Das Transparenzbarometer - eine aktuelle Chronik

Intransparenz wird täglich durch unzählige Recherchen und Berichte in den verschiedensten Medien, Blogs und Websites durchbrochen. Dies ist auch die Aufgabe eines freien Mediensystems: Transparenz für das demokratische Zusammenleben herzustellen, in dem sich jeder informieren, eine Meinung bilden und danach handeln kann. 

In der hiesigen aktuellen chronologischen Liste sollen vor allem strukturelle Transparenz-Entwicklungen dargestellt werden: Vorgänge, die seitens der Politik, der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft, aber auch durch Medien angestoßen werden, die nachhaltige(re) Folgen für mehr Transparenz haben. Direkt aufrufen oder verlinken lässt sich diese Site unter www.transparenzbarometer.de.

Hier geht es zurück zur Übersicht der gesamten Transparenz-Site von ansTageslicht.de, zu der auch dieses Transparenzbarometer gehört. 

30. September 2017

Das Transparenzbarometer muss eine Pause einlegen

Wegen absoluter Überlastung des Initiators und Betreibers sieht sich dieses Teilprojekt gezwungen, vorerst - und hoffentlich nur vorübergehend - zu pausieren. Mittel- und langfristig muss sich diese Kommunikation anders aufstellen.

Die Kapazitäten werden aktuell durch das Aerotoxische Logbuch gebunden, das eine Ergänzung des Themas 'Fume Events und (potenziell) kontaminierte Kabinenluft in Flugzeugen' darstellt sowie wegen des Problems, was geschieht, wenn man am Arbeitsplatz krank oder berufsunfähig wird: www.ansTageslicht.de/krankdurcharbeit

30. September 17

"Des Kaisers Amnesie"

So lautet die Überschrift eines neuen Artikels des SPIEGEL. Auf 6 Seiten wird erneut und mit neu aufgetauchten Dokumenten beschrieben, wie "Kaiser Franz", im bürgerlichen Namen unter Franz BECKENBAUER bekannt, das "Sommermärchen" geschrieben hatte: mit Schmiergeldern an die FIFA bzw. an einige FIFA-Vasallen, die gegen Geld Stimmen hergeben.

Der Bericht ist derzeit nur in der Printausgabe zu lesen: SPIEGEL Nr. 40 v. 30.9.2017, S. 100 bis 105

29. August 17

Keine Whistleblower: mindestens 90 Morde, vermutlich sehr viel mehr

Die Krankenpfleger-Morde in Delmenhorst und Oldenburg sind weitgehend aufgeklärt, soweit man alles rekonstruieren konnte, weshalb die Soko "Kardio" jetzt ihren Abschlussbericht vorgelegt hat, den sie an die Staatsanwaltschaft weiterleitet. 332 Strafverfahren wurden eingeleitet - so hoch kann die tatsächliche Anzahl aller Morde ausgefallen sein.

Hintergrund: Der Krankenpfleger Niels HÖGEL wollte sich als Rettungsgenie inszenieren, nachdem er seine Versuchsobjekte mit tödlichen Injektionen zuvor auf den Weg ins Jenseits geschickt hatte. Aber meistens klappte das nicht. Und das war es auch, was vielen anderen in den Kliniken Delmenhorst und Oldenburg aufgefallen war. Aber niemand hatte Alaram geschlagen.

Mehr unter www.ansTageslicht.de/noWB.

9. August 17

"Aktualisiertes VW-Wording einfügen"

Nicht nur Stephan WEIL als SPD-Ministerpräsident, auch sein Vorgänger, David McALLISTER (CDU) sowie sein Wirtschaftsminister Jörd BODE (FDP) hatten sich mit Formulierungshilfen von VW versorgen lassen. Dies hat jetzt die Nordwest-Zeitung bekannt gemacht. Sie hat offenbar einen Blick in die Akten der Staatskanzlei geworfen, sprich (gut) recherchiert.

Sp gibt es seit 2010  für die niedersächsische Staatsregierung "Kommunikationsrichtlinien" von VW. Beispielsweise im Zusammenhang mit damaligen Problemen bei Porsche (VW-Tochter). Aber auch bei Interviews bat der CDU-Ministerpräsident um Formulierungshilfe. Etwa zur Vorbereitung eines Interviews mit dem Handelsblatt im Jahre 2011. McALLISTER schrieb an die VW-Abteilung "Investor Relations": "Anbei mein Wording-Vorschlag, der nun an die aktuelle Situation angepasst werden müsste. Wäre toll, wenn Du das aktualisierte VW-Wording einfügen könntest."

Der Hannover-Redakteur der Zeitung, Gunar REICHENBACHS, nennt den Umstand, dass sich über WEIL CDU und FDP aufregten, aber die gleichen Praktiken angewendet hatten, in seinem Kommentar "Heuchelei". Und fordert, dass das Land Niedersachsen sein Politik zum VW-Konzern überdenken müsse.

6. August 17

"Bitte schau schon mal rein!"

Gemeint: in die beabsichtigte Regierungserklärung zum Thema VW und Dieselbetrug, die der niedersächsische Ministerpräsident Stephan WEIL (SPD) dann am 13. Oktober 2015 - kurz nach Auffliegen der flächendeckend eingesetzten Betrugssoftware - vor den Landtagsabgeordneten und der Bevölkerung gehalten hatte. "Reingeschaut" hatte der VW-Konzern. Konkret: Der VW-Generalbevollmächtigte für Außen und Regierungsbeziehungen, Thomas STEG (ebenfalls SPD), der vormals Pressesprecher der SPD in Niedersaschsen war. Außerdem: der Aufsichtsratsvorsitzende des VW-Konzerns Hans-Dieter PÖTSCH, der zuvor Finanzvorstand des VW-Konzerns war. 

BILD am Sonntag hat dies publik gemacht und dabei einen namentlich unbekannten Mitarbeiter der VW-Kommunikationsabteilung zitiert, der sagte "Wir haben die Rede umgeschrieben und weichgespült."

WEIL's Staatskanzlei reagiert darauf mehr als verärgert, spricht von "grob verzerrender und irreführender Berichterstattung."

Und will mit einem Beispiel deutlich machen, dass dies nur marginal zutrifft und alle relevanten Bewertungen erhalten geblieben waren. Auf der Website nennt WEIL's Pressesprecherin Anke PÖRKSEN diese Passage: 

  • Ursprüngliche Formulierung:
    "Die amerikanischen Behörden setzten sich mit Volkswagen in Verbindung und mehr als ein Jahr lang fanden Gespräche statt. Erst im August 2015 räumte Volkswagen zunächst mündlich und später Anfang September 2015 auch schriftlich die Manipulation ein, anstatt dies klar und deutlich von Anfang an zu tun - ein weiterer schwerer Fehler."
  • VW-Änderungsvorschlag:
    „Die amerikanischen Behörden setzten sich mit Volkswagen in Verbindung und mehr als ein Jahr lang fanden Gespräche statt, bis schließlich Anfang September die Manipulation eingeräumt wurde."
  • Endgültiger Redetext des niedersächsischen Ministerpräsidenten WEIL:
    „Die amerikanischen Behörden setzten sich mit Volkswagen in Verbindung. Mehr als ein Jahr lang fanden Gespräche statt, bis Volkswagen die Manipulation eingeräumt hat. Dieses Eingeständnis hätte sehr viel früher erfolgen müssen. Ein weiterer schwerer Fehler."

Ergebnis:
Die Salamitaktik des VW-Konzerns, "zunächst mündlich" Betrügereien zuzugeben und dann, wenn es nicht mehr anders geht, dies "auch schriftlich" eingestehen zu müssen, wurde eindeutig entschärft. Bzw. "weichgespült", wie es der Informant von BILD am Sonntag sagte.

"Bitte schau schon mal rein, ob da irgendetwas drin steht, was so gar nicht Euren faktischen oder rechtlichen Erkenntnissen entspricht", hatte es in der Email an den VW-Konzern bzw. den Parteifreund STEG geheißen, der für VW im Hintergrund die Strippen zieht.

Für WEIL, der für das Land Niedersachsen bzw. dessen 20%ige Beteiligung an VW im Aufsichtsrat sitzt, ein normaler Vorgang. Er beruft sich auf die Verantwortung in dieser Funktion dem Konzern gegenüber. Allerdings bleibt die Frage, ob ein "Aufsichtsrat" eher Bestandteil iner institutionellen Wagenburgmentalität oder ein Controlling-Organ ist (das eigentlich solche Fehlentwicklungen wie flächendeckenden Betrug an Verbrauchern, Staat, Menschen und Umwelt verhindern sollte).

7. Juli 17

"Europa unterstützt Korruption in Afrika",

meint der derzeitige kommissarische Präsident des afrikanischen Staates Nigeria, Prof. Yemi OSINBAJO. Im Berliner Tagesspiegel führt er aus, was er damit meint: Würden alle europäischen Staaten ein öffentliches Anti-Korruptions-Register wie das in seinem Land führen, in dem alle wirtschaftlichen Nutznießer von Entwicklungsgeldern usw. aufgelistet wären, könnte es keine Schlupflöcher mehr geben. Das beträfe zum Beispiel rund 50 Mrd. US-$, die jedes Jahr aus Afrika abfließen.

Denn: "Ein solches Register würde Justiz- und Steuerbehörden in Nigeria und andernorts den unkomplizierten Zugang zu diesen Informationen garantieren und im Verdachtsfall die Ermittlungen erleichtern. Gleichzeitig ermöglichte ein solches Register afrikanischen Journalisten, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Bürgerinnen und Bürgern, diese Daten zu analysieren und Korruptionsfälle aufzudecken. Dadurch könnte das Vertrauen in politische Institutionen weltweit wieder steigen, denen viele derzeit misstrauen."

Abwegig ist diese These nicht. Die OECD hat im April eine Ausschreibung gemacht, über die sie investigative Journalisten sucht, um auch mit deren Hilfe Korruption zu bekämpfen und für Transparenz zu sorgen (vgl. Eintrag vom 20. April 2017).

