich überraschend hat WikiLeaks dazu bereits am 24. Juni erste Dokumente publiziert. Jetzt setzt die Plattform ihre Enthüllungen fort: https://wikileaks.org/nsa-france

25. Juni 2015

Bundestag

 Bundestag muss Unterlagen über Karl-Theodor zu GUTTENBERG herausgeben

Die Ausarbeitungen des "Wissenschaftlichen Dienstes" des Bundestages, der auf Anfragen einzelner Abgeordneter hin tätig wird und in der Regel schriftliche Ausarbeitungen zwischen 10 und 20 Seiten zu unterschiedlichen Fragestellungen anfertigt, sind - im Gegensatz zur Bundestagsverwltung - nicht "geheim", sondern unterliegen dem Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Dies hat das Bundesverwaltungsgericht, Az: 7 C 1.14 sowie 7 C 2.14 entschieden. Die schriftliche Begründung liegt noch nicht vor.

Geklagt hat die Redaktion DIE WELT. Sie wollte Einblick in jene Unterlagen nehmen, die der ehemalige Bundestagsabgeordente zu GUTTENBERG sich vom wiss. Parlamentsdienst zusammenstellen ließ, um damit seine später als fast durchgehendes Plagiat enttarnte "Doktorarbeit" zu schreiben. Die Redakteure wollten der Frage nachgehen, ob der Bundestag im Jahr 2011 dem Verdacht von Urheberrechtsverstößen ausreichend nachgegangen war.

Die Vorinstanz, das OVG Berlin-Brandenburg gab noch der Bundestagsverwaltung recht. Dieses Urteil (Az: 12 B 21.12) ist nun aufgehoben. Das oberste Gericht hat endgültig und eindeutig entschieden.

Die Bundestagsverwaltung hat sich von RA Gernot LEHR vertreten lassen, der als "Medienrechtler" in der Bonner Prominentenkanzlei Redeker Sellner Dahs arbeitet. LEHR beschwor vor Gericht die Gefahr eines "öffentlichen Rechtfertigungsdrucks" für die Bundestagsabgeordenten.

Gernot LEHR taucht oft dann auf der Bühne auf, wenn es darum geht, Informationsfreiheit und Transparenz einzudämmen. So hat er beispielsweise Ex-Bundespräsident Christian WULFF vertreten oder Papst Benedikt XVI, der der Satirezeitschrift ein Titelbild untersagen ließ. Oder den WDR, als der sich einemAuskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz eines Journalistengegenüber sah. Hier hatte Gernot LEHR ebenfalls 'verloren'

24. Juni

TI Logo

Lobbying-Register für die EU: integritywatch.eu

Transparency International (TI) lässt eine neue Transparenzplattform online gehen, die für mehr Transparenz auf EU-Ebene sorgen soll:www.integritywatch.eu. Über Datenbanken lassen sich unterschiedliche Informationen abrufen:

  • Bei den Mitgliedern des Europäischen Parlaments lassen sich Informationen über Nebeneinkünfte (in 4 Stufen) und Anwesenheitsquote bei den Sitzungen abrufen.
  • Die Kommissionsmitglieder müssen angeben, wann sie sich mit wem getroffen haben.
  • Lobbyisten und sonstige Interessensgruppen sind gehalten, ihr Budget anzuben, die Anzahl ihrer Treffen sowie die Anzahl der tätigen Interessensvertreter insgesamt.

In anderen Ländern ist der Transparenzgedanke der Volksvertreter sehr viel weiter, so z.B. in Großbritannien, Canada oder den USA, wie TI betont. Und: Industrie- und Wirtschaftsvertreter haben weit besseren Zugang als NGO's - Ergebnis einer ersten Analyse EU Integrity Watch Brussels lobbying in numbers. Mehr dazu gibt es in der ausführlichen Studie (68 Seiten) Lobbying in Europe - Hidden influence, Privileged Access. Zuständig für dieses Thema bei TI: Prof. Dr. Wolfgang JÄCKLE, Leiter der AG Politik 

23. Juni

Europarat Logo

Europarat stimmt über Whistleblower-Schutz ab: 88 : 7 : 10

Mit riesengroßer Mehrheit (88 dafür, 7 dagegen, 10 Enthaltungen) haben sich die Vertreter für 3 Dinge ausgesprochen:

  • Whistleblowerschutz in allen Europa-Ländern
  • Besonderer Schutz für Whistleblower aus der Branche der Geheimdienste
  • Whistleblowing als Grund für Asyl.

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