26. Juni 17

Fehlende Whistleblower: Airbag-Hersteller TAKATA muss Insolvenz anmelden

Das mit 20% Marktanteil weltweite japanische Unternehmen ist finanziell am Ende und wird jetzt - zwecks "Rettung" - an den chinesisch kontrollierten US-Zuliferer Key Safety Ssystems (KSS) verkauft.

TAKATA musste nach mehreren Unfällen mit Toten eine der größten Rückrufaktionen starten - aufgrund eines Vergleichs in den USA: rund 100 Millionen Fahrzeuge, davon 70 Millionen allein in den USA. dazu eine Strafe von rd. 1 Milliarde Dollar.

Dies konnte das Unternehmen nicht mehr verkraften. Und wechselt nun den Besitzer. Und möglicherweise seine Zukunft. Ein klassischer Fall, wenn es keine Whistleblower gibt, die rechtzeitig warnen.

Mehr unter www.ansTageslicht.de/noWB 

25. Juni 17

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen Aufhebung der Geheimsperre des Sondervotums beim KoKo-Abschlussbericht

Die DDR ist bekanntermaßen bereits vor über 25 Jahren untergegangen. Aber immer noch liegt über dem Sondervotum der ehemaligen DDR-Bürgerrechtlerin Ingrid KÖPPE, die für die GRÜNEN im PUA "KoKo" des Bundestags saß, der Schleier des Geheimnisses.

"KoKo" steht/stand für Kommerzielle Koordinierung und war die Devisenbeschaffungseinheit der DDR, die mit ihrem Pendant, dem Unternehmer Ottokar HERRMANN im schweizerischen Lugano nicht nur für die Devisen zuständig war, sondern auch alle Mittel ausgeschöpft hatte, Technologie-Sperren und -Sanktionen trickreich zu umgehen. Der Bundestag wollte damals die geheimen Wege des Devisenbeschaffers Alexander SCHALCK-GOLODKOWSKI aufdecken, insbesondere auch die geheimen Konten der SED.

Dies war allerdings nicht allen Parteien wirklich recht, gab es doch auch hier seltsame Verbandelungen. Franz-Josef STRAUSS beispielsweise und SCHALK-GOLODKOWSKI verstanden sich - trotz des innerdeutschen Kalten Krieges - prächtig. Und Letzterer suchte dann auch unmittelbar im Wende-Geschehen 1989 sein neues Zuhause am Starnberger See. Mit hilfreicher Unterstützung von STRAUSS.

Nun haben die GRÜNEN beantragt, die Geheimsperre offiziell aufzuheben. Inoffiziell ist dieser offiziell gesperrte Bericht seit Langem im Internet zu lesen:

24. Juni 17

netzpolitik.org veröffentlicht offizielles und teilweise geschwärztes Sondervotum der Opposition zum NSA-Abschlussbericht: ungeschwärzt

Lange hatte der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) getagt, meistens im Streit zwischen der GroKo (CDU und SPD) und den Oppositionsparteien LINKE und GRÜNE. Zu unterschiedlich waren die Interessen und Einschätzungen beim Problem.

Dies fand seinen Niederschlag auch im offiziellen Abschlussbericht, 1822 Seiten umfangreich. Rund 300 Seiten macht dabei das Sondervotum von LINKEN und GRÜNEN aus, das CDU und SPD missfiel, weshalb sie kurzerhand mit ihrer überwältigenden Mehrheit Schwärzungen durchsetzten. In dieser Form ist der Abschlussbericht mit der Drucksachennummer 18/12850 auf der Website des Bundestags downloadbar.

Netzpolitik.org hat nun den größten Teil dieser Schwärzungen wieder rückgängig machen können und bietet auf seiner Website den gesamten Abschlussbericht inklusive des Sondervotums mit nur noch wenigen Schwärzungen an, die sich technisch nicht verarbeiten ließen: https://netzpolitik.org/2017/geheimdienst-untersuchungsausschuss-wir-veroeffentlichen-den-abschlussbericht-ohne-die-schwaerzungen/ 

Absolut lesenswert! In der ungeschwärzten Fassung.

22. Juni 17

Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

hat das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen entschieden und sich dabei auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21.12.2016 (Az: C 203/15 und C 698/15) berufen. Jedenfalls ist die Vorratsdatenspeicherung in dieser jetztigen Form 'überzogen'. Zu diesem Ergebnis war bereits der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags im Februar 2017 gekommen.

Konkret hatte ein IT-Unternehmen im Rahmen einer einstweiligen Anordnung geklagt, um bis zur Klärung der Speicherpflicht nicht nachkommen zu müssen. Das Verwaltungsgericht Köln hatte dies abgelehnt, das OVG jetzt diese Entscheidung nun aufgehoben. Der Beschluss ist unanfechtbar. Der Wortlaut dieser Entscheidung liegt noch nicht vor, sondern nur die Pressemeldung des OVG.

Da von der Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich auch Journalisten betroffen sind, kommentiert Reporter ohne Grenzen diese Entscheidung so:

„Dieses Urteil bestätigt, was schon lange offensichtlich war: Eine pauschale und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen europäische Grundrechte“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Die Bundesregierung sollte sich endlich ein- für allemal von diesem überflüssigen und für die Pressefreiheit schädlichen Instrument verabschieden. Deutschland braucht keine pauschale Vorratsdatenspeicherung, sondern ein grundrechtskonforme Regelung, um in konkreten Verdachtsfällen Verbindungsdaten schnell und gezielt aufzeichnen zu können.“

Das OVG gab heute dem Eilantrag eines Münchener IT-Anbieters statt, bis zu einer Entscheidung über eine gleichzeitig erhobene Klage von der Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung ausgenommen zu werden. Seine Entscheidung begründete das Gericht damit, dass die deutsche Regelung gegen EU-Recht verstoße (http://t1p.de/spa9).

VORRATSDATENSPEICHERUNG UNTERGRÄBT JOURNALISTISCHEN QUELLENSCHUTZ

Die Ende 2015 in Kraft getretene und Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sollte Telekommunikationsanbieter nach dem Willen der großen Koalition verpflichten, vom 1. Juli 2017 an die Verbindungsdaten aller Kunden anlasslos zehn Wochen lang zu speichern (Standortdaten von Handys vier Wochen lang). Ermittlungsbehörden könnten damit bei Verfahren zu schweren Straftaten auf Abruf feststellen, wer wann wen angerufen hat und wer sich wann und mit welcher IP-Adresse ins Internet eingewählt hat. 

Reporter ohne Grenzen kritisiert eine solche pauschale und verdachtsunabhängige Datenspeicherung seit Jahren, weil sie den Schutz journalistischer Quellen untergräbt, zumal das Gesetz Berufsgeheimnisträger nur unzureichend schützt: Ihre Verbindungsdaten sollten zwar gespeichert, aber nicht verwendet werden. Auch steht der tatsächliche Effekt der VDS auf die Aufklärungsrate von Straftaten in grobem Missverhältnis zur Schwere des Grundrechtseingriffs.

MENSCHENRECHTSGRUNDSÄTZE FÜR DIE KOMMUNIKATIONSÜBERWACHUNG

ROG und andere Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen plädieren deshalb seit langem dafür, die Vorratsdatenspeicherung durch ein „System zur schnellen Sicherstellung und gezielten Aufzeichnung von Verkehrsdaten“ in konkreten Verdachtsfällen zu ersetzen (http://t1p.de/ewvy). Entsprechende Forderungen sind auch Teil der Internationalen Grundsätze für die Anwendung der Menschenrechte in der Kommunikationsüberwachung, die ROG 2013 zusammen mit mehr als 260 Organisationen aus aller Welt beim UN-Menschenrechtsrat in Genf vorgelegt hat und als Maßstab für bestehende und künftige Gesetze betrachtet (http://t1p.de/ut2t).

Das jetzige OVG-Urteil bezieht sich auf ein Urteil des Europäische Gerichtshofs vom 21. Dezember 2016. Darin kippte der EuGH – angestoßen durch Anfragen von Gerichten in Schweden und Großbritannien – die anlasslose Vorratsdatenspeicherung und ließ nur eine gezielte, „klar und präzise“ geregelte Speicherung zur Bekämpfung schwerer Straftaten zu (http://t1p.de/8m69). Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags war schon im Januar zu dem Ergebnis gekommen, das deutsche Gesetz genüge diesen Anforderungen „nicht in vollem Umfang“. (http://t1p.de/bmc2, PDF).

21. Juni 17

"Wenn der Staat zum Hacker wird",

lautet der Titel eines Berichts des Berliner Tagesspiegel. Darin macht die Redakteurin Marion FIEDLER aufmerksam, dass morgen im Bundestag das wohl "invasivste" Überwachungsgesetz durchgewunken und beschlossen werden soll: kaum bemerkbar von fast allen anderen. Die Bundesregierung, konkret Justizminister Heiko MAAS bedienen sich eines Verfahrensstricks. Damit das Gesetz wenig Aufhebens macht, werden die entscheidenden Passagen nicht in einem eigenen Gesetzesantrag eingebracht, sondern "im Rahmen eines kurzfristigen Änderungsantrags, der sich auf ein Gesetzesvorhaben bezieht, das schon auf dem Weg ist - und sich mit ganz anderen Maßnahmen, nämlich beispielsweise der Ausweitung von Fahrverbote als Sanktion beschäftigt", hat Marion FIEDLER herausgefunden.

Das Gesetz wird die digitale Durchsuchung auf dann allen digitalen Geräten ermöglichen. Und nicht nur die laufende Kommunikation, sondern auch das Auslesen aller gespeicherter Daten. Dass dieses Vorhaben auf dem Tisch des Bundesverfassungsgerichts landen dürfte, ist bereits jetzt ausgemacht. Das Urteil dürfte ebenfalls feststehen: in dieser Form verfassungswidrig.

Hier lässt sich Marion FIEDLER's Artikel lesen: Wenn der Staat zum Hacker wird.

Und auf diesen Gesetzesantrag sollen die einschneidenden Änderungen aufgesetzt werden: Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens. Der Aufruf im Parlament ist für 16:10 Uhr angesetzt.

16. Juni 17

Der Whistleblowerschutz muss verbessert werden

sagt klipp und klar der Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Dr. Helmut TSCHIERSKY - eines der Ergebnisse des zweitägigen Kongresses "Food Fraud", die in Berlin mit rund 180 Teilnehmern stattgefunden hat. Organisiert und inhaltlich getragen wurde die Konferenz vom BVL und dem Joint Research Centre (JRC) der EU-Kommission, einer Forschungsstelle, die die europäische Politik durch wissenschaftbasierte unabhängige Beratung unterstützen will.

Auf dem Kongress waren die bekannten Skandale präsent bzw. Gegenstand der Diskussion, z.B. Gammelfleisch (vgl. www.ansTageslicht.de/Gammelfleisch), BSE (vgl. www.ansTageslicht.de/BSE), Pferdefleisch in der Lasagne. Aber auch die Frage, wie derlei künftig verhindert werden könne.

Vorschläge: bessere Vernetzung der sich informierenden Behörden, zielgerichtete Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaften, einheitliche Untersuchungsmethoden in den Laboren, aber eben auch ein funktionierender Schutz für Whistleblower, den es in Deutschland nicht gibt. Zu letzterem trug die Vorsitzende des Whistleblower-Netzwerks, Annegret Falter, vor: Auswirkung der neuen Kontrollverordnung auf den Schutz von Whistleblowern

Seit März 2017 hat die EU-Kommission eine neue Verordnung erlassen (2017/625) zum Thema Lebensmittelsicherheit bzw. Lebensmittelbetrug erlassen, die nun in den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden muss. In Artikel 140 wird der Schutz von Whistleblowern angesprochen:

 

 

(1)   Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die zuständigen Behörden über wirksame Mechanismen verfügen, die die Meldung tatsächlicher oder potenzieller Verstöße gegen diese Verordnung ermöglichen.

(2)   Die in Absatz 1 genannten Mechanismen umfassen zumindest Folgendes:

a) Verfahren für den Eingang von Meldungen über Verstöße und für Folgemaßnahmen;

b) einen angemessenen Schutz für die Personen, die Verstöße melden, vor Sanktionsmaßnahmen, Diskriminierung oder anderen Arten ungerechter Behandlung und

c) den Schutz personenbezogener Daten der Personen, die den Verstoß melden, gemäß dem Unionsrecht oder dem nationalen Recht.

 

Dies sind klare Vorgaben. Die nächste Bundesregierung wird nicht umhinkommen, sich damit auseinanderzusetzen. Gleiches gilt für die vom EU-Parlament beschlossenen Richtline im Zusammenhang mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Auch dort sind sind eindeutige Schutzregelungen für Whistleblower, Informanten und Journalisten vorgesehen (vgl. Eintrag vom 14. April 2016).

Informationen zum Kongress des BVL und des JRC gibt es hier. Materialien zum Downloaden unter diesem Link.

15. Juni 17

Square Idee - Meeting Snowden

So heißt ein als kleiner Film gedrehtes Interview, in dem der in Moskau im Exil lebende Whistleblower Edward SNOWDEN zusammen mit dem Harvard-Juristen Larry LESSIG und der isländischen Piratenabgeordneten Birgitta JONSDOTTIR darüber diskutiert, wie es mit der Demokratie weitergehen kann - weltweit.

Das Interview wird heute auf arte um 23.05  (50 Min.) ausgestrahlt

6. Juni 17

US-Whistleblowerin verhaftet

Über die Einflussnahme russischer Hackergruppen auf westliche Wahlen, insbesondere die letzte US-Präsidentenwahl ist schon viel vermutet und berichtet worden. Jetzt wurde eine junge Frau verhaftet, Reality WINNER, die dem Internetportal The Intercept (Glenn GREENWALD) NSA-Dukumente zugespielt hat, die einen solchen Versuch offenbar klar belegen: Top-Secret NSA-Reports Details Russian Hacking Effort Days Before 2016 Election

Laut SPIEGEL-ONLINE berichtet CNN, dass die 25Jährige eine von insgesamt 6 Personen war, die Zugang zu diesen Dokumenten hatten. Sie allein stand allerdings in Email-Kontakt mit der Intercept-Site. Die Süddeutsche Zeitung dokumentiert, wie es dazu kommen konnte und beruft sich dabei auf die IT-Erkenntnisse des Experten Rob GRAHAM: die Dokumente waren mit 'gelben MIC-Punkten', bekannt als Machine Identification Code für Dritte unsichtbar codiert (weiterführende Links unter www.ansTageslicht.de/andere).

Das Intercept-Portal hat dann offenbar den verhängnisvollen Fehler begangen, das so erhaltene Dokument der NSA zwecks Verifizierung vorzulegen - ohne dies zu 'säubern'. 

Dokumente zu 'säubern' ist eine der wichtigsten Aktionen für Journalisten, um Informanten zu schützen. Allerdings ist der Einsatz der  MIC-Technik noch nicht so bekannt. Wer allerdings mit der NSA oder ähnlichen Institutionen kommuniziert, sollte excellente Experten für solche Zwecke haben. Und diese regelmäßig um Rat fragen. Mehr dazu unter www.investigativ.org 

1. Juni 17

Pressefreiheit vs. Urheberrecht?

Ein beliebter und insbesondere von Bundesministerien angewandter Trick: unliebsame Veröffentlichungen von Dokumenten wegen Verletzung des Urheberrechts verbieten zu lassen. 

So geschehen 2015 als das Bundesverteidigungsministerium auf dem Klagewege der damaligen WAZ-Gruppe, heute FUNKE-Medien-Gruppe verbieten ließ, militärische Lageberichte aus Afghanistan online zu stellen, die ausgewählten Parlamentariern im Bundestag sowie Referaten in anderen Ministerien als "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH", also der schwächsten aller vier Geheimhaltungsstufen, zukommen lässt. Landgericht und OLG Köln hatten dem Ministerium Recht gegeben. Obwohl allgemein 'Papiere' und Dokumente aus dem Öffentlichen Bereich nicht als urheber-anspruchsberechtigt gelten (siehe auch www.ansTageslicht.de/PrR).

Der BGH, der nun entscheiden muss, hat das Verfahren ausgesetzt und die Grundsatzfrage dem EuGH vorgelegt. Der soll jetzt klären, was schwerer wiegt: Schutz der Verwertungsinteressen bzw.das Ggeheimhaltungsinteresse des Staates oder die Informations- und Pressefreiheit - so der Beschluss des BGH

Die 'geheimen' Papiere sind zu lesen bei https://daniel-luecking.berlin/AfghanistanPapiere/

22. Mai 17

Parlamentarischer U-Ausschuss im Berliner Abgeordnetenhaus: Anis AMRI

Was keiner glauben wollte, ist offenbar geschehen: Im Berliner LKA wurden im Fall des Breitscheid-Platz-Massenmörders Anis AMRI Akten manipuliert. Der Tunesier war nicht nur ein kleiner Drogendealer, wie das aus den manipulierten Akten hervorgeht, so dass er nicht verhaftet und in Gewahrsam, ggfs. auch abgeschoben werden konnte. AMRI hatte in größerem Stil mit Drogen gehandelt.

Weil im Falle einer Ingewahrsamname das Attentat im Dezember 2016 hätte verhindert werden können, haben - möglicheweise - Beamte diese Akten 'bearbeitet'. Einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) hatten die regierenden Parteien SPD, LINKE und GRÜNE im April abgelehnt. Begründung: Ein solcher arbeite zu langsam. Dafür wurde ein Sonderermittler, ein ehemaliger Bundesanwalt aus Karlsruhe eingesetzt (Bruno JOST) - auf der Basis eines Werkvertrags.

Der so beauftragte Sonderermittler wiederum stieß schnell auf Barrieren bei den Behörden, bei denen er um Akteneinsicht gebeten hatte. Grund: Akteneinsicht stehe laut StPO nur beteiligten Behörden zu, nicht aber einem frei beschäftigten Bundesanwalt a.D. Insbesondere die Berliner Staatsanwaltschaft zierte sich. 

Nun soll es doch ein PUA richten. Darüber sind sich jetzt alle im Berliner Parlament einig: neben den Regierungsfraktionen auch CDu, FDP und AfD. 

19. Mai 17

Vergleich beim Airbag-Desaster von TAKATA

Die wenigsten kennen den Markennamen, aber TAKATA its mit 20% Weltmarktanteil einer der großen Anbieter von Sicherheitssystemen, u.a. für KFZ. Intern war lange bekannt, dass ein chemischer Stoff bei Airbags großes Unheil anrichten kann. Niemand hatte gewarnt.

Nachdem 6 Tote und 88 Verletzte allein in den USA zu beklagen waren, reagierte dort die zuständige Behörde NHTSA (National Highway Traffic Security Administration) und zwang das Unternehmen zu einem Schuldeingeständnis und 1 Mrd. Dollar Strafe. Außerdem musste TAKATA rund 100 Mio Autos zurückrufen, davon rd. 70 Mio in den USA, und im Rahmen einer Sammelklage 553 Mio $ zahlen.

Ein (leider) klassischer Fall dafür, was geschehen kann, wenn es in Unternehmen keine offene Kritik- und Fehlerkultur und keine Whistleblower gibt.

Mehr zur Vorgeschichte unter www.ansTageslicht.de/noWB 

17. Mai 2017

Whistleblowerin Chelsea (Vormal Bradley) MANNING kommt heute frei

Sie hatte ein Kriegsverbrechen von US-amerikanischen GI's in Bagdad im jahr 2010 über WikiLeaks öffentlich gemacht, das weltweit unter www.collateralmurder.com dokumentiert ist. Die Kriegsverbrecher kamen unter Barack OBAMA ungeschoren davon. Einzig der Übermittler der 'schlechten Botschaft' wurde verurteilt: zu 35 Jahren Haft. Russische Verhältnisse.

Unter OBAMA gerieten so viele Journalisten und Whistleblower unter Druck und wurden teilweise verurteilt wie nie zuvor. Angetreten war OBAMA mit der Ankündigung, für mehr Transparenz zu sorgen und Whistleblower zu schützen. Praktiziert hatte OBAMA das Gegenteil.

Mehr unter www.ansTageslicht.de/andere. Dort ist das Statement von Reporter ohne Grenzen dazu dokumentiert.

11. Mai 17

DER SPIEGEL bringt ein Buch über Football Leaks heraus

Es ist das größte Leak bisher weltweit: 18,6 Mio Dokumente, die die neue Leaking-Plattform Ende 2015 veröffentlicht hat. Die Informationen sind so heiß, dass viele Sportinstitutionen und Firmen, die in diesem Geschäft mitmischen, mit großem Aufwand Detektive auf den Gründer "John" angesetzt haben. Bisher - gottlob - erfolglos.

Dem SPIEGEL war es gelungen, Kontakt zu "John" aufzubauen und konnte deshalb mehrmals berichten (siehe Eintrag hier vom 3. Dezember 2016 und www.ansTageslicht.de/Leaking). Jetzt haben die Redakteure Rafael BUSCHMANN und Michael WULZINGER ein Buch herausgegeben, das im DVA-Verlag erschienen ist: Football Leaks. Die schmutzigen Geschäfte im Profifußball.

10. Mai 17

VW verweigert versprochene Transparenz

Ursprünglich wollte VW alle Karten in Bezug auf seine Diesel-Affäre auf den Tisch legen. Auch wenn das lange Zeit zu beginn nicht danach aussah, als das Unternehmen beispielsweise aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts Schleswig zwar jene Unterlagen zur Verfügung gestellt hatte, die es dem KraftfahrtBundesamt übergeben hatte, diesen Bericht aber praktisch durchgehend geschwärzt hatte (siehe Eintrag v. 16.3.16). Hier ist dieses denkwürdige Dokument nochmals aufzurufen.

Jetzt hat VW auf seiner Hauptversammlung einen Rückzieher gemacht und will der Öffentlichkeit oder auch Kunden keinen Einblick in die Akten gestatten, die die von VW beauftragten Aufklärer, die Kanzlei Jones Day, zusammengestellt worden waren. VW hat offenbar wenig dazugelernt (vgl. www.ansTageslicht.de/VW und www.ansTageslicht.de/Sprenger). 

Wer wissen möchte, was VW in den USA an Betrug, Verschwörung und Behinderung der Justiz zugeben und sogar schriftlich unterzeichnen musste, um mit annähernd 20 Milliarden Euro wenigstens dort halbwegs aus der Misere zu kommen, kann dies z.B. in dem Schuldanerkenntnis nachlesen: "United States of America, Plaintiff, v. VOLKSWAGEN AG, Defendant", Case No. 16-CR-20394.

Seit Mai muss VW einen 'Aufpasser' aus den USA akzeptieren: den früheren Staatssekretär Larry THOMPSON. Den hatte US-Präsident George W. BUSH ins Justizministerium berufen, als die WP-Gesellschaft Arthur Andersen, WordlCom und Enron Pleite gingen. Der neue oberste Aufklärer im Justizministerium empfahl allen Ermittlern ein hartes und konsequentes Vorgehen gegen Manager und Unternehmen. Nur wenn diese kooperierten und beispielsweise freiwillig auf das Anwaltsgeheimnis verzichteten, konnten diese bei der Strafbemessung Bonuspunkte sammeln - ein wirkungsvolles Vorgehen. 

Nun rückt THOMPSON mit seinem Team bei VW ein. Das Unternehmen muss für die Kosten aufkommen. THOMPSON hat weitgehende Befugnisse. So kann er auf allen notwnedigen Informationen bestehen und an den Sitzungen des Managements teilnehmen. Seine Aufgabe: für Strukturen im VW-Konzern zu sorgen, die eine neuerliche Betrügereien unmöglich machen.

Spielt VW nicht mit, drohen in den USA drakonische Geldstrafen - ebenfalls ein wirkungsvolles Vorgehen

9. und 10. Mai 2017

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN klagen vor dem Bundesverfassungsgericht auf mehr Transparenz

Parlamentarische Kontrolle durch Abgeordnete setzt Kenntnis über die zu entscheidenden Fragen, sprich Transparenz der Sachverhalte voraus. Und: Bürger haben in einer Demokratie Anspruch darauf, zu erfahren, wofür und wie ihre Steuergelder ausgegeben werden. So wird es beispielsweise regelmäßig im Schulunterricht gepredigt.

Die Realität sieht vielfach anders aus. Die CDU-dominierte Bundesregierung unter Angela MERKEL hält nicht viel von Transparenz, ebensowenig wie sie Whistleblower wertschätzt. Aus diesem Grund hat sie im Zusammenhang mit parlamentarischen Anfragen der GRÜNEN im Bundestag im Jahr 2010 zu den Bereichen

  • (finanzielle) Maßnahmen der BaFin in der Bankenkrise
  • Investitionen der Bahn AG, u.a. im Kontext des Projekts Stuttgart 21, sowie Zugverspätungen

teilweise Auskünfte total verweigert, teilweise als "geheim" eingestuft, so dass die Parlamentarier Informationen 

  • nur in einem speziellen Geheimschutzraum einsehen
  • und darüber anschließend nicht sprechen dürfen, 
  • weil sie sich sonst strafbar machen würden.

Die GRÜNEN wollten das nicht durchgehen lassen und hatten vor dem Bundesverfassungsgericht eine Organklage erhoben. Dafür haben sich die Richter 2 volle Tage Zeit genommen. Denn die Klage sei eine "Operation nahe am Herzen der Demokratie", wie Gerichtspräsident Andreas VOßKUHLE betonte.

So wie die Verhandlungstage und die Nachfragen der Richter abliefen, scheint es eine klare Niederlage für die Bundesregierung zu werden. Auch wenn die Entscheidung einige Monate auf sich warten lässt. Jost MÜLLER-NEUHOF, Journalist für Rechtsfragen beim Berliner Tagesspiegel, hat die Tage beobachtet: "Demokratie vor Gericht".

Anfang Mai 2017

Machen sich Bundestagsabgeordnete strafbar, wenn sie aus als "geheim" deklarierten Akten zitieren oder darüber reden?

Dass jene, die sich ungerne in die Karten schauen bzw. kontrollieren lassen wollen, alles tun, um dies zu verhindern, ist hinreichend bekannt. Eines der probaten Mittel für Politik und nachgelagerte Administration ist es, solche Informationen einfach als "geheim" einzustufen. Dafür gibt es sogar 3 unterschiedliche Klassifikationen. Schon bei der SPIEGEL-Affäre 1962, bei der die CDU-dominierte Bundesregierung ein ganzes Medium durchsuchen ließ und dessen Arbeit ganze 6 Wochen (vergeblich) zu blockieren versuchte, war das zentrale Argument, dass DER SPIEGEL "geheime" Informationen veröffentlicht und damit "Landesverrat" begangen habe. Das Magazin konnte nachweisen, dass dieses Argument unzutreffend war.

Nun sorgt ein Vorgang aus einem der aktuell tagenden Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse (PUA) in den Fokus, nämlich ein Detail aus dem "Cum-Ex"-PUA. Dabei geht es um mehr als fragwürdige Geschäfte, die darauf beruhten, dass sich Großanleger mithilfe von Banken Steuererstattungen im Zusammenhang mit Aktiendeals gleich mehrfach auszahlen ließen. Schaden: geschätzte 10 Milliarden Euro.  

Im Januar 2017 musste dazu der damalige Abteilungsleiter, später Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Jörg ASMUSSEN (SPD), aussagen. Er bestätigte indirekt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde u.a. für Banken bereits im Jahr 2007 von diesen 'schrägen' Geschäften ("Cum-Ex", "Cum-Cum") wusste, diese Informationen aber nicht an das Finanzministerium weitergegeben hatte. Das Finanzministerium erhielt davon erst 2009 Kenntnis.

Konkret sagte ASMUSSEN, er persönlich hätte diese Informationen weitergeleitet. Mehr durfte er dazu nicht sagen. Denn er sollte sich zu einem Dokument äußern, dass - als "geheim" eingestuft - ihm vom GRÜNEN-Abgeordneten Gerhard SCHICK in öffentlicher Sitzung vorgelegt hatte. Hätte ASMUSSEN oder SCHICK als Parlamentarier mehr dazu gesagt, hätten sich beide strafbar gemacht. 

Die Taktik, möglichst viel als "geheim" zu deklarieren, ist für jene, die etwas zu verbergen haben, leider immer noch ein geeignetes Mittel. Allerdingspasst das nicht zu einer transparenten Demokratie. Ab Ende Juni werden alle derzeit immer noch tagenden PUA's im Bundestag (NSA, NSU, CumEx, Abgasaffäre) ihre Abschlussberichte vorlegen. Interessant dürften die Minderheiten- bzw. Sondervoten der beiden Oppositionsparteien werden. Dort sollen - zumindest in einigen - Forderungen aufgestellt werden, wie die Aufklärungsarbeit in Zukunft effektiver und transparenter gestaltet werden kann. 

2. Mai 2017

2 Brüder aus Syrien, die zu Journalisten wurden

Sie hatten sich ihr Leben anders vorgestellt: Studieren, Beruf und Familie in ihrem Heimatland. Sie mussten fliehen, leben heute in einer deutschen Kleinstadt - unerkannt. Sie fürchten um ihr Leben. Ihr großes Vorbild, Naji Jerf (Nadschi DSCHERF), der sie beide zum "Ziviljournalismus" gebracht hatte, wurde im Dezember 2015 in der Türkei auf offener Strasse erschossen. Er war Dokumentarfilmer, hatte sich als aktives Mitglied von RBSS (Raqqa is Being Slaughtered Silently) für unabhängigen Bürgerjournalismus im arabischen Raum eingesetzt und wollte gerade mit seiner Familie und einem Visum aus der Türkei nach Paris ausreisen: die Häscher des IS waren schneller.

Jetzt haben seine beiden 'Lehrlinge', Mohammad und Aghiad al KHEDER, Angst. Das hält sie nicht ab, Transparenz in das zu bringen, wo die traditionellen Medien längst aussteigen mussten: das Kriegsgeschehen und die Kriegsverbrechen in Syrien.

60 "Reporter" arbeiten dort für sie - bis heute unerkannt. Keiner der "Reporter" kennt den anderen, alles läuft bei den KHEDER-Brüdern zusammen. Damit versuchen sie, Spione zu verhindern. Die Kommunikation läuft nur über Handy. Die Informationen aus den IS-Gebieten laufen auf einem Portal zusammen - in arabischer und englischer Sprache. Die Website hat den unverfänglichen Titel Sound and Picture.com.

Der freie Journalist Bartholomäus von LAFFERT aus Wien hat eine eindrucksvolle Reportage über die beiden engagierten "Bürgerjournalisten" geschrieben. Nachzulesen auf der Torial-Website des Journalisten: Gejagte und Sammler.

20. April 2017

OECD sucht investigative Journalisten

Bei der Bekämpfung der Korruption bzw. der Kommunikation dieses dringlichen Problems ist die OECD seit den 90er Jahren ein Vorreiter. Auch bei der ständigen Forderung nach Schutzregelungen für Whistleblower.

In diesem Kontext gibt es seit 1994  eine OECD Working Group on Bribery in International Business Transactions (Working Group). Sie ist jetzt dabei, ihre Datengrundlagen zu erweitern: mithilfe von investigativen Journalisten.

Dafür wurde ein kleiner Online-Fragebogen entwickelt, um einen Überblick über die Arten der Berichterstattung, auftauchende Probleme dabei und andere Fragen entwickelt: OECD-Survey for investigative Journalists.

Eine der Fragen bezieht sich aif (informelle) Kooperationen zwischen der Dritten und Vierten Gewalt. Und die Frage, wie das besser laufen könnte. Die Justiz, die sich - offiziell - als transparent gibt, ist alles andere als transparent. Nachträgliche Informationen beispielsweise zu (abgeschlossenen) Gerichtsverfahren sind nur schwer zu erhalten. Die "Diener der Gerechtigkeit" fühlen sich ganz offensichtlich mehr dem Buchstaben des Gesetzes und den vielen Vorschriften verpflichtet als dem Volk zu dienen und darüber mehr Verständnis für die Wichtigkeit einer unabhängigen Dritten Gewalt zu vermitteln.

Möglicherweise ist dies ein Ansatz der OECD, hier mehr Klarheit zu schaffen und auch Behörden zu mehr Interaktivität mit und Transparenz für die Zivilgesellschaft zu schaffen.

April 2017

Whistleblowerschutz in Großbritannien

Den gibt es seit 1999 und zwar in Form eines Gesetzes: den Public Interest Disclosure Act. Und das scheint auch mal wieder zu funktionieren, wie das Beispiel einer versuchten Verfolgung eines Whistleblowers zeigt. Im Fokus: die weltweit tätige Barclays Bank. Bzw. deren oberster Chef Jes STALEY.

Im Juni 2016 hatte ein Mitarbeiter der Bank an mehrere Mitglieder des Verwaltunsrates ein anonymes Schreiben verschickt. Inhalt: Heftige Kritik am Umgangsstil einer gerade neu eingestellten Führungskraft.. Der Verwaltungsrat handelte korrekt: Er gab das Schreiben weiter an die dafür zuständige Compliance-Abteilung.

Die machte den ersten Fehler und leitete das Schreiben in Kopie an den obersten Chef Jes STALEY. Der reagierte ebenfalls: Und gab den Auftrag, den Autor dieses Schreibens ausfindig zu machen. Seiner Meinung nach bedeutete das anonyme Schreiben einen "unfairen persönlichen Angriff" auf die im Brief angesprochene Führungskraft.

Das damit beauftragte Sicherheitsteam weigerte sich. STALEY ließ nicht locker, wollte unbedingt die Quelle wissen. Währenddessen meldete sich der anonyme Whistleblower erneut beim Verwaltungsrat und machte den Enthüllungsversuch von STALEY bekannt.

Der Verwaltungsrat handelte erneut. Und zwar korrekt. Er schaltete nunmehr ein externes Unternehmen mit der Prüfung ein. Deren Ergebnis: Das Handeln bzw. der Versuch, den Hinweisgeber ausfindig zu machen, sei nicht korrekt gewesen - das würden bereits die eigenen Corporate Governance-Regeln verbieten.

Nun war wieder der Verwaltungsrat von Barclays am Zug. Und forderte eine öffentliche Entschuldigung von STALEY, die dieser auch gab. Die Entschuldigung, weil ersnst gemeint, wurde akzeptiert. Unabhängig davon: STALEY muss jetzt mit einer empfindlichen Korrektur bei seinem jährlichen Bonus rechnen. Da STALEY sonst einen 'guten' Job gemacht habe, wird wohl auch sein Vertrag verlängert. 

Zu Ende ist dieser Vorgang noch nicht. Da man in Großbritannien auf einen funktionierenden Whistleblowerschutz Wert legt, hat nun noch die Aufsichtsbehörde FCA eine eigene Untersuchung angekündigt. Der Fall, der auch in einer breiteren Öffentlichkeit diskutiert wurde, wird - vermutlich - eine weitere Signalwirkung haben: mit dem Public Interest Disclosure Act ist es in Großbritannien absolut ernst gemeint.

Anfang April 2017

Illegale Mülldeponien: www.muellrausch.de 

sind gefährlich, wenn man nicht weiß, was alles darunter gelagert ist und beispielsweise das Grundwasser verseuchen kann. Im Land Brandenburg gibt es aktuell 148 davon, von denen man offiziell weiß. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag hatte deshalb im Februar die rot-rote Landesregierung aufgefordert, dafür zu sorgen, sich einen Überblick über die potenzielle Gefährdung an jedem Standort zu verschaffen, um daraus einen Plan abzuleiten, in welcher Dringlichkeit welche Deponien geräumt werden müssen.

Die rot-rote Mehrheit lehnte dies im März ab.

Jetzt weiß man um eine weitere illegale Deponie. Recherchiert hat dies der Journalist Michael BILLIG, der über Umweltthemen und Abfallwirtschaft schreibt und beispielsweise in der Wirtschaftswoche oder auch für das RTL-Nachtjournal arbeitet. Dazu hat er einen eigenen Blog aufgebaut: www.muellrausch.de.

Die fragliche Deponie befindet sich 50 Km von Cottbus entfernt in der Niederlausitz (Sallgast), der illegale Müllberg entspricht rund 5.000 LKW-Ladungen. Bzw. rund 120.000 Tonnen.

Bereits 2015 hatte das brandenburgische Landesbergamt eine Vor-Ort-Besichtigung durchgeführt und Proben entnommen. Außerdem ein Gutachten und eine Gefährdungsabschätzung vorgenommen. Die Landesregierung wusste also um diese große Deponie, hatte diese aber nicht in jener Liste illegaler Deponien aufgeführt, die sie dem Umweltausschuss (nicht-öffentlich!) überlassen hatte. 

So weiß man um dieses Problem erst durch die Recherchen von "www.muellrausch.de - Recherchen im Dreck".

27. März 2017

Apple verordnet sich etwas mehr Transparenz

Wie es der weltweite IT-Konzern, der an den Börsen der Welt den Marktwert aller sonstigen Großkonzerne übertrifft, schafft, auf seine ausländischen Gewinne nur max. 1% Steuern zu zahlen, haben nicht die Manager offen gelegt, sondern 2012 ein Journalistenteam der New York Times: How Apple Sidesteps Billions in Taxes. Und dass ein iphone allenfalls de Hälfte dessen kostet, zu dem es verkauft wird, rechnen andere regelmäßig vor.

Einen Bereich sieht Apple offenbar als sensibel für sein Geschäftsmodell an: Transparenz in der Lieferkette der vielen Zubehörteile, insbesondere auch die Zutaten aus "seltenen Erden" bzw. Metallen und die Frage, ob dabei Kinderarbeit im Spiel ist. Sich möglichst wenig an den Gemeinschaftsaufgaben finanziell zu beteiligen oder recht hohe Preise abzuverlangen, damit haben die User offenbar keine Probleme. Aber ob beispielsweise das Kobalt, das natürlich nur in kleinsten Kleinmengen in einem iphone verbaut ist, aus einem Kriegsgebiet aus Afrika kommt, dort Warlords finanziert oder Kindersoldaten usw.

Nun hat Apple in seinem 11. "Progress Report" zumindest diese Lücke weiter geschlossen: Supplier Responsibility: die gesamte Lieferkette ist erfasst und wird von unabhängigen Scouts überprüft. Hält sich ein Zulieferer nicht an die Appel-Vorgaben, wird er von der Lieferantenliste gestrichen (vermutlich nur dann, wenn es möglich ist). Insbesondere ist jetzt auch der Rohstoff Kobalt erfasst, mit dessen Handel sich im Kongo diverse Kriegsherren finanzieren.

Inzwischen gehen auch andere Informationen in den Report ein, z.B. die Arbeitsbedingungen. In den meisten (von den USA entfernten) Fabriken werden die maximalen Arbeitszeiten pro Woche eingehalten: 60 Stunden.

Ein Fortschritt. Auf diesem Weg gibt es indes noch viele weiteren Entwicklungsstufen.

17. März 2017

BÖHMERMANN's ERDOGAN-Satiregedicht

Als "Bewusst verletzend" hatte die Kanzlerin das Gedicht bezeichnet. Kannte sie den gesamten Text? Hat sie den fraglichen Auftritt gesehen, um diese Äußerung mit staatspolitischen Folgen zu tätigen?

Dies will der Tagesspiegel wissen. Und hat wegen Nichtbeantwortung seiner Anfrage geklagt. Das Berliner Verwaltungsgericht hat diesem Ansinnen nun stattgegeben (VG 27 L 502.16). Außerdem muss das Kanzleramt auch Einblicke in die diversen Schriftwechsel in diesem Zusammenhang geben. Der Tagesspiegel wird bestimmt weiter berichten.

17. März 2017

"Man nennt das auch Volksverdummung"

Unter dieser Überschrift dokumentiert der Berliner Tagesspiegel ein Interview mit dem ehemaligen TV-Fälscher Michael BORN. Der hält eine Art Rückschau über das, was er Anfang der 90er gemacht hat und was nach dem Absitzen seiner Gefängnisstrafe wegen "Betrugs". Sozusagen wegen Fake News im Fernsehen.

Interessant dabei, worauf er hinweist:

  • Nur "Freie Journalisten" können betrügen - nicht Festangestellte
  • Und dies, weil ein Betrug - juristisch in Deutschland - nur zwischen (freiem) Auftragnehmer und Auftraggeber möglich ist - der Auftraggeber hat Geld bezahlt für etwas, was er nicht bestellt hat.

"Betrug" am Publikum ist in Deutschland nicht vorgesehen. Keine gute Voraussetzung, um das Problem von Fake News auch auf diese Weise anzugehen. 

15. März 2017

LuxLeaks-Whistleblower erneut verurteilt, aber zu milderen Strafen

Mit der Justiz ist das so eine Sache: Richter sind an Gesetze gebunden. Eine eigene Gesetzes(fort)entwicklung steht ihnen im Prinzip nicht zu. Andererseits sind sie - ébenfalls im Prinzip - imstande, einen (angeblichen) (Straf)Tatbestand, den ein Anwalt der Staatsgewalt geltend macht ("Staatsanwalt"), anders oder neu zu definieren oder zu interpretieren.

So weit mochten die Richter des Luxenbourger Berufungsgerichts offenbar nicht gehen, weshalb sie Antoine DELTOUR und Raphael HALET erneut verurteilten, die am 29. Juni 2016 in erster Instanz  wegen Geheimnisverrats und Diebstahls mit Strafen versehen wurden. Allerdings vermochten sich die Richter sich entschließen, die Strafen abzusenken: anstatt 12 Monate auf Bewährung nun (nur noch) 6 und statt 1.500 Euro nur 1.000 für Antoine DELTOUR. Ebenso reduzierten sie die Strafe bei seinem Kollegen. Den Freispruch des Journalisten in 1. Instanz hatten sie bestätigt.

Zum Komplex LuxLeaks:

9. März 2017

Sollen, dürfen, müssen "Hintergrundgespräche" zwischen Politik und Journalisten geheim bleiben?

Jost MÜLLER-NEUHOF vom Berliner Tagesspiegel gehört zu jenen Journalisten, die über Informationsfreiheit und Transparenz nicht nur schreiben, sondern sie auch regelmäßig einfordern. Im Zweifel auch einklagen.

Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gerade einen Beschluss der Verwaltungsgerichts Berlin - vorübergehend - außer Kraft gesetzt, der Journalisten auch das Recjt auf Auskunft darüber einräumt, ob, wann und mit wem beispielsweise Bundeskanzlerin MERKEL als "vertraulich" (in der Journalistensprache: "unter drei") gekennzeichnete Hintergrundgespräche geführt hat. Und welche Informationen dabei kommuniziert wurden.

Das Verwaltungsgericht hat diesem Auskunftsersuchen weitgehend stattgegeben. Begründung: Pressefreiheit ganz allgemein (siehe ausf. Argumentation im Urteil (VG Berlin 27 L 369.16). 

Das OVG hat diese Entscheidung nun im Rahmen eines Eilantrags t.w. außer Kraft gesetzt und ist der Begründung des Kanzleramts gefolgt, das geltemd gemacht hatte, darüber seien keine Unterlagen mehr vorhamden. Dies müsse nun im Hauptverfahren geklärt werden. Ob die Oberverwaltungsrichter die grundsätzliche Entscheidung der Verwaltungsrichter mittragen, ließen sie offen. 

Das Hauptsacheverfahren könnte sich über längere Zeit hinziehen. Bleibt der Weg einer Klage vor einem Verfassungsgericht. Über weitere Hintergründe berichtet MÜLLER-NEUHOF im Tagesspiegel selbst.

Beim Deutschen Journalistenverband sieht man aber ein anderes Prpblem: Er warnt vor einer Aushöhlung des Redaktionsgeheimnisses. Und weit wichtiger sei es, mehr über "Hintergrundgespräche" mit Lobbyisten zu erfahren, die damit ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen befördern wollen. Hintergrundgespräche mit Journalisten dienten der Gewinnung und Einordnung von Informationen. Für den DJV ist das Urteil eine Farce.

6. März 2017

Whistleblower-Schutz: Einsicht bei der EU-Kommission

Das Europäische Parlament fordert das schon lange: klare Regelungen für Whistleblower, wenn die auf Probleme, Misstände, Risiken und Gefahren hinweisen. Denn sonst getraut sich niemand etwas zu sagen oder melden, wenn er damit sein eigenes Leben hinsichtlich Arbeitsplatz, Einkommen und Gesundheit riskiert.

Jetzt scheint das Problem auch auf der Ebene der EU-Kommission angekommen zu sein, zumindest bei einigen. Das war zwar schön öfters mal so, jedenfalls in Form wortgewaltiger Ankündigungen, denen dann keinerlei Taten folgten, aber jetzt sieht es so aus, als könnte sich doch mal etwas auf dieser Bürokratenebene etwas bewegen. Perre MOSCOVICI, EU-Kommisar für Steuern und den Euro, hat der WELT gegenüber erklärt: "Ich denke, dass Menschen, die das Risiko eingehen, illegale Aktivitäten öffentlich zu machen, nicht als Resultat sehen sollten, wie ihr Leben ruiniert wird. Die Frage, wie wir ihren Schutz sicherstellen können, muss auf europäischer Ebene adressiert werden."

Jetzt sind Verbände und Interessensgemeinschaften aufgerufen, sich zu dem Vorhaben zu äußern, wie der Schutz von Whistleblowern aussehen könnte.

2. März 2017

Amal, Berlin!

So lautet die neue Adresse einer Plattform der Evangelischen Journalistenschule in Berlin, die geflohenen Journalisten aus Syrien, Iran, Afghanistan und Ägypten eine Arbeitssttätte und Nachrichtenplattform eingerichtet hat, die täglich die wichtigsten Vorgänge in Berlin in arabischer Sprache und Farsi kommunizieren wird. Mehr unter www.amalberlin.de 

2. März 2017

Informationsfreiheitsgesetze in Deutschland im Vergleich: Hamburg vorne, Bayern ganz hinten

Die Plattform FragdenStaat und Mehr Demokratie haben ihr Transparenzranking.de gelauncht und die Praxis der IFG's in jenen 12 Bundesländern miteinander verglichen, in denen es solche Gesetze auf Informationsfreiheit gibt. Hamburg nimmt dabei den ersten Platz ein, an zweiter Stelle Schleswig-Holstein, gefolgt von Bremen, direkt dahinter bereits Berlin.

Die Schlusslichter: Sachsen, Niedersachsen, Hessen und Bayern. Sachsen und Bayern sind CDU-dominiert, also kein Wunder - konservative Grundeinstellungen (nur nichts verändern) vertragen sich nach alter Ideologie nicht mit Informationsfreiheit, auch wenn die "Christen" sich als "Demokraten" wähnen. In Niedersachsen und Hessen indes sind auch die GRÜNEN in der Regierungsverantwortung - kein sonderlich überzeugender Politiknachweis.

Mehr unter www.transparenzranking.de 

23. Februar 2017

Deutsche Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

Zu diesem Ergebnis kommt der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags: Die seitens der Bundesregierung durchgesetzte und neu gefasste Gesetzesversion erfüllt nicht die Auflagen, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) gesetzt hat.

Darüber schreibt ausführlich netzpolitik.org und stellt auch das Gutachten online

23. Februar 2017

"Wer hat gelogen?"

Unter diesem Titel rekonstruiert DIE ZEIT die Auseinandersetzungen zwischen Justizminister MAAS und dem ehemaligen Generalbundesanwalt Harald RANGE, der von MAAS in die Zwangspension geschickt wurde. Hintergrund waren die von MAAßEN (Bundesamt für Verfassungsschutz) angestrengten Ermittlungen gegen netzpolitik.org.

In diesem Gefecht zwische Justizminister und dem höchsten Staatsanwalt tauchten widersprüchliche Informationen und Behauptungen auf. Dies versucht der Artikel in einem umfangreichen Dossier zu klären (nicht auf ZEIT ONLINE verfügbar).

22. Februar 2017

Transparenzregister kommt - allerdings etwas eingeschränkt

Im Kampf gegen die internationale Steuerhinterziehung und Geldwäsche und immer noch unter dem Eindruck der Panama Papers und aller vorhergehenden Veröffentlichungen durch Journalisten hat die Bundesregierung nun ein Transparenzgesetz beschlossen: ein Firmenregister, das die "wirtschaftlich Berechtigten", also die wirklichen Eigentümer von Unternehmen offenlegen soll. Verstecken hinter Holdings, Briefkastenfirmen, egal wo diese residieren, soll nun nicht mehr möglich sein.

Das künftige Register ist Besatandteil der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie. Sie muss bis Juni 2017 EU-weit umgesetzt sein. Das deutsche Register ist als zentrales Portal geplant, über das sich aus anderen Registern, z.B. den elektronischen Handelsregistern, Informationen über die "wirtschaftlich Berechtigten" abrufen lassen sollen. Ist dies nicht möglich, müssen diese eine solche Meldung an das Transparenzregister machen.

Finanzminister SCHÄUBLE, bekanntermaßen ebenfalls kein großer Freund von Transparenz, hat die Federführung - gegenüber dem Justizministerium. Auf sein Geheiß hin, will Deutschland nur die Mindestanforderungen der EU-Richtline umsetzen. Ein für jedermann zugängliches Register will er nicht. s soll v.a. für Behörden sein. Allerdings sollen aber zumindest auchDritte Einblick nehmen können, wenn sie ein "berechtigtes Interesse" nachweisen können.

Legt man die höchstrichterliche Rechtsprechung dabei zu Grunde, die beispielsweise mit dieser Abwägung auch Journalisten Einblick in das Grundbuch gewährt, ist dies zumindest ein Hoffnungsschimmer.

Mehr dazu:

Mitte Februar

Whistleblowerschutz in Tunesien

Umgerechnet runde 200 Millionen Euro Schmiergelder jährlich fließen nach Schätzungen des tunesischen Rechnungshofes an die Staatsbeamten im Land - Korruption grassiert flächendeckend. Nicht zuletzt auch die Folgen dieses Umstands hatten 2011 zu dem geführt, was man den arabischen Frühling nennt, der einzig noch in diesem Land sich halten kann: am 4. Januar war Mohamed BOUAZZI an seinen Verletzungen gestorben, die er sich bei seiner Selbtsverbrennung im Dezember zugefügt hatte. Der Tod des Gemüsehändlers, der - weil er kein Schmiergeld bezahlen konnte, keine Genehmigung bekam und immer wieder die Schließung seines Gemüsestandes hinnehmen musste - löste erst Solidaritätsbekundungen, dann landesweite Massenproteste aus: gegen Korruption und Zensur.

Inzwischen ist vieles anders, das Land versucht sich mit Demokratie, will die Entwicklung der Wirtschaft voranbringen, bei der Korruption aber mehr als nur Sand im Getriebe ist. Jetzt hat das Parlament mit großer Mehrheit ein Gesetz verabschiedet, Danach sind beispielsweise behördeninterne "Whistlblower" ausdrücklich geschützt, wenn sie Informationen über illegale Praktiken an die Ermittlungsbehörden weitergeben. Außerdem: Vergeltungsmaßnahmen gegen Whistleblower sind jetzt strafbar

16. Februar 2017

Französische Richter bringen Schweizer Großbank vor Gericht: wegen "moralischer Belästigung" von Whistleblowern

Immerhin 5 Whistleblower aus der Schweizer Bank UBS haben den französischen Steuerbehörden bei der Aufdeckung von Steuerbetrug geholfen. Alle wurden inzwischen entlassen und stehen unter Druck seitens der Bank. 

Jetzt hat erstmals ein Richter ein Verfahren gegen die Bank eingeleitet: wegen "moralischer Belästigung" von Whistleblowern. Mehr unter www.ansTageslicht.de/andere 

14. Februar 2017

"Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit beschäftigt Anti-Transparenz-Anwälte"

So lautet die Überschrift eines Artikels im Berliner Tagesspiegel. Der zuständige Redakteur, Jost MÜLLER-NEUHOF, der auch regelmäßig selbst IFG-Anfragen bei diversen Behörden stellt und ebenso regelmäßig im Zweifel vor die letzte gerichtliche Instanz zieht (in der Regel immer erfolgreich), kritisiert deutlich die Bundesbeaftragte für Informationsfreiheit Andrea VOßHOFF. Die nahm als Gast an einer offenbar exquisiten Runde ausgerechnet in jener Kanzlei teil, die bundesweit für Anti-Transparenz steht: Redeker, Sellner, Dahs in Bonn. Thema: Die geplante EU-Datenschutzgrundordnung.

Völlig unverständlich ist es für den Tagesspiegel, dass ausgerechnet die Informationsfreiheitsbeauftragte keine Ahnung davon hat, dass diese Kanzlei genau gegen ihre Aufgabe arbeitet - und zwar auf allen politischen Ebenen und Gerichten. So wurde die Kanzlei auch immer eingeschaltet, wenn der Tagesspiegel gegen staatliche Stellen wegen Auskunftsverweigerung vor Gericht ging. Die Kanzlei ist teuer - die dort beschäftigten Anwälte halten sich für die Creme de la Creme - mit ihren Niederlassungen in Berlin, Leipzig, München, Brüssel und London.

Das scheinen offenbar auch viele Hochschulen so zu sehen: die REDEKER-Anwälte sind fast flächendeckend als Lehrbeauftragte unterwegs: 30 Mandate in Deutschland. Zu den 'Kunden' gehört beispielsweise deer Ex-Bundespräsident Christian WULFF, der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Hans-Georg-MAAßEN oder auch der WDR, wenn der einem Journalisten Auskünfte verweigern möchte. 

"Die Einschaltung von Anwälten kostet Geld - das Bürger und Journalisten oft nicht haben. Der Staat dagegen kann sich die Redeker-Dienste leisten. So gehört sogar die Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit selbst zu denen, die sie in Anspruch nimmt", schreibt der Tagesspiegel.

10. Februar 2017

Whistleblower und Journalisten in UK künftig Spione?

Das sind die offiziellen Pläne, die gerade bekannt geworden sind: Alle, die Informationen und Daten erhalten, sammeln und teilen, egal wer und zu welchem Zweck, sollen künftig wie Spione behandelt werden, die für ausländische Mächte unterwegs sind. Dazu soll das bisher geltende Strafmaß von 2 Jahren auf 14 erhöht werden, egal ob Brite oder Ausländer. Dies hat gerade das IT Magazin The Register bekannt gemacht.

An diesen Plänen hat eine Kommission gearbeitet: Und 320 Seiten Papier bzw. Vorschläge produziert: Protection of Official Data. Die Kommission tut so, als wären relevante Gruppen der Zivilgesellschaft eingebunden worden. So wird beispielsweise das Whistleblowerschutz-Projekt Public Concern at Work erwähnt. De facto hat es aber keinerlei Konsultationen gegeben. 

Bisher haben die Empfehlungen den Status als "Consultation Paper". Jetzt liegt es an der Zivilgesellschaft und allen Transparenzarbeitern, dieses Vorhaben zu entschärfen, besser verhindern.

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7. Februar 2017

BGH lehnt Durchsuchung der Anwaltskanzlei Freshfields ab

Der Parlamentarische U-Ausschuss "CumEx" versucht aufzuklären, wie es kommen und sein konnte, dass sich gewiefte Steuerberater, Bankern und Anleger Kapitalertragssteuern im Zusammenhang mit Dividendenzahlungen auf Aktien mehrfach erstatten lassen konnten, obwohl die Steuer nur ein einziges Mal bezahlt wurde. Nach Schätzungen sind dem Staat dadurch rund 12 Milliarden € entgangen.

Die fragliche weltweit tätige Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer war offenbar einer der wichtigsten Clearingstellen für jene, die im vollen Bewusstsein um den steuerlichen und politischen Irrsinn diese Praktiken zu einem regelrechten Geschäftsmodell mit entwickelten und rechtlich absicherten.

Da die Vertreter der Kanzlei dem U-Ausschuss nicht ausreichend und glaubwürdig genug Auskunft erteilen konnten (bzw. wollten) hatten sich die Parlamentarier entschlossen, mittels einer richterlichen Durchsuchung Zugriff auf die vermuteten Akten zu verschaffen.

Dies hat nun der zuständige Ermittlungsrichter am BGH abgelehnt. Begründung laut Pressemitteilung:

Der Antragsteller hat nicht hinreichend dargetan, dass die Beweismittel, die er mit der Durchsuchungsmaßnahme sicherzustellen beabsichtigt, Beweismittel, die für die Untersuchung von Bedeutung sein können, darstellen.

Der Untersuchungsgegenstand des 4. Untersuchungsausschusses des 18. Deutschen Bundestags ist entsprechend seinem Wortlaut darauf gerichtet, Ursachen und Hintergründe möglichen Fehlverhaltens der Finanzverwaltung im Zusammenhang mit Cum/Ex-Transaktionen zu untersuchen und beinhaltet nicht, ein etwaiges Fehlverhalten von Privatpersonen aufzuklären. Materiell zielt die vom Antragsteller erstrebte Beweiserhebung jedoch hierauf ab. Denn mit den in den Räumlichkeiten der Betroffenen mutmaßlich vorliegenden Unterlagen möchte der Antragsteller klären, ob die Betroffene hinsichtlich der Cum/Ex-Geschäfte ein "elaboriertes Geschäftsmodell initiiert, vorbereitet und/oder begleitet" hat.

Einen Bezug zum Untersuchungsgegenstand stellt der Antragsteller nur insoweit her, als aus seiner Sicht die Verantwortung der Finanzverwaltung geringer wäre, sollte ein derartiges Geschäftsmodell vorgelegen haben. Dies ist zur Begründung der Beweisrelevanz für den Untersuchungsgegenstand jedoch nicht ausreichend."

Lessons learnt:

  1. Derlei Anträge, die die Unantastbarkeit eines beruflichen Geheimnisträgers tangieren, müssen sehr sorgfältig in Bezug auf den erwarteten Zweck gefasst sein
  2. Dabei muss klar hervorgehen, dass dies nicht nur deswegen beabsichtigt ist, das Fehlverhalten der öffentlichen Verwaltung herunterzuspielen. 

Hier ist der BGH-Beschluss (1 BGs 74/17) im Original zu lesen.

Anfang Februar 2017

Transparenzgesetz in Niedersachsen

Die von SPD und GRÜNEN bestimmte Landesregierung legt einen enttäuschenden Entwurf für ein Transparenzgesetz vor, wie der Informationsexperte Manfred REDELS analysiert: unter www.ansTageslicht.de/noIFG.

Da ist sehen die Roten und GRÜNEN sogar eine Gebühr (bis zu 500 €) im Falle einer Ablehnung vor. 

27. Januar 2017

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof anerkennt "Blogger" als "Organ der Presse"

Erneut musste ein oberstes Gericht unteren Instanzen (Verwaltungsgericht Augsburg sowie der Staatsanwaltschaft Memmingen) klarmachen, dass auch Blogger Auskunftsrechte wie andere Journalisten haben, wenn sie sich am öffentlichen Meinungsbildungsprozess beteiligen.

Konkret hatte der Neonazi-Watchblog Störungsmelder Auskünfte über rechtspolitisch motivierte Straftaten und den Ausgang der jeweiligen Ermittlungsverfahren haben wollen, die ihm seitens der Memminger Staatsanwälte verwehrt wurden.

Jetzt ist ein weiterer juristischer Meilenstein gesetzt. Mehr unter www.ansTageslicht.de/PrR 

26. Januar 2017

Umweltbundesamt darf Kritiker öffentlich benennen

In seiner Broschüre 122-seitigen ausführlichen Broschüre "Und sie erwärmt sich doch" benennt das UBA namentlich auch die Journalisten/Publizisten Dirk MAXEINER und Michael MIERSCH. "Auch in Zeitungen und Zeitschriften, Rundfunk und Fernsehen tauchen mitunter Beiträge auf, die nicht mit dem Kenntnisstand der Klimawissenschaft übereinstimmen", hatte das UBA geschrieben. Bekannt für solche Beiträge seien auch Maxeiner und Miersch. Sie hätten etwa auf ein „Stagnieren der Erdtemperatur seit über 10 Jahren“ und „auf die Sonne als Verursacher der Klimaerwärmung seit Mitte des letzten Jahrhunderts“ hingewiesen.

Die beiden namentlich Genannten gingen dagegen juristisch vor, unterlagen aber bereits in der 1. Instanz beim Verwaltungsgericht Halle (Az: 1 A 304/13 HAL). Die Richter sahen diese Formulierungen angesichts der Aufgabenstellung dieser Behörde als sachlich und nicht überzogen an:

"Auf Grundlage dieser ihm zustehenden Befugnisse setzt seine wissenschaftliche Tätigkeit zwangsläufig voraus, dass er sich - sachlich - auch mit Publikationen Dritter wertend befasst, um die Öffentlichkeit darüber unterrichten zu können. Insofern begegnet es keinen rechtlichen Bedenken, wenn sich das Umweltbundesamt mit den Thesen der Kläger auseinandersetzt und zu eigenen Wertungen gelangt, wie es geschehen ist.

Die Kläger werden in der streitgegenständlichen Broschüre des Umweltbundesamtes weder verfälschend noch entstellend oder gar diffamierend dargestellt", so die Richter.

Nun hat das Oberwaltungsgericht Sachsen-Anhalt die Berufungsklage der beiden Genannten ebenfalls abgewiesen (Az: 3 L 44/16).

"Fazit: Verbieten kann der Staat die Klimawandel-Leugner zwar nicht, aber sie immerhin als das darstellen, was sie sind: das Abstreiten von Gültigem", so der Berliner Tagesspiegel.

26. Januar 2017

Bundestag (mal wieder) muss Unterlagen über Parteispenden herausgeben

Es ist nicht das erste Mal, auch nicht das zweite Mal. Es ist das dritte Mal, dass ein Verwaltungsgericht die Bundestagsverwaltung zwingt, nach dem IFG bestimmte Informationen bereitzustellen. abgeordnetenwatch.de hatte geklagt, nachdem sich die Verwaltung stur gestellt hatte. Nun müssen Korrespondenzen, Vermerke, Notizen, Dienstanweisungen und sonstige amtliche Aufzeichnungen im Zusammenhang mit den beiden aktuellsten Rechenschaftsberichten der Parteien herausgegeben werden.

Nach dem Parteiengesetz muss die Finanzierung transparent sein. Spenden, Zuwendungen etc bis zu 10.000 € müssen öffentlich gemeldet werden. Summen darüber hinaus im Rechenschaftsbericht auftauchen und Beträge über 50.000 auf der Website des Parlaments veröffentlicht werden.

Parteien finden immer wieder Wege, dies alles zu umgehen. Ende 2016 geriet die SPD ins schräge Licht, bei der man Minister für vierstellige Summen fürs eigene PR 'mieten' konnte. Im Fall Philip Morris hatte das Unternehmen Veranstaltungen von CDU/CSU, SPD und FDP gesponsert. Wert: über 540.000 €.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bundestagspräsident LAMMERT (CDU), ein entschiedener Gegener von politischer Transparenz, wie man inzwischen weiß, überlegt sich, (mal wieder) in die nächste Instanz zu gehen. Absehbar wird das Aushängeschild des Parlaments auch dort verlieren. Aber was einen echten Transparenzgegner auszeichnet, ist das, nie aufzugeben. Und bis zum Ende durchzuhalten - koste es, was es wolle. 

Denn letzteres könnte ein weiteres Ziel sein: die NGO durch eben solche Kosten in die Knie zu zwingen.

Mehr unter

18. Januar 2017

Lawine begräbt 29 Menschen: 29 Tote. Baugenehmigung war illegal - niemand hatte Alarm geschlagen

Die Bilder sind dramatisch: mehrere Erdbeben und gigantische Schneemassen begraben das Hotel Rigopiano in den italienischen Abruzzen. Nur neun Menschen können im mutigen Einsatz gerettet werden.

Das Hotel hätte dort nie stehen dürfen: auf dem Rollsschutt einer früheren Lawine. Bereits 2007 hatte es deswegen ein Ermittlungsverfahren gegeben, u.a. weil Bestechungsgelder für die bewilligenden Behörden mit im Spiel waren. Allerdings: Die italienische Justiz schaffte es nicht, das Verfahren vor Ende der Verjährung zu Ende zu bringen. Niemand hatte den Whistleblower abgegeben: über die Ineffizienz des juristischen Verfahrens noch über die unrechtmäßige Baugenehmigung. Mehr unter www.ansTageslicht.de/noWB 

2. Januar 2017

Jan BÖHMERMANN's Klage gegen Bundesregierung erfolgreich

Als "bewusst verletztend" hatte die Bundeskanzlerin Angela MERKEL BÖHMERMANN's "Schmähkritik" über den türkischen Staatspräsidenten ERDOGAN bezeichnet und damit - zumindest öffentlich und mental - die Voraussetzungen geschaffen, dass Staatsanwälte wegen "Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts " (§ 103 StGB) gegen den Satiriker ermitteln konnten bzw. durften. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen allerdings inzwischen eingestellt.

Nun wollte der Berliner Tagesspiegel, aber auch BÖHMERMANN, wissen, auf welcher Grundlage bzw. mit welchen Argumenten die Bundesregierung, konkret das Auswärtige Amt und das Bundesjustizministerium zu der Einschätzung kamen, die fragliche Satire könne im Sinne des § 103 StGB strafrechtlich relevant sein und würde die Beziehungen zur Türkei nachhaltig aus dem Lot bringen. 

Die Bundesregierung verweigerte zunächst die Auskunft. Argument: Man wolle mit der Herausgabe dieser Information die "Unschuldsvermutung" beeinträchtigen. Außerdem würde eine Auskunftserteilung "die Freiheit und Offenheit der Willensbildung innerhalb der Bundesregierung gefährden."

Der Berliner Tagesspiegel zog vors Verwaltungsgericht. Und obsiegte. Die Bundesregierung ging in Berufung. Nun hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Entscheidung der Vorinstanz ausdrücklich und rechtskräftig bestätigt:

  • Die Antragsteller haben einen Auskunftsanspruch auf Informationen aus einem "Vorbereitungsvermerk". Damit wird nicht in die Entscheidungsfreiheit bzw. dem "innersten Bereich der Willensbildung der Regierung" eingegriffen
  • Die vorgebrachten Argumente einer möglichen Beeinträchtigung der diplomatischen Beziehungen sind "nicht tragfähig" belegt
  • Dass das Verfahren im Rahmen eines schutzbedürftigen Eilantrags abgewickelt werde, sei rechtens, da das Thema nach wie vor in der Öffentlichkeit, insbesondere in den Medien diskutiert wird.

Az: VG: 6 S 29.16

1. Januar 2017

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wirbt mit neuer Whistleblower-Hotline

Mit Beginn des Neuen Jahres 2017 ist die im Sommer 2016 angekündigte anonyme Hotline beim BaFin in Betrieb, die auf deren Website so beworben wird, dass

  • "mutmaßliche Verstöße gegen Aufsichtsrechts", so gemeldet werden können, dass
  • "einerseits die absolute Anonymität des Hinweisgebers" gewährleistet ist,
  • andererseits die Behörde trotzdem mit dem Hinweisgeber "in Kontakt treten" kann.

Dies trifft allerdings nur eingeschränkt zu. Dass die Behörde Hinweisgeber gerne anonym halten möchte, ist nachvollziehbar. Und wird vermutlich seitens der Behörde auch so (gerne) praktiziert werden.

Allerdings: Wenn es zu strafrechtlichen Ermittlungen kommen sollte, egal von welcher Seite die ausgehen, kann die Gegenseite Akteneinsicht nehmen. Dann ist auch die Anonymität eines Whistleblowers nicht mehr garantiert, sondern für den Arbeitgeber des Hinweisgebers erkennbar - mit den bekannten Folgen.

Besser ist es für Whistleblower, Missstände über einschlägige Medien bekannt zu machen. Vorteile:

  • Der Whistleblower ist jetzt "Informant" und ist über das Zeugnisverweigerungsrecht der Journalisten (auch Redaktionsgeheimnis genannt oder als Informantenschutz bezeichnet) geschützt.
  • Durch die Bekanntgabe in der Öffentlichkeit wird der Druck auf die Behörde stärker, auch wirklich etwas gegen einen Misstand zu tun.

Mehr dazu auf der Website von FONDS professionell in einem Interview der Juliausgabe mit dem Whistleblower-Netzwerk: Whistleblower aufgepasst: Was Informanten aus Banken wissen sollten.